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FAQ: Völkerstrafrecht
Das Völkerstrafrecht stellt einen wichtigen Teil im Rechtsgebiet des Völkerrechts dar. Es dient der Verfolgung von „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“. Diese Definition lässt sich der Präambel des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs entnehmen. Der Vertrag wurden von 139 Staaten unterzeichnet.
Im Völkerstrafrecht gibt es vier Kernverbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen. Hier lesen Sie mehr zu den einzelnen Tatbeständen.
Sei dem 1. Juli 2002 ist der Internationale Strafgerichtshof dafür zuständig, Verstöße gegen das Völkerrecht zu ahnden. Allerdings besitzt er diese Kompetenz nur, wenn eine Strafverfolgung auf nationaler Ebene nicht möglich bzw. staatlich nicht gewollt ist. Andernfalls ist er den nationalen Gerichten gegenüber zweitrangig.
Wann liegt ein Völkerrechtsverbrechen vor?
Grundsätzlich haben jeder Staat und jedes Land seine eigenen Gesetze und Verordnungen. Damit ein friedliches Miteinander und wirtschaftliche Beziehungen auch über die Landesgrenzen hinaus ohne Probleme möglich sind, gibt es allerdings auch das internationale Recht.
Als Beispiel ist hier das Völkerrecht zu nennen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Charta der Vereinten Nationen. Allerdings kann es auch zu Verstößen gegen die dort festgehaltenen Vorgaben kommen.
In diesem Falle greift dann das Völkerstrafrecht. Die Grundlage für dessen Anwendung bildet die Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Diesen Vertrag haben bis dato 123 Staaten unterzeichnet.
Durch das Völkerstrafrecht sollen Verbrechen, „welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, verfolgt und geahndet werden können, heißt es in Artikel 5 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Gut zu wissen: Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch stellt ein nationales Gesetz dar. Es ist daher keine völkerrechtliche Rechtsquelle und nicht mit dem Völkerstrafrecht gleichzusetzen.
Welche Straftatbestände gibt es im Völkerstrafrecht?
Wie bereits erwähnt, kommt das Völkerstrafrecht nur dann zur Anwendung, wenn es sich um schwerste Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft handelt. Dabei geht es vor allem um die nachfolgenden vier Tatbestände:
- Kriegsverbrechen: Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter, zum Beispiel: Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche oder Zerstörung und Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden.
- Völkermord: Jede Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, zum Beispiel: Tötung, Verursachung von schweren körperlichen und seelischen Schäden oder das Anordnen von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.
- Verbrechen der Aggression: Die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen werden, zum Beispiel: Ausrottung, Versklavung, Folter, zwangsweises Verschwindenlassen von Personen, Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)
Damit das Völkerstrafrecht auch durchgesetzt werden kann, wurde der Internationale Strafgerichtshof gegründet. Er ist seit 1. Juli 2002 aktiv. Durch ihn können die vier eben genannten schweren Verbrechen geahndet werden. Sein Sitz befindet sich im niederländischen Den Haag.
Im Römischen Statut heißt es in Artikel 1:
Hiermit wird der Internationale Strafgerichtshof („Gerichtshof“) errichtet. Der Gerichtshof ist eine ständige Einrichtung und ist befugt, seine Gerichtsbarkeit über Personen wegen der in diesem Statut genannten schwersten Verbrechen von internationalem Belang auszuüben; er ergänzt die innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit. Die Zuständigkeit und die Arbeitsweise des Gerichtshofs werden durch dieses Statut geregelt.
Damit das Gericht Sanktionen gemäß Völkerstrafrecht durchsetzen kann, muss die Person, welche die Tat begangen hat, Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates sein oder die Tat auf dem Territorium eines Mitgliedstaates begangen haben.
Wichtig: Der Internationale Strafgerichtshof wird nur tätig, wenn das begangene Verbrechen nicht durch nationale Gerichte verfolgt wird oder verfolgt werden kann. Die nationale Gerichtsbarkeit genießt somit Vorrang.