Es muss ja nicht immer schlimm sein – kleine Unfälle durchziehen unseren Alltag. Aber in bestimmten Situationen bzw. einigen Altersgruppen können die Risiken manchmal besonders hoch sein. Wie bei all den existierenden Versicherungsarten, die vom Versicherungsrecht geregelt werden, gibt es daher auch bei der Unfallversicherung unterschiedliche Varianten.
Das bedeutet: Es wird weniger eine allgemeine Unfallversicherung angeboten. Vielmehr kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden werden. Die Leistungen decken also verschiedene Lebensbereiche ab, kommen aber in ihrem jeweiligen Feld für Unfälle jeglicher Art auf. Trotzdem gibt es Policen, die einige Kritik zur ihrer Sinnhaftigkeit einstecken müssen.
Welche Unfallversicherungen es gibt, wann sich welche Versicherung besonders eignet und welcher der Ruf anhaftet, sie sei komplett überflüssig, das erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Unfallversicherung.
Inhalt
FAQ: Unfallversicherung
Ja. Wie die Krankenversicherung oder bei einem Kraftfahrzeug die Haftplicht, ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland.
Die Unfallversicherung kommt für die Behandlungskosten im Falle eines Unfall aus. Hier lesen Sie mehr zu den Leistungen.
Wie teuer die Unfallversicherung ist, hängt vom Anbieter und dem jeweiligen Tarif ab. Hier erfahren Sie, welche Kostenfaktoren sich auf die Versicherungssumme auswirken.
Was ist eine Unfallversicherung eigentlich genau?
Wie der Name schon sagt, soll die Unfallversicherung für anfallende Kosten bei einem Unglück aufkommen. Dabei geht es nicht nur darum, in Notfällen abgesichert zu sein. In der Regel werden auch alle mit diesem Ereignis zusammenhängenden Kosten von der Unfallversicherung übernommen – bspw. wenn es um langfristige Folgeschäden geht.
Die Leistungen, welche die verschiedenen Anbieter bereitstellen, sind in der großen Welt der Unfallversicherungen relativ ähnlich. Worin sie sich dennoch unterscheiden können, sind die Lebensbereiche bzw. die Personen, die sie schützen.
Allgemeine Leistungen einer Unfallversicherung
Welche Dienste Ihre Versicherung genau anbietet, können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen. In den Details kann es je nach Versicherer zu Unterschieden kommen. Im Folgenden soll es dennoch eine Übersicht zu den üblicherweise in einer Unfallversicherung enthaltenen Leistungen geben.
Die Unfallversicherung sorgt sich ausschließlich um die eigenen Schäden des Versicherten und kommt dabei üblicherweise auf für:
- die komplette medizinische Behandlung (inkl. Erstversorgung und Rehabilitation)
- den Krankentransport
- das Übergangsgeld
- das Schmerzensgeld bei langfristigen Folgeschäden (bis zur Berufsunfähigkeit)
- die Umschulung bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit
- das Betreuungsgeld
- die Versehrtenrente
- die Entschädigung der Hinterbliebenden bei Todesfall (Sterbegeld)
Bei der Erbringung der Leistungen ist es der Versicherung in der Regel gleichgültig, wer den Unfall verschuldet hat.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Bereits seit mehr als 100 Jahren gibt es in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung. Reichskanzler Otto von Bismarck führte sie damals ein, um sich der steigenden Zahl der Arbeitsunfälle und der damit verbundenen Berufsunfähigkeiten im Land anzunehmen. Die Industrialisierung ließ zu dieser Zeit unzählige Fabriken aus dem Boden schießen, die leider in zu vielen Fällen nur katastrophale Arbeitsbedingungen boten. Immer wieder gab es zahlreiche Unglücke am Arbeitsplatz.
Weil damit oft eine vorübergehende oder auch längerfristige Arbeitsunfähigkeiten einherging, wurden viele Betroffene von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Die Folge waren große Missstände in der Bevölkerung. Es gab zahlreiche Arbeitslose im Land, die keine Aussicht auf die erforderliche Betreuung hatten. Mit der schließlich eingeführten Unfallversicherung sollte die Not der Arbeiter gemildert werden. Der Grund, warum solch eine Unfallversicherung notwendig war, hat noch heute Bestand und damit auch die gesetzliche Unfallversicherung.
Dementsprechend ist alles, was mit dem Arbeitsplatz oder der Ausbildungsstätte zusammenhängt – dazu zählen auch Kindergärten, Schulen und Universitäten – Sache dieser gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings müssen Sie sich selbst dabei um gar nichts kümmern. Sowohl den Abschluss der Versicherung als auch die Zahlung der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.
Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Aufgaben sowie die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausführlich in dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) beschrieben:
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Es gibt folglich zwei Versicherungsfälle, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung mit den oben aufgelisteten Leistungen einspringt. Bei dem ersten Fall handelt es sich um den namengebenden Arbeitsunfall. Dazu gehören nicht nur Vorkommnisse, die direkt am Arbeitsplatz stattfinden, sondern auch Wegeunfälle.
Als Arbeitsunfall qualifiziert sich jeder Unglücksfall, der bei der Ausübung des Berufes passiert. Im SGB VII sind Arbeitsunfälle definiert als
Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Versichert sind übrigens auch die für die Arbeitnehmer verpflichtenden Teilnahmen an einem Betriebssport oder an Betriebsfeiern.
Der zweite Versicherungsfall sind Berufskrankheiten. Dazu zählen alle Krankheiten, die als Folge der verübten beruflichen Tätigkeit entstehen, und die in der Berufskrankheiten-Verordnung vom Gesetzgeber aufgeführt sind.
Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zählt jedoch nicht nur die Versorgung der Betroffenen nach einem Vorfall. Sie kümmert sich darüber hinaus um die Maßnahmen zur bestmöglichen Vorbeugung solcher Arbeitsunfälle. Dazu gehört die Gewährleistung von Sicherheit am Arbeitsplatz und von den gebotenen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Außerdem muss sie sich um Aufklärung, Überwachung der Unfälle und Forschung sorgen.
Dennoch: Die gesetzliche Versicherung genügt oft nicht, um im Ernstfall tatsächlich den Lebensunterhalt abzusichern. Dafür braucht es eine private Unfallversicherung.
Ausschlüsse
Wie aus dem obigen Punkt hervorgeht, kümmert sich die gesetzliche Assekuranz ausschließlich um die Geschehnisse am Arbeitsplatz bzw. im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Unfälle in der Freizeit fallen somit außerhalb ihres Bereichs. Dazu zählen übrigens auch Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die nichts mit der Ausübung des Berufs zu tun haben (bspw. der Fall, wenn ein Angestellter eine Maschine aus dem Betrieb zu privaten Zwecken verwendet).
Desweiteren kann die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen verweigern, wenn Sie sich auf den Paragrafen 101 im SGB VII berufen kann:
- Personen, die den Tod von Versicherten vorsätzlich herbeigeführt haben, haben keinen Anspruch auf Leistungen.
- Leistungen können ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, wenn der Versicherungsfall bei einer von Versicherten begangenen Handlung eingetreten ist, die nach rechtskräftigem strafgerichtlichen Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. Zuwiderhandlungen gegen Bergverordnungen oder bergbehördliche Anordnungen gelten nicht als Vergehen im Sinne des Satzes 1. Soweit die Leistung versagt wird, kann sie an unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder geleistet werden.
Die private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung bietet Leistungen außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Einmal abgeschlossen greift sie dann allerdings für den Versicherten in jeder Lebenssituation.
Aber es gibt Varianten, die manchmal nur spezielle Lebensbereiche bzw. Personengruppen abdecken: z.B. Kinderunfallversicherungen, Familienunfallversicherungen oder die Kfz-Unfallversicherung. Dabei ist der Schutz dann relativ lückenlos. So gilt eine in Deutschland abgeschlossene private Unfallversicherung auch im Ausland sowie zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Ausschlüsse
Auch hier gilt es, den Versicherungsvertrag aufmerksam durchzulesen. Jede Versicherung formuliert Ausschlüsse, in denen sie nicht für Schäden aufkommt.
In einer privaten Unfallversicherung sind folgende Ausschlüsse üblich:
- Unfälle, die mit der (versuchten) Ausführung einer Straftat zusammenhängen
- Infektionen und Vergiftungen
- nicht unfallbedingte Heilmaßnahmen
- Unfälle, die durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen (bspw. durch Drogen und Alkohol) ausgelöst wurden
- Psychische Reaktionen und daraus folgende krankhafte Störungen
- Unfälle im Zusammenhang mit Strahlung und Kernenergie
- Unfälle im Zusammenhang zu kriegerischen Auseinandersetzungen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche, wenn nicht durch gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden
- Bandscheibenschädigungen
- Blutungen an inneren Organen oder im Gehirn
- Unfälle beim Führen eines Luftfahrzeugs
- Unfälle beim Führen eines Motorfahrzeugs bei einem Rennen
In vielen Fällen gehen die Anbieter allerdings auf die Bedürfnisse ihrer einzelnen Kunden ein. Sie können dann Zusatzleistungen hinzubuchen, auch wenn diese im Basis-Tarif ausgeschlossen sind.
Was kostet eine Unfallversicherung?
Erst einmal stellt jede Unfallversicherung eigene Tarife auf. Dabei gibt es häufig einen Basis-Tarif und verschiedene Premium-Tarife. Außerdem erhöhen sich für die private Unfallversicherung die Kosten, wenn Sie Ihren Tarif um Zusatzleistungen erweitern. So bieten manche Versicherungen auch Schutz bei Infektionen – sei es ein Zeckenbiss und die dadurch übertragbare Borreliose -, oder Dienste wie bspw. Genesungsgeld.
Der Beitragssatz einer Unfallversicherung hängt darüber hinaus von vielen Faktoren ab und ist nicht pauschal zu nennen. Dabei kann es z.B. auf das Alter des Versicherten ankommen. Rentner zahlen normalerweise weniger als ein Fachangestellter von 25 Jahren. Auch der Lebensstil spielt eine Rolle. Personen, die mehr oder weniger riskante Berufe oder Freizeitaktivitäten (z.B. Bergsport oder Motorradfahren) ausüben, müssen damit rechnen, höhere Beiträge an die Unfallversicherung zu zahlen.
Die Kosten einer Unfallversicherung können hingegen meist etwas gesenkt werden, wenn die Versicherten sich auf eine jährliche anstelle einer monatlichen Beitragszahlung einigen. Zudem kann die Vertragslaufzeit beeinflussen, wie viel Sie zahlen müssen. Eine lange Geschäftsbeziehung zeichnet sich auch oft durch Rabatte aus.
Die Auszahlungssumme, die Sie im Falle eines Unglücks erhalten, spielt außerdem eine Rolle. Wie sie festgelegt wird, können Sie schon vor Vertragsabschluss aushandeln. Aber auch hier gibt es typische Regelungen.
Wie wird die Auszahlungssumme beeinflusst?
Je nachdem, was Sie mit Ihrem Anbieter vereinbaren, bekommen Sie im Falle einer langfristigen Invalidität entweder eine Einmalzahlung und/oder eine Rente. Ob Sie diese Rente bekommen, hängt außerdem von der Versicherungssumme ab, die Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung vereinbart haben, sowie vom Invaliditätsgrad.
Invaliditätsgrad und Gliedertaxe
Der Invaliditätsgrad wiederum ergibt sich aus der Wichtigkeit des Körperteils, das unbrauchbar geworden ist. Während der Verlust eines ganzen Armes oder Beines mit einem hohen Grad versehen ist, führt ein unbrauchbarer Ringfinger nur zu einem sehr geringen Invaliditätsgrad. Etwa ab 50 Prozent zahlen viele Versicherer eine Invalidenrente aus.
Die Festlegung dieses Grades wird auch Gliedertaxe genannt. Dabei kann jeder Anbieter eigene Gliedertaxen bestimmen.
Denn jedem Invaliditätsgrad ist ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet. Der bestimmt, wie viel Prozent der vorher von Ihnen vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausgezahlt wird, wenn er dieses Körperteil einbüßt. Beim Verlust mehrerer Körperteile werden die entsprechenden Gliedertaxen addiert. Mehr als 100 Prozent können Sie dabei jedoch nicht erhalten.
Die Progression
Wenn es um die Beitragshöhe einer Unfallversicherung geht, spielt auch die sogenannte Progression eine Rolle. Zwar müssen Sie dafür 30 bis 40 Prozent auf den Versicherungsbeitrag draufzahlen. Doch die Progression sorgt im Ernstfall dafür, dass mit höherem Invaliditätsgrad auch die Auszahlungssumme überproportional ansteigt.
Im Folgenden werden die gefragtesten Unfallversicherungen und ihre Einsatzgebiete kurz besprochen. Doch ob es für Sie wirklich Sinn macht, eine Unfallversicherung privat abzuschließen, und vor allem welche, müssen Sie abhängig von Ihren individuellen Lebensumständen selbst entscheiden. Manchmal kann es zu Überschneidungen kommen, bspw. zur Krankenversicherung, zur Haftpflichtversicherung oder zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Unfallversicherung hinfällig machen.
Die Unfallversicherung für das Kind
Gerade bei Kindern ist das Unfallrisiko sehr hoch. Unerfahren und doch mit grenzenloser Neugierde erkunden sie ihre Umwelt. Zwar sind sie im Kindergarten bzw. in der jeweiligen Kindertagesstätte und in der Schule automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Doch um auch Unfälle während der Freizeit abzudecken, muss freiwillig eine separate Kinderunfallversicherung abgeschlossen werden. Gerade Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen, werden in keinster Weise von der gesetzlichen Versicherung geschützt.
Die Unfallversicherung für die Familie
Eine Familienunfallversicherung haben viele Versicherungen im Angebot. Dabei geben sie manchmal Preisnachlässe für Partner oder Kinder, die mitversichert werden sollen.
Auch im Falle der Versicherung für die Familie kann sich jeder Kunde in der Regel seinen Tarif relativ flexibel und auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Beispielsweise bieten manche Versicherer die Möglichkeit, den Tarif um Assistenzleistungen zu erweitern, sollte es bspw. zu einer Beeinträchtigung kommen, die Sie bei der Haushaltsführung oder der Kinderbetreuung behindert.
Die Kfz-Unfallversicherung: Fahrer und Insassen
Sie ist die Unfallversicherung rund ums Auto, aber ob die unterschiedlichen Varianten der Kfz-Unfallversicherung sinnvoll sind, ist recht umstritten. So gibt es zum einen die Fahrer-Unfallversicherung, zum anderen eine Extra-Police für die Insassen.
Die Kfz-Versicherung für den Autofahrer sichert dabei alle berechtigten Fahrer des Autos ab – auch die Ehepartner und die fahrberechtigten Kinder.
Dennoch: Es gibt viele private Versicherungen, die weit mehr Lebensbereiche absichern. Sollten Sie bereits eine für sich selbst abgeschlossen haben, greift diese meist auch bei Autounfällen, sollten diese nicht im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen sein.
Die Kfz-Insassenunfallversicherung ist jene Versicherung, die von vielen Seiten die heftigste Kritik bezüglich ihrer Existenzberechtigung einheimsen muss. Wie der Name schon sagt, soll sie bei einem Autounfall die Insassen finanziell absichern. Weil allerdings in vielen Fällen solche Leistungen bereits von anderen Versicherungen abgedeckt werden, ist diese Kfz-Unfallversicherung nicht zwingend notwendig.
Aufgrund solcher Punkte wird häufig angezweifelt, ob die Insassenunfallversicherung wirklich sinnvoll ist.
Interessant, dass es keine allgemeine Unfallversicherung gibt, sondern nur zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden wird. Über eine solche Versicherung kann ich dann auch das Unfallgutachten laufen lassen. Ich wusste gar nicht, dass die Versicherung mitunter auch die komplette medizinische Behandlung übernimmt.
Ich freue mich über die Information, die sie mir hier geben, dass Krankentransporte grundsätzlich von der Unfallversicherung abgedeckt sind. Wie sieht es jedoch mit Unfällen im Ausland aus? Oder muss man bei jeder Versicherung individuell schauen?