Verkehrszeichen in Deutschland: Eine Übersicht zu den wichtigsten Straßenzeichen

Verkehrszeichen: In Deutschland ein wichtiger Teil der Verkehrslenkung.
Verkehrszeichen: In Deutschland ein wichtiger Teil der Verkehrslenkung.

Bußgelder für die Missachtung von Verkehrszeichen

VerstoßGeldbußePunkte
Sie befuhren die Straße ohne Schneeketten, obwohl diese durch Zeichen 268 vorgeschrieben waren

20 €0
Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206)

10 €0
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang

5 €0
... mit Gefährdung10 €0
... mit Unfall

20 €0
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorgeschriebene Fahrtrichtung oder die durch Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt
10 €0
... mit Gefährdung15 €0
... mit Unfall

25 €0
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267)

50 €0
... mit Unfall

70 €0
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr35 €0
Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272)20 €0
... mit Gefährdung30 €0
... mit Unfall

35 €0
Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug25 €0
Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) oder hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere70 €1
... mit Unfall

85 €1
Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294)
10 €0
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil

100 €0
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung10 €0
... mit Behinderung15 €0
Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken25 €0

FAQ: Verkehrszeichen

Welche Verkehrszeichen sind laut StVO in Deutschland vorhanden?

Verkehrszeichen werden in Deutschland in Verkehrsschilder und Markierungen unterteilt. Ebenso gut ist aber auch eine Kategorisierung nach Vorschriftszeichen, Gefahrenzeichen und Richtzeichen möglich. Eine Übersicht zu den wichtigsten Straßenzeichen finden Sie hier, hier und hier.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für deutsche Verkehrszeichen?

In der StVO unter § 45 ist definiert, was unter Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu verstehen ist, wann diese zum Einsatz kommen und wer diese aufstellen bzw. anordnen darf. Zudem ist in § 39 StVO festgelegt, welche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verkehrszeichen bestehen.

Für wen sind Verkehrsschilder von Bedeutung?

Prinzipiell muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an alle Verkehrszeichen und Straßenschilder halten. Zeichen können jedoch auch nur für bestimmte Situationen gelten. Mehr zu den Aufgaben der Zeichen lesen Sie hier. Mit welchen Bußgeldern bei Missachtungen zu rechnen ist, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Verkehrszeichen: Bedeutung für die Verkehrslenkung

In der StVO sind für Verkehrszeichen sowohl deren Bedeutung als auch das notwendige Verhalten definiert.
In der StVO sind für Verkehrszeichen sowohl deren Bedeutung als auch das notwendige Verhalten definiert.

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin? Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen? Das sind durchaus beliebte Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung. Verkehrszeichen stellen einen wesentlichen Teil der Verkehrserziehung und Fahrschulausbildung dar. Denn nicht zu wissen, was ein Verkehrsschild oder bestimmte Markierungen auf der Straße bedeuten, kann im schlimmsten Fall gefährlich werden.

Prinzipiell muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der Verkehrszeichen halten. Die Vorschriften der Schilder und Markierungen haben zudem immer Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln in der StVO. Ist also ein Zeichen vorhanden, regelt dieses den Verkehr.

Straßenschilder und Markierungen dienen neben der Verkehrslenkung auch der Verkehrssicherheit. Aufgestellt bzw. aufgebracht werden Verkehrszeichen nur nach einer amtlichen Anordnung der zuständigen Behörden. Das gilt auch, wenn Privatpersonen oder Unternehmen zum Beispiel Parkverbote oder Straßensperrungen veranlassen wollen. Hier ist ein entsprechender Antrag einzureichen. Doch welche Verkehrsschilder gibt es überhaupt?

Was Verkehrszeichen bedeuten, welche unterschiedlichen Varianten es gibt und welches Verhalten wann vorgeschrieben wird, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Insbesondere § 39 und § 45 StVO sind bezüglich Verkehrszeichen von Bedeutung. In diesen ist festgelegt, welche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verkehrszeichen bestehen, wer Verkehrsschilder und Markierungen anordnen darf und aus welchen Gründen dies geschehen kann.

In den §§ 37 bis 45 StVO werden die verschiedenen Arten von Verkehrszeichen genauer definiert. Hinzu kommen die Anlagen 1 bis 3 der StVO, in welchen die jeweiligen Verkehrszeichen dargestellt sowie deren Bedeutung und das notwendige Verhalten näher beschrieben werden.

Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen drei Arten von Verkehrszeichen unterschieden:

  • Gefahrenzeichen (gem. § 40 StVO)
  • Vorschriftszeichen (Gebote und Verbote) (gem. § 41 StVO)
  • Richtzeichen (gem. § 42 StVO)

Ergänzt werden diese durch Verkehrseinrichtungen, beispielsweise Schranken und Parkuhren. Diese gelten nicht als Verkehrszeichen, wirken sich aber trotzdem auf den Verkehr aus. Weiterhin gibt es eine Reihe von Zusatzzeichen, die ein Verkehrszeichen näher bestimmen können. Beispiel: Es besteht ein absolutes Halteverbot, durch das Zusatzzeichen ist dieses aber auf Werktage beschränkt.

Was sind die wichtigsten Verkehrszeichen: Ein Überblick

Straßenschilder können je nach Funktion in den verschiedensten Formen auftreten.
Straßenschilder können je nach Funktion in den verschiedensten Formen auftreten.

Viele deutsche Verkehrsschilder im Straßenverkehr haben die Form eines Dreiecks. Ist dieses rot umrandet, handelt es sich meist um ein Gefahrenzeichen, z. B. „Achtung Gefahrenstelle“ (schwarzes Ausrufezeichen), „Vorsicht Baustelle“ (Abbildung eines Bauarbeiters) oder „Vorsicht bei Glätte“ (Abbildung einer Schneeflocke). Solche Gefahrenzeichen stellen durchaus wichtige Verkehrszeichen dar, die es in der Regel immer zu beachten gilt. Der rote Rand sollte jeden Verkehrsteilnehmer aufmerksam werden lassen.

Laut § 40 StVO dienen diese Verkehrszeichen dazu, vor Gefahren zu warnen, und verlangen vom Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Aufmerksamkeit. Zudem ist auch die Verringerung der Geschwindigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Die Zeichen stellen zwar keine strikte Anordnung dar, sollten jedoch nicht missachtet werden, da sie ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheit ausmachen.

Nachfolgend haben wir einige der wichtigsten Gefahrenzeichen zusammengefasst:

Verkehrszeichen 101: Gefahrstelle
Verkehrszeichen 101: Gefahrstelle
Verkehrszeichen 102: Kreuzung
Verkehrszeichen 102: Kreuzung
Verkehrszeichen 108: Gefälle
Verkehrszeichen 108: Gefälle
Verkehrszeichen 112: Bodenwellen
Verkehrszeichen 112: Bodenwellen

Zeichen 114: Schleuder- & Rutschgefahr
Zeichen 114: Schleuder- & Rutschgefahr
Verkehrszeichen 123: Baustelle
Verkehrszeichen 123: Baustelle
Verkehrszeichen 124: Stau
Verkehrszeichen 124: Stau
Verkehrszeichen 142: Wildwechsel
Verkehrszeichen 142: Wildwechsel

Gemäß § 41 StVO können Schilder, die als Vorschriftszeichen gelten, vielseitiger gestaltet sein. Zu diesen zählen dann unter anderem runde Schilder (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbote, Durchfahrtsverbote), rechteckige Zeichen (z. B. 30er-Zone) oder gekreuzte (z. B. Andreaskreuz). Eines der bekanntesten dürfte jedoch das achteckige Stoppschild sein. Vorschriftszeichen geben Verkehrsteilnehmern ein bestimmtes Verhalten vor und sind dabei in die Kategorien der Verbots- und der Gebotsschilder unterteilt.

Nähere Infos zum Stoppschild finden Sie in unserem Ratgeber Stoppschild: Welche Regeln gelten beim Zeichen 206?

Die folgenden Zeichen gehören zu den bekanntesten Vorschriftszeichen in Deutschland:

Verkehrszeichen 205: Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen 205: Vorfahrt gewähren
Zeichen 206: Halt und Vorfahrt gewähren
Zeichen 206: Halt und Vorfahrt gewähren
Verkehrszeichen 201: Andreaskreuz
Verkehrszeichen 201: Andreaskreuz
Zeichen 250: Verbot für alle Fahrzeuge
Zeichen 250: Verbot für alle Fahrzeuge
Zeichen 251: Verbot für Kfz
Zeichen 251: Verbot für Kfz
Zeichen 267: Einfahrt verboten
Zeichen 267: Einfahrt verboten
Zeichen 253: Verbot für Kfz über 3,5 t
Zeichen 253: Verbot für Kfz über 3,5 t
Zeichen 276: Überholen verboten
Zeichen 276: Überholverbot für alle Kfz
Zeichen 277: Überholverbot für Lkw
Zeichen 277: Überholverbot für Lkw
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Zeichen 274: Geschwindigkeitsbegrenzung
Zeichen 274: Geschwindigkeitsbegrenzung
Zeichen 242-1: Beginn einer Fußgängerzone
Zeichen 242-1: Beginn einer Fußgängerzone
Zeichen 215: Fahrtrichtung im Kreisverkehr
Zeichen 215: Fahrtrichtung im Kreisverkehr
Verkehrszeichen 209: Rechts (abbiegen)
Verkehrszeichen 209: Rechts (abbiegen)
Verkehrszeichen 220: Einbahnstraße
Verkehrszeichen 220: Einbahnstraße

Als dritte wichtige Kategorie gibt es die Richtzeichen. Das sind solche Schilder, die Autofahrer auf eine besondere Regelung hinweisen. Sie informieren Verkehrsteilnehmer über bestimmte Verkehrssituationen, können jedoch gemäß § 42 StVO auch Ge- und Verbote darstellen.

Zu den gängigsten Richtzeichen gehören unter anderem ein gelbes Verkehrszeichen, das auf eine Vorfahrtsstraße hinweist, oder blaue Verkehrsschilder, die Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bzw. deren Ende ausweisen. Auch Ortseingangs- und ausgangsschilder zählen zu den Richtzeichen.

Weitere übliche Verkehrsschilder zeigt diese Übersicht zu den Richtzeichen:

Verkehrszeichen 301: Vorfahrt
Verkehrszeichen 301: Vorfahrt
Verkehrszeichen 306: Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen 306: Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen 314: parken erlaubt
Verkehrszeichen 314: Parken erlaubt
Verkehrszeichen 330-1: Autobahn
Verkehrszeichen 330-1: Autobahn
Verkehrszeichen 331-1: Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen 331-1: Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen 448: Ausfahrt
Verkehrszeichen 448: Ausfahrt
Verkehrszeichen 350: Fußgängerüberweg
Verkehrszeichen 350: Fußgängerüberweg
Verkehrszeichen 357: Sackgasse
Verkehrszeichen 357: Sackgasse
Verkehrszeichen 363: Polizei
Verkehrszeichen 363: Polizei
Zeichen 450: Ankündigungs­bake
Zeichen 450: Ankündigungs­bake
Zeichen 455-1: Nummerierte Umleitung
Zeichen 455-1: Nummerierte Umleitung
Zeichen 460: Bedarfs­umleitung
Zeichen 460: Bedarfs­umleitung

Straßenverkehrszeichen: Auch Zusatzzeichen gehören dazu

Zusatzeichen können Vorgaben von Straßenverkehrszeichen beschränken.
Zusatzeichen können Vorgaben von Straßenverkehrszeichen beschränken.

Neben den regulären Verkehrszeichen gibt es auch die Zusatzzeichen. Nach den Bestimmungen der StVO sind diese Schilder nur im Zusammenhang mit anderen Verkehrszeichen gültig.

Sie dienen wie bereits erwähnt dazu, den Geltungsbereich von Verkehrszeichen (Schilder oder Markierungen) zu beschränken oder zu erweitern. In der Regel erfolgt das über die zusätzlichen Informationen, die auf einem Zusatzzeichen zu finden sind.

Meist ist ein solches Verkehrszeichen als weißes Rechteck mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift oder schwarzen Piktogrammen dargestellt. So können beispielsweise Parkzeiträume beschränkt oder Parkverbote auf bestimmte Zeiträume festgelegt werden. Aber auch das Befahren durch bestimmte Fahrzeuge kann so untersagt oder erlaubt werden.

StVO: Zeichen zu missachten, bedeutet Sanktionen

In der Regel handelt es sich bei der Missachtung von Verkehrszeichen um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann unter Umständen neben einem Bußgeld auch Punkte und Fahrverbote nach sich ziehen. Andere Verstöße bringen nur ein Verwarnungsgeld mit sich. Was letztendlich auf Sie zukommt, hängt vom Verstoß ab.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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