Unbefristeter Aufenthaltstitel: Welche Voraussetzungen gelten hier?

Wann wird ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt?
Wann wird ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt?

FAQ: Unbefristeter Aufenthaltstitel

Was ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel?

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlaubt einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Es gibt keine zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen. Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch der Daueraufenthalt-EU zählen zu diesem Aufenthaltstitel. Unbefristet ist die Arbeitserlaubnis dann ebenfalls

Welche Voraussetzung ist für eine unbefristeten Aufenthaltstitel zu erfüllen?

Für unbefristete Aufenthaltstitel müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen gehören unter anderem ein bereits bestehender befristeter Aufenthaltstitel sowie ein gesicherter Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse. Was für einen Antrag wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.

Welche Kosten fallen für unbefristete Aufenthaltstitel an?

Für die Ausstellung und Verlängerung für den Aufenthaltstitel (unbefristet) fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich regional. Wie diese durchschnittlich aussehen, erfahren Sie hier

Aufenthaltstitel: Was bedeutet unbefristet?

Wichtige Voraussetzung: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel wird nur mit bereits vorliegendem befristeten Titel erteilt.
Wichtige Voraussetzung: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel wird nur mit bereits vorliegendem befristeten Titel erteilt.

Ein Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten. Er umfasst sowohl die Erlaubnis an sich als auch alle Dokumente, die diese darstellen. Ein solcher Titel kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist definiert, welche Erlaubnisse es gibt und wann ein unbefristeter Aufenthaltstitel ausgestellt wird . 

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die unbefristet einen Aufenthaltstitel beantragen wollen, zunächst für mehrere Jahre einen befristeten Titel innehaben müssen. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden. Und was passiert, wenn der unbefristete Aufenthaltstitel abläuft? Nichts. Denn unbefristet heißt in diesem Zusammenhang, dass der Aufenthaltstitel kein Ablaufdatum hat und somit nicht regelmäßig verlängert werden muss. Darüber hinaus gibt es auch keine räumlichen Beschränkungen. Inhaber dürfen sich überall in Deutschland niederlassen.

Achtung: Sie aber müssen das Dokument, das den unbefristeten Aufenthaltstitel darstellt, verlängern. Denn dieser hat aus technischen Gründen üblicherweise eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren

Folgende Erlaubnisse zählen als unbefristeter Aufenthaltstitel:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Daueraufenthalt-EU

Bei der Niederlassungserlaubnis wird dann zwischen verschiedenen Formen unterschieden. Ein solcher unbefristeter Aufenthaltstitel kann als allgemeine Erlaubnis sowie für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, Fachkräfte, Familienangehörige von Deutschen, Inhaber einer Blauen Karte EU, Kinder ab 16 Jahren und Selbstständige ausgestellt werden.

Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU

Enthaltene Arbeitserlaubnis: Ist ein Aufenthaltstitel unbefristet, dürfen Inhaber arbeiten, teils auch EU-weit.
Enthaltene Arbeitserlaubnis: Ist ein Aufenthaltstitel unbefristet, dürfen Inhaber arbeiten, teils auch EU-weit.

Als Aufenthaltstitel ist die Niederlassungserlaubnis unbefristet. Doch was ist der Unterschied zu einer Aufenthaltserlaubnis? Letzteres wird zeitlich und oft auf räumlich beschränkt ausgestellt.

Die Niederlassungserlaubnis hat solche Beschränkungen nicht. Zudem muss kein Aufenthaltszweck vorliegen, damit eine solche ausgestellt wird. Zudem beinhaltet ein unbefristeter Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis und ermöglicht somit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Einschränkungen. Auch Reisen ins Ausland sind uneingeschränkt möglich, sofern die Personen über einen gültigen Reisepass oder Passersatz verfügen. 

Gleiches gilt für den Titel Daueraufenthalt-EU. Der einzige Unterschied zur Niederlassungserlaubnis ist, dass sich Personen mit diesen unbefristeten Aufenthaltstiteln auch innerhalb der Europäischen Union längerfristig aufhalten und frei bewegen dürfen. Die Erlaubnis ist also auch außerhalb Deutschlands gültig. Ob im EU-Ausland eine Arbeitserlaubnis besteht, hängt von den jeweiligen Regelungen des Landes ab.

Ein solcher unbefristeter Aufenthaltstitel für Deutschland erlischt allerdings, wenn sich Inhaber sechs Jahre oder länger in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer Niederlassungserlaubnis kann das bereits nach zwölfmonatigem Aufenthalt im Ausland der Fall sein. 

Unbefristet: Aufenthaltstitel per Antrag

Wollen Sie unbefristet einen Aufenthaltstitel beantragen, sind Voraussetzungen zu erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen für einen unbefristeten Aufenthalt sind in § 9 AufenthG und 9a Abs. 2 AufenthG zu finden. Es gelten sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch für den Daueraufenthalt-EU die gleichen Bedingungen

Um unbefristet Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  • Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren (z. B. Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte oder Visum)
  • Lebensunterhalt ist gesichert (ohne staatliche Unterstützung)
  • Beschäftigungserlaubnis
  • mindestens bereits 60 Monatsbeiträge ein Rentenversicherung eingezahlt
  • Sprachkenntnisse mindestens B1
  • Kenntnisse über Leben und Gesellschaft in Deutschland
  • ausreichend Wohnraum
  • Keine Straftat, Verurteilung, keine Gefahr für öffentliche Sicherheit
Aufenthaltstitel unbefristet: Beantragen müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde.
Aufenthaltstitel unbefristet: Beantragen müssen Sie diesen bei der zuständigen Behörde.

Je nachdem, was für eine Art der Niederlassungserlaubnis beantragt wird, sind weitere Voraussetzungen nachzuweisen. Über diese müssen sich die Antragsteller vorab informieren.

Den Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel müssen sie beim örtlich zuständigen Landesamt für Einwanderung stellen. Der Titel wird dann als Scheckkarte mit Speicherchip als sogenannter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgegeben. 

Der Daueraufenthalt-EU als unbefristeter Aufenthaltstitel ist ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Als Voraussetzung kann hier ein befristeter Titel oder eine Niederlassungserlaubnis dienen

Für die Antragstellung beider Titel sind bestimmte Dokumente und Nachweise erforderlich. Zu diesen zählen in der Regel folgende:

  • Pass und Meldebescheinigung
  • biometrische Passbild
  • bisheriger bzw. gültiger Aufenthaltstitel (inklusive Arbeitserlaubnis)
  • Antrag (kann schriftlich formlos erfolgen)
  • Nachweis von Einkommen (Kontoauszüge, Gehaltsnachweise der letzten sechs Monate, Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers, Steuerbescheide)
  • Mietvertrag, Nachweis von Wohneigentum, Nachweis der Wohnkosten
  • Nachweis über Einzahlungen in Rentenversicherung (Rentenauskunft)
  • Nachweis einer Krankenversicherung

Sonderregelungen beim unbefristeten Aufenthaltstitel

Ein Aufenthaltstitel kann auch unbefristet sein, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Aufenthaltstitel kann auch unbefristet sein, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Unter bestimmten Umständen kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel auch ausgestellt werden, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. So kann beispielsweise unbefristet ein Aufenthaltstitel nach 3 Jahren ausgestellt werden, wenn Ehe- oder Lebenspartner Deutscher in dauerhaft in Deutschland leben. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse müssen dennoch nachgewiesen werden.

Das Gleiche gilt für Eltern von in Deutschland geborenen Kindern. Eine Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel nach 3 Jahren ist hier möglich, wenn der Elternteil bereits einen Aufenthaltstitel aufgrund dessen besitzt und regelmäßig Kontakt zum Kind hat.

Nach dem AufenthG gilt für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, dass ein Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2, 3, 5 unbefristet ausgestellt werden kann, wenn der Lebensunterhalt zu mindestens 51 % selbst bestritten wird und A2-Sprachkenntnisse vorliegen. Ändert sich die Lage im Ursprungsland nicht und sind die Personen seit mindestens drei Jahren im Land und haben ein Sprachniveau von C1, kann ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel vergeben werden.

Darüber hinaus gilt in Ausnahmefällen:

  • dass erkrankte Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen müssen
  • dass Auszubildende und Personen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium und dem Besitz einer Blauen Karte seit zwei Jahren, eine Niederlassungserlaubnis nach zwei Jahren beantragen können
  • dass Inhaber einer Blauen Karte nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung den Antrag stellen können und mit B1-Deutschkenntnissen nach 21 Monaten
  • das hochqualifizierte Arbeitskräfte sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen können (z. B. Wissenschaftler, Sportler, Personen mit besonderen Fähigkeiten)

Aufenthaltstitel unbefristet: Wann ein Verlängern doch notwendig ist

Ein befristeter Aufenthaltstitel zieht Kosten nach sich.
Ein befristeter Aufenthaltstitel zieht Kosten nach sich.

Wie bereits erwähnt, ist ein unbefristeter Titel an sich ohne Ablaufdatum, das Dokument in Form einer Scheckkarte allerdings schon. Daher ist es wichtig, dass Inhaber darauf achten, diese Karte rechtzeitig zu erneuern.

Wie beim Pass oder Personalausweise ist dies in der Regel alle zehn Jahre notwendig. Unbefristete Aufenthaltstitel verlängern Inhaber immer beim zuständigen Landesamt für Einwanderung im jeweiligen Bundesland. 

Ist der unbefristete Aufenthaltstitel abgelaufen, können aufgrund des fehlenden Nachweises Bußgelder drohen.

Unbefristeter Aufenthaltstitel: Beantragen oder Verlängern bedeutet Kosten

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist mit Kosten verbunden. Diese sind regional unterschiedlich und können daher variieren. Je nachdem, wer einen Titel beantragt und welche Form erteilt werden soll, unterscheiden sich die fälligen Gebühren.

Eine Niederlassungserlaubnis kann zwischen 100 und 250 Euro kosten. Es fallen sowohl Gebühren bei der Antragstellung als auch bei der Erteilung an. Das Gleiche gilt für den Daueraufenthalt-EU. Hier liegen die Kosten zwischen 190 und 210 Euro.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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