Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen geht mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Denn nicht selten sind die Betroffenen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen. Doch was ist, wenn die notwendige Unterstützung verwehrt bleibt? Müssen Pflegekräfte oder Angehörige in einem solchen Fall mit einer Anzeige wegen des Tatbestandes „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ rechnen?
Inhalt
FAQ: Unterlassene Hilfeleistung
In Deutschland gilt in Notfällen eine allgemeine Hilfspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, kann eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistungen drohen. Mehr zum Tatbestand erfahren Sie hier.
Ja. Dies gilt grundsätzlich auch in der Versorgung von Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einen Schlaganfall sollte ein Arzt verständigt werden. Anderenfalls liegt unter Umständen unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor.
Wann liegt der Tatbestand „unterlassene Hilfeleistung“ vor?
Bevor wir uns dem Thema „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ widmen, gilt es zu klären, wann eine entsprechende Hilfsleistung notwendig ist. Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland die rechtliche Verpflichtung, seinen Mitmenschen in einer Notlage zu helfen.
Kommt er dieser Hilfspflicht nicht nach, ist eine Bestrafung als unterlassene Hilfeleistung möglich. Wann dieser Tatbestand Anwendung findet, ergibt sich aus § 323c Strafgesetzbuch (StGB). Darin heißt es im Detail:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemäß diesem Auszug aus dem StGB liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege oder jedem anderen Lebensbereich also vor, wenn Personen in einem Unglücksfall keine Hilfe leisten. Als Unglücksfall gilt dabei jedes plötzlich eintretende Ereignis, welches eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen darstellt.
Welches Ausmaß an Hilfe notwendig ist, hängt dabei vom individuellen Einzelfall ab. Allerdings sollte grundsätzlich jeder Mensch dazu in der Lage sein, den Notruf zu verständigen, sich um das Unfallopfer zu kümmern und ggf. unter Anleitung der Notrufzentrale die Erstversorgung vorzunehmen. Dabei gilt aber immer der Grundsatz, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen müssen.
Gelten für die unterlassene Hilfeleistung in der Pflege besondere Vorschriften?
Wie zuvor bereits ausgeführt, gilt in Deutschland eine allgemeine Hilfspflicht. Bestimmte Personen oder Personengruppen, müssen aber auch darüber hinaus aktiv werden. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von sogenannten „Garanten“ bzw. der „Garantenstellung“. Diese Menschen haben die Pflicht, zu verhindern, dass der Betroffene verletzt wird.
Diese Garantenstellung haben zum Beispiel Eltern für ihre Kinder oder Ehepartner untereinander. Darüber hinaus übernehmen aber auch bestimmte Berufsgruppen „freiwillige Schutz- oder Beistandspflichten“.
Dabei kann es sich um Ärzte, Babysitter und auch Pflegekräfte in einem Pflegeheim oder bei einem Pflegedienst handeln.
Doch wann liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor? Als Beispiele lassen sich unter anderem die versäumte Benachrichtigung eines Notarztes nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einem Schlaganfall benennen. Darüber hinaus kann der Tatbestand unter Umständen auch vorliegen, wenn ein Verdacht auf Gewalt in der Pflege nicht gemeldet wird.
Hallo. Ich benötige Hilfe. Bitte melden Sie sich.
Mein Mann hat Demenz und er mach mich bei seinen Freunden schlecht. Jetzt kommt morgen um 10.00 das Kreisverwaltung und will nach dem Rechten sehen.
Liebe Grüße
Frau Hamm
Hallo,
ich pflege meinen Mann 24/7 mit Parkinson (71 Jahre) seit 2 Jahren. Kann ich mit seinem Einverständnis für 1-2 Stunden Besorgungen machen, er ist dann gut versorgt und kann mich jederzeit telefonisch erreichen.
Meine Frage ist, ist das Entfernen ohne Betreuungsvertretung überhaupt erlaubt? Oder muss ich in meiner Abwesenheit eine externe Beaufsichtigung organisieren?
Meine Mutter ist im pflegeheim ich wurde angerufen dass sie ins Krankenhaus gebracht wird da sie nicht mehr ansprechbar ist. Im Krankenhaus wurde festgestellt dass sie schon lange nichts mehr zu trinken bekam dass ihr Körper zu wenig Flüssigkeit gehabt hat deshalb konnte sie nicht mehr reden.Ich kann hier nicht alles schreiben aber es ist und war eine Katastrophe. Seit diesem Zeitpunkt ist meine Mutter geistig total verwirrt. Ist dies auch eine Art der unterlassen Hilfeleistung ?Was kann ich dagegen tun? Bitte um Hilfe. Danke
Hallo
Meine Mutter lehnt jede fremde Hilfe, die mich als einziges Kind entlasten würde, ab.
Sie verweigert mit über 80 den Hausnitruf, essen auf Rädern pflegedienst etc. Selbst nach einem Sturz hat sie.Operation ddr Hand und Physiotherapie abgelegt so daß sie jetzt keinen Rollator benutzen kann..sie verhält sich sehr respektlos u. Beleidigend mir gegenüber u. Erwartet von mir, die voll berufstätig ist daß ich mich so oft und so kümmere wie sie das möchte. Ich tue es obwohl ich noch nie eine enge Nindung zu Ihr hatte und sie mir immer früher gesagt hat ich müsse mich nie um sie kümmern. Es existieren weder Vollmachten noch Patientenverfügungen od. Ähnliches.
Da ich am Ende meiner Kräfte und Nerven bin, habe ich mir aus Verzweiflung einen rechtlichen Rat geholt und es hieß ich MÜSSE mich kümmern sonst sei daß unterlassene Hilfeleistung. STIMMT DAS? Und was könnte ich tun? Danke
Hallo zusammen, Ich 55 Jahre habe ein behinderten Bruder 57 Jahre , rechte Seite stark eingeschränkt,sprechen schlecht. Seine Frau wendet sich seit nach den tragischen Tod des Sohnes vor ca 2 Jahren plötzlich ab wollte mein Bruder in ein Heim stecken ( Bruder arbeitet in einer diakonischen Werkstatt 5 Tage die Woche) sie wäscht ihm keine Wäsche mehr ,Körperpflege so wie so nicht und jetzt bleibt der Kühlschrank leer ( mein Bruderes Konto wurde mit mein beisein gesperrt) meine fast Achtzigjährige Mutter wäscht die Wäsche und besorgt Lebensmittel . Kann man gegen diese Frau vorgehen ?
Hallo zusammen, Ich 55 Jahre habe ein behinderten Bruder 57 Jahre , rechte Seite stark eingeschränkt,sprechen schlecht. Seine Frau wendet sich seit nach den tragischen Tod des Sohnes vor ca 2 Jahren plötzlich ab wollte mein Bruder in ein Heim stecken ( Bruder arbeitet in einer diakonischen Werkstatt 5 Tage die Woche) sie wäscht ihm keine Wäsche mehr ,Körperpflege so wie so nicht und jetzt bleibt der Kühlschrank leer ( mein Bruderes Konto wurde mit mein beisein gesperrt) meine fast Achtzigjährige Mutter wäscht die Wäsche und besorgt Lebensmittel . Kann man gegen diese Frau vorgehen ?
Wer hat Erfahrung ?
Ich bin Beatmungspatient, habe 24 Stunden Krankenschwester. Eines Tages hat die Krankenschwester keine Lust, geht nach Hause. Zufällig kam mein Mann vorbei.
Ist das Verhalten der Krankenschwester strafbar ?
Meine Mutter(97)lebt schon einige Jahre im Altenheim.In den letzten 3 Tagen konnte man merken,dass etwas mit ihr nicht stimmte,worauf wir das Pflegepersonal aufmerksam machten.Es kam nur die Antwort..Sie ist halt etwas neben der Spur und da würde nichts sein.Wir ließen nicht locker und riefen wieder das Personal an.Es geschah nichts,nachdem wir wieder versucht hatten der diensthabenden Schwester habgaft zu werden,gelang es uns diese mit dem Telefon zu unserer Mutter zu begleiten.Sie sprach unsere Mutter an,es gab aber keinerlei Reaktion.Darauf kam wieder der Spruch,sie Sünde wohl neben der Spur.Die Schwester gab uns dann nochmal den sehr Unfreundlichen Pfleger ,der darauf hin nur sagte da wäre nichts und auflegt.In der Nacht holte die Nachtschwärmer endlich einen Notarzt der hohes Fieber bei meiner Mutter feststellte und ihr Medikamente gab.Ich kann nur eins sagen,sollte meine Mutter das nicht überleben ,dann wird dieser Pfleger wegen unterlassen Hilfeleistung Angezeigt.Dieser Typ hat definitiv den falschen Job gewählt.
Wer hat Erfahrung ?
Ich bin Beatmungspatient, habe 24 Stunden Krankenschwester. Eines Tages hat die Krankenschwester keine Lust, geht nach Hause. Zufällig kam mein Mann vorbei.
Ist das Verhalten der Krankenschwester strafbar ?
Meine Mutter(97)lebt schon einige Jahre im Altenheim.In den letzten 3 Tagen konnte man merken,dass etwas mit ihr nicht stimmte,worauf wir das Pflegepersonal aufmerksam machten.Es kam nur die Antwort..Sie ist halt etwas neben der Spur und da würde nichts sein.Wir ließen nicht locker und riefen wieder das Personal an.Es geschah nichts,nachdem wir wieder versucht hatten der diensthabenden Schwester habgaft zu werden,gelang es uns diese mit dem Telefon zu unserer Mutter zu begleiten.Sie sprach unsere Mutter an,es gab aber keinerlei Reaktion.Darauf kam wieder der Spruch,sie Sünde wohl neben der Spur.Die Schwester gab uns dann nochmal den sehr Unfreundlichen Pfleger ,der darauf hin nur sagte da wäre nichts und auflegt.In der Nacht holte die Nachtschwärmer endlich einen Notarzt der hohes Fieber bei meiner Mutter feststellte und ihr Medikamente gab.Ich kann nur eins sagen,sollte meine Mutter das nicht überleben ,dann wird dieser Pfleger wegen unterlassen Hilfeleistung Angezeigt.Dieser Typ hat definitiv den falschen Job gewählt.
Meine Frau wurde beim Pflege Transport am Kopf,Oberarm und Schulter verletzt weil der Rollstuhl wahrscheinlich nicht richtig gesichert war und der Rollstuhl seitlich umgekippt sein muss.Sie wurde vom Fahrer ohne Worte zuhause abgestellt.Auf meine Frage was passiert ist wurde nicht geantwortet.Eine Patientin hat nach Stunden bestätigt das der Rollstuhl beim anfahren auf die Seite gekippt sei.Bis heute gibt es keine Stellungnahme des Fahrers.Es sei nichts passiert ,habe nichts gesehen.🙈
Meine Frau wurde beim Pflege Transport am Kopf,Oberarm und Schulter verletzt weil der Rollstuhl wahrscheinlich nicht richtig gesichert war und der Rollstuhl seitlich umgekippt sein muss.Sie wurde vom Fahrer ohne Worte zuhause abgestellt.Auf meine Frage was passiert ist wurde nicht geantwortet.Eine Patientin hat nach Stunden bestätigt das der Rollstuhl beim anfahren auf die Seite gekippt sei.Bis heute gibt es keine Stellungnahme des Fahrers.Es sei nichts passiert ,habe nichts gesehen.🙈
Meine Mutter wird im März diesen Jahres sc92 Jahre alt und ist schon einige Jahre im Pflegeheim. Am Sonntag, den 19.01.2020 ist sie am Vormittag in ihrem Zimmer gestürzt. Wann es vom t ren Pflegeheim bemerkt wurde, kann ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht sagen. Einer meiner Schwestern wurde um 12.45 Uhr telefonisch benachrichtigt. Meine Schwestern waren um 15.00 Uhr bei unserer Mutter im Heim, sie lag auf der linken Seite und klagte über starke Schmerzen. Das Personal brachte Tropfen gegen die Schmerzen. Da es nicht besser wurde, haben meine Schwestern das Personal angesprochen ob nicht ein Arzt gerufen werden müsste. Die Ärztin wäre erst nach 19.00 Uhr erreichbar. Irgendwann nach 21.00 Uhr muss die Ärztin sich unsere Mutter angesehen haben und sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Um 24.00 Uhr rief das Krankenhaus bei meiner Schwester an, unsere Mutti hat einen Oberschenkelhalsbruch und wird am nächsten Morgen operiert. Für mich stellt sich der Vorfall als unterlassene Hilfeleistung dar. Was muss unsere Mutti für Schmerzen erduldet haben um sie ins Bett zu verfrachten und sie über 10 Stunden liegen zu lassen. Ich wohne leider 600 km entfernt und werde am Wochenende meine Mutter im Krankenhaus besuchen und ein Gespräch mit der Heimleitung suchen. Ich bin empört und finde keine Worte dafür. So geht man in diesem Fall mit alten hilflosen Menschen um. Für mich ein Skandal.
Hallo S.,
bei meiner Großmuter hat sich ein ähnliches Ereignis im Pflegeheim abgespielt. Kannst du mir sagen, wie es weiter ging? Habt ihr rechtliche Schritte gegen das Heim eingeleitet?
Liebe Grüße,
M.
Meine Mutter wird im März diesen Jahres sc92 Jahre alt und ist schon einige Jahre im Pflegeheim. Am Sonntag, den 19.01.2020 ist sie am Vormittag in ihrem Zimmer gestürzt. Wann es vom t ren Pflegeheim bemerkt wurde, kann ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht sagen. Einer meiner Schwestern wurde um 12.45 Uhr telefonisch benachrichtigt. Meine Schwestern waren um 15.00 Uhr bei unserer Mutter im Heim, sie lag auf der linken Seite und klagte über starke Schmerzen. Das Personal brachte Tropfen gegen die Schmerzen. Da es nicht besser wurde, haben meine Schwestern das Personal angesprochen ob nicht ein Arzt gerufen werden müsste. Die Ärztin wäre erst nach 19.00 Uhr erreichbar. Irgendwann nach 21.00 Uhr muss die Ärztin sich unsere Mutter angesehen haben und sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Um 24.00 Uhr rief das Krankenhaus bei meiner Schwester an, unsere Mutti hat einen Oberschenkelhalsbruch und wird am nächsten Morgen operiert. Für mich stellt sich der Vorfall als unterlassene Hilfeleistung dar. Was muss unsere Mutti für Schmerzen erduldet haben um sie ins Bett zu verfrachten und sie über 10 Stunden liegen zu lassen. Ich wohne leider 600 km entfernt und werde am Wochenende meine Mutter im Krankenhaus besuchen und ein Gespräch mit der Heimleitung suchen. Ich bin empört und finde keine Worte dafür. So geht man in diesem Fall mit alten hilflosen Menschen um. Für mich ein Skandal.
Ich bin ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer mit Pflegegrad 3 und lebte in einer Übergangswohnung in München. Nachdem mir diese gekündigt wurde, wurde ich nicht nur obdachlos, sondern hatte auch keine Pflege oder jegliche Hilfe mehr. Ich fuhr zum Wohnungsamt um meine Situation zu schildern und um eine Notunterkunft zu beantragen. Diese wurde mir verweigert, da ich noch nicht alle Unterlagen für soziale Hilfe hatte und deswegen kein Recht auf Hilfe hätte. Noch in derselben Nacht wurde ich von betrunkenen jungen Männern geschlagen und beraubt.
Kann ich mit diesen Vorgängen eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung bei Pflege formulieren?
Ich bin kein Jurist, aber als Mitmensch finde ich es total furchtbar, was Ihnen passiert ist. Einer hilflosen Person die Hilfe mit Begründung auf Bürokratie zu verweigern: einfach grausam , demütigend und menschenunwürdig!!!
In unserem Staat darf man alles, außer krank und mittellos sein.
Ich bin ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer mit Pflegegrad 3 und lebte in einer Übergangswohnung in München. Nachdem mir diese gekündigt wurde, wurde ich nicht nur obdachlos, sondern hatte auch keine Pflege oder jegliche Hilfe mehr. Ich fuhr zum Wohnungsamt um meine Situation zu schildern und um eine Notunterkunft zu beantragen. Diese wurde mir verweigert, da ich noch nicht alle Unterlagen für soziale Hilfe hatte und deswegen kein Recht auf Hilfe hätte. Noch in derselben Nacht wurde ich von betrunkenen jungen Männern geschlagen und beraubt.
Kann ich mit diesen Vorgängen eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung bei Pflege formulieren?
Ich vermisse die alltäglichen Fälle in der Pflege, etwa, dass ein alter Mensche nicht ausreichend versorgt wird, weil der Pflegedienst eben nur ein mal am Tag vorbei schaut und die Angehörigen nicht die ganze Zeit da sein können, gleichzeitig der Pflegling aber darauf besteht, weiter in seiner Wohnung zu bleiben. Wo fängt da die unterlassene Hilfeleistung an, wenn man sieht, dass ein alter Menschen nicht mehr ausreichend isst und trinkt und dadurch immer schwächer und auch gefährdeter wird?
Ich vermisse die alltäglichen Fälle in der Pflege, etwa, dass ein alter Mensche nicht ausreichend versorgt wird, weil der Pflegedienst eben nur ein mal am Tag vorbei schaut und die Angehörigen nicht die ganze Zeit da sein können, gleichzeitig der Pflegling aber darauf besteht, weiter in seiner Wohnung zu bleiben. Wo fängt da die unterlassene Hilfeleistung an, wenn man sieht, dass ein alter Menschen nicht mehr ausreichend isst und trinkt und dadurch immer schwächer und auch gefährdeter wird?
Der Arzt einer mittlerweile verstorbenen Tante hat eine Einweisung in ein Krankenhaus verhindert , obwohl er vom Pflegepersonal auf ein fortgeschrittenes Wundliegen der Verstorbenen hingewiesen wurde ( Donnerstag ) . Nach in Augenscheinnahme der Wunde verwies er zunächst auf nicht spezifische Fachkenntnisse , und kündigte die Beurteilung der Wunde durch einen Facharzt für den folgenden Tag ( Freitag ) an . Dieser Facharzt erschien jedoch nicht . Die neue Pflegerin , die ihre Arbeit am Vortag aufgenommen hatte und auf den Misstand hingewiesen hatte , bat außerdem um Desinfektionsmittel und Schmerzmittel um die Wunde ordnungsgemäß zu versorgen . Auch diese Bitte kam der Arzt nicht nach . Die von der Pflegekraft geforderte Pflegehilfe zur Umbettung der Patientin wurde für den kommenden Montag ˋangekündigt´ , erschien aber erst Dienstags , und veranlasste die sofortige Einweisung in ein Krankenhaus . Dort verstarb meine Tante in der folgenden Woche . Im Zeitraum von 5 Tagen kümmerte sich der Arzt , gleichzeitig auch bestellter Betreuer der Verstorbenen , nicht um das Wohlergehen der Patientin . Im Gegenteil vereitelte er jede Anstrengung des Pflegepersonals der Pflegebedürftigen zu helfen . Kann man in diesem Fall von unterlassener Hilfeleistung des Arztes sprechen , und handelt es sich hier um einen schweren oder eher minderschweren Fall der unterlassenen Hilfeleistung ? Vielen Dank
Der Arzt einer mittlerweile verstorbenen Tante hat eine Einweisung in ein Krankenhaus verhindert , obwohl er vom Pflegepersonal auf ein fortgeschrittenes Wundliegen der Verstorbenen hingewiesen wurde ( Donnerstag ) . Nach in Augenscheinnahme der Wunde verwies er zunächst auf nicht spezifische Fachkenntnisse , und kündigte die Beurteilung der Wunde durch einen Facharzt für den folgenden Tag ( Freitag ) an . Dieser Facharzt erschien jedoch nicht . Die neue Pflegerin , die ihre Arbeit am Vortag aufgenommen hatte und auf den Misstand hingewiesen hatte , bat außerdem um Desinfektionsmittel und Schmerzmittel um die Wunde ordnungsgemäß zu versorgen . Auch diese Bitte kam der Arzt nicht nach . Die von der Pflegekraft geforderte Pflegehilfe zur Umbettung der Patientin wurde für den kommenden Montag ˋangekündigt´ , erschien aber erst Dienstags , und veranlasste die sofortige Einweisung in ein Krankenhaus . Dort verstarb meine Tante in der folgenden Woche . Im Zeitraum von 5 Tagen kümmerte sich der Arzt , gleichzeitig auch bestellter Betreuer der Verstorbenen , nicht um das Wohlergehen der Patientin . Im Gegenteil vereitelte er jede Anstrengung des Pflegepersonals der Pflegebedürftigen zu helfen . Kann man in diesem Fall von unterlassener Hilfeleistung des Arztes sprechen , und handelt es sich hier um einen schweren oder eher minderschweren Fall der unterlassenen Hilfeleistung ? Vielen Dank
Hallo Zusammen,
anfangs fand ich den Artikel sehr gut, da die richtigen Fragen gestellt wurden.
Also wie betrifft uns das in der Pflege konkret?
Mit der rechtlichen Auslegung des § 323c Stbg bin ich aber nicht einverstanden bzw. :
Wenn im Paragraphen und hier schwarz auf weiß steht, dass
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,…“
belangt werden kann und dann direkt darunter nur der „Unglücksfall“ thematisiert wird
ist das in hohem Maße verwirrend für den Leser.
Da seh ich noch Klarstellungspotential.
Hallo Zusammen,
anfangs fand ich den Artikel sehr gut, da die richtigen Fragen gestellt wurden.
Also wie betrifft uns das in der Pflege konkret?
Mit der rechtlichen Auslegung des § 323c Stbg bin ich aber nicht einverstanden bzw. :
Wenn im Paragraphen und hier schwarz auf weiß steht, dass
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,…“
belangt werden kann und dann direkt darunter nur der „Unglücksfall“ thematisiert wird
ist das in hohem Maße verwirrend für den Leser.
Da seh ich noch Klarstellungspotential.