Wahlzettel ungültig machen: Ist das sinnvoll?

Wie können Sie Ihren Wahlzettel ungültig machen?
Wie können Sie Ihren Wahlzettel ungültig machen?

FAQ: Wahlzettel ungültig machen

Wie mache ich meinen Wahlzettel ungültig?

Es gibt unterschiedliche Optionen, mit denen Sie Ihren Wahlzettel ungültig machen können. Grundsätzlich kann die Stimme nicht berücksichtigt werden, wenn der Willen des Wählers nicht eindeutig zu erkennen ist. Sie können zum Beispiel den Wahlschein ungültig machen, indem Sie das ganze Dokument durchstreichen.

Kann man sich bei Wahlen auch einfach enthalten?

Niemand kann Sie laut deutschem Wahlrecht dazu zwingen, an einer Wahl teilzunehmen. Sie können daher auch einfach auf Ihr Recht zu wählen verzichten, ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten.

Wahlzettel ungültig machen: Ist das sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist oder nicht, einen Wahlzettel ungültig zu machen, muss jeder Wähler für sich selbst entscheiden. Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob Sie einfach nicht an der Wahl teilnehmen oder Ihre Stimme bei der Wahl ungültig machen.

Bei Wahlen die Stimme ungültig machen 

Wahlzettel ungültig machen: Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wahlzettel ungültig machen: Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die den deutschen Bundestagswahlen im Jahr 2017 lag die Wahlbeteiligung unter allen wahlberechtigten Bürgern bei 76,3 Prozent. In diese Statistik fließen allerdings nicht nur Menschen ein, die ihre Stimme auch wirklich einer Partei gegeben haben.

Auch Wahlberechtigte, welche ihren Wahlzettel ungültig machen, sind in dieser Statistik erfasst. Sie haben ja quasi an der Wahl teilgenommen, auch wenn sie sich nicht für eine Partei entscheiden konnten bzw. wollten.

Doch wie können Sie einen Wahlschein eigentlich ungültig machen? Ist dieser Schritt sinnvoll und drohen Konsequenzen, wenn Sie gar nicht erst an der Wahl teilnehmen und sich enthalten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Stimmzettel ungültig machen: Wann wird Ihre Stimme nicht gezählt?

Ein Blick auf § 39 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) verrät, wann eine Stimme bei einer Wahl als ungültig angesehen wird:

(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist,

2. keine Kennzeichnung enthält,

3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,

4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,

5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

[…]

Der einfachste Weg, auf welchem Sie Ihren Wahlzettel ungültig machen können, ist, das Dokument einfach durchzustreichen. Wahlweise können Sie auch alle Kästchen ankreuzen, um für die Wahl Ihre Stimme ungültig zu machen.

Wahlzettel ungültig machen: Welche Konsequenzen hat das?

Grundsätzlich sind Sie in Deutschland nicht dazu verpflichtet, an der Wahl teilzunehmen. Einige Bürger entscheiden sich deshalb dafür, keinen Stimmzettel auszufüllen, was sich dann in der Wahlbeteiligung niederschlägt.

Wenn Sie allerdings Ihren Wahlzettel ungültig machen, tauchen Sie in der offiziellen Wahlstatistik auf. Sie haben also an der Wahl teilgenommen, auch wenn Sie keine Stimme für eine Partei abgegeben haben.

Interessant: Viele Leute, die sich mit keiner der Parteien identifizieren können, sehen es als eine Form des Protests an, den Stimmzettel ungültig zu machen oder gar nicht erst an der Wahl teilzunehmen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

Bildnachweise

19 Gedanken zu „Wahlzettel ungültig machen: Ist das sinnvoll?

  1. RonPaul

    Und wenn beim Auszählen einer der Wahlhelfer, ein zufälliges drittes kreuz macht – ungültig.

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  2. Manuel S.

    Die Wahlstimme ungültig zu machen hat noch andere Konsequenzen, als hier dargestellt. Und es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man nicht wählt, oder ungültig wählt. Ungültige Stimmen werden als das gezählt, was sie sind. UNGÜLTIG! Nicht gegebene Stimmen werden prozentual auf die Parteien verteilt, um ein möglichst klares Ergebnis zu bekommen. Das ist mit ungültigen Stimmen nicht möglich! Wer es noch nicht weiß… Gültige Stimmen werden mit bestimmten Eurobeträgen vergütet. Die Parteien bekommen also Geld dafür. Ungültige Stimmen werden NICHT vergütet!
    Was auch kaum jemand weiß… Fällt die Gültigkeit ALLER Stimnen unter 30%, so ist die gesamte Wahl ungültig und es MUSS neu gewählt werden! Bis zur Neuwahl, wird eine Übergangsregierung eingesetzt.

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  3. Karl S.

    könnte man den Wahlzettel auch dadurch ungültig machen, indem man ihn locht, einreißt, eine Ecke abschneidet oder sonst wie verändert?

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  4. Leni

    Wenn ich nicht wählen gehe, wir diese Stimme dann der stärksten , gewählten Partei zugeordnet?

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  5. T. O.

    Wie sieht es aus, wenn Erst- und Zweitstimme korrekt vergeben und kenntlich gemacht sind, jedoch der Stimmzettel auf seiner Rückseite zusätzlich mit „Herzchen aus Liebe zur Demokratie“ o. ä. „verschönert“ wird?
    Der Stimmzettel als Ganzes wurde zwar verändert ggf. nach § 39 (1) 5., der Wählerwille wurde jedoch eindeutig kenntlich gemacht.

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  6. S.K.

    Es spielt schon eine Rolle ob ich ungültig wähle oder gar nicht. Wenn 100% ihre Stimme abgeben, davon 80% Partei A wählen und 20% ungültig hat A 80%.. Wenn aber nur 80 von 100 Ihre Stimme für Partei A abgeben und hätte sie 100 % der Stimmen. Das ist schon ein Unterschied. Insbesondere bei niedriger Wahlbeteiligung.

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    1. Titus

      Was ein Unsinn. In beiden von Ihnen genannten Fällen hat Partei A 100% da auch die ungültigen auf die restlichen Parteien aufgeteilt werden… Das war und ist schon immer so! Genau so ist es wenn mann eine Minderheitspartei wählt, die keine 5 % erreicht, dann werden auch ihre 3% der Sitze beispielsweise auf alle anderen verteilt. Durch unsere 5 %-Hürde, die in anderen Ländern nicht existiert, hat man als Protestwähler kaum eine Chance. Man könnte das gar als undemokratisch bezeichnen, man könnte…. Darf man aber nicht.

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    2. J.D.

      @S.K. das stimmt einfach nicht. Es werden NUR die gültigen Stimmen in das Wahlergebnis einfließen. In ihrem Beispiel hatte die besagte Partei also trotzdem 100% aller gültigen Stimmen. Den Wahlzettel ungültig machen hat auf das Wahlergebnis exakt den gleichen Einfluss wie gar nicht zu wählen. Nämlich KEINEN.

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  7. Henning D.

    Ich würde meinen Wahlzettel gern im Wahllokal nach entgegennahme auf dem direktem weg zur Urne öffentlich zerreissen.
    Ist das erkaubt?
    Das Wahlgeheimnis wird ja nicht verletzt, da ja keine Auswahl getroffen wurde.

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    1. Juju

      Leider wird diese Form des Protestes keiner mitbekommen außer den anwesenden Wahlhelfern und anderen Wählern. Aber wenigstens muss den Schein dann keiner zählen.

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    2. Jo

      Ja kannst du machen, ist meine gängige Praxis. Die schauen zwar recht Blöd, der ein oder andere muss Rücksprache halten, aber ist generell richtig und wichtig so.

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  8. Sebastian

    Keiner der Parteien ist kompatibel mit mir und AFD wähle ich nicht, von daher, keine Wahl!

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    1. D.S.

      Vielleicht gibt es ja eine Partei, die etwas weniger „nicht“ Ihnen entspricht als andere? Denn eine zumindest 50% OK Partei ist mit dieser Stimme 100% weniger #KeineAlternative. Beim Wahl O Mat gibt es auch kleinere Parteien, vielleicht hilft der Ihnen? Es geht bei der EU-Wahl ja um richtig viel…

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  9. Sabine D

    War sehr hilfreich.

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  10. bembrunt

    aber ist es nicht so das wenn ich nicht zur Wahl gehe, meine Stimme Prozentual aufgeteilt wird und wenn ich meinen Wahlzettel ungültig mache darf meine Stimme nicht verwendet werden, oder täusche ich mich?

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    1. Rainer A.

      warum wird auf einer anwaltsseite, die in google oben steht, nicht auf diese frage geantwortet? interessant oder?

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    2. RH

      Zumal das auch der ganz wesentliche Unterschied ist. Denn JA, wenn Du nicht wählst änderst Du nichts an der prozentualen Verteilung der Stimmen. Wenn Du ungültig wählst, dann verringerst Du damit die Prozente ALLER anderen Parteien. Wenn theoretisch bei einer Wahl 5% der Wahlbeteiligten ungültig wählen, dann würde das als Balken mit auf dem Bildschirm in der Berichterstattung erscheinen, es dürfte nämlich auch nicht unter „sonstige“ aufgeführt werden. Noch bildlicher: Wenn von 100 Leuten 50 eine Partei wählen und 50 nicht wählen, dann hat die Partei auf dem Bildschirm „100%“. Wenn die 50 Nichtwähler jedoch ungültig wählen, dann hat diese Partei auf dem Bildschirm nur noch „50%“.

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      1. Titus

        Aber jene Partei bekommt trotz halbem Balken, dann auch 100 % der Sitze. Da ungültige Stimmen keinen Sitz bekommen, müssen diese auf den Rest aufgeteilt werden. Wenn ich falsch liege bitte mit Quellennachweis der Aussage hier drauf antworten, ich finde dazu nichts Aussage kräftiges.

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  11. Andrea

    Es fehlt einfach das Kästchen das ich mit keiner Partei einverstanden bin. Mir geht es so das ich zu garkeinen Partei vertrauen hab.

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