Verbraucherschutz: Bei Immobilien in verschiedenen Bereichen Thema

FAQ: Verbraucherschutz bei Immobilien

Gibt es einen Verbraucherschutz bei Immobilien?

Ja. Vor allem vor dem Kauf einer Immobilie kann es sich lohnen, sich an einen Experten oder eine Organisation für Verbraucherschutz für eine Beratung zu wenden.

Was gilt alles als Immobilie?

Grundsätzlich stellen alle Gebäude und Grundstücke eine Immobilie dar. Verbraucher können diese Fläche entweder selbst nutzen oder als Geldanlage kaufen bzw. vermieten.

Verbraucherschutz bei Immobilien kann in verschiedenen Bereichen greifen.
Verbraucherschutz bei Immobilien kann in verschiedenen Bereichen greifen.

Beratungen zu Krediten, zur richtigen Wahl des Objekts und auch zur Ausführung von Bau- oder Ausbauprojekten – Verbraucherschutz bei Immobilien kann vielfältig aussehen. Im Vordergrund steht jedoch immer der Schutz der potentiellen Käufer beziehungsweise Bauherren.

Beim Immobilienkauf warten durchaus einige Stolpersteine, die am Ende einiges an Geld kosten könnten. Ob es nun die Maklergebühren, die Zinsen beim Baukredit oder die Wahl der Immobilie betrifft, Käufer müssen sich mit einigen Themen auseinandersetzen. Ein einfaches Gebiet sind Immobilien nicht. Der Verbraucherschutz setzt in der Regel bereits bei den Vorbereitungen eines Kaufs an und begleitet Bauherren oder Eigentümer bei jeglichen Belangen eines Immobilienbesitzes.

Wie Verbraucherschutz bei einem Immobilienkauf aussehen kann , in welchen Bereichen in Bezug auf Immobilien ein solcher Schutz ebenfalls greift und wie wichtig die Planung bei der Immobilienfinanzierung ist, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Was ist eigentlich eine Immobilie?

Bei Immobilien setzt Verbraucherschutz oft schon vor dem Erwerb ein.
Bei Immobilien setzt Verbraucherschutz oft schon vor dem Erwerb ein.

Verbraucher können eine Immobilie auf verschiedene Art und Weise nutzen. Zum einen ist die Selbstnutzung eine Möglichkeit, zum anderen kann sie als Geldanlage dienen. In beiden Fällen müssen Überlegungen angestellt werden, welche Form der Immobilie für die Bedürfnisse am besten geeignet ist.

Verbraucherschutz setzt bei Immobilien daher, wie bereits erwähnt, schon weit vor einen Erwerb an. Doch was ist eine Immobilie eigentlich genau? Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „unbewegliche Sache“. Mit der Zeit hat dieser sich als Beschreibung für Grundstücke und Gebäude als unbewegliches Sachgut in der Wirtschaftssprache etabliert.

Sowohl als selbstgenutztes Sachgut als auch als Geldanlage sind Immobilien in Deutschland weiterhin beliebt. Eine Anschaffung bedeutet jedoch meist finanzielle Belastungen, Risiken und Verpflichtungen, über die sich Erwerber im Vorfeld immer gut informieren sollten. Das Verbraucherrecht ist in vielen Bereichen der Immobilienbranche etabliert und sorgt für den Schutz der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Immobilien.

Verbraucherschutz für Immobilien: Wie kann ein solcher aussehen?

Bereits vor einem Erwerb von Immobilien sollten sich potentielle Käufer gut überlegen, welches Objekt oder Grundstück sie sich leisten können. In der Regel spielen hier die Bedürfnisse, Ansprüche und finanziellen Möglichkeiten die wichtigsten Rollen.

Verbraucherschutz bei einem Immobilienkredit beinhaltet oft eine Beratung zu den Konditionen.
Verbraucherschutz bei einem Immobilienkredit beinhaltet oft eine Beratung zu den Konditionen.

Viele Kaufinteressenten informieren sich gründlich, um eine Entscheidung treffen zu können. Doch oftmals ist ein Blick von außen auf die vorliegenden Fakten und Möglichkeiten notwendig, um das passende Produkt zu finden. Bereits hier kann der Verbraucherschutz beim Thema Immobilien einsetzen und zwar durch Beratungen bei Immobilienexperten oder Verbraucherschutzorganisationen.

Zunächst ist zu klären, ob Käufer die Immobilie selbst nutzen wollen oder diese als Geldanlage verwenden wollen. In diesem Zusammenhang ist dann auch eine Entscheidung bezüglich der Art der Immobilie notwendig.

Soll es ein Baugrundstück sein, ein Neubau als Haus oder Wohnung oder wird doch eher nach einer gebrauchten Immobilie gesucht? Jede einzelne dieser Fragen bringt verschiedene Überlegungen mit sich, die Käufer oder potentielle Bauherren beachten müssen. In der Regel suchen sich Interessenten bereits zu Beginn des Abenteuers Immobilienkauf Experten, die sie beraten und ihnen zur Seite stehen. Nicht selten sind dies Mitarbeiter der Verbraucherschutzorganisationen, die im Immobilienrecht spezialisiert sind.


So kann der Verbraucherschutz bei Immobilien Themen wie die Grundstücksgröße, Vor- und Nachteile von Alt- oder Neubauten, die passende Finanzierung oder auch die Risiken einer Wertanalage in Immobilien betreffen. Darüber hinaus kann die Prüfung eines Energieausweises einer Immobilie eventuell einen Aufschluss zu den zu erwartenden Energiekosten geben und so eine Entscheidung für oder gegen ein Objekt beeinflussen.

Verbraucherschutz: Eine Immobilienfinanzierung sollte realisierbar sein.
Verbraucherschutz: Eine Immobilienfinanzierung sollte realisierbar sein.

Eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder der Bank kann bereits frühzeitig klären, ob sich Interessenten überhaupt eine Immobilie leisten können und in welcher Größenordnung dies möglich ist. Ein Hauptthema im Verbraucherschutz für Immobilien ist dann auch die Finanzierung. Ohne eine gründliche Recherche und Beratung laufen viele Kaufinteressenten die Gefahr in eine Kostenfalle zu geraten.

Verbraucherschutz bei der Immobilienfinanzierung

Die Finanzierung ist bei weitem einer der wichtigsten Punkte, wenn es darum geht eine Immobilie zu erwerben. So macht es Sinn, dass Verbraucherschutz bezüglich der Baufinanzierung oder eines Immobilienkredits vielen besonders wichtig ist.

Immobilienexperten der Banken oder Verbraucherschutzzentralen bieten in der Regel Beratungen an, die helfen können, verschiedene Fragen in Bezug auf einen Immobilienkauf zu klären. Oft lässt sich in einer solchen Beratung feststellen, ob eine Finanzierung realisierbar ist oder nicht.

Denn von einem Kauf oder einem Bauvorhaben abzuraten, kann durchaus auch zum Verbraucherschutz bei Immobilien gehören – nämlich dann, wenn sich abzeichnet, dass eine Finanzierung zu eine untragbaren Belastung der Verbraucher führend würde.

Verbraucherschutz bei einer Baufinanzierung: Eine Beratung zu den Gesamtkosten sollte stattfinden.
Verbraucherschutz bei einer Baufinanzierung: Eine Beratung zu den Gesamtkosten sollte stattfinden.

Ist dies nicht der Fall, gehört das Erarbeiten eines Finanzierungskonzepts ebenfalls zum Verbraucherschutz. Denn nur so können Verbraucher überschauen, welche finanziellen Belastungen auf sie zu kommen. Hier wird üblicherweise zusammengefasst, wie hoch beispielsweise die Zinsen und die Tilgungsraten sind oder wie die Gesamtkosten (Kaufpreis sowie Nebenkosten) ausfallen.

Im Vordergrund steht hier oftmals auch die Frage, ob die monatlichen Aufwendungen bei einem Immobilienkauf für die Selbstnutzung geringer, gleich oder höher liegen als die Mietzahlungen, die Käufer zu leisten haben.

Bei dem Erwerb einer neuen oder gebrauchten Immobilie sollten in einer Beratung auch nicht nur die reinen Finanzierungskosten zur Sprache kommen, sondern auch etwaige andere nötige Kosten wie beispielsweise Umbauten, neue Heizungen oder einer energetische Sanierung, die anstehen können.

Handelt es sich um eine Baufinanzierung, gehört es auch zum Verbraucherschutz Bauverträge durch Experten oder einen Anwalt für Baurechtüberprüfen zu lassen – beispielsweise darauf was passiert, wenn es zu einer Bauverzögerung kommt und wer in einem solchen Fall eventuelle zusätzliche Kosten wie eine weiterzuzahlende Miete trägt? Denn auch hier können zahlreiche Kosten- und Vertragsfallen auf die Verbraucher zu kommen.

Ebenfalls zu einer Beratung und zum Verbraucherschutz bei Immobilien gehören Informationen zu speziellen Darlehen, Fördermöglichkeiten oder zur Verwendung eines Bausparvertrags.


Soll eine Immobilie als Geldanlage genutzt werden, bietet sich zudem auch an, dieses Vorhaben von Experten überprüfen zu lassen. Denn nicht jedes Objekt ist als gewinnbringende Anlage geeignet und könnte im Endeffekt mehr Kosten als Einnahmen verursachen.

Verbraucherschutz beim Immobilienkauf kann die Prüfung vom Energieausweis bedeuten.
Verbraucherschutz beim Immobilienkauf kann die Prüfung vom Energieausweis bedeuten.

Es ist im Zweifelsfall empfehlenswert, ein Finanzierungsangebot einer Bank von einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, da so wichtige Hinweise zu den Konditionen und Bedingungen gegeben werden können.

Ist der Energieausweis beim Immobilienkauf wichtig?

Die Suche nach einer passenden Immobilie kann vor, während oder nach einer Klärung der Finanzierung stattfinden. Manchmal haben potentielle Käufer bereits eine Wohnung, Haus oder Grundstück im Blick, dass sie erwerben wollen. In anderen Fällen möchten Verbraucher erst sicherstellen, dass sie sich einen Kauf überhaupt leisten können.

Wie zuvor beschrieben, kann zum Verbraucherschutz bei Immobilien auch gehören, den Energieausweis einer bestehenden Immobilie bei der Kaufentscheidung zu Rate zu ziehen. Experten der Verbraucherschutzorganisationen stehen Verbrauchern auch hier zur Seite und wissen wie die Daten richtig auszuwerten sind.

Ein Energieausweis stellt den Energiestandard eines Wohngebäudes dar und informiert so über verwendet Energiequelle zur Beheizung sowie die Energiewerte des Hauses. Ein unmittelbarer Rückschluss auf den Energieverbrauch oder die Heizkostenabrechnung ist jedoch kaum möglich, da dieser von weiteren Faktoren abhängt, die im Ausweis nicht aufgezeigt werden. Daher ist es im Sinne vom Verbraucherschutz bei Immobilien einen vorliegen Energieausweis prüfen zu lassen, um die Informationen richtig nutzen zu können.

Verbraucherschutz betrifft auch Immobilienmakler

Ob potentielle Käufer die Immobilie lieber selbst suchen oder einen Makler beauftragen, ist ihnen überlassen. Da es sich beim letzteren um eine Dienstleistung handelt und ein Auftrag erteilt wird, ist hier der Verbraucherschutz ebenfalls wichtig. Immobilien ausfindig zu machen, die den Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten der Kunden entsprechen, ist die Leistung, die Makler in der Regel anbieten.

Verbraucher schließen üblicherweise einen Vertrag mit dem Makler und entlohnen diesen für die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union eine Verbraucherrichtlinie erlassen, die vorschreibt, dass auch bei solchen Vertragsabschlüssen eine Widerrufsbelehrung erfolgen muss.

Verbraucherschutz betrifft auch Immobilienmakler und Maklerverträge.
Verbraucherschutz betrifft auch Immobilienmakler und Maklerverträge.

Verbraucher sollten den Vertrag dennoch aufmerksam lesen und prüfen. Besonders Punkte in Bezug auf die Zahlung der Courtage (Maklerprovision) bedürfen größerer Aufmerksamkeit. In der Regel wird die Courtage jedoch nicht sofort fällig, sondern meist erst bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes.


Wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat, ist gesetzlich geregelt. Hier ist besonders auch Art. 246a § 1 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) maßgebend. Verbraucher müssen darüber informiert werden, dass sie den geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können und dies ohne Angabe von Gründen. Die 14 Tage beginnen in der Regel mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Der Verbraucherschutz bei Immobilien sieht zudem auch vor, dass über die Folgen eines Widerrufs informiert werden muss. Geschieht eine solche Belehrung nicht, erlischt das Recht zum Widerruf erst nach zwölf Monaten nachdem der Vertrag geschlossen wurde. Ein Widerruf muss durch den Verbraucher eindeutig formuliert sein und kann per E-Mail, Brief oder Telefon an den Makler gehen. Bei Vertragsschluss ist eine Bestätigung über die Aufklärung seitens des Verbrauchers per Unterschrift notwendig.

Wird ein Vertrag widerrufen, sorgt der Verbraucherschutz bei Immobilien dafür, dass alle bereits geleisteten Zahlungen zurückgezahlt werden müssen. Ein Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Wurde jedoch bereits eine Immobilie vermittelt und der Kunde ordnungsgemäß aufgeklärt, ist ein Widerruf nicht mehr ohne weiteres durchzuführen. Wie genau hier vorgegangen werden muss, klärt unter anderem auch des Verbrauchervertragsrecht.
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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

Bildnachweise

10 Gedanken zu „Verbraucherschutz: Bei Immobilien in verschiedenen Bereichen Thema

  1. BG

    Eine Wohnung, die vor 7 Monaten erstmals zu einem Preis von 762.000€ angeboten wurde, angeblich verkauft wurde und nun zu einem Preis von 845.000€ angeboten wird: ist so etwas legal? An der Wohnung wurde nichts geändert, der qm-Preis steigt damit von 8500€ auf 9500€

  2. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Verbraucherschutz beim Immobilienkauf. Gut zu wissen, dass man sich vorab von Verbraucherschutzorganisationen, die im Immobilienrecht spezialisiert sind, beraten lassen kann. Wir erwägen, ein Grundstück für den Hausbau zu kaufen und werden vorher wohl auch noch Beratung einholen.

  3. Leopold

    Danke für die Übersicht zum Verbraucherschutz im Bezug auf Immobilien. Es ist wirklich wichtig, dass Käufer gut beraten werden im Vorhinein, da man ja nicht jeden Tag eine Wohnung, oder Haus kauft. Meiner Erfahrung nach schlagen auch Maklergebühren stark zu Buche, jedoch kann es auch sinnvoll sein, sich eine Immobilie von einem Profi vermitteln zu lassen.

  4. John

    Mit diesen Informationen zum Thema Immobilienrecht kann ich die richtige Entscheidung treffen. Es ist nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen. Vor allem, wenn man nicht genau weiß, was die Möglichkeiten sind.

  5. Tobias

    Vielen Dank für den Beitrag zum Verbraucherschutz bei der Immobilienberatung. Mein Bruder möchte eine Wohnung kaufen und hofft auf die Unterstützung durch einen Immobilienmakler. Gut zu wissen, dass es eine spezielle Beratung bei der Verbraucherzentrale gibt, bei der sich potenzielle Käufer beraten lassen können.

  6. Kate

    Der Beitrag zum Thema immobilien ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

  7. Joachim

    Vielen Dank für den Artikel zum Immobilienrecht. Mein Bruder hat einige Schwierigkeiten, einige rechtliche Probleme mit einem Stück Land, das er zu kaufen versucht, zu lösen. Ich werde ihm sagen, er soll mit einem Anwalt über Immobilienrecht sprechen.

  8. Fischer

    Das ist guter Rat, die Bauverträge vom Anwalt prüfen zu lassen. Meine Schwester hat ein neues Bauunternehmen und möchte sich besser informieren. Ich werde ihr deswegen diesen Beitrag schicken, weil er sehr hilfreich scheint.

  9. Jim W.

    Guten Tag,
    bei mir ist der Fall mit dem Immobilienkauf durchaus etwas anders gelagert. Es handelt sich um österreichisches Immobilienrecht welches ich von Deutschland aus steuern muss. Durch die EU und den einzelnen Staaten ist es natürlich durchaus etwas einfacher aber trotzdem benötigt man dort einen richtigen Fachmann.

  10. Luise H

    Dass auch Immobilienmakler dem Verbraucherschutz dienen sollten, ist eigentlich selbstverstädlich. Wie empfohlen, werden wir beim Kauf unserer Immobilie darauf achten, dass hier vertraglich alles okay ist. Die Details zur Maklerprovision werde ich mir gleich genauer ansehen.

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