Was ist ein Zivilprozess? Hier einfach erklärt!

Wann es zu einem Zivilprozess kommt und wie dieser abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann es zu einem Zivilprozess kommt und wie dieser abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Zivilprozess

Wann kommt es zu einem Zivilprozess?

Anders als bei einem Strafprozess geht es im Zivilprozess um rechtliche Streitigkeiten und Verhältnisse zwischen Personen, Unternehmen etc. Im Ablauf eines Zivilprozesses werden zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht, die zum Beispiel auf Kauf- oder Mietverträgen beruhen.

Wie läuft ein Zivilprozess ab?

Beim Zivilprozess ist der Ablauf nach einem bestimmten Schema festgelegt. Er beginnt stets mit einer Klage. Kommt keine gütliche Einigung zustande, findet der Prozess seinen Abschluss in einem Urteil, sofern die Streitparteien keine Rechtsmittel dagegen einlegen.

Wer übernimmt die Kosten beim Zivilprozess?

Wer die Gerichtskosten beim Zivilprozess tragen muss, wird vom Gericht bestimmt. Es kann auch sein, dass diese auf beide Parteien verteilt werden. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Partei, welche den Prozess verloren hat, für die Gerichts-, Reise, und Anwaltskosten aufkommen muss.

Wann Zivilprozesse eingeleitet werden 

Zivilprozess: Ein Anwalt ist vor dem Landesgericht Pflicht.
Zivilprozess: Ein Anwalt ist vor dem Landesgericht Pflicht.

Im Rahmen von einem Zivilprozess geht es darum, dass eine Partei privatrechtliche Ansprüche gegen eine andere Partei durchsetzen möchte. Dabei geht es zum Beispiel um die Einhaltung von Verträgen oder um Schadensersatzansprüche.

Deshalb wird ein Zivilprozess auch nicht durch eine Anklage oder von Amts wegen auf den Weg gebracht. Stattdessen ist immer die Zivilklage einer Streitpartei gegen eine andere notwendig. Aus diesem Grund werden bei dieser Form des Prozesses auch keine Bußgelder sowie Geld- oder Freiheitsstrafen ausgesprochen.

In Deutschland gibt es vier Gerichte, vor welchen Zivilprozesse geführt werden:

  • Amtsgericht (Streitwert bis zu 5.000 Euro, Familiensachen oder Streitigkeiten um Mietwohnungen)
  • Landesgericht
  • Oberlandesgericht
  • Bundesgerichtshof (letzte Instanz)

Interessant: Wollen Sie eine zivilrechtliche Klage einreichen, empfiehlt es sich, dass Sie einen Anwalt damit beauftragen. Dieser kann Sie beraten und auch beim Zivilprozess vertreten, um Ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen. Findet der Zivilprozess vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof statt, ist ein Rechtsanwalt sogar Pflicht.

Üblicher Ablauf von einem Zivilprozess

Im Zivilprozess fällt stets ein Richter das Urteil.
Im Zivilprozess fällt stets ein Richter das Urteil.

Die Zivilprozessordnung regelt, wie ein solcher Prozess üblicherweise abläuft. Wir wollen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte erläutern:

  • Klage: Eine Privatperson erhebt beim zuständigen Amts- oder Landesgericht eine Klage. Dafür verfasst sie eine Klageschrift.
  • Güteverhandlung: Hierbei handelt es sich um eine Vorstufe der Verhandlung. Das Gericht erläutert dabei den Streit- und Sachstand. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Einigung der Parteien möglich.
  • Mündliche Verhandlung: Wird keine Einigung erzielt, geht der Zivilprozess in die mündliche Verhandlung. Von dieser kann bei Verfahren mit geringem Streitwert abgesehen werden. Das Gericht kommt dann ohne Verhandlung zu einem Urteil.
  • Beweisaufnahme: Die Beteiligten tragen ihre Argumente vor. Gibt es dabei Tatsachenbehauptungen, so kann das Gericht diese im Rahmen der Beweisaufnahme überprüfen. Dazu können beispielsweise auch Sachverständige gehört werden.
  • Urteil: Hat der Richter alle Fakten und Aussagen gehört, fällt er das Urteil im Zivilprozess
  • Ggf. Berufung: Ist eine Partei mit dem Urteil nicht zufrieden, so kann sie innerhalb eines Monats eine Berufung bei der nächsten Instanz einlegen. Diese muss von dem ersten Gericht aber zugelassen werden oder der Streitwert muss eine Summe von 600 Euro übersteigen.
  • Ggf. Revision: Als letztes Mittel kann noch eine Revision angestrebt werden. Dabei wird überprüft, ob das Berufungsgericht alle Verfahrensvorschriften und Gesetze eingehalten hat.

Zivilprozess: Wer die Kosten tragen muss

Ein Verfahren vor Gericht verursacht immer Kosten. Im Zivilprozess müssen diese in aller Regel von der Partei getragen werden, die den Prozess verloren hat. Diesbezüglich heißt es in § 91 ZPO:

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Was ist ein Zivilprozess? Hier einfach erklärt!

  1. Suze

    Wie sieht es aus, wenn während des Anfanges des Zivilrechtsprozesses um ein Erbe die Gegenseite verstirbt:
    Wer muss dann die Kosten in welcher Höhe zahlen, wenn die Erben das Erbe ausschlagen?
    Gibt es trotzdem Möglichkeiten seinen Anspruch durchzusetzen?

    Herzliche Grüße
    Suze

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