Vermächtnis und Erbe: Wo liegt der Unterschied?

Vermächtnis oder Erbe? Wo der Unterschied liegt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Vermächtnis oder Erbe? Wo der Unterschied liegt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Für den Laien wird sich zunächst kein Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe offenbaren, werden im alltäglichen Sprachgebrauch doch beide Begriffe weitgehend synonym verwandt. Im Erbrecht jedoch macht es einen großen Unterschied, ob ein Erbe oder ein Vermächtnis zugesprochen wird.

Aufgrund des umgangssprachlichen Gebrauchs der Wörter geraten selbst Schreiber letztwilliger Verfügungen in die Bredouille: Wie formulieren Sie die Übertragung von einem Erbe oder einem Vermächtnis richtig? Erfahren Sie im Folgenden, worin sich Vermächtnis und Erbe unter erbrechtlichen Gesichtspunkten unterscheiden und was es bei Verfügungen von Todes wegen zu beachten gilt.

FAQ: Vermächtnis und Erbe

Was ist ein Erbe?

Eine Erbe hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Diesen muss er ggf. mit anderen Erben teilen und einen Erbschein beantragen.

Was ist ein Vermächtnis?

Bei einem Vermächtnis verfügt der Erblasser in seinem Testament, dass ein bestimmter Teil von seinem Nachlass, zum Beispiel ein Gegenstand einer Person vermacht werden soll, die allerdings nicht als Erbe eingesetzt ist.

Wie können Sie ein Vermächtnis oder Erbe formulieren?

Hier lesen Sie ausführlich, worauf Sie bei der Formulierung von einem Erbe oder einem Vermächtnis achten müssen.

Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis

Erbe und Vermächtnis: Der Unterschied ist für Laien nicht so leicht auszumachen.
Erbe und Vermächtnis: Der Unterschied ist für Laien nicht so leicht auszumachen.

In einem Testament oder einem Erbvertrag kann ein Erblasser bestimmen, was im Falle seines Todes mit seinem Nachlass geschieht.

Dabei kann er zum einen Erben einsetzen, zum anderen aber auch einzelne Vermächtnisnehmer benennen.

Während ein Erbberechtigter einen bestimmten Teilanspruch auf die Erbschaft erheben kann, wird einem Vermächtnisnehmer nur ein einzelner Nachlassgegenstand vermacht, ohne dass dadurch jedoch ein Erbanspruch entsteht.

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem die schuldrechtliche Dimension eines Vermächtnisses: Da ein Vermächtnisnehmer nicht automatisch Erbe ist, kann er selbst nicht gegenüber dem Nachlassgericht die Herausgabe des ihm vermachten Gegenstandes verlangen. Stattdessen handelt es sich um ein schuldrechtliches Verhältnis, das den Vermächtnisnehmer zum Gläubiger, den Erben zum Schuldner macht. Damit können Sie keinen Erbschein für ein Vermächtnis – entgegen einem Erbe – beantragen.

Im Unterschied zum Erbe muss das Vermächtnis gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Hat der Erblasser dabei nicht bestimmt, wann die Herausgabe des Vermachten erfolgen soll, kann der Erbe selbst festlegen, wann er dieses herausgibt.

Grundsätzlich kann aber auch jeder Erbe ein zusätzliches Vermächtnis erhalten. Wenn der Erblasser etwa will, dass ein spezieller Nachlassgegenstand an diesen oder jenen seiner Erben gehen soll – etwa das Lieblingsauto – so kann er entsprechend in einem Testament festlegen, dass zusätzlich zu dem Erbrecht dieses Vermächtnis ausgesetzt wird. Das Vermachte ist damit nicht mit der Erbquote zu verrechnen, sondern kommt in aller Regel noch obendrauf.

Ein in einem Testament vom Erblasser Bedachter kann also sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer sein.

Wie Sie ein Vermächtnis laut Erbrecht aussetzen können?

Vermächtnis: Entgegen einem Erbe ist dieses immer an eine letztwillige Verfügung gebunden.
Vermächtnis: Entgegen einem Erbe ist dieses immer an eine letztwillige Verfügung gebunden.

Ein Testament ist nicht in jedem Fall notwendig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt für den Fall, dass ein Verstorbener kein Testament hinterlässt, die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser können allerdings nur Verwandte des Verstorbenen Erbe sein – oder in letzter Konsequenz der Staat selbst.

Anders als ein Erbe kann das Vermächtnis ausschließlich durch den Erblasser in einer schriftlichen Verfügung erteilt werden. Existieren also weder Testament noch Erbvertrag, in denen eine entsprechende Regelung zu finden wäre, kann es auch kein Vermächtnis geben.

Wie formulieren Sie Erbe oder Vermächtnis?

Der alltägliche Sprachgebrauch kann auch Formulierungen in Testament und Erbvertrag schnell unpräzise gestalten. Häufig obliegt es den Nachlassgerichten, bei Eintritt eines Erbfalles ein hinterlassenes Testament oder einen Erbvertrag hinsichtlich seines Inhalts zu prüfen. Dabei kommen unterschiedliche Auslegungsregeln zur Anwendung, die ebenfall fest im BGB verankert sind.

Gerade bei den Nachlassformen Vermächtnis und Erbe ist der Unterschied nicht immer eindeutig. Daher spielt die Formulierung bei der Beurteilung eine wichtige Rollen. Die Wörter „vermachen“ und „Vermächtnis“ können mitunter nämlich auch als Erbeinsetzung fungieren.

Wie Sie ein Vermächtnis an einen Erben oder andere Personen aussetzen, erfahren Sie bei einem Anwalt.
Wie Sie ein Vermächtnis an einen Erben oder andere Personen aussetzen, erfahren Sie bei einem Anwalt.

Beispiel: Sie wollen Ihrem guten Freund den Wohnwagen vermachen, mit dem Sie in den letzten Lebensjahren gemeinsam die Welt bereist haben. Also schreiben Sie: „Ich vermache meinem guten Freund Willi Weltenbummler mein Wohnmobil.“

Macht dieses luxuriöse und ausgebaute Schmuckstück nun aber einen Großteil vom Nachlass aus, könnte dies auch als Erbeinsetzung missverstanden werden. Ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass er nur Vermächtnisnehmer, aber nicht Erbe sein soll, kann hilfreich sein. Sagen Sie hingegen, dass Sie Willi nur das Wohnmobil vererben wollen, bedeutet das noch längst nicht, dass er tatsächlich Erbe sein soll.

Um Probleme zu vermeiden und vor allem Vermächtnis und Erbe auseinander zu halten, wenden Sie sich bei der Aufsetzung eines Testaments oder Erbvertrages stets an einen Notar oder einen Anwalt für Erbrecht. Diese können Sie auch hinsichtlich mehrdeutiger Formulierungen beraten und so mögliche Stolpersteine aus dem Weg räumen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (85 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

36 Gedanken zu „Vermächtnis und Erbe: Wo liegt der Unterschied?

  1. Paul K

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Ich denke auch, der alltägliche Sprachgebrauch kann Formulierungen in Testament und Erbvertrag schnell unpräzise gestalten. Sie haben recht, häufig obliegt es daher den Nachlassgerichten, bei Eintritt eines Erbfalles ein hinterlassenes Testament oder einen Erbvertrag hinsichtlich seines Inhalts zu prüfen. Damit ich mein Erbe richtig hinterlasse und dass ohne undeutliche Formulierungen, möchte ich mich an einen kompetenten Notar in Sachen Testament in Judenburg in Murtal wenden.

  2. ANKE !

    Laut Amtsgericht hat meine Mutter eine ihrer Enkelinnen als
    alleinige unbeschränkte Erbin eingesetzt. Für meine Geschwister und mir hat sie im Fall eines Erbfalls Geldvermächtnisse angeordnet.
    Sagen Sie mir bitte was das heisst ? Danke ! . Es gibt ja einen Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Bin ich jetzt auf das Wohlwollen der Enkelin angewiesen oder muss sie den Geldbetrag auszahlen, oder werden eventuelle Pflegekosten, Makler und Notarkosten von dem Geldvermächtnis abgezogen? Kann sie auch die Auszahlung des Vermächtnisses verweigern? Danke, für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !

  3. Karl P

    Hallo Team,
    meine Mutter hat ein Testament hinterlassen und meine Schwester und mich als Erben eingesetzt. In der Verlassenschaftsabwicklung taucht ein Vermächtnis auf, wo meine Mutter ihr künstlerische Werk ( ca. 100 selbstgemalte Bilder) einem Bekannten vermacht. Im Vermächtnis ist das Datum unklar, auch sind die Bilder nicht bezeichnet (–> „in meinem Kasten befindlich“). Meine Mutter hat meine Schwester und mir bereits zu Lebzeiten diverse Bilder geschenkt.
    ? Gilt das Vermächtnis?
    ? Wenn gültig, für welche Bilder gilt es?
    Vielen Dank für die Auskunft. MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Karl P.

      wir können nicht beurteilen, welche Bilder zum Nachlass zählen und welche nicht oder ob das Vermächtnis gültig ist. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Sie sollten sich bezüglich der Klärung von Nachlass und Erbe an einen Anwalt für Erbrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Dorothea

    Hallo Team,
    ich habe eine Frage in Bezug auf das Testament meines Lebenspartner, in dem ich als Vermächtnisnehmerin eingesetzt wurde. Meines Erachtens nach, hätte ich bei Eintritt seines Todes ggf. erhebliche Probleme mit seinen Kindern. Der Passus sieht wie folgt aus:

    Meine Lebensgefährtin, Frau XXX, erhält nach Abzug der Bestattungskosten 1/3 meines Geldvermögens. Zum Geldvermögen zählt das vorhandene Barvermögen sowie die Guthaben auf den Giro- und Sparkonten und in Fonds.
    Weiter erhält meine Lebensgefährtin vermächtnissweise sämtliche Gegenstände der Wohnungseinrichtung und des Hausrates der zum Zeitpunkt meines Ablebens von uns gemeinsam genutzten Immobilie, die in meinem Allein- oder Miteigentum stehen.

    Meine Anmerkung, bzw. mein Verständnis sagt mir dazu:
    Sollten wir keine gemeinsam genutzte Immobilie (in seinem Allein- oder Miteigentum ) bewohnen, gehört der Inhalt den Kindern und sie müssen alles auf ihre Kosten entsorgen.

    Sollten wir eine gemeinsam genutzte Immobilie (in seinem Allein- oder Miteigentum (er besitzt 2 Häuser)) bewohnen, gehört der Inhalt mir, aber …

    a) die Kinder können mich sofort auf die Straße setzen und …
    b) ich habe Dinge, die ich dann aus der Immobilie nicht verwenden kann noch auf meine Kosten zu entsorgen.
    c) Was passiert aber mit seinem persönlichem Eigentum (Hausrat, Möbel, etc.) das er in einer gemeinsamen, in meiner Mietwohnung hat?

    Danke für eine Antwort

  5. Bernd

    Oh, das ist aber wichtig, dass die Formulierung vermachen als Erbeinsetzung verstanden werden könnte. Das gilt aber nur, wenn das Wohnmobil einen Großteil des Nachlasses ausmacht? Was ist, wenn das Haus, das ich vererbe etwas mehr wert ist als das Wohnmobil? Kann ich dann trotzdem „vermachen“ schreiben oder ist das auch wieder der Großteil? Wo beginnt Großteil, bei mehr als der Hälfte?

  6. Ulrich

    Hallo, ich habe aus erster Ehe einen Sohn, zu dem kein Kontakt besteht. Ich möchte mein Haus meinen beiden Töchtern aus zweiter Ehe bzw bei erleben, meiner Frau vermachen. Meinen Sohn möchte ich nicht berücksichtigt. Weder als Erbe noch als Vermächtnisnehmer. Ist das möglich ohne “ Pflichtteil?

  7. hubert

    Aufgrund notariellen, vom AG-Nachlassgericht eröffneten Testaments wurde die Erblasserin vom Verein für XXX alleine beerbt. Neben der vorgenannten Erbeinsetzung hat die Erblasserin in ihrem vorgenannten Testament Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung angeordnet. Hiernach erhält die XXX gGmbH die Eigentumswohnung der Erblasserin allein vermacht. Ist die Vermächtnisnehmerin damit sofort bei Erbanfall für diese Wohnung die Eigentümerin geworden und der testamentarische Erben XXX bis zur Herausgabe nur als Zwischeneigentümer anzusehen?

  8. Walter

    Ist ein Vermächtnis personengebunden oder geht es beim vorzeitigen Tod des Vermächtnisnehmers auf dessen Erben ( Kindern ) über.

  9. Cindy

    In dem Testament meines Grossvaters, wird meine Mutter als Erbe eingesetzt. Für meine Schwester und mich wurde ein bestimmter Betrag festgesetzt, mit der Formulierung : meine beiden Enkelkinder erben je ….

    Es wird Nun behauptet es ist ein Vermächtnis und die Auszahlung freiwillig. Da Meine Mutter Alleinerbe ist.
    Ist dem so?

    Herzliche Grüsse

  10. R.

    Hallo,
    ein Erblasser mit Frau und zwei Kindern hat ein Testament hinterlassen. Das eine Kind wird mit dem gesetzlichen Erbteil von 25 % bedacht, das andere Kind erhält zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil von 25 % als Vermächtnis Firmenanteile, die höher bewertet sind, als das private Erbe.
    Frage: Besteht die Erbmasse aus privatem Erbe und Vermächtnis (Firmenanteile) zusamnen und kann daraus das eine Kind Pflichtteilsansprüche ableiten auf die Gesamtmasse, oder wird ein Vermächtnisnehmer immer separat betrachtet, auch wenn er gleichzitig Erbe ist?

    1. anwalt.org

      Hallo R.,

      in der Regel gehört ein Vermächtnis zur vererbten Masse. Der Pflichtteil wird üblicherweise aus dem vorhanden Erbmasse ermittelt, zu diesem können private Vermögen und auch Firmenanteile zählen. In der Regel haben die Erben Vorrang für den Vermächtnisnehmern. Inwieweit das in Ihrem Fall Auswirkungen auf den Pflichtteil hat, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. S. R.

    Kann man ein Vermächtnis auch verweigern, wegen verschiedener Gründe z.B. Schulden?

    1. anwalt.org

      Hallo,
      führen Vermächtnisse zu einer Überschuldung des Erbes, muss der Erbberechtigte die Vermächtnisse nicht vollständig erfüllen. Allerdings ist in einem solchen Fall darauf zu achten, dass für eine gleichmäßige Befriedigung der verschiedenen Anspruchsteller zu sorgen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Maike

    Guten Tag,
    ich bin Alleinerbin eines Grundstückes geworden. Laut Testament habe ich als Vermächtnis meinem Onkel das Bankguthaben auszuzahlen. Im
    Testament wurden die Beerdigungskosten nicht erwähnt. Wie verhält es sich mit den Kosten? Wer von uns beiden muß diese tragen?

    danke

    1. anwalt.org

      Hallo Maike,

      in der Regel ist der Erbe für die Beerdigungskosten verantwortlich. Sofern im Testament nichts anders bestimmt ist, sind Vermächtnisnehmer üblicherweise nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt für Erbrecht beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Kai K.

    Guten Tag.

    Es liegt ein Testament vor, in welchem Erben bestimmt sind und Vermächtnisnehmer. Das Erbe würde aber durch die Vermächtnisse bereits aufgezehrt sein, so dass für die Erben nichts mehr bliebe. Sind Erben bevorzugt zu berücksichtigen oder gibt es keine Priorität zwischen Erben und Vermächtnisnehmern?

    1. anwalt.org

      Hallo Kai K.,

      im Regelfall hat ein Vermächtnis Vorrang und wird aus der Erbmasse ausgenommen, da es nicht den Anspruch auf den Pflichteil des Erbes außer Kraft setzt. Der Pflichtteil hat dann in der Regel Vorrang. Im Zweifel sollten Sie sich hier an einen Anwalt für Erbrecht wenden und sich entsprechend beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Anja

    Kann ich ein Vermächtnis auch ohne Testament machen? Ein Grunstück vermachen im Falle meines Todes um Schulden abzusichern?

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      ohne ein Testament kann in der Regel kein Vermächtnis hinterlassen werden. Dies kann üblicherweise nur über eine Verfügung im Testament erfolgen. Klären Sie das am besten auch mit einem Notar oder Anwalt ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. D.

    Unsere Frage: Wir haben nur ein Kind und das soll nur den Pflichtteil bekommen. Der Rest soll als Zustiftung der „Berliner Tafel“ zufließen. Reicht es ein handgeschriebenes Testament mit diesem Vermerk bei Gericht zu hinterlegen oder ist ein solcher Vorgang zu kompliziert und bedarf der Hilfe eines Notars ? – obwohl ein Notar etwas über 8.000 Euro der anstehenden Zustiftung „wegnehmen“ würde, was wir eigentlich vermeiden möchten.

    1. anwalt.org

      Hallo D.,

      Sie können so wie von Ihnen beschriebn vorgehen, allerdings bringt ein notariell beglaubigtes Testament in der Regel mehr Rechtssicherheit und lässt sich meist auch schwerer anfechten. Die Kosten für einen Notar ergeben sich nach GNotKG und sind somit festgelegt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Paul

    Wir setzen folgende Vermächnisse aus
    Unser Sohn Paul erhält nach dem Tode des Längstlebenden das Haus in xxxxx, xxxxxx und den daneben liegenden Bauplatz
    Die erschienen zu 1(Vater) verpflichten sich das Hauss xxxxxx10 soweit erforderlich insgesamt Bezugsfertig herzustellen,hierzu gehört auch die Fertigstellung bzw Ersatz der jetzigen Fenster in Thermopaneverglasung ,sowie Bezugsfertiges Ausbau des 4 und 5 Geschosses einschl Heizungsanlage.Weiter ist derErschiene zu 2 berechtigt,dasihm zugedachte Grundstück nach Süden an das Nachbargrundstück, soweit gesetlich zulässig, mehrgeschoßig anzubauen

    Meine Frage ist wenn die Eltern die Bezugsfertig herzustellen nicht ausüben bzw den 4 und 5 Stock nicht ausbauen.(Sind verstorben) Was passiert dann mit dem Vermächniss von Paul. Muß der Erbe dafür aufkommen? Vermächnis wurde in keinster Weise ausgeübt.

    1. anwalt.org

      Hallo Paul,

      es ist in der Tat möglich, dass die Erbengemeinschaft dazu verpflichtet wird, das Vermächtnis erfüllen muss. Da die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner gilt, ist es unter Umständen möglich, einen einzelnen Erben mit der Aufgabe zu betreuen. Dieser muss den jeweiligen Anteil der anderen Erben zurückverlangen.

      Es empfiehlt sich in Ihrer Situation, einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Adler M.

    Meine Großeltern wollen mir ein Ferienhaus vermachen. Wie geht das ohne dass ich die Erben auszahlen muss?

    1. anwalt.org

      Hallo,
      welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Erbrecht erörtern.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. B. Preljevic

    Habe ein selbstgeschriebenes Vermächtnis von meinem Lebensgefährte bekommen. Nach seinem Tod bekomme ich das Wohnung. Ist der Vermächtnis so gültig. ? Ohne Gericht oder Notar Stempel…? Danke

    1. anwalt.org

      Hallo B. Preljevic,

      ein handschriftlich verfasstes Testament ist in der Regel auch ohne Beglaubigung oder Siegel gültig. Im Zweifel können Sie jedoch einen Notar kontaktieren und dies beglaubigen lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. alexander

    Ein Kind hat als Vermächtnis notariell die Auflage bekommen, alle mit der
    Beisetzung entstehenden Kosten alleine zu tragen.
    Das zweite Kind soll lediglich den Pflichtteil bekommen.
    Können die Kosten der Beisetzung dennoch-anteilig- vom Pflichtteil in Abzug gebracht werden-oder bleiben diese bei der Berechnung des Pflichtteils unberücksichtigt?

    1. anwalt.org

      Hallo Alexander,

      Ihrer Schilderung nach wird der Pflichtteil nicht abzüglich der Bestattungskosten berechnet. Es empfiehlt sich jedoch, einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren, welcher den Fall eingehend prüfen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. alexander

        Vielen Dank! Werde einen Fachanwalt konsultieren.

  20. Jutta B.

    Antwort sehr interessant. Meine Frage: Kann ein Erbe ein schriftlich vorliegendes Vermächtnis verhindern oder die Auszahlung verzögern

    1. anwalt.org

      Hallo Jutta B.,

      in der Regel tritt ein Anspruch auf ein Vermächtnis bereits im Erbfall ein. Sie sollten sich bezüglich Ihrer Frage an einen Anwalt wenden, dieser kann Sie beraten und klären welche gesetzliche Lage hierbei zu beachten ist.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert