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FAQ: Unterlassungserklärung wegen übler Nachrede
Bei übler Nachrede handelt es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen, die eine Person herabwürdigen können.
Grundsätzlich ist dieses Verhalten strafbar und kann angezeigt werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Geschädigte können in der Regel ihren Unterlassungsanspruch mit einer Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede geltend zu machen.
Was bedeutet „üble Nachrede“?
Bei der üblen Nachrede handelt es sich gemäß § 186 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf jemanden, die dazu geeignet ist, diese Person „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, wenn diese Tatsache zusätzlich nicht erweislich wahr ist.
Für den Tatbestand „Üble Nachrede“ ist im StGB als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder sogar bis zu zwei Jahren, wenn die Behauptung öffentlich oder durch eine schriftliche Verbreitung erfolgte, vorgesehen. Alternativ sind Geldstrafen möglich.
Wie die Beleidigung gehört die üble Nachrede zu den Ehrdelikten, d. h. mit ihr wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Während erstere aber meist direkt an den Betroffenen geäußert wird, charakterisiert sich die üble Nachrede in der Regel dadurch, dass vermeintliche Tatsachen über die Person bei anderen verbreitet werden.
Was tun bei übler Nachrede?
Wer von einer solchen Verletzung der Ehre betroffen ist, hat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich sollte stets versucht werden, das Gespräch zu suchen und auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Dies ist in der Praxis aber nicht immer möglich.
Da es sich um eine Straftat handelt, ist gegen üble Nachrede auch eine Anzeige möglich. Allerdings ist in der Regel bei einer Anzeige wegen übler Nachrede die Erfolgsaussicht eher gering, weil die Staatsanwaltschaft oft das Verfahren einstellt. Aussichtsreicher ist meist der zivilrechtliche Weg – am besten mit einem Anwalt – über eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für die üble Nachrede.
Mit einer Unterlassungserklärung gegen üble Nachrede vorgehen
Daher kann erwogen werden, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für die üble Nachrede zu verschicken, um den Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Mit dieser wird der Täter aufgefordert, solche Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Eine Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede ist mit einer Vertragsstrafe verbunden, wenn die Person einen erneuten Verstoß begehen sollte. Deshalb ist sie dazu geeignet, gegen Wiederholungen vorzugehen.
Zulässig ist sie allerdings aus diesem Grund auch nur, wenn tatsächlich die Gefahr einer Wiederholung droht. Hierzu ist es lediglich notwendig, dass die betreffende Behauptung einmal getätigt wird. Bereits dann kann nach Ansicht der Gerichte in der Regel davon ausgegangen werden, dass eine Wiederholung möglich ist. Es kann dann also direkt mit einer Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede vorgegangen werden.
Fazit zur Unterlassungserklärung für üble Nachrede
Üble Nachrede ist eine Form der Ehrverletzung. Sie besteht in Tatsachenbehauptungen über eine Person, die diese herabwürdigen können. Hiergegen kann Anzeige erstattet werden. Wenn Wiederholungen möglich sind, liegt ein Grund vor, mittels einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede vorzugehen und den Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
Hallo, ich habe bezüglich fragen wie man. ich handeln wenn sich User öffentlich über mich im Internet „lovoo“ streaming über meine Familie auslässt, behauptet das meine Kinder nichts zu essen hätten usw oder der verhungert ist absichtlich , diese Person zeigt so dermaßen her , weil ich ihren Ex Freund liebe, und mit ihm zusammen bin und sitzt in ihren Stream uns erzählt öffentlich lügen über mich und schadet mir seelisch sowie öffentlich.. was kann ich machen dagegen?
Mein Schwiegersohn benutzt meine Tochter als Eigentum also hat die Mutter oder Eltern nichts mehr zu melden, daher kein Kontakt mehr zu Schwiersohn meine Tochter besucht mich heimlich mit Enkel. Dieser wird als Zielscheibe benutzt für schlechtmacherei Verleumdung damit Enkel nicht mehr zur Oma soll. Mein Enkel liebt aber seine Oma und kommt gern zu mir und der kleine Kerl erzählt mir auch alles was für Böse Worte der Papa gegen mich ausgesprochen hat.Ich kann nur mit Kopf schütteln, weil vieles unter der Gürtellinie ist.Bin ja schon froh das ich ab und zu meinen Enkel habe,denn er wird mir vorenthalten, über Nacht zu bleiben und überhaupt. Meine Tochter ist nicht in der Lage obwohl sie sich seit ewigen Zeiten trennen will sich durchzusetzen. Und etwas zu unternehmen.,obwohl sie und ihr Kind meiner Meinung nach unter psychischer und physischer Gewalt Beleidigungen auch leidet..Ich habe Nase voll von den Beleidingen, alte Krumbiege ,schneidet Fingernägel ins Essen..ich kann das garniert alles wiedergeben. Was kann ich unternehmen.,
Hallo
in einer Klageerwiderung wurde mir unterstellt und gesagt es ist herausgekommen das…ich Zwei grosse Hypotheken auf unser Haus aufgenommen habe ohne wissen der Miteigentümer.Dies ist natürlich gelogen..das ist doch üble nachrede.das Schreiben ging ans Gericht.Was kann ich unternehmen?
„Warst auch bei der Stasi das leute kontrollierst.“ Wurde mir geschrieben bei whatsapp. Was ist das? Verleumdung?Beleidigung. ? Üble Nachrede? Was soll ich tun.
Das würde ich persönlich nicht so eng sehen, ist vielleicht einfach etwas unglücklich ausgedrückt vom Gegenüber und sollte witzig oder übertrieben wirken. (nicht ernst gemeint)
Hi, in meinem Fall einer wiederholungs-, weil staatsanwaltlich „zugelassenen“ Verleumdung angebl. Körperverletzung mit Beleidigung hat der angerufene Tatrichter die Zulässigkeit einer Abmahnung verneint (nicht verhandelt, weil angebl. nur im UWG zulässig), wiewohl die Gegenseite beide Anschuldigungen im Verfahren nicht beweisen und nicht zurücknehmen wollte. Die StA-Akte hat mir der Tatrichter zugleich dauerhaft vorenthalten.