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FAQ: Schadensersatz bei einer Unterlassungserklärung
Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich, der für einen erlittenen Schaden zu zahlen ist. Als Schaden können neben einer Körperverletzung auch Marken- oder Urheberrechtsverletzungen gelten.
Laut Gesetz gilt, entstand im Zuge einer Rechtsverletzung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch.
Die Höhe eines solchen finanziellen Ausgleichs wird durch den Verstoß sowie die Umstände im Einzelfall beeinflusst. Daher ist es sinnvoll einen Anwalt zu kontaktierenm bevor Sie im Zuge einer Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung Schadensersatz fordern.
Was ist Schadensersatz?
Entsteht durch eine schuldhafte Verletzung eines Rechts ein Schaden, ist dieser in der Regel vom Verursacher zu ersetzen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang vom Anspruch auf Schadensersatz.
Als Schaden ist in diesem Zusammenhang jeder Nachteil zu verstehen. Dabei wird zwischen Vermögensschäden – also Einbußen an materiellen Gütern – und Nichtvermögensschäden unterschieden. Bei letzteren handelt es sich um immaterielle Schäden, welche bei der Verletzung ideeller Güter, wie etwa der Ehre oder der Persönlichkeitsrechte, auftreten.
Eine Möglichkeit diverse Ansprüche infolge einer Rechtsverletzung geltend zu machen, ist eine Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung. Auch Schadensersatz können Sie dadurch einfordern. Worauf es dabei zu achten gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Wie können Sie mit einer Unterlassungserklärung Schadensersatz beanspruchen?
Im Zivilrecht erfolgt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche in der Regel durch eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung. Der Schadensersatz ist dabei – ebenso wie die Kosten der Rechtsverfolgung – vom Rechtsverletzer zu tragen.
Die Höhe des Schadensersatzes hängt dabei von der jeweiligen Rechtsverletzung und den damit einhergehenden Umständen ab. So lassen sich bei Körperverletzung oder Diebstahl zum Beispiel konkrete Schäden benennen, wohingegen dies infolge einer Beleidigung oft schwieriger ist.
Im Urheberrecht oder auch beim gewerblichen Rechtsschutz können die Geschädigten im Gegensatz dazu sogar unter verschiedenen Berechnungsmethoden wählen.
Schadensersatz im Urheberrecht
Im Urheberrecht werden Schadensersatzforderungen als Entschädigung für Einbußen, welche bei der widerrechtlichen Verwertung eines Werkes entstehen, mithilfe einer Abmahnung erhoben. Dabei handelt es sich allerdings nicht um pauschal festgelegte Beträge, sodass immer eine individuelle Berechnung notwendig ist.
Im Zuge einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung kann beim Schadensersatz eine Berechnung mithilfe der folgenden Methoden erfolgen:
- Entgangener Gewinn
Erstattung der Einnahmen – zum Beispiel durch die Einräumung von Nutzungsrechten – welche dem Urheber entgangen sind. - Verletzergewinn
Herausgabe der Einnahmen, welche durch die widerrechtliche Veräußerung urheberrechtlich geschützter Werke erzielt wurden – wie beispielsweise der Verkauf von Raubkopien. - Lizenzanalogie
Berechnung mithilfe fiktiver Lizenzverträge, durch welche die Lizenzen für die Nutzungsrechte erteilt werden.
Welche Art der Berechnung Anwendung findet, entscheidet in den meisten Fällen der Geschädigte. In der Regel wird die Lizenzanalogie gewählt, weil es sich dabei um die einfachste Methode handelt. Allerdings kann es sinnvoll sein, alle Varianten durchzurechnen, denn die Ergebnisse können unter Umständen deutlich variieren.
Fazit zur Unterlassungserklärung mit Schadensersatz
Möchten Sie im Zuge einer Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung Schadensersatz beanspruchen, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Forderung sich in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden steht. Als Geschädigter fällt eine objektive Einschätzung meist schwer, daher kann es sinnvoll sein, einen fachkundigen Anwalt zurate zu ziehen. Dieser kann Sie bei der Berechnung des Schadensersatz und der Festsetzung einer Vertragsstrafe unterstützen. Zudem erhalten Sie von einem Rechtsanwalt auch eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnungen und Unterlassungserklärungen.