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FAQ: Kosten der Unterlassungsklage
Bei einer Unterlassungsklage werden die Kosten für das Gericht vom Streitwert bestimmt.
Zu den Gerichtskosten kommen die Ausgaben für die Rechtsanwälte sowie der in der Abmahnung festgelegte Schadensersatz hinzu.
Die Kosten der Klage sind in der Regel von der unterlegenen Partei zu tragen. Bei einem berechtigten Unterlassungsanspruch handelt es sich dabei um den Rechtsverletzer.
Mit der Unterlassungsklage den Anspruch auf Unterlassung durchsetzen
Kommt es zwischen Bürgern zu rechtlichen Auseinandersetzungen, versuchen die Geschädigten häufig ihre Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend zu machen. Dieser liegt in der Regel auch eine Unterlassungserklärung bei. Bei diesen Schriftstücken handelt es sich um zivilrechtliche Maßnahmen, welche der Prozessvermeidung dienen.
Scheitert die angestrebte außergerichtliche Einigung – weil zum Beispiel unterschiedliche Ansichten zur Höhe des Schadensersatzes bestehen oder die Modifizierungen der Unterlassungserklärung zu weitreichend sind – kann eine Unterlassungsklage drohen.
Häufig fürchten die Betroffenen bei der Unterlassungsklage die anfallenden Kosten. Doch wie teuer kann eine solche Klage genau werden? Und wer muss für die entstehenden Gerichtskosten aufkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie werden die Kosten einer Unterlassungsklage berechnet?
Scheitert die außergerichtliche Einigung, entstehen für die folgende Unterlassungsklage Kosten. Wie hoch die Ausgaben für die Gerichtsverhandlung im Einzelnen ausfallen, hängt dabei vom Streitwert ab. Mit diesem wird der finanzielle Wert des Streitgegenstandes bemessen, welcher sich unter anderem aus dem Anspruch auf Schadensersatz ergibt.
Zusätzlich dazu fallen in der Regel auch noch Kosten für die Tätigkeit eines Anwalts an. Allerdings können sowohl der Kläger als auch der Beklagte unter Umständen auf eine anwaltliche Vertretung verzichten, denn diese ist erst ab einem Streitwert von 5.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn Sie ggf. nicht dazu verpflichtet sind, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ist dies sowohl für den Kläger als auch den Beklagten in der Regel sinnvoll. So kann ein Anwalt bereits vor der Einreichung der Klage eine Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben und ggf. Anpassungen vornehmen.
Als Beklagter können Sie ebenfalls vom juristischen Fachwissen eines Experten profitieren. So kann zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, die Klage vollständig zu entkräften oder die Forderung nach Schadensersatz zu reduzieren. Daher können sich bei einer Unterlassungsklage die Kosten für einen Anwalt durchaus lohnen.
Wer muss bei einer Unterlassungsklage für die Kosten aufkommen?
Wie zuvor bereits erwähnt, setzen sich bei einer Unterlassungsklage die Kosten aus verschiedenen Positionen zusammen. Neben den Gerichtskosten gehören dazu auch die Ausgaben für die Anwälte von Kläger und Beklagten. Darüber hinaus ist bei einer erfolgreichen Klage auch noch die Forderung nach Schadensersatz zu begleichen.
Zu tragen sind die anfallenden Kosten in der Regel von der im Prozess unterlegenen Partei. Daher ist eine Klage auf Unterlassung auch für den Klagenden mit einem finanziellen Risiko verbunden.
Unter Umständen kann aber selbst der siegreiche Kläger zur Kasse gebeten werden. Dies ist dann der Fall, wenn vorab keine Abmahnung erfolgte und sich während des Verfahrens herausstellt, dass mit einer solchen der gesamte Prozess zu verhindern gewesen wäre. Das Gericht kann dann auch dem Kläger einen Teil der Kosten der Unterlassungsklage auferlegen.
Fazit zu den bei einer Unterlassungsklage anfallenden Kosten
Bei einer Unterlassungsklage sind die Kosten in der Regel von der unterlegenen Partei zu begleichen. Die Höhe lässt sich dabei allerdings nicht pauschal bestimmen, sondern ergibt sich aus dem Streitwert. Die Kosten lassen sich unter Umständen durch den Verzicht auf einen eigenen Anwalt reduzieren. Allerdings ist von einem solchen Vorgehen für Personen ohne juristisches Fachwissen abzuraten, denn die Kosten für einen Experten können sich lohnen. ´