FAQ: Weingesetz (WeinG)
Das deutsche Weingesetz weist über 50 verschiedene Paragraphen auf, die sich im Detail unter anderem mit der Gesundheit der Trauben, Anbaugebieten, Bodenarten, dem Alkoholgehalt, Rebsorten sowie der Anreicherung mit Zucker befassen. Zusätzlich regelt es die Bezeichnung unterschiedlicher Weinsorten, die je nach Zuckergehalt, Region, Güteklasse und Qualitätsstufe anders ausfällt. Am 27. Januar 2021 wurde das Gesetz zuletzt aktualisiert; seitdem liegt der Fokus vor allem auf der Herkunft deutscher Weine.
In Deutschland gibt es ca. 140 Rebsorten Wein, die angebaut werden. Mehr als 100 dieser Sorten werden zur Herstellung von Weißwein genutzt und in etwa 35 zur Herstellung von Rotwein. Ein Teil Letzterer wird auf dafür verwendet, um Roséwein herzustellen. Zu den bekanntesten Sorten zählen unter anderem Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder und Dornfelder. Grundsätzlich stellt das Weinrecht ein Spezialgebiet des Agrarrechts dar.
Der Wein mit der höchsten Qualitätsstufe in Deutschland wird Prädikatswein genannt. Er darf ausschließlich aus Trauben hergestellt werden, die aus ein- und demselben Anbaugebiet stammen. Zudem darf ein Prädikatswein nicht angereichert werden, sondern muss von Natur aus den Mindestalkoholgehalt erreichen. Nur Weine, die einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen wurden, dürfen als Prädikatsweine bezeichnet werden. Mehr zu den übrigen Güteklassen für Wein erfahren Sie hier.
Die wichtigsten Regelungen aus dem Weingesetz
Inhalt
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge wurden im Jahr 2020 insgesamt 8,51 Millionen Hektoliter Weinmost in Deutschland geerntet. Dass dabei auch alles mit rechten Dingen zugeht, soll das deutsche Weingesetz (WeinG) sicherstellen. Neben den Grundlagen zum Anbau regelt es außerdem, was bei der Herstellung und dem Verkauf von Wein beachtet werden muss.
Ergänzt wird das deutsche Weinrecht von der Verordnung Nr. 3201/1990 für die Bezeichnung und die Aufmachung der Weine sowie die Verordnung Nr. 1493/1999 über die Gemeinsame Marktordnung für Wein. Diese fallen unter das Europarecht, welches überstaatlich Anwendung findet. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien laut Weingesetz unter anderem eingehalten werden müssen und mit welchen rechtlichen Sachverhalten sich ein auf das Weinrecht spezialisierter Anwalt beschäftigt.
Wichtig: Erst im Januar 2021 wurde das deutsche Weingesetz aktualisiert. Seitdem liegt der Fokus stärker auf der Herkunft der Weine. Zuvor stand eher die Angabe der Rebsorten im Vordergrund. Die Neuregelungen gelten allerdings erst für Weine ab dem Jahrgang 2026. Bis dahin bleibt es gestattet, Qualitäts- und Prädikatsweine nach den bislang üblichen Vorschriften zu kennzeichnen und zu verkaufen.
Welche Qualitätsstufen gibt es im deutschen Weinrecht?
Insgesamt unterscheidet das Weingesetz zwischen vier Güteklassen (in absteigender Qualität):
- Prädikatswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
- Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
- Landwein (Wein mit geschützter geografischer Angabe)
- Wein (Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung)
Um als Prädikats- oder Qualitätswein zu gelten, muss ein deutscher Wein zuvor stets einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen werden. Bei dieser Prüfung werden im Großen und Ganzen fehlerhafte Weine aussortiert, die den jeweiligen Anforderungen aus dem Weingesetz nicht gerecht werden.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird eine amtliche Prüfnummer (AP-Nr.) auf das Etikett des entsprechenden Weins gedruckt, welches dem Verbraucher wiederum Aufschluss über die Qualität gibt.
Übrigens: Die Klassifizierung der Geschmacksrichtungen „edelsüß“, „lieblich“, „halbtrocken“ oder „trocken“ ergibt sich aus der Menge an Restzucker im Wein, die ebenfalls im Weingesetz vorgeschrieben ist.
Wissenswertes zu Prädikatsstufen und Alkoholgehalt
Weiterhin definiert das Weingesetz verschiedene spezielle Prädikatsstufen, die sich auf den Reifegrad beziehen. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Weinlese stattfand, erhält der Wein die folgende Prädikatsstufe:
- Kabinett (Reife Trauben)
- Spätlese (Vollreife Trauben)
- Auslese (Vollreife Trauben, die durch Edelfäule konzentriert sein können)
- Beerenauslese (Vollreife edelfaule Trauben)
- Eiswein (Bei weniger als -7 Grad am Rebstock gefrorene Trauben, die noch gefroren gekeltert (ausgepresst) werden)
- Trockenbeerenauslese (Weitestgehend rosinenartig eingeschrumpfte edelfaule Beeren)
Zum Alkoholgehalt besagt das Weingesetz in § 17 Absatz 1 Folgendes:
Qualitätswein und die Prädikatsweine Kabinett, Spätlese oder Auslese müssen mindestens 7 Volumenprozent vorhandenen Alkohol, die Prädikatsweine Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein müssen mindestens 5,5 Volumenprozent vorhandenen Alkohol aufweisen.“
Welche Aufgaben fallen einem Anwalt für deutsches Weinrecht zu?
Beim Weinrecht handelt es sich um ein Spezialgebiet des Agrarrechts. Die Vorschriften wirken nicht selten komplex und sind sehr vielseitig, weshalb einige Winzer oder Weinhändler auf die Unterstützung eines Anwalts setzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Dieser sollte nicht nur mit den Regelungen aus dem deutschen Weingesetz, sondern auch den jeweils anzuwendenden EU-Verordnungen vertraut sein.
Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise
- das Bezeichnungsrecht (Angaben zur Bezeichnung von Wein, Etikettierung, etc.),
- die amtliche Überprüfung von Wein und Weinbau,
- der Weinhandel oder
- das Weinstrafrecht sowie Weinordnungswidrigkeiten.
Im Jahr 2016 beispielsweise wurde ein 53-jähriger Winzer aus dem Norden des Rems-Murr-Kreises dabei erwischt, wie er falsch etikettierte Weine verkaufte. Dies geschah allerdings nicht aus reiner Täuschungsabsicht, sondern vielmehr aus einem zu lockeren Umgang mit den Vorschriften aus dem Weingesetz heraus. Hätte er sich im Vorfeld von einem Anwalt für aktuelles Weinrecht beraten lassen, wäre ihm die Strafe möglicherweise erspart geblieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in M [von der Redaktion geändert]
und überlege eine Handelsvertretungsfirma anzumelden, um Weine aus meinem Herkunftsland (Moldawien) nach Deutschland zu importieren.
Ich suche momentan eine Anwaltskanzlei, der mich in Fragen zum deutschen Weinrecht unterstützen kann, ggf. in Fragen des Weinimports.
Mit freundlichen Grüßen
Galina V
Hallo Galina V,
ein Empfehlung können wir nicht herausgeben. Wenden Sie sich am besten an die örtliche Anwaltskammer. Diese kann Sie mit wichtigen Informationen ausstatten.
Ihr Team von anwalt.org