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FAQ: Werbeanrufe stoppen
Telefonwerbung ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn der Verbraucher dafür eine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat. Möglich ist dies mündlich oder schriftlich.
Durch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur lassen sich per Telefon getätigte Werbeanrufe unterbinden. Die Behörde kann entsprechende Rufnummern abschalten und gegen die Betreiber Bußgelder verhängen.
Um dafür zu sorgen, dass Sie weniger oder keine Werbeanrufe mehr erhalten, sollten Sie gründlich überlegen, wo Sie Ihre Telefonnummer angeben. Ist dies bei einem Gewinnspiel oder einem Vertragsabschluss zwingend notwendig? Lässt sich die Herausgabe nicht vermeiden, können Sie allerdings der Verwendung der Daten zu Werbezwecken widersprechen und somit unerwünschte Werbung verhindern.
Wenn Unternehmen ungewollt anrufen
Das Telefon erleichtert unser Leben auf verschiedenste Weisen: so können wir mit Familie und Freunden in Kontakt treten, bei unserem Lieblingsrestaurant Essen bestellen oder uns mithilfe von Hotlines bei Problemen helfen lassen. Allerdings nutzen auch Unternehmen diesen direkten Draht in die einzelnen Haushalte, um potenzielle Kunden von ihren Produkten zu überzeugen. Diese Telefonwerbung kann aber auch ziemlich lästig sein.
Doch was kann ich tun bei unerwünschten Anrufen? Lässt sich durch eine Unterlassungserklärung Telefonwerbung unterbinden? Und an welche Behörden oder Institutionen können sich Verbraucher wenden, um sich gegen die Telefonwerbung zu wehren und die nervigen Werbeanrufe zu stoppen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Unerlaubte Telefonwerbung stoppen: So gehen Sie vor!
Durch das in Deutschland geltende Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung dürfen Unternehmen Verbraucher nur anrufen, wenn dafür im Vorfeld eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Allerdings halten sich nicht alle Firmen an diese Vorgabe, weshalb genervte Verbraucher mitunter selbst aktiv werden müssen, um ungewollte Werbeanrufe zu stoppen.
So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Die Behörde stellt dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Wichtig ist dabei, so viele Informationen wie möglich zum Anruf bereitzustellen, um eine Überprüfung zu erleichtern. Notieren Sie sich daher direkt folgende Angaben:
- Uhrzeit
- Telefonnummer
- verantwortliche Firma
- Name des Anrufers
- beworbenes Produkt
Lässt sich der Missbrauch von Rufnummern zum Zwecke der unerlaubten Telefonwerbung nachweisen, kann die Bundesnetzagentur die entsprechenden Telefonnummern sperren und hohe Bußgelder verhängen.
Darüber hinaus können sich Verbraucher, um Werbeanrufe zu stoppen, auch an die Verbraucherzentralen wenden. Diese sammeln die Beschwerden und können den Firmen unter anderem wegen unlauterem Wettbewerb eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung schicken. Wird die Erklärung unterschrieben, ziehen weitere ungewollte Werbeanrufe hohe Vertragsstrafen nach sich. Die Verbraucher selbst können Unternehmen allerdings nicht abmahnen.
Übrigens! Da die Arbeit von Meinungsforschungsinstituten nicht als Telefonwerbung gilt, benötigen Sie keine Einwilligung für die Durchführung einer Umfrage. Um solche Anrufe ebenfalls zu stoppen, können sich Verbraucher in die sogenannte „ADM Telefon-Sperrdatei“ eintragen lassen. Diese wird vom Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. geführt und verhindert Anrufe von Mitgliedern des Vereins.
Ich nenne immer einen falschen Namen, um zu erfahren, wer des warum ist. Und dann entscheide ich – meist kommt ein „Will ich nicht, Tschüss“ von mir und gut is. Nur klingeln lassen und Igno bringt nix, die nerven wieder. Also Verwirrspiel …. Was die können kann ich schon lange – wer mir was vom Pferd erzählen will wird zurückverarscht …