2014 gab UNICEF bekannt, dass mehr als 700 Millionen Frauen in einer Zwangsehe leben. Mehr als 250 Millionen Ehefrauen waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 15 Jahre. In solchen Fällen wird häufig auch von einer Kinderehe gesprochen. Im Ratgeber erfahren Sie, ob eine Zwangsehe in Deutschland zulässig ist. Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Inhalt
FAQ: Zwangsheirat
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn ein oder beide Ehepartner gegen ihren Willen verheiratet werden. Die Definition im Strafgesetzbuch (StGB) erläutert der Ratgeber hier.
Nein. Eine Zwangsheirat ist in Deutschland nicht erlaubt und steht unter Strafe. Welche Strafen drohen, erfahren Sie hier.
Werden bei einer Zwangsheirat Kinder verheiratet, ist von einer Kinderehe zu sprechen, die ebenfalls nicht legal ist. Wie die rechtliche Lage international aussieht, können Sie hier nachlesen.
Was ist Zwangsheirat?
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn die Eheschließung gegen den Willen einer oder beider Ehepartner stattfindet. Hat ein Ehepartner die Ehemündigkeit noch nicht erreicht, ist von einer Kinderehe die Rede.
Abgrenzung zwischen einer Zwangsheirat und einer arrangierten Heirat: Letztere liegt vor, wenn zwar die Familie die Heirat in die Wege leitet, die Ehepartner jedoch einverstanden sind. Fühlt sich ein Ehegatte genötigt, einzuwilligen oder wehrt sich gegen die Heirat, handelt es sich dagegen um eine Zwangsheirat. In der Realität lässt sich dies allerdings schwer abschätzen. Häufig müssen Ehegatten, die sich gegen die Heirat wehren, mit Konsequenzen rechnen.
Gründe für eine Zwangsheirat
Grundsätzlich kann die Zwangsheirat auch Männer betreffen. Aufgrund der familiären Motivation und der kulturellen Hintergründe, sind allerdings Mädchen und Frauen häufiger betroffen.
Zwangsehen werden meist in einem patriarchalischen Umfeld geschlossen, in welchem Frauen und Mädchen traditionell weniger Rechte haben. Neben kulturellen Beweggründen, wie beispielsweise Hochzeitstraditionen in der Familie und in der Dorfgemeinschaft, kann auch die finanzielle Situation der Familie der Braut ein Grund sein.
Durch die Zwangsheirat muss die Familie eine Person weniger ernähren und erhält zusätzlich von dem zukünftigen Ehemann noch einen sogenannten Brautpreis. Dieser fällt besonders hoch aus, wenn die Ehefrau besonders jung und obendrein jungfräulich ist. Teilweise nutzen die Eltern der Kinder die Zwangsheirat auch als Erziehungsmittel, wenn sich der Nachwuchs Fehltritte erlaubt.
Mitunter leiten die Eltern auch eine Zwangsheirat in die Wege, um dem Kind und der Familie eine Einreise in ein anderes Land bzw. um den Aufenthaltsstatus zu sichern.
Zwangsheirat im Strafgesetzbuch (StGB)
Die Zwangsverheiratung in Deutschland ist verboten. Dies ergibt sich aus § 237 Abs. 1 StGB:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Nach § 237 Abs. 2 StGB werden Personen bestraft, die die Zwangsheirat durch Gewalt, Drohung oder List im Ausland stattfinden lassen. Auch der Versuch ist strafbar. Nach § 237 Abs. 4 droht bei minderschweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Eine Zwangsheirat kann nach § 1314 Abs. 2 BGB aufgehoben werden. Die Antragsfrist beläuft sich nach § 1317 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ein Jahr.
Darüber hinaus können im Zusammenhang mit einer Zwangsheirat auch weitere strafrechtliche Handlungen verfolgt werden. Hierzu zählen z. B.:
- Vergewaltigung
- Menschenhandel
- Verschleppung
Betroffene, die im Ausland zwangsverheiratet und von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden, haben nach § 37 Abs. 2a Aufenthaltsgesetz ggf. ein Wiederkehrrecht. Dieses wird dann gewährt, wenn davon auszugehen ist, dass sich der Betroffene in Deutschland aufgrund seiner Ausbildung und bisherigen Lebensumstände integriert.
Zwangsheirat in Deutschland: Welche Stellen können helfen?
2011 veröffentlichte das Bundesfamilienministerium die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“. Hierbei handelte es sich um eine Befragung der Beratungsstellen. Diese gaben an, dass sich 3.443 Personen zum Thema Zwangsheirat haben beraten lassen. Wie viele davon zwangsverheiratet wurden, ist nicht klar.
Ca. 30 Prozent wandten sich nach einer Zwangsheirat an eine Beratungsstelle. Wie viele Mädchen und Frauen in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet wurden, lässt sich aus der Studie nicht ableiten.
Steht das Thema Zwangsheirat im Raum, sollten sich Betroffene Hilfe suchen. Bei minderjährigen Kindern kann das zuständige Jugendamt eine Anlaufstelle sein. Ansonsten helfen städtische oder karitative Beratungsstellen weiter. Die Hilfsangebote sind kostenlos und können teilweise auch anonym am Telefon oder Online erfolgen.
Die Ansprechpartner sind besonders ausgebildet und können Fragen beantworten. Darüber hinaus können sie Hilfe organisieren und mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufnehmen.
Internationale Rechtslage zur Zwangshochzeit
Bei der freien Wahl des Ehepartners handelt es sich um ein Menschenrecht. So heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Artikel 16:
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Auch wenn eine Zwangsheirat gegen dieses Recht verstößt, ist es in manchen Kulturkreisen üblich, solche durchzuführen.
So ist die Zwangsheirat bzw. die Kinderheirat in Teilen Südasiens und in der islamischen Welt fest in der Kultur verankert, wenngleich sie gesetzlich verboten ist. Beispielsweise in Saudi-Arabien ist die Zwangsheirat nicht erlaubt, konkrete Strafen wurden allerdings nicht festgelegt. Insofern ist es fraglich, inwieweit das Gesetz in der Realität durchgesetzt wird.
Der Islam erlaubt eine Zwangsheirat, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Frau benötigt z. B. einen Ehevormund zur Eheschließung. Handelt es sich dabei um den Vater oder Großvater väterlicherseits, kann die Eheschließung gegen den Willen der Frau vorgenommen werden – insbesondere dann, wenn die Braut noch Jungfrau ist.
Auch in Afrika ist die Zwangsheirat teilweise noch verbreitet. Hier werden die Mädchen dann mit 12 oder 13 genötigt, eine Ehe einzugehen.
In welchen Ländern gibt es die Zwangsheirat? Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Zwar ist diese in den meisten Ländern der Welt verboten, doch handelt es sich dabei eher um einen religiösen Ritus, der sich nicht an den Ländergrenzen festmachen lässt.