Visum: Wichtige Informationen für Reisende aus und nach Deutschland

Ein Visumantrag bringt hohe einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.
Ein Visumantrag bringt einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.

Der allgemeine Begriff Visum ist schon in der heutigen globalisierten Welt durch grenzüberschreitendes Reisen bekannt. Die Thematik um das Visum kommt durch die Flüchtlingsdebatte noch mehr ins Gespräch.

Denn es stellt sich die Frage, ob die geflüchteten Menschen, die einen gefährlichen Weg auf sich nehmen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben und an den Küsten Europas ankommen, sei es die italienische Insel Lampedusa oder die griechische Insel Lesbos, rechtlich gesehen überhaupt auf dem europäischen Kontinent aufhalten dürfen. Die Außengrenzen und nationalen Regelungen bestimmen, welcher Voraussetzungen es bedarf, damit ausländische Bürger das jeweilige nationale Gebiet betreten dürfen.

Um nach Deutschland einreisen zu können, steht den Einreisenden aus bestimmten Nationen noch eine kleine Hürde bevor, ehe sie überhaupt das Land betreten können. Genauso ist das für deutsche Staatsangehörige: Wenn sie in bestimmte Länder reisen möchten, benötigen sie ebenfalls ein Visum.

Was genau ist ein Visum und wer benötigt in welche Situationen ein Visum? Wo muss es beantragt werden und für wie lange ist es überhaupt gültig? In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Antworten zu diesen Fragen.

FAQ: Visum

Was ist ein Visum?

Ein Visum benötigen Sie, wenn Sie in ein anderes Land reisen wollen, welches ein Visum voraussetzt.

Brauche ich für Reisen innerhalb Europas ein Visum?

Für die meisten Ziele in Europa brauchen Sie kein Visum, wenn das Land, welches Sie bereisen wollen, Teil der Europäischen Union ist. Hier lesen Sie mehr über das Schenken-Abkommen.

Ist für eine Reise in die USA ein Visum erforderlich?

Ja. Wenn Sie in die USA einreisen wollen, müssen Sie ein Visum über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) beantragen.

Weitere Ratgeber zum Visum

Rund um den Visumantrag

Staatsangehörige der EU benötigen kein Visum, um in die anderen Mitgliedsstaaten zu reisen.
Staatsangehörige der EU benötigen kein Visum, um in die anderen Mitgliedsstaaten zu reisen.

Ein Visum ist ein Vermerk im Reisepass, der das Überschreiten einer internationalen Landesgrenze genehmigt. Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird bei ausländischen Einreisenden zwischen zwei Gruppen unterschieden. Staatsangehörige der EU-Länder benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Andererseits besteht für Mitglieder der Nicht EU-Länder, grundsätzlich eine Visumpflicht.

Diesen wird in der Regel ein Einreisevisum ausgestellt. Eine Visumpflicht wird eingeführt um primär in einem Verwaltungsverfahren die Voraussetzungen des Grenzübertritts vorab, zu prüfen um, die Echtheit und Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen besser beurteilen zu können.
Die Rechtsordnung des Ausstellerstaates bestimmt, welche Behörde das Visum erteilt. Die zuständige Stelle für die Erteilung der Visa ist meistens das Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes. Mittlerweile kann man ein Visum online beantragen.

Ein Visumantrag muss persönlich in dem Heimatland bei der zuständigen Auslandsvertretung in dem Amtsbezirk, bei dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eingereicht werden. Um ein Visum zu erhalten, bedarf es mehrerer Voraussetzungen. Meistens ist der Zweck der Reise, die ausreichende Finanzierung des Aufenthaltes sowie den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes sowie die Bereitschaft und die Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.

Nachweise können in Form einer Einladung aus dem Zielland und mittels Dokumenten vorgelegt werden, wie z.B. Gehaltsnachweise, die die finanzielle Situation des Antragstellers im Herkunftsland belegen.
Die Visakosten, um nach Deutschland einzureisen, betragen seit dem 14. Mai 2008 einheitlich für alle Kategorien 60 Euro.

Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir beim Visumantrag zwischen Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, und Deutschen, die ins Ausland reisen, unterscheiden.“

Schengen-Visum

Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsparteien. Die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen ist Regelungsgegenstand des Abkommens, welches für den einheitlichen Raum Sicherheit und des Rechts gewährleisten soll.

Dabei werden die Vorschriften für den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im gemeinsamen “Schengen-Raum” vereinheitlicht. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union, die zum Schengen-Raum gehören, genießen einige Vorteile. Zum einen ergibt sich eine Reisefreiheit für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Wegfalls der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Das heißt sie müssen kein Visum beantragen, wenn sie in einem der Mitgliedsstaaten reisen. Auf der anderen Seite entsteht eine höhere Sicherheit, dadurch, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen wegfallen, werden diese durch effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen ausgeglichen.

An den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden seit dem Abkommen keine Personalkontrollen mehr statt. Jedoch besteht die Pflicht weiterhin für deutsche Staatsangehörige, bei der Ausreise aus Deutschland oder bei der Einreise nach Deutschland einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Eine Missachtung dieser Regelung kann mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Regelungsgegenstände des Schengen-Abkommens

Die Mitgliedsstaaten führen eine gemeinsame Visumspolitik.
Die Mitgliedsstaaten führen eine gemeinsame Visumspolitik.
  1. Bürger der Schengen-Staaten können die Schengen-Binnengrenzen ohne Personalkontrollen überschreiten, wobei für deutsche Staatsangehörige trotz des Abkommens beim Verlassen des Bundesgebietes und der Einreise nach Deutschland die Pflicht, einen gültigen Pass oder Passersatz z.B. Personalausweis mitzunehmen, weiterhin besteht. Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder nationalen Sicherheit für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen an den Binnengrenzen wieder durchführen.
  2. Inhaber eines Visums für den kurzen Aufenthalt (“Schengen-Visum” der Visumkategorie C), das von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde, sind in ihrer Bewegungsfreiheit nicht beschränkt. Sie dürfen sich im Rahmen der räumlichen Gültigkeit des Visums im gesamten Hoheitsgebiet frei bewegen. Diese Personengruppe unterliegt auch keinen Kontrollen bei Überschreitung der Binnengrenzen. Die Visa für den Flughafentransit (Visumkategorie A) berechtigen nur den Inhaber zum Aufenthalt in den internationalen Transitzonen von Flughäfen, aber nicht zur Einreise in den Schengen-Raum.
  3. Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels von einem der Schengen-Staaten dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen auch im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-Staaten aufhalten. Das gilt auch für die Inhaber des “nationalen” Visums (Visumkategorie D), das von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde.
  4. Die Mitgliedstaaten führen eine gemeinsame Visumspolitik, d.h. sie haben eine allgemeine Liste der visumpflichtigen bzw. visumfreien Drittstaaten.
  5. Die Außengrenzkontrollen erfolgen nach einheitlichen Standards.
  6. Die Mitgliedstaaten haben Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS). Dieses umfasst schengenweite Personen- und Sachdaten und dient insbesondere zu Fahndungszwecken.
  7. Zwischen den Mitgliedstaaten herrscht eine enge polizeiliche und juristische Zusammenarbeit.
  8. Gemeinschaftliche Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität ist allen Mitgliedsstaaten ein großes Anliegen.
  9. Die Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren wurde inzwischen ersetzt durch die sogenannte Dublin-II-Verordnung.

Visa-Typen

Visa gibt es in allen Ländern zu verschiedenen Zwecken. Ob ein Visum zum Arbeiten, Studieren, Reisen oder nur Besuchen eines Landes, es ist wichtig, die Unterschiede je nach Zweck zu kennen. Denn diese Visa und Aufenthaltstitel sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Bei der Visumbeschaffung ist es daher wichtig, auf die unterschiedlichen Arten und Typen von Visa zu achten. Denn ein Visum ist nicht gleichzusetzen mit einer Erlaubnis, ein Land zu betreten. Bei dem Schengen-Visum unterscheiden wir zwischen zwischen vier unterschiedlichen Typen. Alle Arten von Visa sind mit bestimmten Auflagen verbunden.

Flughafen-Transitvisum (Typ A)

Das Flughafen-Transitvisum (Typ A) ist das Visum mit der kürzesten Dauer und der beschränktesten räumlichen Gültigkeit. Es erlaubt nur den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass eine Einreise als solches erfolgt.

Das Flughafen-Transitvisum ist nur eine Betretenserlaubnis und stellt kein Aufenthaltstitel im rechtlichen Sinne dar, denn der Inhaber dieses Visums hält sich im Staatsgebiet, auf ohne die Grenzkontrollstellen zu umgehen.

Durchreisevisum (Typ B) (oder Transitvisum)

Das Durchreisevisum (Typ B) erlaubt das Überschreiten der Grenzen des Schengen-Raums bzw. der eingetragenen Staaten, um ein Drittland zu erreichen. Der Aufenthalt darf nur bei besonderer Erlaubnis des betreffenden Mitgliedstaates für andere Zwecke genutzt werden, wie z.B. eine Kurzreise für touristische Aktivitäten.
Eine Durchreise liegt vor, wenn der Ausgangsort, von dem der Reisende abreist, und sein Zielort außerhalb des Schengen-Raumes liegen.

Unabhängig von der Aufenthaltsdauer wird ein Visum ausgestellt, wenn eine Visumpflicht besteht.
Unabhängig von der Aufenthaltsdauer wird ein Visum ausgestellt, wenn eine Visumpflicht besteht.

Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu fünf Tagen erteilt werden. Die zukünftige Rechtslage sieht vor, dass das Visum Typ B nicht mehr erteilt wird. Diese Form des Visums wird künftig als Visa Typ C mit dem Zusatz ‘Transit’ bei der Durchreise durch das Schengen-Gebiet erteilt. Der Berechtigungsinhalt wird sich gegenüber dem B-Visum jedoch nicht ändern.

Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)

Bei dem Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) wird ein kurzfristiger Aufenthalt aufgrund eines zeitgebundenen Anlasses im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes erlaubt. Mit dem Visum ist eine ein- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen möglich und von wenigen bis mehreren (max. fünf) Jahren gültig.

Bei der ‘ersten’ Einreise dürfen die erlaubten Kurzaufenthalte eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugzeitraums von 6 Monaten nicht überschreiten. Das heißt, der Inhaber darf innerhalb des Gültigkeitszeitraums mehrmals in das Land einreisen, wobei er die Fristen einhalten muss.

Das Schengen-Gebiet muss bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden. In Zukunft wird das Visum Typ C sowohl für den Kurzaufenthalt als auch den Transit erteilt. Die Regelungen über den Kurzaufenthalt bleiben jedoch unberührt.

Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D)

Bei diesem Typ vom Visum handelt es sich um eine nationale Variante, die vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt wird. Es erlaubt den Aufenthalt in dem Ausstellerstaat. Ein nationales Visum eines Schengen-Staates erlaubt zusätzlich den erforderlichen Transit durch andere Schengen-Staaten in das Gastland, wenn die Einreisevoraussetzungen eingehalten werden.

Diese Regelung gilt aber nur für die allererste Einreise. Das Durchreiserecht erlischt dann sofort bei der ersten Einreise in den Zielstaat, auch wenn mit diesem Visum kein Transit durch andere Schengen-Staaten in Anspruch genommen wurde.

Schengen-Visa und Aufenthaltstitel

In Fällen des Familiennachzugs, in welchen die Einreisende einen längeren oder unbefristeten Aufenthalt im Gastland haben, müssen die Inhaber vor Ablauf des nationalen Visums einen nationalen Aufenthaltstitel beantragen. Mit dem nationalen Aufenthaltstitel sind visumfreie kurzfristige Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten zulässig.

Dafür muss ein gültiger und anerkannter Pass vom Zielreisestaat vorliegen. Außerdem muss der Reisende über genügend Reisemittel verfügen und der Zielstaat sollte keine Sicherheitsbedenken vorbringen können.

Visum für Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2016 mehr als 300.000 Asylanträge entgegengenommen. Damit sind die Antragszahlen um mehr als 130 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Staatsbürger aus bestimmten Nationen ein Visum.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Staatsbürger aus bestimmten Nationen ein Visum.

Bevor die Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie auf legalem Weg in die Bundesrepublik einreisen, um nicht als illegale Einwanderer zu gelten. Das ist zu verhindern, wenn vor der Reise ein Visum beantragt wird. Der derzeitig verstärkte Zuzug von Flüchtlingen stellt Europa und besonders Deutschland und seine Behörden vor große Herausforderungen.

Deswegen ist es umso wichtiger, bei dem größten Flüchtlingsstrom nach dem zweiten Weltkrieg einen Überblick über die Anzahl der Einreisenden zu haben. Besonders Deutschland und das Bundesland Niedersachsen haben seit 2014 neue Regelungen erlassen, um die Einreise syrischer Flüchtlinge zu erleichtern und deren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verbessern.

Familiennachzug für syrische Flüchtlinge

Seit 2011 hält der Bürgerkrieg in Syrien, der dazu führte, dass zahlreiche Menschen ihre Heimat verlassen mussten, an. Der von dem Krieg ausgelöste Flüchtlingsstrom hat mittlerweile dramatische Züge genommen.

Umso wichtiger wird es für die Behörden, passende Regelungen zu finden, die sowohl deren als auch die Zufriedenheit der Schutzsuchenden garantieren. Während der hektischen Flucht kommt es sogar zu Fällen, in denen Familien voneinander getrennt werden oder einige Familienmitglieder vorerst in der Heimat bleiben.

Unter anderem Gründen wurde 2013 in einer Bundesentscheidung beschlossen, dass einzelne Länderprogramme zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen von Familiennachzügen auf den Weg gebracht werden sollen. Einzelne Bundesländer können die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen, vornehmen.

Das ist eine der verschiedenen Möglichkeiten, die es für syrische Flüchtlinge gibt, um in Deutschland oder insbesondere in Niedersachsen einen legalen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Visumbestimmungen für einen Asylantrag mit Familiennachzug

Sie gelten jedoch nur für besondere Personengruppen und sind an besondere Anforderungen gebunden. Die Personen, die nach Deutschland einreisen und Anspruch auf die Anordnung nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben, müssen infolge des Bürgerkrieges von ihrem Wohnort geflohen sein und sich in Syrien, einem Anrainerstaat oder Ägypten aufhalten.

§ 23 Aufenthaltsgesetz gewährt den Aufenthalt durch die obersten Landesbehörden.
§ 23 Aufenthaltsgesetz gewährt den Aufenthalt durch die obersten Landesbehörden.

Zum Beispiel hatten syrische Staatsangehörige, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, die Gelegenheit, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Absatz 1 AufenthG zu erhalten, wenn sie enge Verwandte in Niedersachsen hatten. Diese sollten über eine Aufenthaltsberechtigung verfügen und bereit sein, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu gewährleisten.

In Dezember 2014 wurde eine Erneuerung der niedersächsischen Aufnahmeordnung erlassen, welche keine Obergrenze für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge vorgibt. Zudem gab das Bundesministerium für Inneres bekannt, dass zum Stichtag am 5. Januar 2014 insgesamt 243 Visa auf Grundlage des niedersächsischen Landesprogramms vergeben wurden.

Ablauf eines Visumverfahrens

Voraussetzung dafür ist, dass zuerst ein schriftlicher Asylantrag gestellt wird in dem Land, in dem sich der Flüchtling vor der Einreise nach Deutschland befindet. Um nachweisen zu können, dass Deutschland nach der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist, müssen die Flüchtlinge Kopien des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Familienangehörigen vorzeigen. Erst dann beginnt das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates.

Die Vorbereitung des Verfahrens findet in den meisten Fällen in Griechenland statt, da dieses die Tür nach Europa und in vielen Fällen, neben der Türkei, die erste Station für Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten ist. Das Verfahren läuft nach einem Asylantrag wie bei dem Dublin-Verfahren. Griechenland prüft hierbei die Zuständigkeit und sendet ein Aufnahmeersuchen, worauf Deutschland dieses prüft und entweder zustimmt oder ablehnt.

Nach der Zustimmung Deutschlands können Flugtickets gekauft werden, mit welchen sie anschließend nach Deutschland fliegen. Außerdem erhalten die Flüchtlinge eine amtliche Bescheinigung von dem Staat, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt aufhalten. Normalerweise ist der Staat, in dem die Flüchtlinge sich übergangsweise aufhalten, verantwortlich dafür, das Flugticket zu organisieren und zu kaufen. Jedoch beschleunigt es das Verfahren, wenn selbst das Ticket gekauft wird.

Eine Wohnsitzauflage bestimmt den Ort, an dem Ausländer, verpflichtet sind zu wohnen
Eine Wohnsitzauflage bestimmt den Ort, an dem Ausländer, verpflichtet sind zu wohnen.

Es folgt ein Visumantrag. Dafür muss ein Visumantragsformular ausgefüllt werden und nachdem ein Verfahren zur Ausstellung eines gültigen Visums erfolgreich durchlaufen ist, erhalten die ausgewählten Flüchtlinge eine einjährig befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Es gibt gemäß § 8 AufenthG die Möglichkeit einer Verlängerung.

Die syrischen Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind, dürfen nur in Niedersachsen wohnen, solange sie keinen Lebensunterhalt sichernden Arbeitsplatz gefunden haben. Den Flüchtlingen wird also in der Zeit eine Art Wohnsitzauflage gegeben. Die Verwandten müssen nämlich vorher eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, worin sie sich verpflichten, die Kosten für den Lebensunterhalt des Flüchtlings zu tragen.

Ohne Visum nach Deutschland?

Die deutsche Botschaft in der syrischen Hauptstadt Damaskus hat bis auf weiteres geschlossen, was bedeutet, dass dort ein Visum beantragen u.a. für Deutschland nicht möglich ist. Inzwischen können Syrer ein Visum im Libanon und der Türkei beantragen. Aufgrund des großen Andrangs sind die Wartezeiten sehr lang.
Das Jugendamt gewährleistet die Versorgung von Flüchtlingskindern.
Das Jugendamt gewährleistet die Versorgung von Flüchtlingskindern.

Nur für Flüchtlinge, die im Rahmen des Familiennachzugs bereits Familienmitglieder als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland haben, geht das Verfahren schneller. Genau wie für allein reisende Flüchtlingskinder, medizinische Notfälle und Schwangere gibt es Sonderregelungen. Die Flüchtlinge können somit erst dann die Reise nach Deutschland auf sich nehmen, wenn sie ein gültiges Visum erhalten haben.

Visa für Deutsche ins Ausland

Vor jeder Reise, besonders in ein Nicht-EU Land, stellt sich die Frage, für welche Länder braucht man ein Visum. Passkontrollen oder eine aufwendige Visumbeantragung sind für Deutsche eine Seltenheit, denn die Visumpflicht für Deutsche ist noch lange nicht so streng wie für andere Nationen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Visum für Deutsche.

Eine gute Nachricht für deutsche Staatsangehörige ist, dass sie mittlerweile in 177 Länder visumfrei reisen können. Wie aus dem jährlichen Bericht der “Visa Restrictions Index” der Beratungsfirma Henley & Partners und der International Air Transport Association (Iata) hervorgeht, ist der deutsche Reisepass der mächtigste Reisepass der Welt, da sich damit mehr Länder ohne Visum bereisen lassen als mit jedem anderen.

Ebenso wie Einreisende aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland kommen, reisen deutsche Staatsbürger zu verschiedenen Zwecken ins Ausland. In den Ländern, in dem Visumpflicht für Deutsche herrscht, können Visa je nach Zweck beantragt werden. Touristenvisum, Besuchervisum, sowie Geschäftsvisum sind die gängigsten Antragsformen.

Wichtig ist zu beachten, wie lange der Reisepass beim Visumantrag noch gültig ist, damit die Beantragung rechtzeitig erfolgen kann. Viele Nationen geben eine Gültigkeit des Reisepasses von mindestens sechs Monaten über die beantragte Visumdauer hinaus an. In den meisten Fällen wird geraten, die Antragsformulare frühestens drei Monate vor dem geplanten Einreisezeitpunkt einzureichen. Für genauere Angaben zu den bestimmten Visabestimmungen bzw. Voraussetzungen, besuchen Sie die Internetseite der jeweiligen Botschaften.

Der Unterschied zwischen Touristenvisum und Besuchervisum

Touristen brauchen ein Visum, um in visumpflichtige Länder zu reisen.
Touristen brauchen ein Visum, um in visumpflichtige Länder zu reisen.

Um ein Besuchervisum beantragen zu können, braucht der Antragsteller einen berechtigten Grund bzw. Anlass, um in das spezifische Land einreisen zu können. Dafür ist eine offizielle Einladung aus dem Zielland erforderlich. Anlässe, die für ein Touristenvisum bzw. Besuchervisum gebraucht werden können, sind z.B um Urlaub zu machen, Sehenswürdigkeiten zu besichtigen, Verwandte oder Freunde zu besuchen oder anderen Freizeitaktivitäten nachzugehen.

Der wesentliche Unterschied zwischen Touristenvisa und Besuchervisa ist, dass der Reisezweck in einem visumpflichtigen Land beim Besuchervisum eine private Angelegenheit darstellt, z.B. der Besuch einer Hochzeit. Wie lange die Visa gültig sind und was sie kosten, variiert von Staat zu Staat. Das ausgestellte Visum gestattet hier keine Arbeitsaufnahme in dem jeweiligen Zielland.

Arbeitsvisum

Das Arbeitsvisum ist eine Möglichkeit, einen temporären Aufenthalt im Ausland zu rechtfertigen. Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss der Antragsteller persönlich bei dem zuständigen Konsulat anwesend sein. Vorzulegen sind aussagekräftige Dokumente, die die beabsichtigte Tätigkeit nachweist, wie z.B das konkrete Arbeitsplatzangebot, eine Stellenbeschreibung und Muster des Arbeitsvertrages.

Auslandsentsandte müssen für ihre Tätigkeit im Ausland ein Visumantrag stellen.
Auslandsentsandte müssen für ihre Tätigkeit im Ausland ein Visumantrag stellen.

Arbeitsvisa werden z.B. ausgestellt für Angestellte, die von ihrem Arbeitsgeber ins Ausland entsendet werden, um dort für die Außenstelle zu arbeiten. Die Bestimmungen für eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sind länderspezifisch geregelt.

Wenn Sie ein Arbeitsvisum beantragen, benötigen Sie wie bei den meisten Visa-Arten eine offizielle Einladung, auch Visa Support Brief oder Invitation Letter genannt. Die Visumgültigkeit variiert hier auch von Staat zu Staat und richtet sich nach der Einladung. Die Dauer kann für ein halbes Jahr oder für mehrere Jahre ausgestellt werden.

Geschäftsvisum

Diese Art von Visum ist für Geschäftsreisende geeignet, die in ein visumpflichtiges Land reisen, um einer unternehmerischen Aktivität nachzugehen, die mit der Arbeit aus ihrem Wohnsitzland zusammenhängt.

Dazu zählen z.B. der Besuch einer Messe, von Konferenzen oder Meetings, Vertragsverhandlungen oder die Kundenbetreuung vor Ort. Die für die Visa anfallenden Kosten und Gültigkeit variieren je nach Zielland.

Studentenvisum

Durch die Globalisierung und unsere vernetzte Welt entsteht bei immer mehr jungen Leute das Bedürfnis, im Ausland zu studieren. Während eine Studienaufnahme im europäischen Ausland aufgrund des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit kein Problem darstellt, müssen Studierende aus Deutschland ein Studentenvisum beantragen, wenn sie im außereuropäischen Ausland studieren wollen.

Auch hier unterscheiden sich die Einreisebestimmungen für Hochschüler in Abhängigkeit zum Zielland. Konsulate und Botschaften verlangen oftmals Einladungsschreiben aus dem Zielland, wobei eine Bestätigungsmail der zu besuchenden Universität nicht ausreicht. Der Visa-Support-Brief ist in diesem Fall ein Schreiben der ausländischen Hochschule. Dieser sollte begründen, dass der Grund der Reise im Gastland der Studienaufenthalt ist.

Für viele Studierende gehört mindestens ein Auslandssemester zum Studium dazu.
Für viele Studierende gehört mindestens ein Auslandssemester zum Studium dazu.

Mit diesem Visum ist es gestattet, Ausflüge innerhalb des Ziellandes zu unternehmen. Jedoch ist die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit, um den Lebensunterhalt im Ausland zu finanzieren, nicht gestattet. In der Einreisebestimmung ist enthalten, was mit dem Studentenvisum erlaubt und verboten ist. Die Gültigkeitsdauer des Studentenvisums hängt von der Dauer des geplanten Studienaufenthalts ab.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

58 Gedanken zu „Visum: Wichtige Informationen für Reisende aus und nach Deutschland

  1. Thomas L.

    wie sind die Reise bestimmungen für Kosovaner in die BRD? Ich möchte ienen Freund einladen und was muss er machen und tun das er Reisen darf und was braucht dieser?

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas L.,

      Ihr Freund benötigt einen gültigen Reisepass und ein Visum für seinen Aufenthalt. Welches Visum nötig ist, hängt vom Aufenthalt ab. Es kann in der Botschaft in Pristina beantragt werden (auch online). Dort erhalten Sie auch alle weiteren wichtigen Informationen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Behnoosh

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage über Studentenvisum für meine Schwester.
    Der Prozess des Erhaltens des Studentenvisum nimmt so lange Zeit im Iran (zwischen 6-9 Monaten) und sicher vermißt sie das erste Semester.
    Und meine Frage wäre, ist es möglich, dass sie mit meiner Einladung mit Familienbesuchsvisum hierher kommt und von hier aus mit ihrer Zulassung zu einer Spitzenuniversität ein Studentenvisum beantragt?

    LG
    Beh

    1. anwalt.org

      Hallo Behnoosh,

      eine Aufenthalt mit einem Besuchsvisum ist in der Regel nur für höchstens 90 Tage möglich. Inwieweit ein Studentvisum in Deutschland vor Ort beantragt werden kann, sollten Sie mit der zuständigen Deutschen Botschaft klären. Es kann möglich sein, dass eine Zulassung nicht gestattet ist, wenn nur ein Besuchervisum vorliegt. Klären Sie das am besten auch mit der Universität ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Lucie f.

    Hallo ich heisse Lucie
    Ich bzw mein Freund möchte seinen Vater aus syrien zu uns holen,bzw der Vater möchte uns hier besuchen bzw seine Söhne……..jetzt wollte ich fragen wo ich alles beantragen kann bzw wo?
    Es würde mir sehr viel helfen…..
    Vielen Dank schonmal für die Antwort
    MfG F.

    1. anwalt.org

      Hallo Lucie f.,

      der Vater Ihres Freundes benötigt ein Visum zur Einreise. Das kann bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragt werden. Weitere Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt. Der Reisende muss den Antrag persönlich stellen, da das Visum für ihn gültig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Elisabeth N.

    Hallo,
    Eheschließung vor 7 Monaten, Deutsch/Pakistani, Asyl abgelehnt, Familienzusammenführung/Aufenthaltsgenehmigung nur möglich nach Wiedereinreise.
    Botschaft in Islamabad bearbeitet auch Afghanistan mit und ist überlastet, Wartezeit 9 – 10 Monate. Gibt es noch andere Möglichkeiten ein Visum zu erhalten?
    Danke und beste Grüße
    Elisabeth

    1. anwalt.org

      Hallo Elisabeth N.,

      Sie könnten eventuell bei einer anderen Botschaft in der Region anfragen, ob eine Bearbeitung möglich ist. Eine andere Option ist uns nicht bekannt. Ein Visum muss über die Botschaft beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. shiva

    sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwaltin,

    ich bin Ärztin, aus dem Iran und das ist die zweite mal, dass ich mit einem Schengen-Visum nach Deutschland komme. Im Iran kann man nicht ein Visum nach §17a oder National-Visum D zu beantragen und wegen der Wartezeit für einen Termin bei deutsche Botschaft in Teheran( man muss bis Anfang des Jahr 2020 warten) [von der Redaktion editiert]

    deshalb musste ich mit einem Schengen-Visum reisen, um ein Deutschkurs für Ärzte zu besuchen und auch habe einen Antrag um die deutsche Approbation gestellt, welche mit der hier weiterstudieren und arbeiten darf. aber eine Anerkennung braucht viel zeit und man muss in dieser Zeit an den Kursen teilnehmen und 2 Prüfungen bestehen.
    aber mein Visum ist nur bis 3 Monate gültig und ich muss auf die Prüfungstermine, die von der Ärztekammer vereinbart werden, warten. ich weiß nicht, was ich machen soll. ich bitte Sie darum, dass mir irgendwie helfen.

    im Voraus Danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

    mit freundlichen Grüßen
    shiva

    1. anwalt.org

      Hallo shiva,

      Sie können bei der Botschaft anfragen, ob ein Ausbildungsvisum in Ihrem Fall möglich wäre. Wir können leider nicht beurteilen, ob dies eine Option ist. Wenden Sie sich am besten auch an die zuständige Ausländerbehörde, um Ihre Möglichkeiten abzuklären- Im Zweifel können Sie für eine rechtliche Beratung auch einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Dragana

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich komme aus Bosnien und Herzegowina, ich bin Au Pair Mädchen jetzt in Deutschland. Ich habe hier einen neunen Job gefunden und ich möchte hier in Deutschland meinen Visum verlangern. Ich war in Ausländerbehörde und da haben mir gesagt, dass ich neunen Visum in Bosnien machen muss. Haben Sie villeicht einen Tips für mich?
    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Dragana,

      in der Regel geben die zuständigen Behörden die wichtigen Informationen heraus. Üblicherweise muss ein neues Visum im Heimatland bei der deutschen Botschaft beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Moustafa

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich komme aus Syrien und bin Jetzt in Deutschland als Student, also am März 2016 habe ich mein Visum bekommen. Mein Bruder ist auch hier und ist ein Arzt. Also ich arbeite noch nicht, aber mein Bruder arbeitet, und eigentlich hat er mehrmals versucht, um ein Visum zu Unseren Eltern geben, aber es ist nicht mehr möglich. Und unsere Eltern wohnen noch in Syrien, und die Situation da ist sehr gefährlich. Dazu habe ich eine Frage, wenn meine Eltern hier in Deutschland eine Wohnung und ein klein Restaurant kaufen, gibt es die Möglichkeit um sie ein Visum und Langezeit Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ?
    Das freut mich sehr wenn ich von Ihnen lesen werde, und ich wünsche Ihnen fröhliche Ostern.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Moustafa

    1. anwalt.org

      Hallo Moustafa,

      eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Wenn Ihre Eltern einreisen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, sollten Sie mit der deutschen Botschaft klären, ob ein Visum ausgestellt werden kann. Ob ein solches erteilt wird, können wir nicht beurteilen. Setzen Sie sich am besten mit der zuständigen Behörde in Verbindung und klären Sie welche Möglichkeiten bestehen. Eventuell kann Ihnen auch eine Flüchtlingshilfestelle zur Seite stehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Abdullo

    Hallo,
    mein Name ist Abdullo bin Staatsangehörigkeit Tadschikistan und derzeit lebe in meinem Heimatland. Ich habe über internet bei Hotel H. als Auszubildenden beworben.Von dort hat mich einen Azubivertrag per Post versendet. Für ein Nationales Visum bei der Deutsche Botschaft in Tadschikistan um 8.12.2017 beantragen aber bis jetzt kein Visum erhalten. Wie lange man muss auf mein Visum warten?
    Mein Ausbildung beginnt ab 1.02.2018

    ich freue mich auf baldige Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Abdullo,

      die Bearbeitung eines Visumsantrags kann unterschiedlich lange dauern. Das ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Eine pauschale Aussage können wir diesbezüglich nicht treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Hannan O.

    Hallo und Guten Abend,
    Ich habe für meine Schwester ein Schengen Visum beamtragt und vom deutschen Ausländeramt bereits eine Zusage und den zeitraum der Visa Zeit erhalten. Doch leider ist es nicht möglich einen Termin für meine Schwester in der Deutschen Botschaft in Beirut (meine Schwester lebt in Syrien) zu buchen, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass derzeit keine Termine zu vergeben seien.

    Könnten Sie mir dabei helfen?

    Beste Grüße Hannan

    1. anwalt.org

      Hallo Hannan O.,

      auf die Terminvergabe der Botschaft haben wir leider keinen Einfluss. Sie können versuchen das mit der zuständigen Ausländerbehörde zu klären oder sich an das Auswärtige Amt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Asya

    Hallo, Mein Neffe lebt in der Türkei seit der trennung seiner Eltern vllt über 15 jahre her mein Neffe ist jetz 25 jahre alt und möchte seine Mutter unbedingt hier Besuchen,die psychisch und physisch krank ist. Gibt es da besucher recht das er zwischen durch auch kommen kann.? Immer mal wieder ? Und was muss ich machen um ihn überhaupt einmal einzuladen? Das er ein Visum bekommt.?

    1. anwalt.org

      Hallo Asya,

      in der Regel können sich Touristen mit einem Visum für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Das Visum muss der Einreisende selbst stellen. Dies ist bei der deutschen Botschaft zu beantragen. Ein Einladungsschreiben von Verwandten kann dem Visumsantrag beigelegt werden.

      Möchte Ihr Neffe wissen, ob eventuell eine Einreisesperre besteht, kann er dies beim Ausländerzentralregister erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Dominik

    Hallo zusammen,
    ist es möglich mit einem schon bestehendem Kategroie C Visum einzureisen, um dort für eine kurzfristige Zeit (1 Woche) zu arbeiten? Was ist zu beachten?
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Dominik,

      in der Regel dürfen Sie mit einem Schengen-Visum nicht arbeiten. Im Visum steht, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Arbeit gestattet ist. Arbeiten Sie ohne eine Arbeitserlaubnis kann das strafbar sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Hass

    Guten Abend
    ich hätte gerne eine Frage über Studentenvisum. Ich arbeite seit 5Jahren als Deutschlehrer und möchte gerne wissen, was für eine Möglichkeit gibt, das Studium mit 35 in Deutschland fortzusetzen. Schengenvisum für ein Jahr habe ich schon
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Hass,

      ein Studentenvisum ist vor der Einreise bei der deutschen Botschaft zu beantragen. Sie müssen in der Regel eine Zulassung an einer Universität nachweisen sowie Unterlagen vorlegen, die besagen, dass der Lebensunterhalt während des Studiums gesichert ist. Ausführliche Informationen hierzu bietet das Auswärtige Amt. Für einige Herkunftsstaaten gilt, dass ein Visum auch nach der Einreise beantragt werden kann. Hier sollten Sie sich informieren, ob Ihr Land dazu gehört.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Henri

    Hallo,

    kann ein Syrer, der im ersten Jahr subsidiärem Schutz in Deutschland ist und seinen syrischen Pass noch hat, auf dem Landweg in die Türkei reisen?

    Muss er für die Türkei ein Visum beantragen? Muss das ein e-Visum sein (wie lange dauert das) oder kann er es auch an der türkischen Grenze beantragen? Von Griechenland oder von Bulgarien aus?

    Darf er hinterher wieder zurück fahren?

    1. anwalt.org

      Hallo Henri,

      eine Auslandsreise ist mit subsidiärem Schutz durchaus möglich, sofern die Reisedokumente vorhanden sind. Die Fragen nach dem Visum können wir nicht beantworten, das dies türkisches Recht betrifft. Informieren Sie sich am besten bei der türkischen Botschaft oder den zuständigen Behörden. Eine Rückreise nach Deutschland ist mit dem Pass und dem Aufenthaltstitel möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Mohammadi A.

    Ich bin Mohammadi A., und ich bin von Marokko ich habe mich um meinen Sichtvermerk(Visum) am 03.11.2017 beworben, und traurig erhielt ich eine Ablehnung 13 Tage später für unkown Umstände, und ich möchte Ihre Preise wissen(kennen), und wenn es 100 % sicher ist, um diesen Fall zu gewinnen, weil meine entey Prüfung am 20.01.2018 ist.

    1. anwalt.org

      Hallo Mohammadi A.,

      wir bieten keine rechtliche Beratung an. Um einen Anwalt vor Ort zu finden, können Sie sich an die Anwaltskammer wenden. Auch das Branchenbuch kann Ihnen bei der Suche weiterhelfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Yama

    Sehr geehrter Anwalt, will gerne meine Schwägerin mit ihrem Mann und 2 Kinder aus Afghanistan nach Deutschland bringen, damit sie hier sicher leben können. Was ist der beste Weg?? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Yama,

      Sie können versuchen einen Antrag auf Familiennachzug stellen, allerdings kann dies meist nur für Kinder und Eltern erfolgen. Informieren Sie sich am besten bei der Ausländerbehörde oder eine Flüchtlingshilfestelle, welche Möglichkeiten für Sie genau bestehen. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Bettina

    Ich habe eine grosse Liebe in Ghana gefunden. Leider verdiene ich nicht 1600Euro wie mir gesagt wurde. Er hat gar keine Arbeit. Wir würden gerne in Deutschland heiraten. Wir lieben uns sehr. Ich habe bereits mehrere Personen gefragt, ob sie das Besucher Schreiben machen würden aber keiner möchte das. Welche Möglichkeiten haben wir noch ausser das ich hinfliege.

    1. anwalt.org

      Hallo Bettina,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Wir sind an dieser Stelle nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Kujath

    Guten Tag,

    ich mache mit meiner kasachischen Freundin in Spanien Urlaub. Sie hat ein Touristenvisum. Bei der Rückreise nach Berlin, fliegt Sie erst am nächsten Tag nach Kasachstan. Sie bräuchte dann ein Durchreisevisum (Typ B) um bei mir zu übernachten. Wo kann man das beantragen ? Muss Sie oder ich das beantragen.
    MFG
    Tom

    1. anwalt.org

      Hallo Kujath,

      in der Regel muss ein Visum von der Person, die es benötigt, persönlich beantragt werden. Das Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Magdalena

    Hallo
    Mein ex freund aus (Serbien)ist jetzt in Deutschland und versucht auch hier zu bleiben durch Arbeitsvisum, da er aber vorbestraft ist und mir immer noch droht hoffe ich das er nicht in Deutschland bleiben kann. Ich hoffe das er keinen Arbeitsvisum bekommt und das deutsche Konsulat seine Akte überprüft. An wenn kann ich mich wenden um zu verhindern das er hier bleiben darf ?

    1. anwalt.org

      Hallo Magdalena,

      Sie können versuchen bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und gegebenenfalls auch eine Anzeige bei der Polizei einreichen. Die Unterstützung eines Anwalts wäre hier sicherlich hilfreich.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ozzy1987

    Deutsche Botschaft in Prishtina zwecks Online Terminvereinbarung?
    Hallo zusammen,
    vielleicht hat schon jemand von Euch diese Erfahrung gemacht…
    Meine Freundin, die im Kosovo lebt, möchte nach Deutschland kommen, damit wir hier heiraten können. Ich habe alle Unterlagen besorgt und einen Termin (Online) bei der Deutschen Botschaft gemacht. Die Deutsche Botschaft hat mir mitgeteilt, dass ein Terminvergabe in frühestens 8-9 Monaten erfolgen kann. Die Unterlagen sind leider nur 6 Monate gültig und das Oberlandgericht hat uns Wissen lassen, dass die Ehe spätestens bis zum 12.06.2017 in Deutschland geschlossen werden muss!
    Die Botschaft ist wohl UNTERBESETZT, aber mir hatte jemand erzählt, dass wenn die Botschaft UNTERBESETZT ist Sie innerhalb von 3 Monaten einen Termin mitteilen muss, wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte man die Botschaft verklagen, da der Grund „Aufgrund der Unterbesetzung“ nicht RECHTENS ist.
    Ich habe natürlich kein bock mich mit der Botschaft anzulegen, aber wenn es nicht anders geht, dann möchte ich Rechtlich vorgehen! Außerdem glaube ich, dass da diese Terminvereinbarungen nicht mit rechten Dingen zugehen! Es gibt „Reisebüros“ die Termine bei der Botschaft besorgen…
    Wisst ihr vielleicht welche Möglichkeiten ich noch habe? Ich hatte mich mit einem Anwalt unterhalten, der wollte für ein Schreiben, welches es faxen würde 500, 00€ haben?!?!?!

    Ich hoffe auf adäquate Antworten! Vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Ozzy1987,

      Sie haben alles richtig gemacht, als Sie sich an einen Anwalt gewandt haben, denn nur dieser kann Ihnen eine Rechtsberatung zu Ihrem Fall geben und beurteilen, inwiefern das Agieren der Botschaft rechtens ist.

      Suchen Sie doch alternativ einen anderen Anwalt (zum Beispiel Fachanwalt für Asylrecht) auf und holen sich dort eine zweite Meinung ein.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. T. safa

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Meine Verlobte ist mit einem Schengenvisum ( Besuchervisum ) in deutschland eingereist. Wir haben vor in nächste Zukünft zu Heiraten. Das sie kurzfristig wieder in Heimatland zurück reisen soll und wieder nach deutschland zurück. Ist es möglich ihr Besuchervisum zum Visum von Typ C umzuändern?

    MfG
    safa

    1. anwalt.org

      Hallo safa,

      um ein kurzfristiges Schengen-Visum zu erhalten sind laut Auswärtigem Amt folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

      -Reisezweck nach Deutschland muss plausibel und nachvollziehbar sein
      -selbstständige Finanzierung der notwendigen Kosten
      -Visuminhaber muss sich bereiterklären, den Schengen-Raum auch vor Ablauf des Visums wieder zu verlassen
      -Antragsteller muss über eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro verfügen

      Ihr Team von anwalt.org

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