Verkehrsfläche: Nutzungsarten und gesetzliche Vorgaben

Was gilt alles als öffentliche Verkehrsfläche? Eine Definition liefert dieser Ratgeber.
Was gilt alles als öffentliche Verkehrsfläche? Eine Definition liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Verkehrsfläche

Was ist eine Verkehrsfläche?

Als Verkehrsraum oder -fläche wird grundsätzlich der Bereich bezeichnet, in welchem Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel bewegen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Straßen sowie Autobahnen, Gehwege, Radwege und Plätze handeln.

Kann sich eine öffentliche Verkehrsfläche auf einem Privatgrundstück befinden?

Ja, werden private Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt, wie diese zum Beispiel beim Parkplatz vor einem Supermarkt der Fall ist, gelten diese in der Regel als öffentliche Verkehrsfläche. Wodurch sich im Gegensatz dazu private Verkehrsräume auszeichnen, lesen Sie hier.

Welche Vorschriften gelten auf öffentlichen Verkehrsflächen?

Autofahrer müssen sich dort an die allgemeinen Vorgaben des Verkehrsrechts halten. Dazu gehören unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

Nähere Informationen zu bestimmten Verkehrsflächen

Welche Räume sind für den Verkehr freigegeben?

Als Verkehrsfläche gelten laut Definition unter anderem öffentliche Plätze, Straßen und Gehwege.
Als Verkehrsfläche gelten laut Definition unter anderem öffentliche Plätze, Straßen und Gehwege.

Nutzen wir Straßen, Fußwege und Radfahrstreifen, machen wir uns in der Regel wenig Gedanken darüber, welche Vorschriften uns dies eigentlich ermöglichen. Tatsächlich ist es aber so, dass für jede Verkehrsfläche üblicherweise eine angedachte Nutzung definiert ist und somit auch spezifische Verkehrsregeln gelten. Befolgen wir diese nicht, kann dies Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Doch wodurch zeichnet sich laut Definition eine öffentliche Verkehrsfläche aus? Können sich diese auch auf einem Privateigentum befinden? Welche Vorschriften gelten für eine private Verkehrsfläche? Welche Rechte haben die Eigentümer dieser? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wann ist von einer Verkehrsfläche die Rede?

Sind Bereiche für Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsmittel freigegeben, ist von einer sogenannten Verkehrsfläche bzw. einem Verkehrsraum die Rede. Einige Beispiele haben wir in der nachfolgenden Übersicht zusammengetragen:

  • Autobahn
  • Bahnübergang
  • Bundesstraße
  • Busspur
  • Einbahnstraße
  • Fahrradweg
  • Fußgängerüberweg
  • Gehweg
  • Kraftfahrstraße
  • Kreuzung
  • Landstraße
  • Parkflächen
  • Schnellstraße
  • Spielstraße
  • Tunnel
  • 30er-Zone

Welche Verkehrsflächen lassen sich unterscheiden?

Abhängig davon, welche Art der Benutzung erlaubt ist, lassen sich Verkehrsflächen zudem wie folgt unterscheiden:

  • öffentliche Verkehrsräume
  • private Verkehrsräume
  • faktisch öffentliche Verkehrsräume
Nutzen Sie eine öffentliche Verkehrsfläche, ist die StVO zu beachten.
Nutzen Sie eine öffentliche Verkehrsfläche, ist die StVO zu beachten.

Eine öffentliche Verkehrsfläche steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Straßen, Plätze, Brücken und Fußwege, die sich im Besitz des Bundes, der Kommunen und Landkreis befinden. Wollen Sie diese nutzen, müssen Sie sich grundsätzlich an die geltenden Vorschriften und Gesetze halten. Neben der StVO sind zum Beispiel auch die StVZO sowie das Pflichtversicherungsgesetz von Bedeutung.

Im Gegensatz dazu dürfen private Verkehrsflächen nicht von jedermann genutzt werden. Entsprechende Verkehrsräume sind unter anderem an Schranken, Warn- oder Verbotsschildern zu erkennen. Die Vorschriften des Verkehrsrechts gelten auf solchen Verkehrsräumen nur, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich kundtut – zum Beispiel mit einem „Hier gilt die StVO“-Schild.

So ganz eindeutig wie die Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Verkehrsräumen in der Theorie erscheint, ist sie in der Praxis nicht. Denn auf einem privaten Grundstück kann sich auch eine faktisch öffentliche Verkehrsfläche befinden. So heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2013 (Az. 4 StR 527/12):

Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.

Somit gelten auch die Parkplätze vor einem Supermarkt als öffentliche Verkehrsfläche, weil es sich dabei um ein Privatgelände mit öffentlicher Nutzung handelt. Die Eigentümer haben zudem die Möglichkeit, eine beschränkt öffentliche Verkehrsfläche auf ihrem Grundstück zu errichten. So kann das Parken zum Beispiel auf die Ladenöffnungszeiten begrenzt werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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