Überschussbeteiligung vom Lebensversicherer: Definition, Auszahlung, Höhe

Wann wird in der Lebensversicherung eine Überschussbeteiligung ausgeschüttet?
Wann wird in der Lebensversicherung eine Überschussbeteiligung ausgeschüttet?

Bei einer Versicherung zahlen die Kunden regelmäßig bestimmte Beträge ein, um wiederum bei Eintreten einer konkreten Situation in der Zukunft eine bestimmte Summe ausgezahlt zu bekommen. Dabei kann es passieren, dass die Einzahlungen der Versicherungsnehmer die Auszahlungen des Versicherers übersteigen, weil z. B. in einem Jahr weniger Versicherungsfälle eintreten als angenommen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Versicherer einen Teil der Beiträge angelegt und einen Gewinn erzielt hat. Auf diese Weise erwirtschaften Versicherungen Überschüsse, die anteilig an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden müssen, sofern dies nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wird. Diese Ausschüttung wird als „Überschussbeteiligung” bezeichnet.

In dem folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung funktioniert, wann sie ausgezahlt wird und mit welchen Beträgen Sie dabei rechnen können.

FAQ: Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung

Was ist eine Überschussbeteiligung bei einer Versicherung?

Lebens- oder Rentenversicherungen garantieren ihren Kunden in der Regel eine bestimmte Verzinsung. Kommt es nun vor, dass der Versicherer in einem Jahr mehr erwirtschaftet, als für die Auszahlung dieser Zinsen notwendig ist, liegt ein Überschuss vor. 

Wann wird die Überschussbeteiligung ausgeschüttet?

Die Ausschüttung der Überschussbeteiligung kann auf zwei Arten erfolgen: jährlich (laufende Überschussbeteiligung) oder bei Beendigung Ihres Versicherungsvertrags (Schlussüberschuss). Mehr Informationen zu diesen beiden Formen erhalten Sie an dieser Stelle.

Ich möchte mir meine Überschussbeteiligung vorzeitig auszahlen lassen. Ist das sinnvoll?

Ob sich eine vorzeitige Auszahlung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung lohnt oder nicht, hängt vor allem von Ihrer Vertragslaufzeit und den Chancen ab, dass Ihr Versicherer bis zu deren Ablauf Überschüsse erwirtschaftet oder nicht. Haben Sie die Befürchtung, dass die aktuellen Gewinne des Versicherers bis zum Ende Ihres Vertrages verschwunden sein könnten, kann es ratsam sein, sich die Überschussbeteiligung Ihrer Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen. Idealerweise sollten Sie diesbezüglich einen Finanzberater konsultieren.

Wenn Versicherungen Überschüsse erwirtschaften

Eine Überschussbeteiligung ist nicht garantiert.
Eine Überschussbeteiligung ist nicht garantiert.

Gleich vorweg: Überschüsse in der Versicherung sind nie garantiert. Wenn sie anfallen, haben Sie als Versicherungsnehmer zwar ein Recht auf die Überschussbeteiligung, Sie können aber nicht fest damit rechnen. 

Ob bei einer Lebensversicherung Überschüsse generiert werden, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der vorzeitig eingetretenen Versicherungsfälle: Versterben Versicherte früher als angenommen, muss der Versicherer weniger Rente zahlen als kalkuliert. Es entsteht ein Risikoüberschuss.
  • Anlagestrategie des Versicherers: Erzielt der Versicherer durch die Anlage der Kundengelder mehr Gewinn als den im Vertrag zugesicherten Garantiezins, entsteht ein Zinsüberschuss.
  • Wirtschaftlichkeit des Versicherers: Arbeitet der Versicherer sparsam und kostengünstiger als ursprünglich angenommen, entsteht ein Kostenüberschuss.

Versicherungsmathematiker sind zwar gut darin, Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, in die Zukunft sehen können sie aber nicht. Sie können daher weder vorhersagen, wie viele Versicherungsnehmer vor Ablauf ihrer Vertragslaufzeit versterben werden, noch welche Entwicklungen der Kapitalmarktzins in den nächsten Jahren durchlaufen wird. Daher ist es beim Abschluss einer Lebensversicherung unmöglich zu wissen, wie hoch die Überschussbeteiligung später ausfallen wird – oder ob sie überhaupt anfällt. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie sich von Versicherungsvertretern mit „Beteiligung an den Kapitalerträgen” ködern lassen.

Die Überschüsse einer Versicherung werden jährlich bestimmt. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, seine Kunden jedes Jahr über den Stand der Überschussbeteiligung zu informieren.

 Wann wird die Überschussbeteiligung ausgezahlt?

Die Ausschüttung der Überschüsse kann auf zwei Arten erfolgen:

  • als laufende Überschussbeteiligung
  • als einmaliger Schlussüberschuss

Welche dieser beiden Formen zum Tragen kommen soll, muss bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages festgelegt werden.

Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich ausgeschüttet.
Die laufende Überschussbeteiligung wird jährlich ausgeschüttet.

Bei der laufenden Überschussbeteiligung bekommen Sie als Kunde jedes Jahr einen Anteil der Überschüsse aus dem Vorjahr in Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Dies hat den großen Vorteil, dass Ihnen das Geld ab dem Zeitpunkt der jährlichen Überschussdeklaration sicher ist: Ist der Überschussanteil einmal bei Ihrem Sparguthaben „angekommen”, haben Sie einen unwiderruflichen Anspruch auf diesen Betrag. Obendrein erhalten Sie Zinsen für die laufenden Überschüsse.

Anders als die laufende Überschussbeteiligung wird der Schlussüberschuss nur einmalig ausgeschüttet. Dies geschieht dann, wenn die Vertragslaufzeit endet, die Versicherung vorzeitig gekündigt wird oder der Leistungsfall eintritt.

Wie hoch ist die Überschussbeteiligung?

Als Versicherungsnehmer erhalten Sie lediglich einen Anteil der Überschüsse Ihres Versicherers, nicht den vollen Betrag. Dieser Anteil wird keinesfalls willkürlich festgelegt. Stattdessen regelt der Gesetzgeber die Höhe der Überschussbeteiligung.

Gemäß § 153 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) muss die Überschussbeteiligung nach einem verursachungsorientierten Prinzip erfolgen. Mit anderen Worten: Zunächst muss festgestellt werden, welchen Anteil Sie als Versicherungsnehmer an der Verursachung der erwirtschafteten Überschüsse des Versicherers haben. Im Grunde bedeutet das, dass der jährliche Gesamtüberschuss des Unternehmens in zahlreiche Teile gesplittet und diese entsprechend dem Verursachungsprinzip je einem Versicherungsvertrag zugeordnet werden. Je nachdem wie hoch Ihr Anteil an der Verursachung der Gewinne war, fällt auch Ihre Überschussbeteiligung aus.

Wurde eine laufende Überschussbeteiligung vereinbart, muss Ihr Versicherer Ihnen bei der jährlichen Ausschüttung allerdings nicht den gesamten Ihnen zustehenden Betrag überführen. Stattdessen darf er einen Teil einbehalten, um damit Wertpapiere zu kaufen und Kursgewinne zu erzielen. Diese Gewinne werden als sogenannte Bewertungsreserven bezeichnet. Läuft der Vertrag Ihrer Lebensversicherung ab, können Sie sich Ihren Anteil dieser Bewertungsreserven als Schlussüberschuss auszahlen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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