Verbundene Risikolebensversicherung: Absicherung für den Partner

Eine verbundene Lebensversicherung dient dazu, Partner gegenseitig abzusichern.
Eine verbundene Lebensversicherung dient dazu, Partner gegenseitig abzusichern.

Eine Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, um den Partner im Falle des eigenen Ablebens finanziell abzusichern. Was aber, wenn beide Partner entsprechende Vorkehrungen füreinander treffen möchten? Dann bietet sich eine verbundene Risikolebensversicherung an. Hier wird die Versicherung als Partnervertrag abgeschlossen, sodass zwei Personen über die Police versichert sind. Verstirbt eine von beiden, erhält die andere die Versicherungssumme.

Eine solche verbundene Lebensversicherung muss nicht nur zwischen Ehe- oder Lebenspartnern bestehen. Sie kann auch für Geschäftspartner abgeschlossen werden, die sichergehen wollen, dass ihre Geschäfte auch im Falle eines Ablebens weitergeführt werden können.

FAQ: Verbundene Risikolebensversicherung

Für wen kann eine verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen werden?

Eine verbundene Risikolebensversicherung eignet sich für Ehepaare bzw. Menschen in einer festen Lebenspartnerschaft, aber auch für Geschäftspartner.

Wann ist eine verbundene Risikolebensversicherung nicht geeignet?

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist nicht empfehlenswert, wenn abzusehen ist, dass sich die Partner früher oder später trennen. Auch Paare mit Kindern sollten von einer verbundenen Risikolebensversicherung absehen. Grund hierfür ist, dass bei dieser Art von Lebensversicherung nur eine einzige Versicherungssumme ausgezahlt wird, selbst wenn beide versicherte Personen versterben. Um die Kinder bestmöglich abzusichern, sollten daher beide Eltern über jeweils eigene Versicherungsverträge versichert sein.

Kann ich eine verbundene Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abschließen?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall verringert sich mit fortschreitender Laufzeit die ausgezahlte Versicherungssumme im Todesfall. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die versicherten Partner eine gemeinsame Finanzierung, z. B. einen Kredit für den Hausbau, abgeschlossen haben. Wird dieses Darlehen in regelmäßigen Raten abbezahlt, sinkt mit der Zeit das finanzielle Risiko für die Kreditnehmer, sollte einer von ihnen plötzlich versterben. Daher muss mit fortschreitender Laufzeit eine immer geringere Summe versichert werden.

Verbundene Risikolebensversicherung: Vorteile

Warum sollten Partner sich für eine verbundene Risikolebensversicherung entscheiden, wenn sie genauso gut einfach zwei separate Versicherungen abschließen könnten und sich dabei gegenseitig als Begünstigten einsetzen? Eine verbundene Risikolebensversicherung bringt zwei entscheidende Vorteile mit sich:

  1. Es muss nur ein einziger Vertrag für beide Partner abgeschlossen werden, was das Verfahren vereinfacht.
  2. Es muss nur ein Versicherungsbeitrag gezahlt werden, obwohl mehrere Personen versichert sind. Dadurch ist eine verbundene Risikolebensversicherung in der Regel deutlich günstiger als zwei separate Verträge.

Welche Nachteile hat eine verbundene Risikolebensversicherung?

Für Paare mit Kindern ist eine verbundene Risikolebensversicherung nicht empfehlenswert.
Für Paare mit Kindern ist eine verbundene Risikolebensversicherung nicht empfehlenswert.

Da bei der verbundenen Risikolebensversicherung beide Partner in einem einzigen Vertrag stehen, ist sie weniger flexibel. Das kann es kompliziert machen, sollten sich die Partner plötzlich trennen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass eine verbundene Lebensversicherung zwar zwei Personen versichert, aber trotzdem nur eine Versicherungssumme auszahlt – nämlich dann, wenn der erste der beiden Versicherten verstirbt. Beim Ableben der zweiten Person erfolgt keine Auszahlung mehr.

Für Paare mit Kindern empfiehlt sich eine verbundene Risikolebensversicherung deshalb üblicherweise nicht. Hier ist es besser, wenn für jeden Elternteil ein eigener Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wird. So sind die Kinder bestmöglich abgesichert, sollten beide Eltern versterben.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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