Wirtschaftsrecht – was ist das eigentlich? Vater Briest aus Fontanes Roman würde antworten: „Es ist ein weites Feld.“ Dieses Rechtsgebiet ist so umfassend, dass es einen regelrecht erschlägt. Es berührt und beeinflusst unser aller Leben – Tag für Tag, wie folgende Fragen erahnen lassen:
Muss der Elektromarkt ein Gerät zurücknehmen, wenn es mir nicht mehr gefällt? Wer haftet, wenn sich ein Verbraucher an einer gläsernen Trinkflasche verletzt, die bereits vor dem Verkauf beschädigt war? Wann und warum verstoßen Preisabsprachen von großen Konzernen gegen das Kartellrecht?
Ohne Gesetze und darauf basierende Rechtsprechung gäbe es keine Antworten auf diese Fragen. Es ginge drunter und drüber im Wirtschafts- und Geschäftsleben. Das Wirtschaftsrecht sorgt dafür, dass dabei alles in geregelten Bahnen verläuft. Und in gewisser Weise ist es auch sehr wichtig für unsere Demokratie, weil es das freie Wirtschaften gewährleistet.
Inhalt
Wirtschaftsrecht: Versuch einer Definition und ein spielerisches Argument für seine Bedeutung
Erinnern Sie sich noch an Ihr letztes Monopoly-Spiel? Vielen Spielern, vor allem jenen, die verlieren, beschert es mehr Frust als Spaß. Es ist der pure Konkurrenzkampf in Spielzeugformat – ohne große Regeln.
Ursprünglich sollte Monopoly auch gar nicht Spaß machen. Die Erfinderin Elizabeth Magie wollte damit die Gefahren der Landmonopolisierung durch Privatbesitz aufzeigen und die negativen Seiten von großen Vermögensanhäufungen verdeutlichen.
Monopoly ist nur Spiel. Aber es zeigt, Wirtschaftsrecht ist wichtig, um das reale Geschäftsleben in faire Bahnen zu lenken. In der Wirtschaft geht es letzten Endes immer darum, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen – mit den vorhandenen, recht knapp bemessenen Ressourcen.
Dabei stehen alle Beteiligten im Wettbewerb zueinander: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Hersteller, Händler und Konsumenten, Privatunternehmen und Behörden, Selbstständige, kleine Unternehmen und Konzerne. Und häufig verfolgen sie dabei gegensätzliche Interessen.
Das Wirtschaftsrecht sorgt für den gesetzlichen Rahmen und für einen fairen Interessenausgleich. Es beinhaltet alle Vorschriften, welche den Wirtschaftsprozess in seiner Gesamtheit sowie die wirtschaftlichen Tätigkeiten einzelner Akteure regeln. Es soll für Rechtssicherheit sorgen – sowohl zwischen den Wirtschaftsteilnehmern untereinander als auch im Verhältnis zum Staat und oft sogar über die Grenzen hinweg.
Es handelt sich also eher um einen Oberbegriff, um einen Mix aus den verschiedensten Rechtsgebieten. Und all diese Bereiche haben eines gemeinsam: die Kombination aus Wirtschaft und Recht.
Es gibt deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht, nationales und internationales, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht. Werfen wir einen genaueren Blick darauf.
Wirtschaftsrecht in Deutschland und die Dreifaltigkeit im Rechtswesen
In Deutschland lässt sich das gesamte Recht und damit auch das Wirtschaftsrecht in drei große Gebiete aufteilen:
- Privatrecht bzw. Wirtschaftsprivatrecht
- öffentliches Recht bzw. öffentliches Wirtschaftsrecht
- Strafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht
Über dieser Dreifaltigkeit schwebt quasi das Wirtschaftsverfassungsrecht als Wegweiser.
Wirtschaftlicher Erfolg hängt nicht nur davon ab, ob Sie eine gute Idee und ausreichend Glück haben. Sie brauchen auch die passenden wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Bei uns in Deutschland ist das ein Mix aus Markt, Wettbewerb, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatsprinzip – die soziale Marktwirtschaft.
Unser Grundgesetz (GG) ist zwar wirtschaftspolitisch neutral, schreibt also keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor. Es enthält aber einige sehr wichtige Regeln zum Wirtschaftsrecht, die uns das freie Wirtschaften überhaupt erst ermöglichen:
- allgemeine Handlungsfreiheit – ist besonders wichtig, um Verträge schließen zu können (Privatautonomie)
- Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit – erlaubt uns, Gesellschaften zu gründen und uns z. B. in Gewerkschaften und Verbraucherverbänden zu organisieren
- Eigentumsgarantie für Privateigentum
- Sozialstaatsprinzip – überträgt dem Staat soziale Verantwortung bei der Gestaltung des Wirtschaftslebens
- Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder
Um zu begreifen, warum das Wirtschaftsrecht und insbesondere das Wirtschaftsverfassungsrecht so wichtig sind, müssen Sie sich gedanklich nur um etwa acht, neun Jahrzehnte zurückversetzen, als das Naziregime z. B. Berufsverbote für jüdische Künstler, Journalisten, Schauspieler, Schriftsteller, Ärzte und Rechtsanwälte aussprach.
Privates Wirtschaftsrecht gestaltet die Rechtsbeziehungen und das Wirtschaftsleben
Das Privatrecht bildet die eigentliche Bühne für das Wirtschaftsleben, denn auf dieser Ebene spielt sich alles ab. Es ist ein wenig wie ein Drehbuch, das die einzelnen Akteure und deren (mögliche) Rechtsbeziehungen zueinander beschreibt.
Die Akteure, die nun miteinander in Austausch treten, können natürliche Personen (Privatpersonen bzw. Verbraucher) oder juristische Personen bzw. Unternehmen (z. B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft) sein oder Kaufleute im Sinne des Handelsrechts.
Ob und wie sie miteinander Geschäfte machen, bleibt ihnen überlassen. Denn im privaten Wirtschaftsrecht gilt die Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Jeder kann frei entscheiden, ob und wenn ja, mit wem er Verträge abschließt (Abschlussfreiheit) und welchen Inhalt die Verträge haben sollen (Inhaltsfreiheit).
Doch wie jede Freiheit hat auch die Vertragsfreiheit ihre rechtlichen Grenzen:
- Jeder Mensch braucht Energie (Strom und ggf. Gas) und Wasser. Um diese wesentlichen Grundbedürfnisse zu sichern, sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden zu versorgen und mit ihnen entsprechende Verträge abzuschließen. Diese Grenze der Privatautonomie nennt sich Kontrahierungszwang.
- Auch dürfen Verträge nicht jeden x-beliebigen Inhalt haben. Das Wirtschaftsrecht verbietet etwa Verträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder sittenwidrige Vereinbarungen beinhalten.
Aber was regelt das private Wirtschaftsrecht konkret? Schauen wir uns dieses „weite Feld“ mit seinen vielen Gesetzen etwas genauer an.
Bürgerliches Recht – die rechtliche Basis allen privaten Wirtschaftens
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage für das private Wirtschaftsrecht. In über 2.300 Paragraphen regelt es die Beziehungen zwischen Privatpersonen.
- Das BGB erklärt, wer Verbraucher ist und wer Unternehmer,
- ob und inwieweit Kinder schon Verträge abschließen können
- und wann Forderungen verjähren.
- Es legt genau fest, wie ein Vertragsschluss funktioniert
- und wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestaltet sein müssen, um wirksam zu sein.
- Außerdem enthält das BGB zahlreiche Vorschriften zu verschiedenen Vertragsarten wie den Kauf-, Miet- und Darlehensvertrag.
Das Bürgerliche Recht beantwortet auch die eingangs gestellte Frage, ob ein Elektromarkt ein Gerät zurücknehmen muss, wenn es mir nicht mehr gefällt. Die Antwort lautet: Nein. Ein einmal geschlossener Vertrag ist für beide Geschäftspartner verbindlich und kann nicht einfach so rückgängig gemacht werden, nur weil eine Seite es sich anders überlegt hat. Das private Wirtschaftsrecht kennt kein generelles Recht auf Umtausch oder Rückgabe eines gekauften Produkts.
Ein Rückgaberecht besteht aber zum Beispiel, wenn der gekaufte Gegenstand mangelhaft, also defekt oder unvollständig ist.
Erinnern Sie sich an unsere zweite Frage aus der Einführung? Wer haftet, wenn sich ein Verbraucher an einer gläsernen Trinkflasche verletzt, weil diese schon vor dem Verkauf einen Haarriss hatte? Die Antwort darauf finden Sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Danach muss der Hersteller eines fehlerhaften Produkts (wie der Glasflasche) Schadensersatz leisten, wenn jemand durch dieses Produkt verletzt oder getötet oder wenn dadurch eine Sache beschädigt wird. Auch dieses Gesetz gehört zum privaten Wirtschaftsrecht.
Einzelne Rechtsgebiete des privaten Wirtschaftsrechts
Handels- und Gesellschaftsrecht – ein ganz besonderes privates Wirtschaftsrecht
Sobald Kaufleute die wirtschaftliche Bühne betreten, kommt spezielles Wirtschaftsprivatrecht ins Spiel, und zwar das Handelsrecht, dessen wichtigste Rechtsgrundlage das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet. Mit Kaufleuten sind aber nicht etwa Händler und Verkäufer im umgangssprachlichen Sinne gemeint, sondern private oder juristische Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben.
Ein kleiner Exkurs: Personen im Wirtschaftsrecht
An dieser Stelle müssen wir einen kleinen Exkurs einschieben, denn die Begriffe „natürliche und juristische Personen“ werden Ihnen im privaten Wirtschaftsrecht öfter begegnen. Diese „Personen“ sind sogenannte Rechtssubjekte und damit rechtsfähig – also in der Lage, am Rechtsleben teilzunehmen.
- Natürliche Personen sind alle Menschen. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit ihrem (Hirn-)Tod.
- Juristische Personen sind abstrakte Gebilde mit Rechtsfähigkeit, die ebenfalls am Wirtschaftsleben teilnehmen. Sie existieren nicht von Natur aus, sondern entstehen durch einen bestimmten Akt wie etwa die Eintragung in ein Handelsregister. Hierzu gehören beispielsweise der eingetragene Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Stiftungen.
Zurück zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht
Zurück zum Thema Handelsrecht als besonderes privates Wirtschaftsrecht. All die soeben erwähnten Personen können Kaufleute sein und müssen dann die Regeln des HGB beachten. Dem Handelsrecht liegen zwei Gedanken zugrunde:
- Kaufleute sind weniger auf (gesetzlichen) Schutz angewiesen als Verbraucher, die wirtschaftlich meistens unerfahrener sind als professionelle Händler und Unternehmer, und diesen häufig auch unterlegen.
- Der Handelsverkehr funktioniert nur gut, wenn Geschäfte schnell abgeschlossen und abgewickelt werden können und wenn ausreichend Rechtssicherheit für alle Protagonisten besteht.
Diese beiden Prinzipien machen sich unter anderem folgendermaßen bemerkbar:
- Zwei Privatpersonen können nur dann einen Vertrag schließen, wenn sie sich ausdrücklich dazu äußern und sich auf den wesentlichen Vertragsinhalt einigen. Es genügt also nicht, wenn eine Seite ein Angebot unterbreitet und die andere Seite schweigt. Im Handelsrecht ist das anders. Hier kann das Schweigen als Zustimmung gewertet werden, sodass ein Vertrag zustande kommt, ohne dass sich die andere Seite ausdrücklich zum Vertragsangebot äußert.
- Das im HGB geregelte Wirtschaftsrecht setzt manche Formvorschriften des BGB außer Kraft. Normalerweise muss z. B. ein Bürgschaftsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Zwischen Kaufleuten gilt diese Formvorschrift hingegen nicht, sodass diese viel einfacher Verträge schließen können.
Das Gesellschaftsrecht kommt dann ins Spiel, wenn sich mehrere Personen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen. Geschäftspartner mit einer gemeinsamen Idee können z. B. eine GmbH gründen. Um diese und viele andere privatrechtliche Personenvereinigungen dreht sich das Gesellschaftsrecht, welches ebenfalls dem speziellen privaten Wirtschaftsrecht zuzuordnen ist.
Von Pferden, Gurkensalat und gewerblichem Rechtsschutz
1859 gelang es einem Mathe- und Physiklehrer namens Philipp Reis, Töne in elektrischen Strom umzuwandeln und ihn an einem anderen Ort als Schall wiederzugeben. Damit war das Telefon erfunden.
Die ersten Worte, die über diese neue Erfindung übermittelt wurden, lauteten: „Das Pferd frisst keinen Gurkensalat.“
Der Erfinder starb 1874. Etwa ein Jahr später meldete der Amerikaner Graham Bell seine Weiterentwicklung des Telefons zum Patent an und revolutionierte damit das Kommunikationsverhalten der Menschheit.
Dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur Produkte und Dienstleistungen einen bestimmten Wert haben, sondern auch geistiges Eigentum wie eben jene technische Erfindung.
Das Wirtschaftsrecht schützt genau dieses geistige Eigentum mithilfe folgender Gesetze:
- Patentgesetz für technische Erfindungen
- Markengesetz für den Schutz von Bezeichnungen bestimmter Produkte im Geschäftsverkehr
- Designgesetz (früher Geschmacksmustergesetz) etwa für Produktdesigns von Kugelschreibern und Haushaltsgeräten und das Layout einer Webseite
- Urhebergesetz für (Kunst-)Werke wie z. B. Bilder, Musik, Computerprogramme, Gedichte, Romane sowie wissenschaftliche und technische Zeichnungen
Ein noch recht junger Rechtsstreit aus dem Bereich des Markenrechts drehte sich um den berühmten bunten Zauberwürfel namens Rubik’s Cube, dem Drehpuzzle, bei dem Sie jeder Würfelseite eine einzige Farbe zuordnen müssen. Hier ging es um Fragen zum europäischen Wirtschaftsrecht. Jahrelang stritt eine deutsche Spielzeugfirma mit dem ungarischen Erfinder des Würfels, Erno Rubik, ob der Würfel als Marke eingetragen werden darf.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied, dass der Zauberwürfel keine Marke sein kann (EuG, 24.10.2019, Az. T 601/17). Die Begründung: Ein zentrales Merkmal des Spielzeugs sind seine drehbaren Elemente. Weil das eine technische Lösung ist, lässt sich diese nicht als Marke schützen, sondern nur als Patent.
Wettbewerbsrecht – auch beim Wettbewerb muss es fair zugehen
Manche Protagonisten auf der Wirtschaftsbühne greifen gern zu zwielichtigen Tricks, um den Markt zu erobern. Genau das will das Wirtschaftsrecht jedoch verhindern. Konkurrenten, Verbraucher, überhaupt alle Wirtschaftsteilnehmer sollen in einem unverfälschten Wettbewerb zueinander stehen. Deswegen verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmte Geschäftspraktiken.
- Unternehmer dürfen nicht absichtlich den Eindruck erwecken, ein Verbraucher zu sein, beispielsweise indem sie sich bei eBay als private Verkäufer ausgeben, um sich bestimmten Pflichten zu entziehen.
- Einige schwarze Schafe tun so, als würden sie ihr Geschäft aufgeben oder umziehen, und bieten aus diesem erlogenen Anlass Rabatte an. Wer auf diese Weise Kunden anlockt, handelt ebenfalls unlauter.
- Das Wirtschaftsrecht verbietet auch folgende Methode: Um einen Ladenhüter doch noch zu verkaufen, täuscht ein Händler vor, dass dieses Produkt nur noch für kurze Zeit zu haben sei. Dadurch zwingt er Verbraucher zu einer sofortigen Kaufentscheidung, ohne dass diese noch einige Informationen oder Vergleichsangebote einholen können.
Besonderes Wirtschaftsrecht
Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht: Noch eine Definition
Einen Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts haben wir schon kennengelernt – das Wirtschaftsverfassungsrecht als Fundament. Daneben gibt es aber noch das Verwaltungsrecht mit wirtschaftsrechtlichen Bezügen. Es lenkt, fördert und beschränkt wirtschaftliches Handeln in vielerlei Hinsicht.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht beinhaltet öffentlich-rechtliche Regelungen des Bundes, der Bundesländer, der Städte und Gemeinden, aber auch auf europäischer Ebene sowie durch die World Trade Organization (WTO). Es regelt das Verhältnis zwischen den Wirtschaftsteilnehmern zum Staat.
Und so beeinflusst öffentliches Wirtschaftsrecht das Geschäftsleben in vielerlei Weise:
- Einerseits legt der Staat den am Wirtschaftsleben Beteiligten gewisse Schranken auf. Wer z. B. eine Gaststätte oder einen Imbiss betreiben möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Diese ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Antragsteller muss persönlich zuverlässig sein und ein astreines Führungszeugnis sowie die entsprechende Sachkunde vorweisen können. Außerdem müssen sowohl die Räume als auch die örtliche Lage geeignet sein.
- Andererseits fördert der Staat ein bestimmtes wirtschaftliches Handeln und schafft etwa durch besondere Förderungen und Subventionen günstigere Rahmenbedingungen. Existenzgründer können z. B. diverse Fördermittel beantragen. Auch die inzwischen umstrittenen Subventionen für die Landwirtschaft fallen in diese Sparte.
Ratgeber zum öffentlichen Wirtschaftsrecht
Europäisches Wirtschaftsrecht
Gehen wir noch einen Schritt weiter und schauen über den deutschen Tellerrand hinaus, denn Wirtschaft ist längst eine globale Angelegenheit. Und das kann die ganze Sache sehr kompliziert machen.
Manchmal prallen dabei verschiedene Rechtsordnungen aufeinander, sodass sich die Frage stellt, wessen Gesetze denn nun gelten. Diese Frage beantwortet das Internationale Privatrecht, bei dem es sich übrigens um nationales Wirtschaftsrecht handelt.
Doch damit nicht genug – in den EU-Mitgliedsstaaten überlagern europäische Regelungen immer mehr die nationalen Gesetze.
Ein wesentliches Ziel der Europäischen Union ist es, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft innerhalb der Mitgliedsstaaten zu sichern. Hier soll ein Binnenmarkt errichtet werden, in dem Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei verkehren können.
Die sogenannten Grundfreiheiten sind dabei von besonderer Bedeutung im europäischen Wirtschaftsrecht. Sie sollen sämtliche Hindernisse für diesen freien Verkehr beseitigen. Dies sind:
- freier Warenverkehr äußert sich zuerst im Wegfall der Grenzkontrollen
- freier Personenverkehr bildet die Basis für freie Einreise, freies Wohnrecht und einen freien Aufenthalt in allen EU-Mitgliedsstaaten
- Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es Menschen, leichter ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU zu wechseln
- Niederlassungsfreiheit ermöglicht es Architekten, Anwälten und anderen Selbstständigen und Freiberuflern, ihrer selbstständigen Tätigkeit auch im EU-Ausland nachzugehen
- freier Dienstleistungsverkehr, d. h. etwa, dass ein Franzose eine deutsche Versicherung abschließen oder sich ein Italiener von einem spanischen Ingenieur beraten lassen kann
- freier Kapital- und Zahlungsverkehr ermöglicht z. B. eine grenzüberschreitende Kreditvergabe oder Investitionen in Immobilien
All dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Wirtschaftsrecht. Weitere Schwerpunkte sind beispielsweise das deutsche und das europäische Kartellrecht. Es soll verhindern, dass Unternehmen mithilfe von Abstimmungen und Vereinbarungen untereinander den Wettbewerb blockieren, verfälschen oder beschränken. Auch das Wirtschaftsstrafrecht ist sehr wichtig, das beispielsweise eine Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Subventionsbetrug unter Strafe stellt.
FAQ zum Wirtschaftsrecht
In diesem Studium werden sowohl wirtschaftliche als auch juristische Inhalte vermittelt. Neben Handels-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht stehen auch Betriebs- und Volkswirtschaftslehre auf dem Lehrplan sowie Mathematik und Controlling. Im Zweifel sollten Sie sich bei der jeweiligen Hochschule genau erkundigen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie mit diesem Studium gewöhnlich weder Richter noch Rechtsanwalt werden können.
Das Spektrum an möglichen Dienstleistungen ist breit. In der Regel decken die Anwälte einer solchen Kanzlei verschiedene Rechtsgebiete ab. Für jede Fragestellung aus dem Wirtschaftsrecht bietet der Rechtsanwalt die passenden Fachkenntnisse an. Während zum Beispiel der eine Jurist besonders auf das Urheber- und Markenrecht spezialisiert ist, kennt sich der andere sehr gut im Medien- oder Presserecht aus.
Deutsche Unternehmen gehen immer mehr wirtschaftliche Beziehungen auf internationaler Ebene ein. Ein auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierter Fachanwalt kann entsprechende internationalrechtliche Beratungsleistungen anbieten. Er kennt sich nicht nur mit dem internationalen Privatrecht aus, sondern auch mit dem Internationalen Zivil- und Schiedsverfahrensrecht, dem international vereinheitlichten Handels- und Gesellschaftsrecht und den Grundzügen des internationalen Steuerrechts.
Vielen Dank für diesen Überblick über das Wirtschaftsrecht. Interessant, dass im Handels- und Gesellschaftsrecht für Kaufleute etwas andere Maßstäbe gelten als für Privatpersonen. Ich möchte eine Gesellschaft gründen und lese mich gerade in die rechtlichen Details dazu ein.
Danke für diese Anleitung zum Thema Wirtschaftsrecht. Ich interessiere mich neulich dafür. Ich bin begeistert noch mehr darüber zu lernen.
Danke für den Artikel über Wirtschaftsrecht. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!
Ausfall von Umsatz u. Verdienst durch fremd verursachten Wasserschaden in meiner Massagepraxis seit Ende Juli 2019, Ende noch offen, in der Höhe von ca. € 20.000,00, mit der Folge von Existenzbedrohung für mein gesamtes, weiteres Fortbestehen.
Gegner hat Haftpflicht, die Gebäude- u. Mobiliarschaden regliert, aber meine finanziellen Verluste nicht bezahlen will. Ich bin aber dringend angewiesen auf den Ersatz des mir fehlenden Einkommens. Was kann ich tun?