Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.
Inhalt
FAQ: Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.
Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.
Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?
Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.
Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.
Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):
- bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
- bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.
Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.
Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.
Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?
Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Kind durfte
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):
Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er
1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder
2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.
Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.
Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.
Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.
Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?
Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.
Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):
- Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
- Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
- Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.
Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen
Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers
- ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
- Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Scheidungsbeschluss
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.
Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.
Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.
Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.
So regelt § 7 UVG beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.
Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.
Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.
Weiterführende Literatur zum Thema
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- Duderstadt, Jochen (Autor)
- Gesetzestexte, RS (Autor)
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Guten Tag vielleicht kann mir jemand helfen ich bekomme seit 5jahre Unterhalt von der Uvk und mir wurde all die Jahre Kindergeld angerechnet für 3meiner Kinder obwohl ich kein Kindergeld bekomm weil die Identität noch nicht fest steht hatte bei der Uvk angerufen und gesagt ihr verlangt alle 6 Monate mein Bewilligungsbesched habt nie nach der Zusage der Kindergeld stelle gefragt wie könnt ihr mir Kindergeld anrechnen ohne ein Nachweis zu sehen
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde für mich eine Unterhaltszahlung vom Landkreis festgelegt.,dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.Laut Antwort vom Landkreis soll ein Widerspruch nicht möglich seiin,weil keine Rechtsbehelfserklärung die Festsetzung enthält.Ist das zutreffend? Es wurde das Einkommen der Ehefrau nicht bei der Entscheidung berücksichtig,obwohl das Einkommen dreimal höher ist als meines.Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.Mit freundlichen Grüßen Rainer Barakling
Sehr geehrtes Team,
ich lebe mit meine Freundin in getrennte Wohnungen sind aber seit 21 Jahren zusammen. Nur weil wir getrennt leben wird meine Freundin gezwungen UVG von mit zu verlangen was sie nicht will, und das UVG kam aber bei der Kindesmutter nie an, das heißt ich zahle UVG zurück was nie gezahlt wurde. wohnen seit 2005 in verschiedene Orte muss aber seit 2007 zurück t Zahlen, auch mit Hartz 4 (3 Jahre) bis jetzt sind es 10,300 Euro was ich gezahlt habe. Und habe jetzt eine Pfändung von 7.000 Euro.
Jetzt meine frage Wieso muss man UVG zurückzahlen was nie bei der Kindesmutter ankam?? Ein Anwalt hatte mir gesagt: “ Das ist das Einkommen des Kindes und darf nicht der Kindesmutter angerechnet werden“.
LG Heiko
Sher geehrtes Team,
ich bin mit der Mutter meiner Tochter seit 2016 getrennt. Meine Tochter verbringt nachweislich 2/3 ihrer Zeit bei mir (Vater) Mutter nutzt jede erdenkliche Möglichkeit aus das ich meine Tochter betreue, Vorwände wie „ich muss arbeiten“ oder mindestens 1 mal die Woche „ich habe Kopfschmerzen“. Dabei wird und wurde sie in dessen Zeit immer wieder in irgendwelchen Bars oder am „Strand“ mit Cocktail in der Hand gesehen. Auch einiges der restlichen Zeit wo meine Tochter MAL bei ihr ist, wird sie zu Freunden von ihr getan oder von Klassenkameraden mit Heim genommen. Aus meiner Rechnung heraus ergeben sich vielleicht 1 Tag von 7 Tage die Woche wo ihre Mutter sie voll und ganz betreut. Sie hat ohne mein Wissen im Jahr 2016 Unterhaltsvorschuss beantrag, im Kenntnis wurde ich darüber erst im Jahr 2020 gesetzt. Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein, Unterhalt zu zahlen, weil ich mehr Zeit mit ihr verbringe als die eigene Mutter und sie zum größten Teil, trotz das sie bei mir nicht Wohnhaft ist lebt. Sie hat bei mir auch ein eigenes Zimmer, Taschengeld. Auch ihre Kleidung, wurde zum größten Teil durch mich fianziert. Ich habe alles gekauft, sogar die meisten Möbel in ihren Zimmer. Trotzdem bekomme ich keinen Cent, obwohl ich 24/7 auf bereitschaft bin. Warum darf ich 2/3 der Zeit aufpassen, aber amtlich wird mir das nicht anerkannt. Ich betreibe nachweislich schon seit 2016 das Wechselmodel, eben nur nicht amtlich. Ich möchte das die Art und Weise wie ich meine Tochter betreue aber amtlich wird und nicht, dass ich nur inoffiziell das Wechselmodell ausüber. Außerdem hat meine EX Jahrelang mit sehr guten Lohn und noch besser verdienenden Mann Jahrelang in einer Wohnugn gelebt und sie hat trotzdem unterhaltsvorschuss kassiert.
Danke im Vorraus.
Hallo. Ich bekomme auch Unterhaltsvorschuss da meine Ex Arbeitslos ist. An sie kommt niemand heran. Weil sie ständig den Wohnsitz wechselt. Ich fühle mich wie eine Strafverfolgungsbehörde. Jedesmal wenn die Verhältnisse überprüft werden, werde ich regelrecht ausgefragt. Wo wohnt sie? Welche Bank? Welche Bankverbindung? Wo wohnt sie? Haben sie Kontakt? Hä? Bin ich Moses? Als wenn der Ex Partner regelmäßig Update gibt. Ich habe meine Zweifel ob das so legitim ist. Kann man mir den Unterhaltsvorschuss verweigern wenn ich gebrauch vom Aussage Verweigerungsrecht Gebrauch mache? Weil ich wirklich nichts weiß. Und es mich auch nicht interessiert was sie macht. Außerdem ist es ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Im Zweifel macht man sich strafbar. Weil man Daten ohne der Einverständnis herausgegeben hat. Gibt man die Daten nicht heraus erlischt der Anspruch. Man muss immer angeben dass man nichts weiß. Nervig ist dieses Ausgefrage trotzdem.
Ich bin 17 und möchte von zuhause ausziehen,bleibt der bisher gezahlte Unterhaltsvorschuss bestehen und wie lange?
Hallo, meine Tochter 16 Jahre soll für circa 3 Monate in einer Klinik da Sie eine Angststörung entwickelt hat im letzten Jahr und sich nicht mehr raus traut. Sie hat Angst vor großen Menschenmengen und bekommt Panikattaken. Nun sagt mir die Unterhaltsvorschusskasse das mir in der Zeit das UVG nicht zu steht. Sie wäre aber von Samstag auf Sonntag zu Hause und Taschengeld sowie Schulsachen, Kleidung, Duschzeug usw. muss ich ihr doch trotzdem kaufen daher frag ich mich ob das rechtens ist?
Hallo.
Eine Frage, ich bekomme vom Jugendamt ein kinderunterhaltvorschuss, aber kind ist 2 Tage in der Woche bei seinem Papa ..
Muss ich teilweise unterhaltvorschuss an Jugendamt zurückzahlen?
Darf die unterhaltsvorschusskasse die zaglungen stoppen nur wenn sie einen verdacht haben das ich angebluch mit dem kindsvater zusammen bin ?
Hallo zusammen ich hab Unterhaltsvorschuss beantragt am 27.07.2020 wo die Väter sich aufhalten weiß ich nicht. Das Jobcenter hat mir den Unterhalt angerechnet. Kann ich mit einer Nachzahlung rechnen?
Liebe Grüße
Hallo, meine Tochter ist 3 Jahre alt und ich bin seit 1 1/2 Jahren von ihrem Vater getrennt .
Er nahm Sie bis jetzt wenn alles geklappt hat 2 tage in der Woche mit Übernachtung.
Nun ist er seit kurzem durch Corona in Kurzarbeit und möchte seine Tochter jetzt 3 tage die woche nehmen und dafür keinen Unterhalt den ich in Form des Unterhaltsvorschusses bekomme zahlen.
Ist das überhaupt möglich ?
Wir dokumentieren immer wann er Sie nimmt etc.
Ich hab die Haupkosten auch wenn Sie 3 Tage in der Woche da ist und hab nun Angst das UV wegfällt .
Dazu kommt noch das er der Meinung ist das ihn die Hälfte des Kindergeldes zusteht.
Finde es traurig das man aus so einer Meinung sein Kind öfter nehmen möchte.
Aber was stimmt jetzt daran ?
Darf er das wirklich?
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Und zwar bin ich in einer anderen Stadt gezogen, habe zuvor von der andere Stadt uvg erhalten für 3 Kinder.
Nun hat die neue Stadt ( Behörde) mir das uvg abgelehnt. Als Begründung ist das ich während der Trennung mit meinem ex ( Vater der Kinder) intim geworden bin und da ein 3 Kind entstanden ist.
Von der anderen Stadt habe ich ohne Probleme 5 Jahre uvg erhalten.
Ich weiß jetzt nicht ob dies ganz recht ist.
Hallo,
meine Geschichte ist vielleicht etwas lang. Ich hatte nach der Trennung von meinem (Ex) Mann Unterhaltsvorschuss beantragt, da er arbeitslos war. Dieses habe ich auch bis Mitte 2019 bekommen. Ab da wollte er dann Unterhalt zahlen, da er zwischenzeitlich wohl 1.400€ Einkommen hatte. (Wir hatten 5 Jahre keinen Kontakt) Mittlerweile hat er 2 weitere Kinder in die Welt gesetzt, von deren Mutter er getrennt ist. Jetzt hat er aber ganz plötzlich geheiratet (noch eine andere Frau) und wollte eine Vaterschaftsanerkennung von mir für die, laut seiner Aussage, Neuberechnung des Unterhalts für die anderen beiden Kinder.
Ist es richtig das nur für die beiden jüngeren Kinder der Unterhalt neu berechnet wird? Bekomme ich in irgendeiner Form Information vom Jugendamt wenn sich etwas ändert oder muss ich mich da selbst drum kümmern.
Er zahlt 309€ mtl., nach Angabe des Jugendamt, die Zahlungen kommen zwar, aber ich muss ihn oft mehrfach erinnern. Ich habe das Sorgerecht. Der Kontakt zu unserem Sohn ist mäßig. Wenn ich nicht hinterher renne ob er ihn nicht mal wieder sehen will, kommt da nix.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Vielen Dank für Antworten
hallo liebes familienrecht team,
als kleiner unternehmer musste ich zu beginn der corona-krise den unterhalt für meine tochter leider einstellen, da mir große teile des einkommens weggebrochen sind.
da ich generell trotz 7 tage woche arbeit nur ein kleines einkommen habe,
nun meine erste frage:
– kann ich gezwungen werden, mein gewerbe abzumelden, bzw. ist es warscheinlich dass ein fiktives gehalt herangezogen wird?
meine 2 .frage bezieht sich auf vermögenswerte:
-zur privaten altersabsicherung habe ich investmentanteile als einziges verbliebenes vermögen. kann ich gezwungen werden den unterhaltsvorschuss von der altersvorsorge zurück zu bezahlen?
gibt es freibeträge??
gerne höre ich von ihnen.
Hallo Thomas,
eine rechtliche Einschätzung zur Ihrer besonderen Situation ist an dieser Stelle nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
eine Frage aus der anderen Richtung: Ich habe 2 Kinder, die bei Ihrer Mutter sind. Ich zahle Unterhalt an dea Amt. Die Mutter kommt aber nicht die gesamte Summe ausbezahlt. Ich war arbeitslos und die Mutter hat Unterhaltsvorschuss bekommen. Jetzt sagt das Jugendamt, die Mutter bekommt nicht alles das was ich zahle, weil die Kasse mir gegenüber noch eine Forderung hat. Das ich Rückzahlungspflichtig bin ist klar, aber können die Teile des Unterhalts einfach einbehalten, der ja für meine Kinderist? Ich liege Schon unterhalb des Selbstbehalts.
Hallo ich lebe seit 2016 von meinem mittlerweile Exmann getrennt. Wir haben drei gemeinsame Kinder wobei er nur für ein Kind bezahlt und auch nicht mehr bezahlen möcht (seine Aussage). Ich gehe Vollzeit arbeiten um alles zu finanzieren und den Kindern ein halbwegs vernünftiges Leben zu bieten.
Jetzt ist meine Frage ob ich für meine beiden anderen Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen kann oder nicht!
Hallo Svenja,
Unterhaltsvorschuss ist möglich, wenn der Unterhaltsschuldner sich nachhaltig weigert, Unterhalt zu leisten (Nachweis über getroffene Maßnahmen erforderlich) bzw. nicht leistungsfähig ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Ansprüche Ihrer Kinder gegenüber dem Kindesvater prüfen zu lassen.
Ihr anwalt.org-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Vater ist verstorben. Er hat noch 2 weitere Kinder, die Unterhaltskostenvorschuss bekommen. Für die Tochter besteht ein Titel, für den Sohn nicht.
Unterhaltsschulden sind laut meiner Information vererbbar.
Wie berechnet man die Unterhaltsschulden bzw wie hoch könnten die Schulden sein . 12 Jahre für die Tochter und 2-3 Jahre für den Sohn ?
Warum hat nicht jedes Kind das gleiche Recht auf Unterhaltsvorschuss? Ich habe geheiratet und bekomme seitdem keinen mehr, was sich auf unsere finanzielle Situation auswirkt. Wo ist da die Gleichberechtigung? Es kann nicht sein, dass seine anderen Kinder vom Staat finanziert werden, weil er arbeitslos ist, aber mein Kind keine Unterstützung erhält, weil ich verheiratet bin! Warum soll mein Ehemann finanziell dafür aufkommen, während mein Ex sich ins warme Nest legt. Bei der Heirat wurden keine Verwandtschaftsverhältnisse zwischen meinem Kind und meinem Ehemann erzeugt, daher hat er auch keine Verpflichtungen gegenüber meinem Sohn. Rechtlich gesehen ist die Regelung mit der Heirat daher nicht legal, da Ungleichberechtigung und geschaffen und somit Kinderarmut weiter forciert wird. Eine entsprechende Massenklage würde Abhilfe schaffen.
Wenn man bedenkt, dass die unehelichen den ehelichen Kindern gleichgestellt sind- ist im Umkehrschluss hier das eheliche Kind benachteiligt- das ist vom Gestzgeber aber so gewollt- sonst wäre es anders geregelt!