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FAQ: Vorbeugende Unterlassungserklärung
Durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung sollen teure Abmahnungen verhindert werden.
Inhaltlich unterscheiden sich vorbeugende und strafbewehrte Unterlassungserklärung kaum. Vielmehr spielt der Zeitpunkt der Abgabe eine entscheidende Rolle.
Nach der Unterzeichnung handelt es sich bei dem Schriftstück um einen lebenslang gültigen Vertrag. Verstoßen Sie gegen die Vereinbarungen der Unterlassungserklärung droht meist eine Vertragsstrafe.
Lässt sich eine Abmahnung durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung verhindern?
Für die Geschädigten einer Marken- oder Urheberrechtsverletzung besteht die Möglichkeit, durch ihren gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung eine weitere Beeinträchtigung ihrer Rechte zu verhindern. In der Regel erfolgt die Geltendmachung im Zuge einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung.
Allerdings kann es unter bestimmten Umständen auch sinnvoll sein, wenn die Verantwortlichen der Rechtsverletzung von sich aus einen entsprechenden Vertrag in die Wege leiten. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer vorbeugenden Unterlassungserklärung.
Doch wann ist ein solches Schriftstück überhaupt sinnvoll? Zeichnen besondere Merkmale eine vorbeugende Unterlassungserklärung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung aufgebaut?
Das besondere Merkmal einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist vor allem der Initiator des entsprechenden Schreibens. Denn im Gegensatz zur strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt die Abgabe nicht auf Wunsch des Geschädigten, stattdessen wird der Verursacher der Rechtsverletzung von selbst aktiv.
Im Aufbau unterscheidet sich die vorbeugende Unterlassungserklärung allerdings nur gering. So weisen die Verträge die folgenden üblichen Bestandteile auf:
- Benennung des Rechtsverstoßes
- Verpflichtung, ein benanntes Verhalten zukünftig zu unterlassen
- Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
Eine strafbewehrten Erklärung beinhaltet zudem häufig die Übernahme der Kosten der Abmahnung. Genau diese gilt es in diesem Fall zu vermeiden, denn in erster Linie dient eine vorbeugende Unterlassungserklärung dazu, Kosten für einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu minimieren. Damit sind insbesondere die Ausgaben für den gegnerischen Anwalt und die von ihm verfasste Abmahnung gemeint.
In welchen Fällen ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll?
Eine vorbeugende Unterlassungserklärung ist vor allem dann in Erwägung zu ziehen, wenn von einer Vielzahl an Abmahnungen auszugehen ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine sogenannte Kompilation in Internettauschbörsen angeboten wurde.
Bei einer Kompilation handelt es sich um eine Form der Zweitverwertung von Musiktiteln. Für die Musikindustrie stellen diese Zusammenstellungen insbesondere in Form von Best-of-Alben und den Hits des Jahres eine wichtige Einnahmequelle dar. Eine widerrechtliche Veröffentlichung durch Filesharing stellt dabei aber nicht selten einen Verstoß gegen die Rechte verschiedenster Urheber und Rechteinhaber dar.
Sind bereits eine oder mehrere Abmahnungen beim Rechtsverletzer eingegangen, kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung dazu dienen, die Kosten zu reduzieren. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Geschädigten erst durch eben dieses Schreiben auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden.
Fazit zur vorbeugenden Unterlassungserklärung
Eine vorbeugende Unterlassungserklärung kann unter Umständen zur Minimierung von Kosten beitragen. Allerdings sollten Sie einen solchen Schriftsatz nur in Rücksprache mit einem fachkundigen Anwalt aufsetzen und versenden. Anderenfalls könnten Sie sich selbst mehr schaden als helfen.