Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung: Das sollten Sie wissen!

Wann können Sie einen Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung stellen?
Wann können Sie einen Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung stellen?

FAQ: Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung

Was ist ein Verschlimmerungsantrag für Schwerbehinderte?

Haben Betroffene bereits einen Grad der Behinderung, können sie einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat. Wann ein Verschlimmerungsantrag für die Schwerbehinderung möglich ist, lesen Sie hier.

Wie stelle ich einen Verschlechterungsantrag?

Den Antrag müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das geht je nach Region online oder über entsprechende Formulare. Welche Unterlagen dann notwendig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei einem Neufeststellungsantrag für eine GdB?

Pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich, da das je nach Region sehr unterschiedlich sein kann. Durchschnittlich sollten Sie mit drei bis sechs Monaten rechnen. Was Sie bei einer Ablehnung tun können, erfahren Sie hier.  

Was ist ein Verschlechterungsantrag bei einer Schwerbehinderung?

Schwerbehinderung: Einen Verschlechterungsantrag können Sie stellen, wenn sich der Zustand negativ entwickelt.
Schwerbehinderung: Einen Verschlechterungsantrag können Sie stellen, wenn sich der Zustand negativ entwickelt.

Menschen mit einer Behinderung, die besondere Unterstützung benötigen, können beim zuständigen Versorgungsamt eine Begutachtung für einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Je nach Sachlage und Ergebnis des Gutachtens wird ein Feststellungsbescheid erstellt und in diesem der GdB sowie etwaige Merkzeichen benannt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und wird mehr Hilfe benötigt, können Betroffene einen Verschlimmerungsantrag aufgrund der Schwerbehinderung stellen.

Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsantrag ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Antrag auf Neufeststellung des GdB. Dieser hat das Ziel, die bestehende Feststellung der Behinderung zu ändern und den Grad anzupassen. Jede Person, die einen GdB von mindestens 20 hat, kann einen solchen Änderungsantrag stellen. Erst ab einem GdB von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Achtung: Im Gutachten zur Neufeststellung der Schwerbehinderung kann auch eine Verbesserung festgestellt werden. Das bedeutet dann einen niedrigeren GdB als zuvor und kann mit Verlusten von Erleichterungen einhergehen. 

Wann lohnt es sich, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen?

Versorgungsamt. Für eine Schwerbehinderung ist der Verschlimmerungsantrag hier zu stellen.
Versorgungsamt. Für eine Schwerbehinderung ist der Verschlimmerungsantrag hier zu stellen.

Aber wann ist ein Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung sinnvoll? Üblich ist es, einen Antrag zu stellen, wenn eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist. Was Betroffene als Verschlechterung empfinden, ist je nach Einzelfall natürlich unterschiedlich. Ob der Antrag dann auch zum Erfolg führt, ist dann ebenfalls von der individuellen Situation abhängig.

Wichtig ist, dass der Antrag gut überlegt ist. Denn erfolgversprechend sind Anträge oft nur dann, wenn tatsächlich eine Verschlechterung vorliegt und ein neuer GdB im Alltag zu Erleichterungen führt. 

Eine Verschlimmerung kann unterschiedlich eintreten. So ist das unter anderem der Fall, wenn:

  • sich der bestehende Zustand verschlechtert
  • das Alltagsleben weiter eingeschränkt wird
  • neue Erkrankungen oder Behinderungen hinzukommen

Auch eine Kombination der genannten Punkte ist möglich. Alle können eine Neubewertung des bestehenden GdB begründen. Der Neufeststellungsantrag bei einer Schwerbehinderung ist nicht an bestimmte Fristen gebunden. Er kann jederzeit gestellt werden. Allerdings sollten Antragsteller darauf achten, dass die Verschlechterung bereits seit einiger Zeit besteht, da eine Gewährung des GdB auf dauerhafte Einschränkungen ausgelegt ist. In der Regel sollte die Verschlechterung mindestens seit sechs Monaten vorliegen. 

Doch was muss man tun, um einen höheren GdB zu beantragen? Wichtig ist, dass alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen und dem Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung auch eine Begründung beigefügt ist.

Wie stelle ich einen Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung?

Sie wollen einen Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung stellen? Einheitliche Muster gibt es nicht.
Sie wollen einen Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung stellen? Einheitliche Muster gibt es nicht.

Wer stellt einen Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung? Grundsätzlich muss der Inhaber des ursprünglichen Feststellungsbescheids den Antrag stellen. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Art der Behinderung nicht möglich, muss dies durch Bevollmächtigte bzw. bevollmächtigte Betreuer erfolgen.

Wo stellen Sie einen Verschlechterungsantrag für Schwerbehinderte? Entweder beim Landessozialamt oder beim zuständigen Versorgungsamt. Wie Sie den Antrag stellen können, ist regional sehr unterschiedlich geregelt. Daher gibt es für den Verschlimmerungsantrag für eine Schwerbehinderung kein einheitliches Muster. 

Informieren Sie sich am besten beim Versorgungsamt, ob Sie einen Verschlechterungsantrag für Ihre Schwerbehinderung online stellen können oder ob ein Formular zur Verfügung steht. In der Regel finden Sie das für einen Verschlimmerungsantrag bei Schwerbehinderung nötige Formular/Formulare auf den Webseiten der Ämter

Mit dem ausgefüllten Antrag müssen Sie in der Regel auch folgende Dokumente einreichen:

  • letzten Bescheid über den GdB
  • Angaben zu den vorhandenen Beschwerden und den Verschlechterungen
  • Angaben zu Gutachten/Untersuchungen in den letzten drei Jahren (z. B. durch Jobcenter, Agentur für Arbeit, Krankenkasse, medizinischer Dienst der Krankenkassen (MdK), Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung (DRV) usw.)
  • Angaben zum Hausarzt (Name, Anschrift) inklusive Bescheinigungen
  • Liste aller behandelnden Ärzte
  • Angaben zu Krankenhausaufenthalten inklusive Bescheinigungen (auch bei kurzen Behandlungen im Krankenhaus)
  • Bescheinigungen über Kuren oder Reha-Maßnahmen (wann, wo, welche Behandlung, Behandlungsberichte)
  • Angaben zu anderen Leistungen mit Aktenzeichen (z. B. Pflegekasse, Sozialamt usw.) 
  • Angaben zur Krankenkassen inklusive Versicherungsnummer
  • Selbsteinschätzung (Begründung der Verschlechterung)

Ob weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, ist von Amt zu Amt verschieden. Informieren Sie sich am besten vorab beim Versorgungsamt, welche Nachweise vorhanden sein müssen. Oftmals bieten karitative Einrichtungen und Vereine Hilfe bei der Antragstellung

Wie lange dauert ein Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung?

Die Bearbeitungssauer für einen Neufeststellungsantrag für den GdB ist vom Amt abhängig.
Die Bearbeitungssauer für einen Neufeststellungsantrag für den GdB ist vom Amt abhängig.

Die Dauer der Bearbeitung ist ebenfalls bei jedem Amt anders angesetzt. Je nach Belastung des zuständigen Versorgungsamtes können bereits für den Termin der Begutachtung einige Monate vergehen. 

Darüber hinaus hängt die Bearbeitungszeit auch davon ab, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Antragsteller sollten durchschnittlich mit einer Dauer zwischen drei und sechs Monaten rechnen. 

Je nach Ergebnis der Prüfung und des Gutachtens erhalten Antragsteller einen neuen Feststellungsbescheid mit neuem GdB und etwaigen Kennzeichen. Oder ihnen wird ein Ablehnungsbescheid zugesandt.

Widerspruch gegen die Ablehnung

Wird der Verschlimmerungsantrag für die Schwerbehinderung abgelehnt, haben Antragsteller die Möglichkeit des Widerspruchs. Eine bestimmte Frist, wie beim Widerspruch gegen den Erstbescheid, gibt es beim Neufeststellungsantrag nicht. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Sie zeitnah widersprechen

Der Widerspruch sollte gut begründet sein und nochmals aufzeigen, warum eine Verschlechterung vorliegt. Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, ist ein Verfahren vor Gericht die nächste Option. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, bevor Sie widersprechen oder gegen den Bescheid klagen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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