Können Sie Ihre Risikolebensversicherung widerrufen?
Haben Sie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, können Sie diese in einer bestimmten Zeit widerrufen. Genau wie bei allen anderen Formen von Lebensversicherungen besteht meist eine 30-tägige Widerrufsfrist, die Sie beachten müssen.
Das ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 8 bzw. § 152 geregelt. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie alle Unterlagen Ihrer Police erhalten haben. In dieser Zeitspanne muss der Widerruf von Ihnen losgeschickt worden sein – egal ob per Post, Fax oder E-Mail.
Inhalt
Was erhalten Sie nach einem fristgerechten Widerruf der Risikolebensversicherung zurück?
Nachdem Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung geltend gemacht haben, erhalten Sie – anders als bei einer Kündigung – die bislang von Ihnen eingezahlten Beiträge in Ihre Versicherung zurück. Darin sind außerdem Zinsen enthalten. Geld, das vom Lebensversicherer bereits in die Versicherungsleistung investiert wurde, kann nicht zurückgezahlt werden.
Nachträglicher Widerruf der Lebensversicherung nach BGH-Urteil
Auch nachträglich ist es möglich, die Risikolebensversicherung zu widerrufen. Das ist allerdings nur bei einigen Versicherungen der Fall, wenn diese zwischen dem 29. Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden.
Denn diese Lebensversicherungen enthalten teilweise fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen, die es möglich machen, den Versicherungsvertrag nachträglich doch noch widerrufen zu können.
Um einen Widerruf doch noch rechtmäßig tätigen zu können, muss Ihre Widerrufsbelehrung der Versicherung beispielsweise einen der folgenden Fehler aufweisen:
- Widerspruch muss innerhalb der 30-tägigen Frist verschickt werden – nicht beim Versicherer eingehen
- Widerrufsbelehrung muss im Vertrag deutlich hervorgehoben werden
- Widerruf darf auch per E-Mail eingehen – das muss im Vertrag durch die Angabe der Textform geregelt sein
Sollte in Ihrer Police der Versicherung einer dieser Fehler vorliegen, kann ein Widerruf in der Regel auch noch nachträglich geltend gemacht werden. Auch bei einer bereits erfolgten Kündigung ist eine Nachzahlung möglich. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Lebensversicherer bzw. einem Anwalt, um den Sachverhalt – besonders bezüglich Widerruf und Kündigung – zu klären.
Rückzahlung bei nachträglichem Widerspruch
Sollten Sie den nachträglichen Widerruf Ihrer Risikolebensversicherung beantragen, so erhalten Sie ebenfalls einige Beiträge aus der Versicherung zurück. Dazu zählen bislang eingezahlte Beiträge inklusive Zinsen sowie in einigen Fällen auch die Provision oder Verwaltungskosten. Die Beiträge, die vom Lebensversicherer allerdings bereits in den Versicherungsschutz des Versicherten eingezahlt wurden sowie die Abgeltungssteuer werden nicht zurückerstattet.