Unterlassungserklärung für üble Nachrede: Wann ist sie möglich?

FAQ: Unterlassungserklärung wegen übler Nachrede

Wann liegt eine üble Nachrede vor?

Bei übler Nachrede handelt es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen, die eine Person herabwürdigen können.

Was kann ich bei übler Nachrede unternehmen?

Grundsätzlich ist dieses Verhalten strafbar und kann angezeigt werden. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Wie lassen sich entsprechende Äußerungen künftig unterbinden?

Geschädigte können in der Regel ihren Unterlassungsanspruch mit einer Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede geltend zu machen.

Was bedeutet „üble Nachrede“?

Mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung gegen üble Nachrede vorgehen – ist das möglich?
Mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung gegen üble Nachrede vorgehen – ist das möglich?

Bei der üblen Nachrede handelt es sich gemäß § 186 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Tatsachenbehauptung in Bezug auf jemanden, die dazu geeignet ist, diese Person „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, wenn diese Tatsache zusätzlich nicht erweislich wahr ist.

Für den Tatbestand „Üble Nachrede“ ist im StGB als Strafe eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder sogar bis zu zwei Jahren, wenn die Behauptung öffentlich oder durch eine schriftliche Verbreitung erfolgte, vorgesehen. Alternativ sind Geldstrafen möglich.

Wie die Beleidigung gehört die üble Nachrede zu den Ehrdelikten, d. h. mit ihr wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Während erstere aber meist direkt an den Betroffenen geäußert wird, charakterisiert sich die üble Nachrede in der Regel dadurch, dass vermeintliche Tatsachen über die Person bei anderen verbreitet werden.

Was tun bei übler Nachrede?

Wer von einer solchen Verletzung der Ehre betroffen ist, hat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich sollte stets versucht werden, das Gespräch zu suchen und auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Dies ist in der Praxis aber nicht immer möglich.

Da es sich um eine Straftat handelt, ist gegen üble Nachrede auch eine Anzeige möglich. Allerdings ist in der Regel bei einer Anzeige wegen übler Nachrede die Erfolgsaussicht eher gering, weil die Staatsanwaltschaft oft das Verfahren einstellt. Aussichtsreicher ist meist der zivilrechtliche Weg – am besten mit einem Anwalt – über eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für die üble Nachrede.

Mit einer Unterlassungserklärung gegen üble Nachrede vorgehen

Was tun bei übler Nachrede?
Was tun bei übler Nachrede?

Daher kann erwogen werden, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für die üble Nachrede zu verschicken, um den Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Mit dieser wird der Täter aufgefordert, solche Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Eine Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede ist mit einer Vertragsstrafe verbunden, wenn die Person einen erneuten Verstoß begehen sollte. Deshalb ist sie dazu geeignet, gegen Wiederholungen vorzugehen.

Zulässig ist sie allerdings aus diesem Grund auch nur, wenn tatsächlich die Gefahr einer Wiederholung droht. Hierzu ist es lediglich notwendig, dass die betreffende Behauptung einmal getätigt wird. Bereits dann kann nach Ansicht der Gerichte in der Regel davon ausgegangen werden, dass eine Wiederholung möglich ist. Es kann dann also direkt mit einer Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede vorgegangen werden.

Unter Umständen kann bei Persönlichkeitsverletzungen (Beleidigung, üble Nachrede) auch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld Anspruch bestehen. Hierzu kann Sie im Einzelnen ein Anwalt beraten.

Fazit zur Unterlassungserklärung für üble Nachrede

Üble Nachrede ist eine Form der Ehrverletzung. Sie besteht in Tatsachenbehauptungen über eine Person, die diese herabwürdigen können. Hiergegen kann Anzeige erstattet werden. Wenn Wiederholungen möglich sind, liegt ein Grund vor, mittels einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen die üble Nachrede vorzugehen und den Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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3 Gedanken zu „Unterlassungserklärung für üble Nachrede: Wann ist sie möglich?

  1. Gabi

    „Warst auch bei der Stasi das leute kontrollierst.“ Wurde mir geschrieben bei whatsapp. Was ist das? Verleumdung?Beleidigung. ? Üble Nachrede? Was soll ich tun.

    1. Tanja

      Das würde ich persönlich nicht so eng sehen, ist vielleicht einfach etwas unglücklich ausgedrückt vom Gegenüber und sollte witzig oder übertrieben wirken. (nicht ernst gemeint)

  2. G, Manfred

    Hi, in meinem Fall einer wiederholungs-, weil staatsanwaltlich „zugelassenen“ Verleumdung angebl. Körperverletzung mit Beleidigung hat der angerufene Tatrichter die Zulässigkeit einer Abmahnung verneint (nicht verhandelt, weil angebl. nur im UWG zulässig), wiewohl die Gegenseite beide Anschuldigungen im Verfahren nicht beweisen und nicht zurücknehmen wollte. Die StA-Akte hat mir der Tatrichter zugleich dauerhaft vorenthalten.

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