Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.
Alles zum Unterhaltsvorschuss lesen Sie in diesem Ratgeber.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 2,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. 60 % dieser Personen betreuten minderjährige Kinder. All diese Mütter und Väter haben eins gemeinsam: Sie sind im Alltag meist völlig auf sich alleine gestellt. Kann der andere Elternteil für den Kindesunterhalt nicht aufkommen, entstehen häufig noch finanzielle Probleme und die Nerven liegen blank.

FAQ: Unterhaltsvorschuss

Wem steht ein Vorschuss des Unterhalts zu?

Unterhaltsvorschuss steht Kindern von Alleinerziehenden zu, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt.

Wie lange wird ein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Seit Juli 2017 erhalten Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und die Auszahlung ist nicht mehr auf 72 Monate beschränkt.

Muss ein Vorschuss zurückgezahlt werden?

Ja. Ist der Barunterhaltspflichtige leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Wofür ist der Unterhaltsvorschuss gedacht?

Der Unterhaltsvorschuss soll genau in dieser Lebenssituation Entlastung schaffen. Der Staat kommt dann für einen Teil des fehlenden Unterhalts auf. Es handelt sich bei diesen Zahlungen um eine Sozialleistung, welche im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG oder teilweise auch UVG) geregelt ist.

Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von dem familienfernen Elternteil keinen bzw. kein en regelmäßigen Unterhalt erhalten. Auch bei einer ungeklärten Vaterschaft kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit das Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, darf nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nicht gesichert sein.

Dieser beläuft sich für Kinder (Stand 2024):

  • bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf 480 Euro,
  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auf 551 Euro,
  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auf 645 Euro.

Unterhaltsvorschuss wird nicht nur gezahlt, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlen kann, sondern auch wenn dieser nicht will. Der Staat nimmt diesen Elternteil dann in Regress.

Teilweise bekommen Kinder auch Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil verstorben ist. Allerdings gilt die Waisenrente dann als Unterhalt und wird entsprechend angerechnet.

Was besagt das Unterhaltsvorschussgesetz?

Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.
Unterhaltsvorschuss: Die Höhe ergibt sich aus dem Alter des Kindes.

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2017 änderte sich allerdings einiges hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen nach § 1 UhVorschG zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind durfte

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • bei seinem Elternteil leben, der wiederum ledig, verwitwet oder geschieden ist bzw. vom Partner oder Ehegatten dauernd getrennt leben und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Nach § 4 UhVorschG kann der Unterhaltsvorschuss für einen Monat vor dem Monat in dem der Antrag eingegangen ist, rückwirkend gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn der alleinerziehende Elternteil die ausstehenden Unterhaltsforderungen auch entsprechend eingefordert hat.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschuss verpflichtet (§ 5 Abs. 1 UhVorschG):

Haben die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung in dem Kalendermonat, für den sie gezahlt worden ist, nicht oder nicht durchgehend vorgelegen, so hat der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder der gesetzliche Vertreter des Berechtigten den geleisteten Betrag insoweit zu ersetzen, als er

1. die Zahlung der Unterhaltsleistung dadurch herbeigeführt hat, dass er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder eine Anzeige nach § 6 unterlassen hat, oder

2. gewusst oder infolge Fahrlässigkeit nicht gewusst hat, dass die Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung nicht erfüllt waren.

Erhält der Elternteil nach Antragsstellung doch ein Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt wurde, ist der Unterhaltsvorschuss ggf. ebenfalls zurückzuzahlen.

Darüber hinaus legt das UhVorschG fest, dass beide Elternteile dazu verpflichtet sind, der zuständigen Behörde alle nötigen Auskünfte zu erteilen. Ggf. kann auch der Arbeitgeber des familienfernen Elternteils kontaktiert werden, der ebenfalls Auskunft erteilen muss.

Die Sozialleistung wird zu einem Drittel vom Bund gezahlt, den Rest übernehmen die Länder. Diese können wiederum einen Teil auf die Gemeinden übertragen.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss und wie hoch ist er?

Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?
Unterhaltsvorschuss: Wie lange erhalten Sie diesen?

Bis Juli 2017 erhielten nur Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ursprünglich maximal für 72 Monate ausgezahlt. Seit der Reform können auch Kinder bis einschließlich 17 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung auf maximal 72 Monate entfiel.

Die monatliche Höhe beim Unterhaltsvorschuss beläuft sich für (Stand 2023):

  • Kinder zwischen 0 und einschl. 5 Jahren auf 230 Euro,
  • Kinder zwischen 6 und einschl. 11 Jahren auf 301 Euro.
  • Kinder zwischen 12 und einschl. 17 Jahren auf 395 Euro.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laut UVG werden Leistungen auf den Bürgergeld-Satz in voller Höhe angerechnet. Ein Nachteil entsteht daraus nicht, denn auch reguläre Unterhaltszahlungen werden beim Bürgergeld berücksichtigt.

➥ Literatur zum Thema Unterhaltsrecht

Unterhaltsvorschuss: Den Antrag beim Jugendamt einreichen

Zuständig ist das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, genauer gesagt die Unterhaltsvorschusskasse. Laut UVG ist ein Antrag zu stellen, um den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Diesen bekommen Sie online oder direkt beim Amt. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist dann mit diversen Unterlagen einzureichen:

Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 150 und 268 Euro.
Laut UVG liegt die Höhe des Vorschusses zwischen 174 und 309 Euro.
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises des Antragstellers
  • ggf. Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsbescheinigung
  • Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
  • ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Scheidungsbeschluss
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Binnen weniger Wochen erfährt die Familie, ob der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt genehmigt wurde oder nicht. Alternativ kann die Behörde den Antrag auch teilweise genehmigen. Binnen vier Wochen kann der Antragsteller widersprechen, wenn er mit der Entscheidung unzufrieden ist. Dies muss in Schriftform oder persönlich zur Niederschrift passieren.

Hat der Antragsteller mit dem Widerspruch keinen Erfolg und erhebt eine Klage, geht der Fall an die nächsthöhere Instanz.

Beim Unterhaltsvorschuss erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Der Elternteil, der den Unterhaltsvorschuss erhält, ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über Änderungen der Verhältnisse in Kenntnis zu setzen. Das Jugendamt prüft den Anspruch und stellt dann ggf. die Leistung ein.

Muss der familienferne Elternteil den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Schon der Begriff „Unterhaltsvorschuss“ legt nahe, dass die gezahlten Leistungen in irgendeiner Art und Weise zurückgezahlt werden müssen. Das Jugendamt tritt in Vorleistung für den Barunterhaltspflichtigen. Dieser kann vom Jugendamt aber in Regress genommen werden.

So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann.

Gibt der Unterhaltsschuldner an, nicht leistungsfähig zu sein, so muss er dies beweisen. Unter Umständen berechnet das Jugendamt ein fiktives Einkommen und der Barunterhaltspflichtige muss zahlen.

Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

Letzte Aktualisierung am 15.07.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

243 Gedanken zu „Unterhaltsvorschuss: Neue Regelungen seit 1. Juli 2017

  1. B.

    Frage:
    Können bei der Unterhaltsvorschusskasse auch Anrechte für Mehrunterhalt (Betreungskosten, med. Versorgung) geltend gemacht werden? Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo B.,

      die Unterhaltsvorschusskassen sollen die Deckung des Mindestunterhalts gewährleisten.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Martin

    Hallo liebes Team von anwalt.org und alle Mitleser!
    Vielleicht verirrt sich ja auch einmal die Politik auf diese Seite.

    Ich habe einen 15 jährige Sohn, für den ich bis vor kurzem Unterhalt gezahlt habe. Seine Mutter und ich sind praktisch seit seiner Geburt geschieden. Sie hat frühzeitig neu geheiratet und führte bedingt durch das gute Einkommen des Partners,ihr eigenes Einkommen, die Unterhaltszahlungen und Kindergeld ein angenehmes Leben….
    Laut Gesetz wird das Einkommen des neuen Partners nicht gerechnet, sodass überspitzt gesagt Frauen und Männer in solch einer Lage sich ein sehr lukratives Leben machen können wenn sie den Kindesvater/Kindesmutter verlassen und sich nach etwas anderem umsehen, fleißig den Unterhalt kassieren, der dann womöglich nicht einmal bei dem im Haushalt lebenden Kind ankommt.
    -} Einkommen der/des Ex+ Einkommen des neuen Partners+ Unterhaltszahlung+ Kindergeld= eine Menge erfüllter Wünsche!

    Da mein Sohn vor kurzem seinen Lebensmittelpunkt bei mir gesucht hat, habe ich die Unterhaltszahlungen natürlich eingestellt und beziehe für ihn Kindergeld.
    Barunterhaltszahlungen sind von der anderen Seite nicht zu erwarten da das alleinige Einkommen der Mutter zu niedrig zu sein scheint.
    Ich bin ebenfalls wieder neu liiert!
    Wie kann es aber sein, das ich ab nun für den alleinigen Unterhalt sorgen muss, da die Unterhaltsvorschusskasse mir eine Zahlung verweigert, aufgrund der neuen Partnerschaft?
    Warum wird meine neue Partnerin jetzt mit einberechnet? Sie hat noch nicht mal ein Einkommen!
    Man spricht immer von Recht und Gerechtigkeit, wo ist diese wenn man überlegt das ich in den letzten 15 Jahren über 50000 Euro gezahlt habe und der Expartner in nun gleicher Situation so davon kommt ohne auch nur einen Cent anzufassen, ich aber weiterhin für den Unterhalt (Naturalien) sorgen muss? Dem Kind steht doch rechtlich von beiden Seiten Unterhalt zu!
    Vielleicht schaue ich auch nicht weit genug über den Tellerrand hinaus und jemand kann mir die Situation verständlich machen!
    Meiner Meinung nach krankt das ganze System…..

  3. N.

    Hallo,mein Verlobter soll weiter UVG zahlen obwohl das Kind im September 18 Jahre geworden ist. Geht das überhaupt und wenn ja welche Voraussetzungen müssen dafür sein.

  4. Dasty

    Ich grüße Euch.

    Bekommt man auch Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht bekannt ist?

  5. Janine

    Wieviel UV wird abgezogen wenn das Kind in der Ausbildung ist und 480 Euro Netto verdient?

    1. anwalt.org

      Hallo Janine,

      kann ein Kind den Mindestunterhaltsbedarf durch eigenes Einkommen decken, so kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Peter

    Guten Tag,
    Ich habe vom Jugendamt Post bekommen, ich soll noch von 2013 Unterhaltvorschuss zurück zahlen. Also von vor 6,5 Jahren. Besteht der Anspruch zu recht? Und dazu unterlief ich eine privat Insolvenz von 2010 bis 2017. Dachte das daraus keine Ansprüche mehr entstehen dürfen. Danke.

    1. Julia

      Hast Du schon Antwort bekommen, Peter?
      Mir ging es ebenso nur 2 Jahre später.
      Gruß

  7. Michael

    Guten Tag,
    Der Ex-Mann meiner Frau zahlt keinen Kindesunterhalt. Daher bekam sie für die Tochter UVSch. Nun haben wir geheiratet, der UVSch entfällt daher. Ich selbst zahle bereits für mein eigenes Kind. Damit bin ich als Nichtvater ja scheinbar ein Unterhaltsleister für das „fremde“ Kind geworden. Ich zahle also real für zwei Kinder. Müsste ich dann für das 2., fremde Kind nicht wenigstens den Kinderfreibetrag auf meine Steuerkarte bekommen? Vielleicht müsste das mal bis zum BGH durchgeklagt werden.

  8. HerzMum

    Ich hätte eine Frage…..ich betreue meine Kinder über 1/3 des Monats. Ich bin nur gering Zahlungsfähig (20€) und mein Ex erhält Unterhaltsvorschuss. Aber wie gesagt ich betreue die Kinder mehr als 1/3 des Monats meist mindestens 40% des Monats…….steht ihm dabei überhaupt Unterhaltsvorschuss zu ?!?! Weil ich deswegen beim Jugendamt war manipuliert er die Kinder, das Sie teils gar nicht mehr zu mir wollen :-( :-(

  9. Dina

    Sehr geehrte Damen und Herren. Ich erhalte für mein 9 jähriges Kind Unterhaltsvorschuss. Der Vater lebt im nicht europäischen Ausland kann und will weder Kontakt haben noch Unterhalt bezahlen. Nun habe ich erfahren, dass der Vater vor 2 Tagen verstorben ist. Können Sie einschätzen oder wissen Sie, ob und wie sich diese Information auf die mögliche Zahlung des Unterhaltsvorschuss auswirkt?

  10. Brigitte

    Gibt es auch nach dem 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss wenn das Kind noch studiert.

  11. Norelia

    Guten Tag, ich bin Alleinerziehende Mutter. Mein Sohn ist 4 Jahre alt. Der Vater hat kein Kontakt mit dem Kind, weil er nicht will. Er will auch nicht für das Kind zahlen. Der Vater reist um die Welt, momentan lebt er in Argentinien, hat per Whatsapp mir gesagt dass er keine Adresse mir mitteilen kann, da er keine feste Wohnung hat.
    Das Kind ist in Deutschland noch angemeldet. Wir wohnen zurzeit in Venezuela, damit mein Kind mit seiner venezolanische Familie Kontakt hat. Die finanzielle Lage hier ist aber sehr schwer :-(
    Das Kind hat beide Staatsangehörigkeiten: Venezuela und Deutschland. Der Vater ist Deutsch. Ich, die Mutter, bin Venezolanerin und besitze unbefristete Daueraufenthalt in der EU.
    Meine Fragen:
    Kann ich aus dem Ausland Unterhaltsvorschuss beantragen?
    Welche Möglichkeiten (juristisch) habe ich, dass der Vater doch für das Kind Verantwortung übernimmt?

    ich bedanke mich herzlich für Ihre Beratung
    Mit den besten Grüßen

  12. Christiane

    Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage . Mein ex Mann kann für unsere Tochter 13 Jahre keinen Unterhalt zahlen da er Erwerbsminderungsrente bekommt. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss für sie vom Amt. Da ich aber diesen Monat meinen neuen Freund heirate habe ich erfahren das mir der Vorschuss sofort entfällt . Mein neuer Mann muss selbst für seine 2 Kinder unterhalt zahlen und lebt am Existensminimum er kann nicht noch für meine Tochter aufkommen . Gibt es da keine Lösung ?

  13. Angelika

    Hallo,
    ich habe schon 72 Monate Unterhaltsvorschuss bekommen. Mein Sohn wird am 12.7.
    12 Jahre alt. Kann ich einen neuen Antrag stellen. Ich verdiene 1500€ brutto. Bitte um schnelle Antwort.
    Danke
    Liebe Grüße angelika

    1. anwalt.org

      Hallo Angelika,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse um ggf. eine Weiterbewilligung von Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Bel

    Hallo an alle! Folgender Sachverhalt liegt vor.
    3 Kinder zwischen 7 und 10, für die voller UVS bezogen wird . Die alleinerziehende Mutter, musste von heute auf morgen ins KH. Die Kinder wurden zu Oma und Opa gebracht. Im Anschluss an den 6 wöchigen KH Aufenthalt muss die Mutter jetzt zur Langzeittherapie, voraussichtlich 3 Monate.
    Nun war das JA da, die Mutter hat zwischen 2 Aufenthalten 14 Tage Pause. Sie bekommen eine Familienbetreuerin nach der Therapie.
    Die Dame sagte, der Mutter stehe kein Unterhaltsvorschuss zu, rückwirkend auch, da sie die Kinder nicht betreut und die Grosseltern bekommen es auch nicht.

    Ich finde im Netz nichts dazu.

    Wer kann einen Rat geben? Sie muss das klären.

    Lieben Dank

  15. Oliver

    Hallo, habe da mal eine Frage als Familien Ferner Zahler.
    Das Jugendamt geht schon seit ca. 5 Jahren in Vorleistung mit dem Unterhalt meiner beiden Kinder. Habe noch 6 Jahre vor mir bis meine Tochter 18 Jahre wird und 8 Jahre bis mein Sohn 18 wird.
    Meine Frage nun: Wie viele Jahre muss ich später einmal zurück zahlen an das Jugendamt?
    Danke im voraus für eine Antwort.
    M.f.G. Oliver Knoll

  16. Florian

    Hallo,
    bin Vater von 2 Kindern.Das Verhältnis zwischen Mutter und mir ist gut.Ich bezahle jeden Monat den Unterhalt an Sie.Dazu noch Taschengeld für meine Kids.
    Vor 8 Jahren war ich Arbeitslos.Dadurch bekam die Mutter U.h.vorschuss.
    Diesen bezahle ich in Raten jeden Monat zurück.
    Jetzt wird meine Tochter 18.Macht Ihren FS und ich sagte Ihr das Sie meine Einkommensteuer die ich zurück bekomme ,Sie für ihren FS bekommt…..
    Aber das J.A. hat sich das Geld genommen.Die lt Jahre aber nicht.
    Ist das rechtens?Ich zahle meinen Unterhalt und den vorschuss jeden verdammten Monat (Dauerauftrag).Und bemühe mich meinen Kindern auch finanzell unter die Arme zu greifen.Und man wird von diesem Jugendamt nur stagniert,und bestraft.
    Florian

  17. Herrmann

    Solch Aussage kann nur vom Kindesvater (besser benannt Erzeuger) kommen!!!

  18. Sven

    Warum wird Unterhaltsvorschuss nicht weitergezahlt wenn ich neu heirate? Aber die Unterhaltspflicht besteht trotzdem weiter. Ich verstehe das nicht. Meine ex kann keinen Unterhalt zahlen, denn sie arbeitet nicht. Ich verdiene gerade guenug das wir über die Runden kommen. Jetzt sagt die Unterhaltsvorschussstelle mir. Ihr bekommt nichts mehr, weil ich geheiratet habe. Wo ist da der Sinn. Unterhalt geht aber meine ex kann nicht zahlen. Vorschuss gibt’s nicht weil ich geheiratet habe. Jetzt soll quasi meine Frau alles ausgleichen. Ob ich Alleinerziehend in einer Partnerschaft bin oder verheiratet. Wo ist da der Unterschied. Die Kosten bleiben gleich und mehr verdienen tue ich dadurch auch nicht.

  19. Claus

    Ich habe da einen ganz anderen Fall – die Kindesmutter ist Beigeordnete im Landkreis mit einem Einkommen von mtl. über 8000,00 € – ihr Ex-Mann verdient als Hausmeister ca. 1100,00 € netto mtl. – bei der Kindesmutter leben 2 Kinder – die Mutter bekommt pro Kind mtl. 268,00 € Unterhaltsvorschuss, d.h. 536,00 € und das volle Kindergeld obendrein.
    Der Unterhaltsvorschuss wurde bewilligt, weil der Vater auf Grund seiner Einkommenssituation, trotz Vollzeitjob, nicht zahlen kann.
    Wenn ich hier dann so lese, welche Leistungen alle gekürzt werden bei tatsächlich Bedürftigen Elternteilen, dann frage ich mich warum bei der hier genannten Kindesmutter keine Einkommensprüfung durchgeführt wird.
    Vll. hat jemand von euch eine Idee, wie man so eine Ungerechtigkeit unterbinden kann.

    1. Herrmann

      Was für eine Ungerechtigkeit?

  20. Xenia

    Hallo,

    Ich brauche einen Rat.
    Ich bekomme kein UV für meine Tochter (14), weil ich wieder verheiratet bin. Ich habe mit meinem zweiten Ehemann zwei gemeinsame Kinder. Mein Ex bezahlt kein KU, weil er angeblich nicht viel verdient. Er hat zwei eigene Wohnungen,die er auf seine Mutter angemeldet hat und arbeitet bei seinem Cousin – verkauft Autos ins Ausland.
    Ich habe Gerichtsvollzieher beauftragt. Laut Vermögungsauskunft verdiene er 1000 Euro Brutto und lebe in einer Wohnung zur Mieter. Die Vermieterin ist seine Mutter. Der Gerichtsvollzieher meint man kann nichts machen, weil sein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt. Mein Anwalt ist auch der Meinung, dass wir nichts erreichen, weil auf dem Papier er nichts habe, außer sein Auto.
    Also ich bekomme keine Unterstützung weder vom Anwalt noch vom Gerichtsvollzieher. Und von JA auch nicht.

    Was nun????
    Was würden Sie an meiner Stelle machen?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert