Verbraucherschutz bei einem Kredit – Diese Rechte haben Sie

Der Verbraucherschutz in puncto Kredit soll die Rechte von Verbrauchern stärken.
Der Verbraucherschutz in puncto Kredit soll die Rechte von Verbrauchern stärken.

Laut Angaben der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA liefen im Jahr 2017 insgesamt 17,9 Millionen Ratenkredite. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das ein Plus von 3,5 Prozent dar. Rund 97,8 Prozent aller Kreditnehmer zahlen ihr Darlehen pünktlich zurück – die Zahlungsmoral der Deutschen ist also äußerst hoch.

Neu aufgenommen wurden im Jahr 2017 sogar mehr als 8 Millionen Ratenkredite – so viel wie noch nie zuvor. Die Kreditsumme lag durchschnittlich bei 10.272 Euro. Besonders oft werden Kredite dieser Art für den Kauf von Möbeln, Autos sowie Elektrogeräten verwendet.

Wer auf der Suche nach einem Kredit ist, fühlt sich nicht selten angesichts der Vielzahl von Angeboten erschlagen. Viele Laien haben zudem Probleme damit, die vielen Fachbegriffe der Finanzbranche zu verstehen. Des Weiteren birgt ein Kredit von der Bank immer auch das Risiko, dass sich ein Verbraucher überschuldet. Aus diesem Grund ist der Verbraucherschutz bei einem Kredit von besonderer Bedeutung.

FAQ: Verbraucherschutz bei Darlehen

Warum ist der Verbraucherschutz gerade bei Darlehen so wichtig?

Banken haben Verbrauchern gegenüber oft einen Wissensvorsprung und mehr Macht und Möglichkeiten, um ihre Interessen durchzusetzen. Diese Unausgewogenheit soll durch den Verbraucherschutz ausgeglichen werden.

Wie werden Verbraucher bei der Aufnahme eines Darlehens geschützt?

Zum einen unterliegen Banken einer Informationspflicht. Sie müssen ihre Kunden vor Vertragsabschluss über die wichtigsten Kreditkonditionen aufklären, z. B. über den effektiven Jahreszins und die Möglichkeit des Widerrufs. Zum anderen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht und können den Vertrag damit rückgängig machen. Mehr zum Widerruf lesen Sie hier.

Was ist ein Verbraucherdarlehen?

Mit Verbraucherdarlehen sind Ratenkredite gemeint, die Verbraucher als Kreditnehmer bei einem Unternehmen aufnehmen. Aber auch Darlehen zur Baufinanzierung oder zur Existenzgründung fallen unter diesen Begriff.

Welche Bedeutung hat der Verbraucherschutz bei Darlehen?

Laut Verbraucherschutz müssen Kreditverträge gewisse Informationen enthalten.
Laut Verbraucherschutz müssen Kreditverträge gewisse Informationen enthalten.

Grundsätzlich sind das Verbraucherrecht und der Verbraucherschutz dafür zuständig, die Interessen und Rechte von Verbrauchern zu stärken und zu wahren. Von großer Bedeutung ist der Verbraucherschutz in puncto Finanzen. Laien verfügen in der Regel über weniger Know-how und andere Ressourcen als Banken und andere Unternehmen. Der Verbraucherschutz sorgt dafür, dass dieses Ungleichgewicht verringert wird.

Rund um das Thema Finanzen sind Kredite natürlich ein wichtiges Thema. Mit ihnen können Verbraucher Dinge finanzieren, für die sie momentan nicht das nötige Geld übrig haben. Mit Hilfe von monatlichen Raten wird das Darlehen dann abbezahlt.

Auch hier gilt: Laien müssen vor schlechter Beratung und vor Betrügern geschützt werden. Dafür sorgt der Verbraucherschutz bei einem Kredit.

Gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz: Kreditgesetz & Co

Verschiedene Gesetze regeln den Verbraucherschutz bezüglich Kreditvergabe, Kreditgebühren & Co. Dazu gehören unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Kreditwesengesetz (KWG). Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Bank Sie über die Bedingungen bezüglich der Vergabe des Kredites aufklärt. Sie müssen unter anderem über Ihr Widerrufsrecht informiert werden. Des Weiteren muss dem Vertrag unter anderem der genaue Darlehensbetrag sowie der effektive Jahreszins zu entnehmen sein.

Zusätzlich gilt laut § 18a Abs. 1 KWG Folgendes:

Die Kreditinstitute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Das Kreditinstitut darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestehen und dass es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.

Banken müssen also prüfen, ob ein Kreditnehmer dazu in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. So wird für den Verbraucherschutz bei einem Kredit gesorgt. Banken dürfen zusätzlich keine Wucherzinsen verlangen. Lockangebote sollen dadurch verhindert werden, dass eine Bank, die für einen Kredit wirbt, den sogenannten 2/3-Zins angeben muss. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den zwei Drittel aller Kunden mindestens erhalten.

Änderungen durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Mehr Verbraucherschutz beim Kredit für Immobilien: Die Bonität muss gründlicher geprüft werden.
Mehr Verbraucherschutz beim Kredit für Immobilien: Die Bonität muss gründlicher geprüft werden.

Eine weitere gesetzliche Vorgabe, welche den Verbraucherschutz bei einem Kredit stärken soll, ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union, welche in Deutschland seit Ende März 2016 gültig ist. Neben dem Schutz der Verbraucher sieht sie auch die bessere Absicherung der Banken bezüglich der Vergabe von Krediten vor.

Doch welche Grundsätze gelten nun genau? Der wichtigste Punkt, der Kreditnehmer und -geber gleichermaßen betrifft, besteht darin, dass die Bonität von Personen, die einen Kredit für den Immobilienkauf bzw. -bau aufnehmen möchten, sehr viel gründlicher überprüft werden muss. Vor dieser gesetzlichen Änderung achteten Banken vor allem auf den finanziellen Ist-Zustand einer Person: Welche Einnahmen und Ausgaben hat der zukünftige Kreditnehmer im Moment, hat er bereits Schulden, wie viel Geld steht ihm zur Verfügung?

Durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss die Bank nun auch einen Blick in die Zukunft werfen. Sie muss bewerten, wie sich die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in den nächsten Jahren entwickeln wird. Der Verbraucherschutz bei einem Kredit soll dadurch dafür sorgen, dass sich Kreditnehmer mit dem Darlehen nicht finanziell übernehmen.

Bei langen Kreditlaufzeiten, die bei der Immobilienfinanzierung die Regel sind, ist das Einschätzen der zukünftigen finanziellen Lage zumeist jedoch gar nicht so einfach. Es muss unter anderem auf die folgenden Punkte geachtet werden:

  • Welchen Beruf hat der Kreditnehmer und in welcher Branche ist er tätig? Daraus kann geschlossen werden, wie sicher der Arbeitsplatz ist.
  • Wie alt ist der Kreditnehmer? Mit welcher Rente ist zu rechnen? Die Bank möchte wissen, ob er auch noch im höheren Alter genug Geld hat, um seine Raten zu zahlen.
  • Wie steht es um die Familienplanung? Möchte ein Paar Nachwuchs haben, ist damit zu rechnen, dass einer oder beide Partner Verdienstausfälle aufgrund von Elternzeit etc. haben werden.

Banken haften nun zudem, wenn ihnen eine fehlerhafte Kreditberatung nachgewiesen werden kann. So soll der Druck erhöht werden, dass der Verbraucherschutz bei einem Kredit eingehalten wird. Allerdings ließ sich in der ersten Zeit nach Einführung der Wohnimmobilienrichtlinie feststellen, dass Banken aufgrund des größeren Drucks weniger Kredite vergaben. Teils sei die Ablehnungsrate um bis zu 30 Prozent gestiegen.

Eine weitere Neuerung, die den Verbraucherschutz bei einem Kredit betrifft: Der Wert der Immobilie, für deren Kauf ein Kredit aufgenommen wird, gilt nun nicht mehr als Sicherheit und darf keinen Einfluss auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit haben.

Plus für den Verbraucherschutz: Darlehensvertrag widerrufen

Regelung für den Verbraucherschutz: Gewisse Darlehensgebühren sind unzulässig.
Regelung für den Verbraucherschutz: Gewisse Darlehensgebühren sind unzulässig.

Die Entscheidung, einen Kredit bei der Bank abzuschließen, sollte nicht leichtfertig gefällt werden. Schließlich bindet sich der Kreditnehmer – je nach Laufzeit – lange an den Vertrag. Doch auch nach reiflicher Überlegung kann es dazu kommen, dass den Betroffenen nach Unterzeichnung des Vertrages Zweifel überkommen.

Die gute Nachricht lautet: Dank Regelungen für den Verbraucherschutz dürfen Kreditverträge innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss widerrufen werden. Seit März 2016 gilt dies auch für sogenannte „Null-Prozent-Finanzierungen“. Die Kreditsumme muss jedoch bei über 200 Euro liegen.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Zwar besagt die Regelung für mehr Verbraucherschutz bei einem Kredit, dass Sie widerrufen dürfen. Jedoch müssen Sie daran denken, dass Sie das Geld, insofern dieses bereits ausgezahlt wurde, in der Regel innerhalb von 30 Tagen komplett zurückzahlen müssen.
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Verbraucherschutz bei einem Kredit – Diese Rechte haben Sie

  1. Ayaan

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.Antragsformular für den Sozialrabatt ausgefüllt und persönlich Am Schalter abgegeben.

    meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht, und leider wegen Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit mehrere mal wurde passiert.

    meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

    meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht.

    meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma überwiesen.
    Die Firma hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss.
    Am Ende des Briefes ist der Name des Absenders des Briefes nicht eingetragen, der Brief ist nicht unterschrieben und abgestempelt.

    meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat das Unternehmen dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

    Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,
    was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ayaan

  2. w Martha

    Können Sie mir auch in meinem Fall helfen 23.2.20 hat mein Schwiegersohn eine Wohnung gekauft
    am 25.11.20 ist er verstorben. Durch die Lebensversicherung wurde die Schulden gedeckt.
    Jetzt will die Bank 14.000, -€ für entgangene Zinsen. Meine Enkeltochter – Tochter des verstorbenen
    kann jetzt dieses Geld nicht mehr aufbringen. Meine Frage:
    Da der Vertrag mit dem verstorbenen ausgehandelt wurde und mit dem Tot erlischt
    muss meine Enkeltochter (die von Rechnungen ausgelaugt wurde) tatsächlich der Bank einen
    Kredit zurückzahlen der voll Abbezahlt wurde.
    Muss meine Enkeltochter tatsächlich die Summe bezahlen, obwohl ein Sonderfall eingetreten ist,

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