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FAQ: Unterlassungserklärung im Markenrecht
Bei einer widerrechtlichen Markenrechtsverletzung – wie zum Beispiel bei Produktpiraterie – kann ein Anspruch auf Unterlassung bestehen.
Der Rechteinhaber kann diesen durch eine Unterlassungserklärung im Markenrecht durchsetzen.
In der Vereinbarung muss die konkrete Rechtsverletzung benannt werden. Zudem beinhaltet die Unterlassungserklärung meist eine hohen Vertragsstrafe, welche bei einem erneuten Verstoß zu zahlen ist.
Schutz für Erkennungsmerkmale von Firmen und Produkten
Verbraucher haben heutzutage die Qual der Wahl. Als wichtige Orientierungshilfe bei der Auswahl von Produkten können daher die verschiedenen Marken dienen. Denn häufig assoziieren die Verbraucher damit Werte wie Qualität, Nachhaltigkeit oder ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei einer Marke kann es sich somit um ein kaufentscheidendes Merkmal handeln. Da verwundert es nicht, dass die Unternehmen alles versuchen, um einen Missbrauch des Markenrechts zu verhindern und eine damit ggf. einhergehende Rufschädigung zu vermeiden. Eine Maßnahme gegen eine widerrechtliche Verletzung des Markenrechts kann die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sein.
Doch welche Gründe können eine Unterlassungserklärung im Markenrecht rechtfertigen? Und wie sollten Sie reagieren, wenn Sie eine solche erhalten haben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wann ist eine Unterlassungserklärung im Markenrecht gerechtfertigt?
Das Markenrecht stellt Marken und geschäftliche Bezeichnungen unter Schutz, sodass Dritte diese nicht ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers verwenden dürfen. Damit ein Markenschutz entsteht, müssen Sie das entsprechende Zeichen in der Regel in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eintragen lassen.
Durch die Eintragung erhält Inhaber der Marke das ausschließliche Recht an dieser und kann bei einem Rechtsverstoß ggf. eine Unterlassungserklärung gemäß Markenrecht anstreben. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn Dritte:
- ein identisches Zeichen auf Waren bzw. der Verpackung anbringen,
- eine ähnliche Kennzeichnung verwenden, sodass eine Verwechslungsgefahr besteht,
- eine bestehende Marke für andere Produkte nutzen, um eigene Produkte durch deren Image zu fördern.
Wie setzt sich eine Unterlassungserklärung im Markenrecht zusammen?
Für den Aufbau einer Unterlassungserklärung im Markenrecht – aber auch für andere Rechtsgebiete wie dem Urheberrecht oder dem Patentrecht – hat sich ein bestimmtes Muster aus drei Bestandteilen etabliert.
Herzstück einer jeden Unterlassungserklärung ist logischerweise der Anspruch auf Unterlassung. Der Rechtsverletzer erhält somit die Aufforderung, ein konkret benanntes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Beim Markenrecht kann es sich dabei zum Beispiel um den Import von Plagiaten für den gewerblichen Verkauf handeln.
Um die Gefahr eines wiederholten Rechtsverstoßes zu reduzieren, enthält eine Unterlassungserklärung bei einer Markenrechtsverletzung in der Regel die Androhung einer Vertragsstrafe, welche bei einer erneuten Zuwiderhandlung fällig ist. Abhängig vom jeweiligen Rechtsverstoß bewegt sich diese nicht selten im fünfstelligen Bereich.
Nicht zuletzt ist auch die Verpflichtung zur Übernahme der im Zuge der Abmahnung angefallenen Kosten häufig ein fester Bestandteil einer Unterlassungserklärung im Markenrecht.
Fazit zur Unterlassungserklärung im Markenrecht
Verstöße gegen das Markenrecht können weitreichende Auswirkungen auf das Ansehen einer Marke sowie das verantwortliche Unternehmen haben. Daher versuchen die Firmen, diese Zeichen mithilfe einer Registrierung beim DPMA zu schützen. Verstoßen Sie im gewerblichen Rahmen gegen die dadurch entstehenden Schutzrechte, droht eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung zum Markenrecht.