Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Anzeichen sein?

Wann genau die Rede von Vernachlässigung Pflegebedürftiger ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann genau die Rede von Vernachlässigung Pflegebedürftiger ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wer seine Angehörigen pflegt, gelangt in seinem Alltag immer wieder an seine seelische und körperliche Belastungsgrenze. Denn die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist nicht selten mit einem enormen Aufwand verbunden. Können Verwandte diese Aufgabe nicht mehr alleine stemmen, erscheint die Unterbringung in einem Pflegeheim meist als gute Lösung. Doch was können Sie unternehmen, wenn der Verdacht auf Vernachlässigung Pflegebedürftiger besteht?

FAQ: Vernachlässigung in der Pflege

Wann liegt eine Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen vor?

Eine Vernachlässigung in der Pflege liegt in der Regel dann vor, wenn diese nur unzureichend versorgt wird.

Wie kann sich eine Vernachlässigung darstellen?

Diese Unterversorgung kann sich auf verschiedenste Bereiche des Pflegealltags erstrecken und sowohl bewusst als auch unbewusst erfolgen. Mehr zu den Formen der Vernachlässigung erfahren Sie hier.

Worunter fällt Vernachlässigung in der Pflege?

Vernachlässigung gehört zu den Formen von Gewalt in der Pflege.

Was ist unter der Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen zu verstehen?

Vernachlässigung in der Pflege kann auch dann vorliegen, wenn die Betroffenen einfach allein gelassen werden.
Vernachlässigung in der Pflege kann auch dann vorliegen, wenn die Betroffenen einfach allein gelassen werden.

Gewalt in der Pflege kann grundsätzlich die verschiedensten Formen annehmen. Manche von ihnen hinterlassen Wunden auf der Haut oder Narben auf der Seele und manche bleiben teilweise viel zu lange unbemerkt, weil eindeutige und auffällige Anzeichen fehlen.

Die Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen stellt dabei eine eher unauffälligere Form der Gewalt dar, welche sich auf alle Bereiche und Tätigkeiten des Pflegealltags erstrecken kann. Mögliche Beispiele können unter anderem ausbleibende hygienische bzw. allgemeine Versorgungsleistungen sein. Schwerwiegende Folgen kann darüber hinaus auch der Entzug von Nahrung und Flüssigkeit haben. Ist eine Person bettlägerig, ist zudem eine besondere Versorgung notwendig, bleibt diese aus, können zum Beispiel Liegegeschwüre entstehen.

Bei der Vernachlässigung in der Pflege lassen sich grundsätzlich zwei Arten differenzieren. Wodurch sich diese unterscheiden, haben wir hier kurz zusammengefasst:

  • passive Vernachlässigung
    Diese liegt vor, wenn Angehörige oder Pflegefachkräfte eine Bedarfssituation nicht als solche erkennen und die pflegebedürftige Person zum Beispiel alleine lassen oder nur eine unzureichende Hilfestellung geben.
  • aktive Vernachlässigung
    Verweigern die Pflegenden bewusst eine Handlung, welche erkennbar notwendig sind, wie zum Beispiel das Windeln oder die Körperwäsche, liegt eine aktive Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen vor.

Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Sie unternehmen?

Welche Anzeichen für Vernachlässigen in der Pflege gibt es?
Welche Anzeichen für Vernachlässigen in der Pflege gibt es?

Der Verdacht auf Vernachlässigung gegenüber Pflegekräften oder einem Pflegeheim wiegt schwer. Nicht selten geht dieser aus der Sorge um die pflegebedürftigen Angehörigen und dem Wunsch nach einer bestmöglichen Versorgung hervor.

Allerdings lässt sich die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gerade zu Beginn oft nur schwer erkennen bzw. belegen. Daher sollten Angehörige auf alle Anzeichen einer Verwahrlosung oder sonstige Missstände achten. Dabei sollten Sie unter anderem auf folgende Aspekte achten:

  • Hat der Pflegebedürftige in kurzer Zeit stark abgebaut, ohne dass dafür eine medizinische Ursache vorliegt?
  • Treten vermehrt blaue Flecken oder sonstige Verletzungen auf?
  • Erscheint die pflegebedürftige Person ungepflegt bzw. wurde ggf. die Körperpflege vernachlässigt?
  • Wirkt der Betroffene dehydriert oder unterernährt?
  • Wurden nicht alle notwendigen Medikamente verabreicht oder erfolgt die medizinische Versorgung nicht?
Bestärken diese Fragen Ihren Verdacht auf Vernachlässigung in der Pflege, sollten Sie das Gespräch mit der Heimleitung sowie dem behandelnden Arzt suchen, um eine mögliche Erklärung für die Missstände bzw. Anzeichen zu finden. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Heimaufsicht oder die Polizei wenden.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

67 Gedanken zu „Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Anzeichen sein?

  1. Amber

    Hallo zusammen,
    Heute habe ich eine Situation mitbekommen die mich vermuten lässt dass eine alte Dame von ihrer Familie vernachlässigt wird und ich würde das gerne melden.
    Hier die Situation: Die alte Dame lebt scheinbar alleine und versorgt sich offensichtlich weitestgehend selbst. Sie wirkt hilflos und verzweifelt, ist vergesslich. Hat einen Nottfallknopf um das Handgelenk und gibt an das dies der Knopf für den Sicherheitsdienst sei. Sie wurde heute vom Bäcker gegenüber zu uns in den Laden gebracht weil sie angegeben hat sich selbst ausgesperrt zuhaben. Sei wohl nicht das erste Mal in den letzten Wochen gewesen, gibt sie an. Zudem gibt die Geschäftsführerin der Bäckerei von gegenüber an, der alten Dame schonmal Essen geschenkt zu haben weil sie ohne Geld dort war. Nun zur eigentlichen Situation zurück: Wir konnten von der alten Dame die Nummer ihres Neffen erfragen und informierten diesen über die Situation und den bereits gerufenen Schlüsseldienst wegen des von innen steckenden Schlüssels. Als der Neffe erscheint um seine Tante mitzunehmen gibt er an dass diese nicht mehr geschäftsfähig sein und wie wir für so eine Frau den Schlüsseldienst rufen konnten!? Der Neffe der alten Dame ist Pastor. Er nimmt die alte Dame mit.
    Nun sind meine Fragen:
    1. Hätte wir die Polizei rufen sollen?
    2. Muss ich das bei der Polizei melden? Denn offenbar wird eine nicht mehr geschäftsfähige Frau von ihrer Familie im Stich gelassen…
    3. Bist wohin darf ich als Außenstehende gehen?

    Vielen Dank für dieses Portal und ich freue mich auf eine baldige Antwort.

    Amber

    1. anwalt.org

      Hallo Amber,

      Sie können sich bei Fragen zu hilflosen Personen stets auch an die Polizeidienststelle wenden. Diese kann sich dann mit Verwandten in Verbindung setzen. Ggf. können auch Pflegedienste entsprechend informiert werden.

      Ob eine Vernachlässigung (in strafbarem Rahmen) vorliegt, können ebenfalls offizielle Stellen bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Amber

    Hallo zusammen,
    Heute habe ich eine Situation mitbekommen die mich vermuten lässt dass eine alte Dame von ihrer Familie vernachlässigt wird und ich würde das gerne melden.
    Hier die Situation: Die alte Dame lebt scheinbar alleine und versorgt sich offensichtlich weitestgehend selbst. Sie wirkt hilflos und verzweifelt, ist vergesslich. Hat einen Nottfallknopf um das Handgelenk und gibt an das dies der Knopf für den Sicherheitsdienst sei. Sie wurde heute vom Bäcker gegenüber zu uns in den Laden gebracht weil sie angegeben hat sich selbst ausgesperrt zuhaben. Sei wohl nicht das erste Mal in den letzten Wochen gewesen, gibt sie an. Zudem gibt die Geschäftsführerin der Bäckerei von gegenüber an, der alten Dame schonmal Essen geschenkt zu haben weil sie ohne Geld dort war. Nun zur eigentlichen Situation zurück: Wir konnten von der alten Dame die Nummer ihres Neffen erfragen und informierten diesen über die Situation und den bereits gerufenen Schlüsseldienst wegen des von innen steckenden Schlüssels. Als der Neffe erscheint um seine Tante mitzunehmen gibt er an dass diese nicht mehr geschäftsfähig sein und wie wir für so eine Frau den Schlüsseldienst rufen konnten!? Der Neffe der alten Dame ist Pastor. Er nimmt die alte Dame mit.
    Nun sind meine Fragen:
    1. Hätte wir die Polizei rufen sollen?
    2. Muss ich das bei der Polizei melden? Denn offenbar wird eine nicht mehr geschäftsfähige Frau von ihrer Familie im Stich gelassen…
    3. Bist wohin darf ich als Außenstehende gehen?

    Vielen Dank für dieses Portal und ich freue mich auf eine baldige Antwort.

    Amber

    1. anwalt.org

      Hallo Amber,

      Sie können sich bei Fragen zu hilflosen Personen stets auch an die Polizeidienststelle wenden. Diese kann sich dann mit Verwandten in Verbindung setzen. Ggf. können auch Pflegedienste entsprechend informiert werden.

      Ob eine Vernachlässigung (in strafbarem Rahmen) vorliegt, können ebenfalls offizielle Stellen bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Stephanie

    Meine Schwester ist an psp erkrankt, pflegegrad 3, kann nicht mehr kommunizieren und sich nicht bewegen. Mein Schwager pflegt sie nicht richtig. Sie ist des öfteren gefallen. Nun wieder, ist am ganzen Körper blau auch im Gesicht. Mein Schwager legt sie nur ins Bett, holt keinen Arzt. Die häusliche Pflege ist nicht gewährleistet. Er hat auch keine Hilfsmittel für sie.

  4. Stephanie

    Meine Schwester ist an psp erkrankt, pflegegrad 3, kann nicht mehr kommunizieren und sich nicht bewegen. Mein Schwager pflegt sie nicht richtig. Sie ist des öfteren gefallen. Nun wieder, ist am ganzen Körper blau auch im Gesicht. Mein Schwager legt sie nur ins Bett, holt keinen Arzt. Die häusliche Pflege ist nicht gewährleistet. Er hat auch keine Hilfsmittel für sie.

  5. Marion

    Hallo, anwalt.org Team!
    Ich habe von meiner Tante, die in Spanien lebt gehört, dass meine Großtante (80 Jahre alt) in ihrer Wohnung von ihrem Enkel „gepflegt“ wird. Die Adresse konnte ich immerhin heraus finden und ihr Name steht an der Klingel.
    Der Enkel ist krank (Jahrgang 92) und schickaniert die alte Dame angeblich. Sie darf nur eine kleine Kammer betreten, in der sie „um Hilfe betet“. Er hat keinen Job und keine KV, daher ist anzunehmen, dass er von der Rente seiner Großmutter lebt. Viel dürfte das nicht sein, sie ist nicht gerade eine Großverdienerin gewesen.
    Dass er sie gut versorgt, zweifeln wir, meine Tante und ich stark an, da er ja nicht mal sein eigenes Leben auf die Reihe bekommt. Also braucht auch er (mein Cousin 2. Grades) Hilfe. Sein Vater hat jeglichen Kontakt zur Familie abgebrochen und hat auf meine SMS hin nicht geantwortet, in der ich ihm die Situation schilderte.
    Ich hatte zu meiner Großtante zum letzten Mal im Jahr 2010 Kontakt, da lebte auch mein Großonkel noch und alles schien okay. Meinen Cousin 2. Grades kenne ich nicht mal persönlich, nur vom Hörensagen.
    Ich mache mir große Sorgen und möchte den beiden gerne helfen. Immerhin sind sie meine Verwandten und es geht ihnen schlecht. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden? Wäre es möglich, dass mal ein Sozialarbeiter dort vorbei schaut und nach dem Rechten sieht? Wenn ja, wie kann ich das bewerkstelligen? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  6. Marion

    Hallo, anwalt.org Team!
    Ich habe von meiner Tante, die in Spanien lebt gehört, dass meine Großtante (80 Jahre alt) in ihrer Wohnung von ihrem Enkel „gepflegt“ wird. Die Adresse konnte ich immerhin heraus finden und ihr Name steht an der Klingel.
    Der Enkel ist krank (Jahrgang 92) und schickaniert die alte Dame angeblich. Sie darf nur eine kleine Kammer betreten, in der sie „um Hilfe betet“. Er hat keinen Job und keine KV, daher ist anzunehmen, dass er von der Rente seiner Großmutter lebt. Viel dürfte das nicht sein, sie ist nicht gerade eine Großverdienerin gewesen.
    Dass er sie gut versorgt, zweifeln wir, meine Tante und ich stark an, da er ja nicht mal sein eigenes Leben auf die Reihe bekommt. Also braucht auch er (mein Cousin 2. Grades) Hilfe. Sein Vater hat jeglichen Kontakt zur Familie abgebrochen und hat auf meine SMS hin nicht geantwortet, in der ich ihm die Situation schilderte.
    Ich hatte zu meiner Großtante zum letzten Mal im Jahr 2010 Kontakt, da lebte auch mein Großonkel noch und alles schien okay. Meinen Cousin 2. Grades kenne ich nicht mal persönlich, nur vom Hörensagen.
    Ich mache mir große Sorgen und möchte den beiden gerne helfen. Immerhin sind sie meine Verwandten und es geht ihnen schlecht. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden? Wäre es möglich, dass mal ein Sozialarbeiter dort vorbei schaut und nach dem Rechten sieht? Wenn ja, wie kann ich das bewerkstelligen? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  7. HB

    Hallo,
    mein Exfreund hatte mit 46 Jahren einen schweren Schlaganfall. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus kam er in ein Pflegeheim. Dies war 2016.
    Ich hatte mit dem Pflegepersonal schon oft zu tun. Der Berufsbetreuer kümmerte sich nicht wirklich. Also habe ich 2018 die Betreuung übernommen.
    Es dauerte bis jetzt, dass die Logopädin grünes Licht für das Essen gab. Vorher nur Flüssigkeit durch die Magensonde und Mittags pürierte Kost.
    Nun weigert sich die Stationsleitung mit der zuständigen Ärztin (Dr.) zu sprechen, die Sondenkost abzusetzen. Das Problem dabei ist, dass die Stationsleitung kurzzeitig auch Pflegedienstleitung war. Jetzt in Vertretung. Sie versteht sich mit der Ärztin und der Heimleitung sehr gut. Quasi ein Gespann. Die Heimleitung machte klar, dass sie zun100% hinter ihr stehen. Es ist auch die einzige Ärztin in dem Haus. Andere bekamen Hausverbot. Untere dem linken Auge meines Freundes befindet sich eine offene kleine Wunde, die durch linksliegen entstanden ist. Dies hatte er schon oft. Nun weigert sich die Ärztin, laut Stationspflege, ihm weiterhin eine Creme aufzuschreiben. Ich habe Bephanten Augen-, und Nasensalbe mitgebracht. Diese wird aber nur sporadisch aufgetragen und hilft nicht wirklich. Außerdem sagt die Stationsleitung, dass es vom Ventilator kommt, den ich meinem Exfreund für diesen Sommer gekauft habe. Er hatte es aber schon vorher immer wieder.
    Habe ihn jetzt in einem anderen Heim angemeldet, und das Betreuungsgericht informiert.

  8. HB

    Hallo,
    mein Exfreund hatte mit 46 Jahren einen schweren Schlaganfall. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus kam er in ein Pflegeheim. Dies war 2016.
    Ich hatte mit dem Pflegepersonal schon oft zu tun. Der Berufsbetreuer kümmerte sich nicht wirklich. Also habe ich 2018 die Betreuung übernommen.
    Es dauerte bis jetzt, dass die Logopädin grünes Licht für das Essen gab. Vorher nur Flüssigkeit durch die Magensonde und Mittags pürierte Kost.
    Nun weigert sich die Stationsleitung mit der zuständigen Ärztin (Dr.) zu sprechen, die Sondenkost abzusetzen. Das Problem dabei ist, dass die Stationsleitung kurzzeitig auch Pflegedienstleitung war. Jetzt in Vertretung. Sie versteht sich mit der Ärztin und der Heimleitung sehr gut. Quasi ein Gespann. Die Heimleitung machte klar, dass sie zun100% hinter ihr stehen. Es ist auch die einzige Ärztin in dem Haus. Andere bekamen Hausverbot. Untere dem linken Auge meines Freundes befindet sich eine offene kleine Wunde, die durch linksliegen entstanden ist. Dies hatte er schon oft. Nun weigert sich die Ärztin, laut Stationspflege, ihm weiterhin eine Creme aufzuschreiben. Ich habe Bephanten Augen-, und Nasensalbe mitgebracht. Diese wird aber nur sporadisch aufgetragen und hilft nicht wirklich. Außerdem sagt die Stationsleitung, dass es vom Ventilator kommt, den ich meinem Exfreund für diesen Sommer gekauft habe. Er hatte es aber schon vorher immer wieder.
    Habe ihn jetzt in einem anderen Heim angemeldet, und das Betreuungsgericht informiert.

  9. TBR

    Hallo Familienrecht-Team,
    ich lebe in Spanien und bin als Autonom /für Bereiche Pflege,Reinigung,Objekte verantwortlich.Übernehme als exa.Altenpflegerin ,Kurzzeitpflege, Betreuung ect. von Urlaubern oder auch Residenten.Nun ist der Fall eingetreten , dass ich eine Kurzzeitpflege von 10 Tagen übernommen habe, bei einem Tetrapleniker der eine 24Std. Betreuung bedarf.An dem vereinbarten Tag der Beendigung meines Auftrages , erhielt ich Morgens um 5.00h eine whatsapp von der Partnerin/Mitbewohnerin, dass diese den Rückflug von Deutschland nicht mehr antreten würde, weil Sie diese Situation nicht mehr ertragen würde. (Sie selbst lebt und pflegt seit 14Jahren ihren Partner/Mitbewohner) Ich selbst, als exa. Kraft die diesen Auftrag nun angenommen habe ohne zu wissen das es zu dieser Situation kommt, habe nun dass Problem das ich diese Person nicht so einfach dem Schicksal überlassen kannund werde, doch auch noch weitere Kunden habe deren Aufträge ich erfüllen muss. Wie kann ich vorgehen und welche rechlichen Schritte kann ich gegen die Partnerin einleiten, ist dieses von ihrer Seite aus strafbar? Dieser Fall wird mich wohl meine Existenz kosten, da ich für die Zeit der sicheren Unterbringung und auch Rückführung nach Deutschland einen 24Std. Job habe.Ich benötige wirklich absolut adäquate Hilfestellung, ich hoffe Sie können mir helfen. MfG TBR

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihres Sonderfalles an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. TBR

    Hallo Familienrecht-Team,
    ich lebe in Spanien und bin als Autonom /für Bereiche Pflege,Reinigung,Objekte verantwortlich.Übernehme als exa.Altenpflegerin ,Kurzzeitpflege, Betreuung ect. von Urlaubern oder auch Residenten.Nun ist der Fall eingetreten , dass ich eine Kurzzeitpflege von 10 Tagen übernommen habe, bei einem Tetrapleniker der eine 24Std. Betreuung bedarf.An dem vereinbarten Tag der Beendigung meines Auftrages , erhielt ich Morgens um 5.00h eine whatsapp von der Partnerin/Mitbewohnerin, dass diese den Rückflug von Deutschland nicht mehr antreten würde, weil Sie diese Situation nicht mehr ertragen würde. (Sie selbst lebt und pflegt seit 14Jahren ihren Partner/Mitbewohner) Ich selbst, als exa. Kraft die diesen Auftrag nun angenommen habe ohne zu wissen das es zu dieser Situation kommt, habe nun dass Problem das ich diese Person nicht so einfach dem Schicksal überlassen kannund werde, doch auch noch weitere Kunden habe deren Aufträge ich erfüllen muss. Wie kann ich vorgehen und welche rechlichen Schritte kann ich gegen die Partnerin einleiten, ist dieses von ihrer Seite aus strafbar? Dieser Fall wird mich wohl meine Existenz kosten, da ich für die Zeit der sicheren Unterbringung und auch Rückführung nach Deutschland einen 24Std. Job habe.Ich benötige wirklich absolut adäquate Hilfestellung, ich hoffe Sie können mir helfen. MfG TBR

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihres Sonderfalles an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Silvia

    Meine Mama hatte einen schweren Unfall vor 3 Jahren Schädelbasisbruch und einen Schlaganfall. Verstehe mich mit meinem Stiefvater seit meinem 13 Lebensjahr nicht.. Er hat aber die Vormundschaft von meiner Mama. Meine Mutter sitz aber Tage bzw Wochen alleine zuhause und mittlerweile auf 40 kg abgenommen. Was kann bzw was sind meine rechte und wie kann ich meine Mama da rausholen?!

    1. Susanne

      Hallo Elena,
      Ich weiß nicht, ob dir schon geholfen wurde.
      1.Wende dich erneut schriftlich an die Ärztin, damit du rechtlich sicher bist und du keine Probleme bekommst (Meldepflicht)
      2. Die Ärztin kann jederzeit per Dringlichkeit über die Sozialträger einen Vormund bestellen. Ob dann genug Privatvermögen da ist oder nicht spielt die geringste Rolle.
      Bisher hat noch jeder einen Pflegeplatz bekommen, der auch bezahlt wird. Das macht der Vormund dann schon.
      Lg und toi toi

  12. Silvia

    Meine Mama hatte einen schweren Unfall vor 3 Jahren Schädelbasisbruch und einen Schlaganfall. Verstehe mich mit meinem Stiefvater seit meinem 13 Lebensjahr nicht.. Er hat aber die Vormundschaft von meiner Mama. Meine Mutter sitz aber Tage bzw Wochen alleine zuhause und mittlerweile auf 40 kg abgenommen. Was kann bzw was sind meine rechte und wie kann ich meine Mama da rausholen?!

    1. Susanne

      Hallo Elena,
      Ich weiß nicht, ob dir schon geholfen wurde.
      1.Wende dich erneut schriftlich an die Ärztin, damit du rechtlich sicher bist und du keine Probleme bekommst (Meldepflicht)
      2. Die Ärztin kann jederzeit per Dringlichkeit über die Sozialträger einen Vormund bestellen. Ob dann genug Privatvermögen da ist oder nicht spielt die geringste Rolle.
      Bisher hat noch jeder einen Pflegeplatz bekommen, der auch bezahlt wird. Das macht der Vormund dann schon.
      Lg und toi toi

  13. Elena

    Hallo Familierecht team.
    Ich bin Physiotherapeutin und war jetzt mehrmals bei einer Patientin zur lymphdrainage.
    Meine Patientin ist komplett bettlägerisch mit kontrakturen in allen extremitäten ihr ist es nicht mehr möglich sich im bett zu bewegen weder Füße arme oder Hände.
    Sie kann nicht alleine trinken bedingt durch die extrem starke kontrakturen.sie wäre noch nicht mal mehr in der Lage einen notrufknopf zu betätigen.
    Der Sohn fährt wohl 3x täglich vorbei zum waschen essen und trinken geben ansonsten ist die frau tag wie auch Nacht alleine und von der Stimme schwach das ich bezweifeln mag, dass sie um hilfe schreien kann.
    Was mir auch zwei der Nachbarn unabhängig voneinander berichteten.
    Mal schließt uns der sohn auf mal die nachbarin wenn er ihr den schlüssel vorab in den briefkasten geworfen hat.
    Die spinnweben hängen unter dem bett und man erkennt das notdürftig gereinigt wird.
    Die behandelnde ärztin habe ich bereits darüber in Kenntnis gesetzt und auch berichtet das es aus meiner Sicht eine Zumutung für die Frau zh ist und sie in ein Pflegeheim gehört.
    Darauf hin hat die Ärztin einen Besuch gemacht und sagte mir für ein pflegeheim sei kein Geld da.
    Mir tut es in der seele weh die frau dort zu lassen!!!!
    Allerdings weiß ich nicht was ich jetzt.machen soll oder wo ich mich hin wenden kann könnt ihr mir helfen.
    Mfg elena

  14. Elena

    Hallo Familierecht team.
    Ich bin Physiotherapeutin und war jetzt mehrmals bei einer Patientin zur lymphdrainage.
    Meine Patientin ist komplett bettlägerisch mit kontrakturen in allen extremitäten ihr ist es nicht mehr möglich sich im bett zu bewegen weder Füße arme oder Hände.
    Sie kann nicht alleine trinken bedingt durch die extrem starke kontrakturen.sie wäre noch nicht mal mehr in der Lage einen notrufknopf zu betätigen.
    Der Sohn fährt wohl 3x täglich vorbei zum waschen essen und trinken geben ansonsten ist die frau tag wie auch Nacht alleine und von der Stimme schwach das ich bezweifeln mag, dass sie um hilfe schreien kann.
    Was mir auch zwei der Nachbarn unabhängig voneinander berichteten.
    Mal schließt uns der sohn auf mal die nachbarin wenn er ihr den schlüssel vorab in den briefkasten geworfen hat.
    Die spinnweben hängen unter dem bett und man erkennt das notdürftig gereinigt wird.
    Die behandelnde ärztin habe ich bereits darüber in Kenntnis gesetzt und auch berichtet das es aus meiner Sicht eine Zumutung für die Frau zh ist und sie in ein Pflegeheim gehört.
    Darauf hin hat die Ärztin einen Besuch gemacht und sagte mir für ein pflegeheim sei kein Geld da.
    Mir tut es in der seele weh die frau dort zu lassen!!!!
    Allerdings weiß ich nicht was ich jetzt.machen soll oder wo ich mich hin wenden kann könnt ihr mir helfen.
    Mfg elena

  15. Renate

    Was soll ich jetzt machen? Ich bin pflegende Angehörige und bin umgeknickt so das ich jetzt nicht mehr einkaufen und fast kaum noch was machen kann. Wir haben keinen PflegeDienst,da ich das bisher immer alleine konnte.
    MfG
    Renate

    1. anwalt.org

      Hallo Renate,

      wenden Sie sich ggf. an die zuständige Pflegekasse.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Renate

    Was soll ich jetzt machen? Ich bin pflegende Angehörige und bin umgeknickt so das ich jetzt nicht mehr einkaufen und fast kaum noch was machen kann. Wir haben keinen PflegeDienst,da ich das bisher immer alleine konnte.
    MfG
    Renate

    1. anwalt.org

      Hallo Renate,

      wenden Sie sich ggf. an die zuständige Pflegekasse.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. gerhard

    meine mutter wird von ihrer tochter in der pflege vernachlässigt was kann ich dagegen machen lg

    1. anwalt.org

      Hallo Gerhard,

      wenden Sie sich ggf. an geeignete Pflegedienste oder sprechen Sie sich mit Ihrer Schwester bezüglich der Pflege ab.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. gerhard

    meine mutter wird von ihrer tochter in der pflege vernachlässigt was kann ich dagegen machen lg

    1. anwalt.org

      Hallo Gerhard,

      wenden Sie sich ggf. an geeignete Pflegedienste oder sprechen Sie sich mit Ihrer Schwester bezüglich der Pflege ab.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Anonym

        Hallo
        Meine Ex Schwiegermutter ist Demenz und wird von ihrem Mann gepflegt. Ich habe mit der Familie seit mind 2 Jahren nichts mehr am Hut, habe nun aber ein Foto gesehen und mitbekommen dass sie nicht ausreichend zu essen bekommt. Er ist ein Messi und das ganze Haus ist zugemüllt. Würde mich gern anonym an jemand wenden der Nachsicht. Die Frau besteht nur noch aus Haut und Knochen.

  19. Gerhard

    Mein Schwiegervater wird von einer seiner Töchter gepflegt. Es ist mir aufgefallen, dass der Mann oft allein gelassen wird da meine Schwägerin ohne ihren Vater regelmäßig in den Urlaub und lässt ihren Vater ohne ausreichende Pflege allein zu Hause. Des Weiteren ist eine ganz tätige Pflege nicht gewährleistet da die pflegende Tochter nebenbei noch Arbeitet. Außerdem ist anzunehmen das zu pflegende Person (Schwiegervater) finanziell ausgenutzt wird da der Vater keine Kontrolle über sein Konto hat. Meine Frage, wohin kann ich mich wenden um den Zustand überprüfen zu lassen.

    1. anwalt.org

      Hallo Gerhard,

      für die Prüfung der Verwendung der Pflegegelder ist ggf. die Sozial- bzw. Pflege- oder Krankenkasse zuständig.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Gerhard

    Mein Schwiegervater wird von einer seiner Töchter gepflegt. Es ist mir aufgefallen, dass der Mann oft allein gelassen wird da meine Schwägerin ohne ihren Vater regelmäßig in den Urlaub und lässt ihren Vater ohne ausreichende Pflege allein zu Hause. Des Weiteren ist eine ganz tätige Pflege nicht gewährleistet da die pflegende Tochter nebenbei noch Arbeitet. Außerdem ist anzunehmen das zu pflegende Person (Schwiegervater) finanziell ausgenutzt wird da der Vater keine Kontrolle über sein Konto hat. Meine Frage, wohin kann ich mich wenden um den Zustand überprüfen zu lassen.

    1. anwalt.org

      Hallo Gerhard,

      für die Prüfung der Verwendung der Pflegegelder ist ggf. die Sozial- bzw. Pflege- oder Krankenkasse zuständig.

      Ihr anwalt.org-Team

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