FAQ zum Wechsel von der PKV in die GKV
Eigentlich sieht der Gesetzgeber eine solche Rückkehr nicht vor. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen, bei denen ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung möglich ist.
Nein, die deutschen Gesetze schreiben eine Krankenversicherungspflicht vor.
Planen Sie den Austritt aus der PKV und den Wechsel zur GKV, sollten Sie im Vorfeld die Kosten der beiden Systeme gegenüberstellen und die Voraussetzungen prüfen. Wenden Sie sich ggf. für eine Beratung an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Inhalt
Für immer in der PKV?
Seit dem 01. Januar 2009 gibt es die Krankenversicherungspflicht. Somit muss jede in Deutschland lebende Person einer Krankenkasse beitreten, die im Ernstfall die Kosten für die ärztliche Behandlung vollständig oder teilweise übernimmt. Dabei existieren grundsätzlich zwei Systeme – die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Entschließen Sie sich für den Beitritt in die private Krankenversicherung, ist dies nicht selten eine Entscheidung für das gesamte Leben. Denn aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gestaltet sich ein Wechsel von der PKV in die GKV häufig schwierig.
Doch warum gibt es Beschränkungen für den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung? Welche Anforderungen müssen Angestellte und Selbstständige für die Rückkehr erfüllen? Und was können Sie unternehmen, wenn der Wechsel von der PKV in die GKV nicht möglich ist? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Weiterführende Ratgeber rund um den Wechsel der PKV
Warum wollen Menschen bei der Krankenkasse von privat zu gesetzlich wechseln?
Die private Krankenversicherung klingt verheißungsvoll, gewährt diese doch unter anderem schnellere Termine bei Fachärzten, ein Einzelzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch den Chefarzt. Für den Otto Normalbürger ist es daher häufig unverständlich, warum jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will.
Tatsächlich gibt es aber triftige Gründe, die für einen Wechsel von der PKV in die GKV sprechen. So hängt der Versicherungsbeitrag vom Alter, Gesundheitszustand und Beruf ab, weshalb die Kosten im Laufe des Lebens steigen. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Aus diesem Grund vertritt der Bund der Versicherten (BdV) auch die Meinung, dass eine Privatversicherung oft nur lohnenswert ist für
den sehr gut verdienenden kinderlosen ewigen Single, Paare ohne Kinder sowie sehr vermögende Personen.“
Da die private Krankenversicherung gut verdienende, junge und gesunde Menschen mit günstigen Konditionen lockt, könnten sich diese überlegen, im Alter oder bei der Gründung einer Familie in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren. Der Gesetzgeber möchte diese Form der Rosinenpickerei allerdings unterbinden, weshalb für den Wechsel von der PKV in die GKV strenge Kriterien gelten.
Ein wichtiger Grund für den Wechsel von PKV zu GKV sind auch Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen. Denn bleiben bei Selbstständigen die Aufträge aus, können die anfallenden Beiträge eine erhebliche Belastung darstellen. Denn das Einkommen wird bei der Bemessung nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für den Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche
Wie zuvor bereits beschrieben, ist der Wechsel von der PKV in die GKV nicht ohne weiteres möglich. Allerdings sieht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen Sonderregelungen vor.
Doch welche Vorgaben müssen Sie erfüllen, um die private Krankenversicherung aufzugeben? Der Wechsel in die gesetzliche Absicherung bzw. die Option darauf hängt vor allem vom Berufsstatus ab. So gelten unterschiedliche Kriterien für Angestellte und Selbstständige. Darüber hinaus gilt für schwerbehinderte Personen eine Ausnahmeregelung.
Achtung! Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nahezu ausgeschlossen. Die einzige Option in einem solchen Fall ist die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners. Allerdings ist dies nur möglich, wenn sich das eigene Einkommen auf weniger als 425 Euro im Monat beläuft.
Von privater in gesetzliche Krankenkasse wechseln: Vorgaben für Angestellte
Damit Angestellte überhaupt die Möglichkeit haben, die gesetzliche Krankversicherung zu verlassen und einer privaten Versicherung beizutreten, muss ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das dafür notwendige Bruttonettoeinkommen wird dabei regelmäßig angepasst:
- 2023: 66.600 Euro im Jahr
- 2024: 69.300 Euro im Jahr
Die Beitragsmessungsgrenze liegt 2024 dann bei 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Bei der Bemessung finden variable Bestandteile des Gehalts grundsätzlich keine Berücksichtigung. Somit bleiben erhaltene Provisionen zum Beispiel außen vor.
Da für Angestellte der Zugang zur PKV an das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze gebunden ist, ist diese auch relevant für einen möglichen Wechsel. Um die private aufzugeben und in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, kann demnach eine Reduzierung des Einkommens ausreichen.
Möglich ist dies unter anderem, indem Sie Ihre Arbeitsstunden verringern oder Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld oder das 13. Gehalt streicht. Eine weitere Alternative kann die sogenannte Entgeltumwandlung darstellen. Dabei wird ein Teil des Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet.
Fällt Ihr Einkommen unter den Grenzwert, fallen Sie wieder unter die Krankenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber muss die Krankenkasse über diesen Umstand informieren, sodass anschließend der Wechsel von der PKV in die GKV erfolgen kann.
Was müssen Selbstständige beim Wechsel von der PKV in die GKV beachten?
Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sich privat krankenversichern oder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden wollen. Bei ihnen spielt also das Einkommen keine Rolle. Demnach kann dieses auch nicht relevant sein, wenn es um den Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse geht.
So ist eine Rückkehr in die GKV in der Regel nur möglich, wenn der Versicherte ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Für den Wechsel von der PKV in die GKV müssen Sie Ihr Gewerbe übrigens nicht vollkommen aufgeben. Denn es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses als Nebenberuf weiterhin fortzuführen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit den Hauptteil Ihrer Arbeitszeit einnimmt sowie den Großteil der Einnahmen ausmacht.
Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung: Regelungen bei Schwerbehinderung
Können Personen aufgrund einer auftretenden Behinderung ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, führt dies unter Umständen zu Einbußen beim Einkommen und somit langfristig zu Problemen bei der Finanzierung der privaten Krankenversicherung. Der Gesetzgeber sieht daher für Person mit Schwerbehinderung eine Ausnahmeregelung beim Wechsel von der PKV in die GKV vor.
Als Schwerbehindert gelten gemäß §2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt und deren Fähigkeiten für mehr als sechs Monate beeinträchtigt sind. Darüber hinaus definiert der Gesetzgeber aber noch weitere Kriterien für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
So greift das besondere Zugangsrecht nur, wenn die schwerbehinderte Person, dessen Ehegatte oder ein Elternteil innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens drei Jahre Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung war. Allerdings kann jede Krankenkasse für den Beitritt eine Altersgrenze definieren, die im Durchschnitt bei 45 Jahren liegt. Aus diesem Grund bleibt vielen Schwerbehinderten die Rückkehr verwehrt.
Wichtig! Für den Wechsel von der PKV in die GKV aufgrund einer Schwerbehinderung ist es wichtig, die geltende Frist zu beachten. So muss die Beantragung in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Behinderung erfolgen.
Alternative zum Wechsel der Krankenkasse: Privat und gesetzlich haben ihre Vorteile!
Steigen die Beiträge im Alter, spielen nicht wenige Versicherte mit dem Gedanken an einen Wechsel von der PKV in die GKV. Allerdings sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein, denn die Leistungen der privaten Krankenkassen sind in der Regel besser. Darüber hinaus erfolgt die Berechnung der Beiträge bei der gesetzlichen Versicherung anhand des Gehalts, was gerade bei Besserverdienenden nicht unbedingt zu Einsparungen führt.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, den Tarif der privaten Krankenversicherung anzupassen. Der Basistarif entspricht dabei in der Regel dem Höchstbetrag bei den gesetzlichen Anbietern und umfasst meist auch gleichwertige Leistungen. Eine Option, die vor allem für Selbstständige, die gerade eine Auftragsflaute erleben, interessant sein kann.
Ob ein Wechsel von der PKV in die GKV in Ihrer individuellen Situation tatsächlich sinnvoll und auch möglich ist, sollten Sie ggf. mit einem Experten erörtern. Hierbei kann es sich unter anderem um Verbraucherzentralen oder auch unabhängige Patientenberatungen handeln. Einen juristischen Rat erhalten Sie zudem auch bei einem Anwalt für Versicherungsrecht. Dieser kann Sie auch unterstützen, wenn die Kasse zum Beispiel eine Aufnahme ablehnt.
Hallo,
ich bin angestellt, privat Versichert, 52 Jahre alt und Österreicher. Ich könnte meinen Hauptwohnsitz befristet nach Österreich verlegen. Besteht damit eine Möglichkeit in die GKV zurück zu wechseln ohne Gehaltskürzung?
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Hallo,
ich bin angestellt und privat versichert. Mein Gehalt liegt jetzt unter der BBG von 62,500 €, aber über der besonderen Versicherungspflichtgrenze von 56.250 € (war am 31.12.2002 angestellt und privat versichert, Gehalt lag über der damaligen BBG). Darf ich unter diesen Umständen in die GKV wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
Hallo,
ich bin 63 Jahre und werde nächstes Jahr in Rente gehen. ich möchte gerne von der PKV zurück in die GKV. Des Weiteren beabsichtige ich wieder zu heiraten. Meine zukünftige Frau ist in der GKV. Wenn ich nach dem Berufsleben 1 Monat ohne Einkommen bin und dann nach diesen Monat erstmalig die Rente beziehe, kann ich dann zu meiner Frau in die GKV bzw. Famileienversicherung wechseln? Würde mich diese Versicherung anschließend weiter versichern?
Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgang
Ich bin 64 Jahre alt und möchte von der PKV in die GKV wechseln. Dass ich jetzt ein Einkommen haben muss, das unter 450 € liegt, habe ich verstanden. Ich kann familien-versichert werden über meinen Mann. Was aber ist, wenn ich im nächsten Jahr in Rente gehe und meine Rente dann 700 € beträgt. Kann ich dann weiter familienversichert bleiben?
Hallo Elke R,
in der Regel liegt das Höchsteinkommen für eine Familienversicherung bei 6.460 Euro im Jahr. Sie würden mit dem monatlichen Einkommen dann darüber liegen. Am besten klären Sie mit der Versicherung ab, welche Optionen Ihnen in diesem Fall offen stehen und wie Sie sich dann versichern können bzw. müssen.
Ihr Team von anwalt.org