Vaterschaftsanfechtung: Wann ist diese möglich?

Gewissheit durch die Vaterschaftsanfechtung: Über Ablauf, Dauer und Kosten informieren wir hier.
Gewissheit durch die Vaterschaftsanfechtung: Über Ablauf, Dauer und Kosten informieren wir hier.

Wird während einer Ehe ein Kind geboren, gilt laut Gesetz automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes. Dabei muss dieser aber nicht zwangsläufig auch der biologische Vater sein, denn dafür könnte zum Beispiel auch eine Affäre in Betracht kommen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Vaterschaft, können betroffene Personen vor Gericht eine sogenannte Vaterschaftsanfechtung gemäß Abstammungsrecht in die Wege leiten.

FAQ: Vaterschaftsanfechtung

Welches Ziel verfolgt die Vaterschaftsanfechtung?

Dabei soll festgestellt werden, dass der bisher rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Eine Einschätzung, die insbesondere aufgrund möglicher Ansprüche auf Unterhalt von Bedeutung ist.

Wie lässt sich eine Vaterschaft anfechten?

Möglich ist dies durch ein Verfahren vor dem Familiengericht. Einen Eindruck über den Aufbau und den Inhalt einer Vaterschaftsanfechtungsklage vermittelt dieses Muster.

Gilt es bei der Anfechtung der Vaterschaft eine Frist zu beachten?

Ja, in der Regel beläuft sich die Frist zur Vaterschaftsanfechtung auf zwei Jahre. Wann diese beginnt, erfahren Sie hier.

Was ist eine Vaterschaftsanfechtung?

Vaterschaft anfechten: Das Jugendamt kann vor Gericht die Interessen des Kindes vertreten.
Vaterschaft anfechten: Das Jugendamt kann vor Gericht die Interessen des Kindes vertreten.

Bei der Vaterschaftsanfechtung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, dessen Ziel es ist, festzustellen, dass der bisher rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Demnach handelt es sich dabei um eine sogenannte Gestaltungsklage, bei welcher das Urteil unmittelbar zu einer Änderung der Rechtslage führt. Denn liegt keine Vaterschaft vor, hat dies unter anderem Auswirkungen auf mögliche Erb- und Unterhaltsansprüche.

Auch aufgrund dieser weitreichenden Konsequenzen, darf nicht jeder einen solchen Antrag bei Gericht stellen. Als Anfechtungsberechtigte gemäß § 1600 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten demnach:

Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:

  1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
  2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
  3. die Mutter und
  4. das Kind.

Wann eine rechtliche Vaterschaft besteht, ergibt sich insbesondere § 1592 BGB. Demnach gilt als Vater eines Kinds vor allem der Mann, der

  • zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war oder
  • die Vaterschaft anerkannt hat.

Minderjährige Kinder können in der Regel nicht selbst Klage erheben. In einem solchen Fall ist die Vaterschaftsanfechtung über das Jugendamt möglich. Dabei bestellt das Vormundschaftsgericht einen Mitarbeiter des Jugendamtes zum Ergänzungspfleger, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnimmt. Alternativ dazu kann auch ein Vormund oder Ähnliches als gesetzlicher Vertreter infrage kommen.

Begründete Umstände für die Anfechtung der Vaterschaft

Laut BGB ist eine Vaterschaftsanfechtung auch durch die Mutter möglich.
Laut BGB ist eine Vaterschaftsanfechtung auch durch die Mutter möglich.

Da sich eine Vaterschaftsanfechtung oft erheblich auf das Zusammenleben als Familie auswirkt, ist diese nur mit einer entsprechenden Begründung zulässig. Es müssen also konkrete Umstände vorliegen, die das Gericht auch überprüfen kann. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Es bestehen Zweifel an der ehelichen Abstammung des Kindes, da Empfängnis oder Geburt nicht während der Ehe stattfanden.
  • Die Abstammung von einem anderen Mann ist konkret möglich, weil die Ehefrau eine Affäre hatte.
  • Da kein sexueller Verkehr mit der Mutter stattfand, ist die Vaterschaft unmöglich.
  • Der Mann war im Empfängniszeitraum unfruchtbar.
  • Im Einverständnis mit Mutter bzw. Kind wurde ein Abstammungsgutachten durchgeführt, welches eine Vaterschaft ausschließt.

Liegen hingegen ausschließlich Vermutungen vor, reichen diese nicht aus, um eine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft zu erheben. So kommt zum Beispiel das Fehlen von äußerlichen Ähnlichkeiten nicht als Begründung in Betracht. Zudem ist ein Vaterschaftstest, der ohne die Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters durchgeführt wurde, als Beweis vor Gericht nicht zulässig und somit als Argument hinfällig.

Darüber hinaus ist eine Vaterschaftsanfechtung gemäß BGB nur möglich, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Bindung besteht. Diese liegt vor, wenn der Vater für das Kind Verantwortung trägt und mit diesem über einen längeren Zeitraum in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat.

Vaterschaft anfechten: Welche Frist gilt?

Um ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist Vaterschaftsanfechtung nicht auf unbestimmte Zeit möglich. Die Anfechtungsfrist bei der Vaterschaft ergibt sich dabei aus § 1600b Abs. 1 Satz 1 BGB:

Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden.

Vaterschaft anfechten: Nach 10 Jahren als Familie ist dies kaum noch möglich.
Vaterschaft anfechten: Nach 10 Jahren als Familie ist dies kaum noch möglich.

Eine Anfechtung ist demnach nur innerhalb von zwei Jahren möglich. Allerdings beginnt die Frist erst, wenn der Klageberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Dabei kann die Frist aber frühestens mit der Geburt des Kindes beginnen.

Ist die bei der Vaterschaftsanfechtung vorgegebene Frist abgelaufen, tritt der sogenannte Rechtsfrieden ein. Demnach ist es nicht mehr möglich, zur Vaterschaft eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. 

Vaterschaftsanfechtungs­verfahren: Wie läuft dieses ab?

Um eine Vaterschaft anzufechten, muss eine berechtigte Person einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Zuständig ist dabei das Amtsgericht, welches sich am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes befindet.

Das Familiengericht prüft zunächst den Antrag für die Vaterschaftsanfechtung sowie die angeführten Beweise. Werden diese als stichhaltig erachtet, kommt es zur Einleitung eines Verfahrens. Im Zuge dessen erhalten alle Beteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme, sodass sich das Gericht einen Eindruck von den familiären Beziehungen verschaffen kann.

Um die Vaterschaft zu klären, gibt das Familiengericht in der Regel ein Abstammungsgutachten in Auftrag. Dabei sind sämtliche Beteiligte zur Mitarbeit verpflichtet, weshalb ggf. sogar gegen den Willen einer Partei eine Blutabnahme oder Gewebeentnahme erfolgt. Ein Gutachter ermittelt dann, wer der Vater des Kindes ist.

Das Ergebnis des Vaterschaftstests bildet die Basis für die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil klärt anschließend verbindlich, wer die Sorge- und Unterhaltspflicht für das Kind trägt.

Übrigens! Bei einer Vaterschaftsanfechtung besteht kein Anwaltszwang. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt für Familienrecht zu wenden und sich durch diesen beraten zu lassen. Denn dieser kann unter anderem eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klage abgeben.

Anfechtung der Vaterschaft: Muster des Antrags

Doch wie sieht der Antrag für eine Vaterschaftsanfechtung aus? Ein Muster stellen wir Ihnen nachfolgend kostenlos als .pdf zur Verfügung. Beachten Sie dabei, dass dieses Beispiel nur zur Veranschaulichung dient und daher nicht ohne den Rat eines fachkundigen Anwalts übernommen werden sollte.

Muster der Vaterschaftsanfechtung als .pdf downloaden

Vaterschaftsanfechtung: Wer trägt die Kosten?

Vaterschaft erfolgreich anfechten: Unterhalt für ein fremdes Kind müssen Sie danach nicht mehr zahlen.
Vaterschaft erfolgreich anfechten: Unterhalt für ein fremdes Kind müssen Sie danach nicht mehr zahlen.

Bei einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung werden die Kosten zwischen den Beteiligten aufgehoben, wobei betroffene minderjährige Kinder nicht an den Gerichtskosten beteiligt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Beteiligter seine Ausgaben selbst trägt.

Wie hoch die Kosten für eine Vaterschaftsanfechtung ausfallen, hängt maßgeblich vom Verfahrenswert ab. Dieser beläuft sich gemäß § 47 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) auf 2.000 Euro. Durch diese Vorgabe, muss jede Partei üblicherweise für den Anwalt und die Verhandlung mit Ausgaben in Höhe von rund 1.000 Euro rechnen.

Zusätzlich dazu müssen Sie, wenn Sie eine Vaterschaft anfechten, ggf. Kosten für ein im Zuge der Verhandlung durchgeführtes Abstammungsgutachten einplanen. Ein solcher Vaterschaftstest schlägt dabei häufig auch mit 1.000 Euro zu Buche.

Folgen der Vaterschaftsanfechtung

Kommt das Familiengericht zu dem Schluss, dass der bisherige Vater nicht der biologische Erzeuger ist, wird der Vaterschaftsanfechtung stattgegeben. Diese Entscheidung hat unter anderem folgende Konsequenzen:

  • Befreiung von der Unterhaltspflicht
  • Verlust des Sorgerechts
  • Aufhebung der Verwandtschaftsbeziehung
  • ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem leiblichen Vater
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (73 Bewertungen, Durchschnitt: 3,90 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert