Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.
Inhalt
FAQ: Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.
Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.
Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?
Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.
Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.
Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):
- bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
- bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.
Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.
Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.
Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?
Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Kind durfte
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):
Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er
1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder
2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.
Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.
Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.
Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.
Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?
Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.
Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):
- Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
- Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
- Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.
Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen
Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie des Personalausweises des Antragstellers
- ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
- Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Scheidungsbeschluss
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.
Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.
Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.
Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.
So regelt § 7 UVG beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.
Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.
Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.
Weiterführende Literatur zum Thema
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- Duderstadt, Jochen (Autor)
- Gesetzestexte, RS (Autor)
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Kann mir jemand weiter helfen? Meine tochter ist 16 jahre, sie ist schwanger und wir leben vom jobcenter Sie bekommt essensgeld in Höhe von 50€ und uvg will ihr nicht mehr unterhalt zahlen? Dürfen die das? Mir wurde gesagt erst wenn das kind auf der welt ist?
Hallo liebes Familienrecht-Team,
ich habe einen Sohn der mittlerweile 8 Jahre alt ist.
Geboren wurde er 2012 und ich habe von 2012 bis 2014 aus finanziellen Gründen nur den Mindestunterhalt zahlen können. Ab diesem Zeitpunkt habe ich dann immer vollen u herhalten Gehalt bis zum heutigen Tage. Heute (nach ) Jahren) habe ich einen Brief vom Jugendamt bekommen dass ich nun bis Mitte Juli fast 2.000 Euro Unterhalt für den Zeitraum 2012 bis 2014 nachzahlen soll! Ist diese Forderung tatsächlich rechtens? Denn ich habe in den sechs Jahren habe ich nie vom Jugendamt ein achtzehn bekommen dass da noch etwas offen wäre! Im Gegenteil! Im Jahre 2015 konnte ich einige Monate nicht zahlen, das ging dann über den Anwalt und auch da musste und habe ich dann alles was aufgelaufen war bezahlt! Und ich dachte das wärs gewesen und ich bin jetzt damit durch und zahle normal weiter Unterhalt! Tja falsch gedacht! Nun meine Frage: ist die Forderung tatsächlich rechtskräftig? Nach so langer Zeit? Oder greift hier die 3 Jahresklausel der Verjöhrung? (§§ 195, 197 Abs. 2 BGB)
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Hallo Lasse,
der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes verjährt nicht (bzw. beginnt die Verjährungsfrist erst mit Volljährigkeit zu laufen). Bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Ansprüche seitens des Jugendamtes bitte an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung zum Sachverhalt ist hier nicht möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
seit Mai 2019 wohnt mein Sohn (16J) bei seinem Vater und mein zweiter Sohn (13J.) bei mir. zuvor habe ich für beide Kinder UV bekommen ergänzend zu den UZ des Vaters. Zum Zeitpunkt des Auszuges meines Sohnes war ich in Elternzeit mit meinem dritten Kind. Ich habe dem Jugendamt sofort mitgeteilt, dass mein großer Sohn ausgezogen ist und somit wurden die Zahlungen für ihn eingestellt. Soweit ok. Für meinen anderen Sohn der noch bei mir lebt habe ich weiter UV bekommen. Ich habe dem Jugendamt mein Elterngeld und ergänzend zum Elterngeld Alg II Bescheid vorgelegt. Der UV lief weiter, auch vor Ort beim JA wurde mir gesagt, wenn sie nicht in der Lage sind für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, bekommen sie weiter UV. Dann bin ich ab Mitte August 2019 wieder arbeiten gegangen. Habe auch dies dem JA mitgeteilt und habe meinen Lohnzettel vorgelegt.
Nun habe ich vom JA Post bekommen, dass ich denen nicht mitgeteilt hätte das es bei mir zu Veränderungen kam und es wurden sofort die Zahlungen eingestellt und ich muss von August 2019 an 2825€ zurück zahlen, weil ich meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen wäre. Nun habe ich den Brief damals ohne Nachweis ans Amt geschickt, das Amt fordert jetzt einen Nachweis, dass ich das verschickt habe. Wie soll ich das nachweisen? Und muss ich das überhaupt zurück zahlen? Ich habe es denen ja mitgeteilt, schriftlich und mündlich vor Ort. Ich war ja bei der Sachbearbeiterin und habe extra nachgefragt.
Und steht mir wirklich kein UV zu? Wie gesagt, ein Kind lebt beim Vater und ein Kind bei mir (mein drittes Kind hat einen anderen Papa). Es war mit dem UV schon knapp, wie soll das gehen wenn das auch noch fehlt?
Hallo Catharina,
bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Forderung und der Sachlage an einen Anwalt. Eine Rechtsberatung dürfen wir an dieser Stelle nicht leisten.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo
Mein Sohn wird 18 und geht weiter zur Schule (Fachberufsschule). Sein Vater hat seit 5 Jahren nicht gezahlt ( hat das Land verlassen…alles gemacht auch Haftbefehl) aber dann fehlt mir der UVG. Wo bekomme ich noch Unterstützung her?
Hallo,
ggf. kann Ihr Sohn eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen.
Ihr anwalt.org-Team
Welche Möglichkeiten gibt es nach Ablauf des Unterhaltsvorschusses? Mein Sohn besucht bis voraussichtlich zu seinem 20.Lj ein Gymnasium und wohnt bei mir. Meine Kosten bleiben auch nach dem 18.Lj. bestehen. Der Vater ist nicht leistungsfähig.
Schade, dass sich so viele Männer vor dieser Pflicht drücken und nicht für ihre Kinder aufkommen wollen.
Guten Tag an alle,
meine Tochter ist fast 17 Jahre alt und war eigentlich stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus Patient. Zuerst wollte man von mir wissen ob Sie die Schule besucht, habe dann von der Klinikschule eine Bestätigung erhalten. Habe alles eingereicht, nach Wochen keine Rückmeldung. Nun will Sie wissen wie lange sie dort noch stationär behandelt wird. Welche Relevanz hat das ? Weiss da jemand Bescheid ? Ausserdem, meine nächste Frage, ist eine Schulbescheinigung dringend notwendig? Wird der Antrag ohne abgelehnt ? Sie ist ja momentan auf keiner normalen Schule angemeldet.
Danke vorab.
wird mir uvg gezahlt wenn ich im ausland neu verheiratet binn aber meine frau noch nicht in deutschland lebt
Ihr wisst aber schon das der „Unterhaltsvorschuss“ vom Vater des Kindes an den Staat zurückgezahlt werden muss!! Es ist schließlich ein Vorschuss!!
Hallo ich bin seit Geburt meine Kindes Juni 2018 Alleinerziehende der Kindsvater lebt in der Türkei er steht nicht in der Geburtsurkunde
Mein Antrag für Unterhaltsvorschuss wurde abgelehnt (Name Adresse etc. vom Vater habe ich alles angegeben)
Verstehe nicht warum ?
Hallo liebes Team,
meine Freundin bekommt für ihre 2 Töchter Unterhaltsvoschuss, und ich würde gerne mit ihr zusammenziehen in eine Wohnung! Steht ihr dann noch Unterhaltsvorschuss zu oder fällt er dann weg? Genauso ist die Frage, muss sie das dem Jugendamt melden, wenn wir zusammenziehen wollen!
Hallo liebes anwalt.org-Team,
der von mir geschiedene Kindsvater kann den Mindestunterhalt für unsere Kinder (12&16 Jahre) nicht mehr aufbringen. Er zahlt, soviel er kann, aber es fehlen 76€ bis zum Mindestsatz. Stockt der Staat den Betrag auf?
Danke für die Antwort!
Kann mir der Unterhaltsvorschuss, den ich vom JA bekomme, gekürzt werden, nur weil der KV nicht zahlen kann?
Unser Sohn hat 2 Töchter, welche jeweils bei Ihren Müttern leben. Die Kinder sind jeweils 3 und 7 Jahre alt. Der Kontakt zu den Kindern ist gut und er zahlt auch Unterhalt für beide Kinder. Dieser beträgt nach Prüfung der Einkommensverhältnisse 165 Euro pro Kind,exclusive Zuwendungen für Geburtstage oder Feiertage. Nun hat die Mutter des älteren Kindes Unterhaltsvorschuss geltend gemacht. Wie passt das zusammen, sie erhält doch Unterhalt im möglichen Rahmen. Es handelt sich dabei um eine Bedarfsgemeinschaft im Rahmen Alg 2.
Hallo,
ich habe vor 6 Monaten erfahren, dass ich Vater eines 3 1/2 jährigen unehelichen Kindes bin. Die Vaterschaftsanerkennung war positiv. Nun habe ich ein Vollzugsschreiben vom Jugendamt erhalten, indem ich die Unterhaltsvorschüsse seit der Geburt des Kindes an das Jugendamt zurückzahlen muss. Ist dies rechtens, obwohl ich erst vor einem 1/2 Jahr von dem Kind erfahren habe?
Danke und viele Grüße
Hallo, ich konnte den Mindestunterhalt von 355 € wegen zu niedriger Rente zahlen, habe aber von Anfang an 280 € gezahlt. Meiner Ex war das nicht ausreichend und hat die Rente pfänden lassen. Die Differenz habe ich nicht verschuldet, sondern durch die Regelung zum Existenzminimum ist der Betrag zustande gekommen. Ich habe zusätzlich 180 – 200 €/mtl. für unseren Sohn Naturalunterhalt gezahlt, meine Ex hat den Unterhalt auf ihre vielen Kontos verteilt. Seit August 2019 hat unser Sohn eine Lehrstelle und somit eigene Einkünfte, so, dass ich ab sofort 49 € Unterhalt bezahle. Nun soll ich plötzlich ab 01.01.2020 293 €/mtl. an das Jugendamt zahlen, obwohl es keinen gerichtlichen Beschluß dazu gibt. Unser Sohn wird im Januar 2020 18 Jahre alt. Ist die Rückforderung vom Jugendamt unter diesen Voraussetzung gesetzeskonform?
Schöne Grüße aus F.
[personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]
Hallo Karl,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Forderung des Jugendamtes prüfen zu lassen. Eine rechtliche Beratung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo liebes anwalt.org-Team,
im Oktober 2018 hab ich Unterhaltsvorschuss für meinen Jüngsten beantragt und bewilligt bekommen. Meine beiden größeren Kinder haben einen anderen Papa, der regelmäßig Unterhalt zahlt.
Dieser wurde Ende 2018 neu geprüft und es wurde festgelegt, dass er mehr Unterhalt zahlen muss was er seitdem auch macht.
Die gute Frau von der Unterhaltsvorschusskasse schrieb mich vor geraumer Zeit an und wollte die Unterhaltstitel sehen. Die Titel wurden noch nicht geändert und dem erhöhten Unterhalt angepasst. Die Dame vom Amt sagte mir ich soll mich darum kümmern.
Ich habe den Papa meiner beiden größeren Kinder angesprochen und ihn darum gebeten mit mir auf’s Jugendamt zu gehen und das ändern zu lassen.
Bis jetzt hat er das nicht getan.
Das schlimme daran ist, dass ich aufgrund dessen keinen Unterhaltsvorschuss für meinen Jüngsten für Dezember 2019 bekommen habe (er hat einen ganz anderen Vater)!
Ich kann nichts dafür, zwingen kann ich den Kindsvater nicht und mein Jüngster und ich werden bestraft dafür!
Wie kann das sein?
Liebe Grüße
Hallo, folgende Frage.
Ich habe für meinen Sohn der beimir lebt im Aug 2019 Unterhaltsvorschuss beantrag. Dieser Antrag wurde auch bewilligt. Nun 2 Wochen später habe ich ein Briefvom Jugendamt erhalten in dem Ich mein Einkommen für das komplette Jahr 2019 nachweisen soll, obwohl der Antrag erst im August gestellt wurde. Ist das rechtmäßig ? Muss ich dem nachkommen ? inwieweit hat der Bewilligungsbescheid bestand ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Wir sind verheiratet und haben 4 Kinder. Eines davon ist aber nicht mein leibliches.
Hat dieses Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Die Dame vom Amt meinte.das die ein Stieffäterliches Verhältnis sei. Und das nicht leibliche Kind deshalb kein Anspruch hätte.
Hallo Frank,
ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, richtet sich in diesem Fall danach, ob der Kindesvater Unterhalt für das Kind leistet bzw. leisten kann.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo. Ich bin Mutter von 2 Kindern (6 & 11 Jahre). Ich beziehe seit längerer Zeit uvg weilein Expartner es sich angeblich nicht leisten kann Unterhalt zu zahlen. Jetzt habe ich erfahren dass er wieder arbeitet (das ist mal so mal so bei ihm) und er keine großartigen Ausgaben hat da er wieder bei seiner Mutter wohnt.
Nun meine Frage. Kann ich von meinem Expartner zusätzlich Unterhalt vordern zu dem UVG dazu?
Bzw. wenn er jetzt mal angenommen 150 Euro zahlen würden bekommt man dann trotzdem den vollen Satz UVG (408€) für beide Kinder?
Es ist so das mein neuer Partner auch ein Kind hat und 307€ zahlen soll obwohl er wenig verdient. Aber laut der Tante vom Amt ist das alles so richtig.
Hallo,
der Unterhaltsvorschuss verringert sich um Leistungen von Kindesunterhalt, die der Unterhaltspflichtige erbringen kann. Er stellt lediglich ein Mittel dar, den Mindesunterhaltsbedarf zu decken. Einkommen des Kindes wird dabei stets angerechnet.
Ihr anwalt.org-Team