Für den Laien wird sich zunächst kein Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe offenbaren, werden im alltäglichen Sprachgebrauch doch beide Begriffe weitgehend synonym verwandt. Im Erbrecht jedoch macht es einen großen Unterschied, ob ein Erbe oder ein Vermächtnis zugesprochen wird.
Aufgrund des umgangssprachlichen Gebrauchs der Wörter geraten selbst Schreiber letztwilliger Verfügungen in die Bredouille: Wie formulieren Sie die Übertragung von einem Erbe oder einem Vermächtnis richtig? Erfahren Sie im Folgenden, worin sich Vermächtnis und Erbe unter erbrechtlichen Gesichtspunkten unterscheiden und was es bei Verfügungen von Todes wegen zu beachten gilt.
Inhalt
FAQ: Vermächtnis und Erbe
Eine Erbe hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Diesen muss er ggf. mit anderen Erben teilen und einen Erbschein beantragen.
Bei einem Vermächtnis verfügt der Erblasser in seinem Testament, dass ein bestimmter Teil von seinem Nachlass, zum Beispiel ein Gegenstand einer Person vermacht werden soll, die allerdings nicht als Erbe eingesetzt ist.
Hier lesen Sie ausführlich, worauf Sie bei der Formulierung von einem Erbe oder einem Vermächtnis achten müssen.
Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis
In einem Testament oder einem Erbvertrag kann ein Erblasser bestimmen, was im Falle seines Todes mit seinem Nachlass geschieht.
Dabei kann er zum einen Erben einsetzen, zum anderen aber auch einzelne Vermächtnisnehmer benennen.
Während ein Erbberechtigter einen bestimmten Teilanspruch auf die Erbschaft erheben kann, wird einem Vermächtnisnehmer nur ein einzelner Nachlassgegenstand vermacht, ohne dass dadurch jedoch ein Erbanspruch entsteht.
Im Unterschied zum Erbe muss das Vermächtnis gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Hat der Erblasser dabei nicht bestimmt, wann die Herausgabe des Vermachten erfolgen soll, kann der Erbe selbst festlegen, wann er dieses herausgibt.
Grundsätzlich kann aber auch jeder Erbe ein zusätzliches Vermächtnis erhalten. Wenn der Erblasser etwa will, dass ein spezieller Nachlassgegenstand an diesen oder jenen seiner Erben gehen soll – etwa das Lieblingsauto – so kann er entsprechend in einem Testament festlegen, dass zusätzlich zu dem Erbrecht dieses Vermächtnis ausgesetzt wird. Das Vermachte ist damit nicht mit der Erbquote zu verrechnen, sondern kommt in aller Regel noch obendrauf.
Ein in einem Testament vom Erblasser Bedachter kann also sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer sein.
Wie Sie ein Vermächtnis laut Erbrecht aussetzen können?
Ein Testament ist nicht in jedem Fall notwendig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt für den Fall, dass ein Verstorbener kein Testament hinterlässt, die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser können allerdings nur Verwandte des Verstorbenen Erbe sein – oder in letzter Konsequenz der Staat selbst.
Anders als ein Erbe kann das Vermächtnis ausschließlich durch den Erblasser in einer schriftlichen Verfügung erteilt werden. Existieren also weder Testament noch Erbvertrag, in denen eine entsprechende Regelung zu finden wäre, kann es auch kein Vermächtnis geben.
Wie formulieren Sie Erbe oder Vermächtnis?
Der alltägliche Sprachgebrauch kann auch Formulierungen in Testament und Erbvertrag schnell unpräzise gestalten. Häufig obliegt es den Nachlassgerichten, bei Eintritt eines Erbfalles ein hinterlassenes Testament oder einen Erbvertrag hinsichtlich seines Inhalts zu prüfen. Dabei kommen unterschiedliche Auslegungsregeln zur Anwendung, die ebenfall fest im BGB verankert sind.
Gerade bei den Nachlassformen Vermächtnis und Erbe ist der Unterschied nicht immer eindeutig. Daher spielt die Formulierung bei der Beurteilung eine wichtige Rollen. Die Wörter „vermachen“ und „Vermächtnis“ können mitunter nämlich auch als Erbeinsetzung fungieren.
Beispiel: Sie wollen Ihrem guten Freund den Wohnwagen vermachen, mit dem Sie in den letzten Lebensjahren gemeinsam die Welt bereist haben. Also schreiben Sie: „Ich vermache meinem guten Freund Willi Weltenbummler mein Wohnmobil.“
Macht dieses luxuriöse und ausgebaute Schmuckstück nun aber einen Großteil vom Nachlass aus, könnte dies auch als Erbeinsetzung missverstanden werden. Ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass er nur Vermächtnisnehmer, aber nicht Erbe sein soll, kann hilfreich sein. Sagen Sie hingegen, dass Sie Willi nur das Wohnmobil vererben wollen, bedeutet das noch längst nicht, dass er tatsächlich Erbe sein soll.
Hallo
Ich würde in einem Testament als erbe und mir wurde ein Teil vom Haus vermacht als Vermächtnis.
Kurz vor ihrem Tod änderte sie das eben und ich wurde aus dem Erbe gestrichen .
Besteht das Vermächtnis noch?
Leider gab es bei uns einen Todesfall. Nun benötigen wir Hilfe von einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Durch den Beitrag habe ich schon erfahren, dass es einen Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis gibt.