Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Wie bekommt man eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Wie bekommt man eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

FAQ: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Gibt es in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Es gibt in Deutschland zwei Aufenthaltstitel, die zeitlich unbegrenzt gelten. Das ist zum einen die Niederlassungserlaubnis und zum anderen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU.

Wann kann man eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Welche Bedingungen Sie hierfür erfüllen müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Eine wichtige Voraussetzung für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Hier erfahren Sie mehr.

Was braucht man für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Sie müssen der Ausländerbehörde auf jeden Fall die Kopie eines gültigen Passes und Ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorlegen. Weitere erforderliche Unterlagen listen wir an dieser Stelle auf.

Kann man eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wieder verlieren?

Ja, Sie verlieren Ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate ununterbrochen verlassen, beispielsweise für eine Weltreise. Darüber hinaus kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen werden, wenn Sie eine schwere Straftat wie Mord begehen. In diesem Fall widerruft die Behörde die Erlaubnis sofort wieder.

Welche Aufenthaltserlaubnis gilt unbefristet?

Die Erlaubnis Daueraufenthalt EU ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Erlaubnis Daueraufenthalt EU ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Als unbefristete Aufenthaltserlaubnis gelten in Deutschland nur die Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG und die Erlaubnis Daueraufenthalt EU nach § 9a AufenthG.

Diese Aufenthaltserlaubnisse gelten zeitlich und räumlich unbeschränkt, sind auch nicht mehr zweckgebunden und bieten darüber hinaus einige Vorteile:

Wird Ihnen eine solche unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, dürfen Sie hierzulande ohne Einschränkung arbeiten, Ihren Job wechseln oder sich selbstständig machen. Außerdem kann Ihre Familie Ihnen unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland folgen und erhält ähnliche Aufenthaltsrechte wie Sie.

Die Erlaubnis Daueraufenthalt EU erlaubt es Ihnen darüber hinaus, Deutschland für längerer Zeit zu verlassen, ohne dass Sie die Aufenthaltserlaubnis dadurch verlieren. Sie können beispielsweise für sechs Jahre in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (außer Dänemark und Irland) umziehen.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Allgemeine Voraussetzungen

Welche Bedingungen Sie für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllen müssen, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten und welche Rechtsgrundlage für diesen gilt.

In der Regel müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

In bestimmten Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 3 Jahren.
In bestimmten Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 3 Jahren.
  • Seit fünf Jahren in Deutschland: Sie halten sich bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und besitzen seitdem bereits einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Selbstständige können ihren Antrag bereits nach drei Jahren stellen, wenn sie mit ihrer Tätigkeit erfolgreich sind und selbst für sich und ihre Familie sorgen können. Ebenfalls nach drei Jahren gibt es die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten, wenn sie ausreichend Sprachkenntnisse nachweisen können.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Sie haben ein geregeltes Einkommen und sind damit in der Lage, selbstständig für sich und Ihre Familie zu sorgen – ohne Zuhilfenahme von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen. Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gilt dies nicht. Sie dürfen dafür Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
  • Deutschkenntnisse: Sie müssen in der Regel Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachweisen können. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne B1-Deutschkenntnisse erhalten Fachkräfte sowie Flüchtlinge und Asylberechtigte (hier genügt jeweils A2) und Selbstständige (A1 ist ausreichend).
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie haben einen Integrationskurs absolviert und sind mit den Grundzügen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut.
  • Keine Sicherheitsbedenken: Es gibt keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen.
  • Ausreichend Wohnraum: Sie haben eine ausreichend große Wohnung für sich und Ihre Familie.

Das Aufenthaltsrecht beinhaltet zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle zu den oben benannten Voraussetzungen. So erhalten zum Beispiel Eltern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch ein deutsches Kind, wenn sie sich seit drei Jahren in Deutschland aufhalten, eine gültige (befristete) Aufenthaltserlaubnis besitzen und Kontakt zum Kind pflegen.

In Ausnahmefällen erteilt die Ausländerbehörde eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für behinderte Menschen, ohne dass sie alle oben benannten strengen Anforderungen erfüllen müssen. Je nach Art und Grad der Behinderung kann beispielsweise auf den Nachweis von Sprachkenntnissen oder einem Integrationskurs abgesehen werden. Auch die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen ist nicht immer erforderlich.

Besondere Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis

Was brauche ich für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis an Unterlagen?
Was brauche ich für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis an Unterlagen?

Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 9 AufenthG anstreben, müssen Sie darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Rentenbeiträge: Sie zahlen seit mindestens 60 Monaten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder eine vergleiche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung.
  • Keine Vorstrafen: Sie wurden in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat weder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten noch zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt.
  • Beschäftigungserlaubnis: Ihnen wurde die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich gestattet.

Bitte beachten Sie, dass Sie weitere Bedingungen erfüllen müssen, je nachdem, welche unbefristete Aufenthaltserlaubnis Sie genau beantragen wollen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Niederlassungserlaubnissen für:

  • anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte
  • Fachkräfte
  • Selbstständige
  • Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern
  • Kinder ab 16 Jahren

Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Wie lange dauert es, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt zu bekommen.
Wie lange dauert es, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt zu bekommen.

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Diese erteilt eine solche Erlaubnis allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen, die sich – je nach Titel und Rechtsgrundlage – unterscheiden.

Deshalb ist es ratsam, sich vorab genau darüber zu informieren und sich bei der Beantragung von einem Anwalt für Ausländerrecht unterstützen zu lassen.

Viele Ausländerbehörden stellen für den Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ein Formular auf ihrer Website zur Verfügung, dass Sie dort herunterladen können. Das ausgefüllte Dokument reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Behörde ein.

Und wie lange muss ich danach warten, bis ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte. Die Dauer des Verfahrens und die Bearbeitungszeit variieren je nach Größe und personeller Auslastung der Behörde. Unter Umständen müssen Sie sich mehrere Wochen, wenn nicht gar einige Monate gedulden.

Als Nachweis für Ihre Niederlassungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhalten Sie außerdem eine Karte, die von der Bundesdruckerei hergestellt wird. Das kann noch einmal vier bis acht Wochen dauern.

Welche Unterlagen braucht man für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Sie können das Antragsverfahren etwas beschleunigen, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen – als Kopie – zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bei der Behörde einreichen.

Dazu gehören – je nach Art und Rechtsgrundlage der Aufenthaltserlaubnis – unter anderem folgende Dokumente:

Ist die Karte für Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, können Sie diese einfach und unkompliziert erneuern.
Ist die Karte für Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, können Sie diese einfach und unkompliziert erneuern.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • aktuell bestehende Aufenthaltserlaubnis
  • Berufsausübungserlaubnis, Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit oder Arbeitsgenehmigung
  • Einkommensnachweise, z. B. Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und ggf. Einkommensteuerbescheid
  • ggf. Arbeitsvertrag
  • ggf. Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag oder ähnlicher sonstiger Sozialleistungen
  • Nachweis zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beleg für Einzahlungen in die Rentenversicherung
  • Zertifikat für Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens Sprachniveau B1
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs
  • Mietvertrag oder anderweitiger Nachweis über ausreichend Wohnraum

Wie viel kostet eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis entstehen. Sie belaufen sich – je nach Art der Erlaubnis – auf etwa 100 bis 150 € pro erwachsene Person. Kinder bezahlen nur die halbe Gebühr.

Die Gebühren für eine Niederlassungserlaubnis betragen:

  • in der Regel 113 €
  • für Selbstständige: 124 €
  • für Hochqualifizierte: 147 €
  • für türkische Staatsangehörige ab 24 Jahre: 37 €
  • für türkische Staatsangehörige unter 24 Jahre: 22,80 €

Für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhebt die Ausländerbehörde Gebühren in Höhe von 109 €.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert