Transportrecht und Speditionsrecht

Das Transportrecht reglementiert den Transport von Gütern
Das Transportrecht reglementiert den Transport von Gütern

Im Jahr 2014 bestand die Güterbeförderung aus einer Beförderungsmenge von rund 3,5 Milliarden Tonnen und das allein im Straßengüterverkehr (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Dabei wurden deutsche und ausländische LKWs auf deutschen Straßen erfasst. Sie transportieren Güter, wie etwa Lebensmittel, aber auch Möbel oder Kleidung. Es betrifft aber genauso solche Produkte, die im Online-Shop bestellt wurden und nun einer Spedition zu übergeben sind, damit diese sie dann ausliefert.

Unser Ratgeber wird nun im Detail auf das Transportrecht eingehen und dabei insbesondere die Gesetze und Rechtsgebiete erläutern, die mit dem Speditions- und Transportrecht in Berührung kommen und daher von besonderer Relevanz für das Recht sind. Dazu wird geklärt, was das Rechtsgebiet regelt und welche Bestrafungen jemanden zu erwarten haben, der gegen die Regelungen des Transportrechts verstößt.

FAQ: Transportrecht und Speditionsrecht

Womit befassen sich das Transportrecht und das Speditionsrecht?

In diesen Rechtsgebieten geht es um alle Regelungen, welche den Güterverkehr in Deutschland betreffen.

Welche Rechtsgebiete sind im Transportrecht und Speditionsrecht noch wichtig?

Eng mit dem Transportrecht und Speditionsrecht verknüpft, sind zum Beispiel das Fracht-, Steuer, und Verkehrsrecht.

Wer haftet bei Verstößen gegen das Transportrecht und Speditionsrecht?

Wie die Frage nach der Haftung im Transport- und Speditionsrecht geregelt ist, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Spezielle Ratgeber zum Thema Transportrecht finden Sie hier:

Was ist Transportrecht und Speditionsrecht?

Das Speditions- und Transportrecht befasst sich damit, den Güterverkehr in Deutschland zu reglementieren. Ferner kümmert sich das Transportrecht nicht um den Personentransport, sondern einzig und allein um den Transport von Gütern und wie diese auf verschiedenen Transportwegen an ihr Ziel gelangen. Dabei sind geht es nicht nur um die Beförderung mit dem LKW:

  • Luftfracht
  • Eisenbahntransport
  • Schifftransport (Binnenschifffahrt und Seeverkehr)
  • Straßengütertransport

Das Transportrecht unterliegt zudem dem Handelsrecht, denn es ist zu einem Großteil im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB) geregelt.

Da es beim Transportrecht auch zu grenzüberschreitenden Transporten kommt, greift hier neben dem nationalen auch internationales Recht. Dieses ist strikt von den Speditionen einzuhalten. Es handelt sich dabei in der Regel um internationale Abkommen, wie etwa das Montrealer Übereinkommen.

Zu guter Letzt spielt natürlich die Haftung bei einem Transportschaden eine entscheidende Rolle im Transportrecht. Dabei geht es um Vermögensschäden oder auch Sachschäden.

Mittlerweile haben sich auch Rechtsanwälte durch eine besondere Qualifizierung als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht verdient gemacht. Sie beraten ihre Mandanten zum Beispiel hinsichtlich der Lagersicherung, des Transports von Gefahrgut oder im Haftungsfall bei einem Transportschaden.

Ein Rechtsanwalt für Transportrecht kann zum Beispiel Schadensersatzansprüche durchsetzen oder abwehren. Zudem setzt sich der Anwalt auch arbeitsrechtlich für die Fahrer der Fracht ein, wenn es mitunter darum geht, dass die Tarifverträge eingehalten werden und ihr Recht erkämpft wird, dass sie ihren Fachtlohn erhalten.

Gesetze und Rechtsverordnungen, die für das Transportrecht von Relevanz sind

Das Transportrecht und Speditionsrecht finden durch das Handelsgesetzbuch Bestimmung
Das Transportrecht und Speditionsrecht finden durch das Handelsgesetzbuch Bestimmung

Das Transportrecht unterliegt im Speziellen dem Handelsrecht und somit finden sich die Reglementierungen dazu im Handelsgesetzbuch; dazu gehören insbesondere die verschiedenen Vertragsformen der Spediteure. Daher soll das Handelsgesetz in den folgenden Abschnitten beschrieben werden.

Handelsgesetz/Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch beinhaltet Regelungen zum Handelsrecht, welches wiederum Teil des Privatrechts ist. Dabei umfasst es sämtliche Rechtssätze, die für die Bedürfnisse des Handelsverkehrs stehen. Im traditionellen Sinn zählen ebenso das Seehandels- und das Schifffahrtsrecht zum Handelsrecht.

Speditionsvertrag

Da der Frachtführer nicht immer automatisch auch der Spediteur oder die Spedition ist, müssen Frachtvertrag und Speditionsvertrag voneinander unterschieden werden. Denn bei dem Speditionsvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen der Spedition und dem Versender geschlossen wird.

Darin verpflichtet sich der Spediteur, die entgeltliche Besorgung der Versendung der jeweiligen Güter zu organisieren. Das bedeutet, dass er hier in erster Linie eine Organisationsleistung erbringt.

Voraussetzung für das Speditionsgeschäft ist allerdings, dass es sich bei dem zur Besorgung der Versendung beauftragten Betrieb um ein gewerbliches Unternehmen handelt. Andernfalls gelten hier die allgemeinen Vorschriften für Handelsgeschäfte.

Was ist ein Spediteur bzw. eine Spedition?

Der Spediteur ist rechtlich gesehen ein Kaufmann und derjenige, der im eigenen Namen die Verträge mit Transportunternehmen schließt, die dem Transport von Gütern dienen. Dabei handelt er im Auftrag seiner Kunden, nämlich dem Versender, dem er gegenüber verpflichtet ist, auf dessen Rechnung hin, den Speditionsvertrag abzuschließen.

Allerdings muss der Spediteur im Speditionsrecht im Interesse seiner Auftraggeber handeln und nach dessen Anweisungen

  • das geeignetste,
  • das schnellste und
  • das kostengünstigsten Transportmittel finden sowie
  • den zuverlässigsten Frachtführer.

Dementsprechend gilt der Spediteur auch als sogenannter Verlader, der die Waren an den Frachtführer übergibt. Für den Begriff „Verlader“ gibt es keine eindeutige Definition. Doch allgemeinhin gilt derjenige als Verlader, der innerhalb der Transportkette die Ladung erstmals übergibt bzw. aufgibt; in der Regel an das Transportunternehmen.

Durch das gesetzliche Pfandrecht hat der Spediteur einen Anspruch auf Provision und Ersatz der Frachtkosten des beförderten Guts.

Wiederum ist der Spediteur dem Versender der Güter zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Er haftet außerdem bei schuldhaftem Verhalten und der Verletzung seiner Verpflichtungen.

Nach der Vereinbarung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) tritt indes an die Stelle der Haftung eine dem Spediteur zugutekommende Speditionsversicherung, welche vom Versender getragen wird.

Eine Spedition organisiert in der Regel den Transport der Güter, indem sie dafür ein Transportunternehmen beauftragt
Eine Spedition organisiert in der Regel den Transport der Güter, indem sie dafür ein Transportunternehmen beauftragt

Im Übrigen ist der Spediteur umgangssprachlich auch als Frachtführer bekannt. Der Spediteur oder die Spedition selbst ist nicht dazu verpflichtet, die Beförderung durchzuführen; allerdings kann er selber den Transport übernehmen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Selbsteintritt. Ist das der Fall, so bekommt der Spediteur durch die Beförderung alle Rechte und Pflichten eines Frachtführers und der Speditionsvertrag wird zu einem Frachtvertrag.

Frachtvertrag

Der Frachtvertrag ist rein rechtssystematisch dem Transportrecht zuzuschreiben. Er bildet eine besondere Form eines Werkvertrages. Dieser Werkvertrag ist grundlegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) reglementiert. Allerdings enthält er auch Sonderregelungen, welche dem HGB festzuschreiben sind.

Geschlossen wird ein solcher Vertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer. Dabei spielt der Empfänger keine Rolle, jedoch wird er als solcher im Frachtvertrag erwähnt.

Das Frachtrecht regelt ferner, die Regeln und Pflichten der Vertragspartner. Als Nachweis dafür, dass ein Frachtvertrag abgeschlossen wurde, gilt der sogenannte Frachtbrief. Er ist wiederum Bestandteil der Frachtpapiere.

Mit dem Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführende gegen ein Entgelt die Güter – die ihm vom Absender oder vom Spediteur übergeben wurden – an den vom Absender bestimmten Empfänger zu überbringen.

Die Ladung soll ferner sicher und schnell zu dem Empfänger gelangen. Zuvor hat aber der Absender die Aufgabe, dem Frachtführer das nötige Entgelt dafür zu zahlen, dass das Frachtgut in einer sicheren Verpackung transportiert und gelagert wird. Dazu kommt, dass besondere Merkmale des Produkts innerhalb der Frachtpapiere benannt werden müssen. Das kann der Fall sein, wenn es sich etwa um Gefahrgut oder zerbrechliche Waren handelt.

Der Führer der Fracht verstößt gegen die Leistungspflicht, wenn er zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht oder einen Unfall baut und dadurch ein Transportschaden zustande kommt. Zudem müssen Vorkehrungen getroffen werden, sodass die Güter vor Diebstahl geschützt sind. Ist dies nicht der Fall, so hat der Frachtführer Schadensersatz zu leisten.

Wird allerdings die Ware beschädigt, weil etwa der Versender im Frachtbrief unvollständige Angaben zur Ladungssicherung oder der Verpackung gemacht hat, so haftet er für den daraus entstandenen Schaden, da er hier vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Rechtsanwälte können in diesem Fall Ihr Recht prüfen und auch bereits im Voraus die Verträge sichten.

Info zum Frachtbrief

Der Frachtbrief weist hauptsächlich nach, dass ein Frachtvertrag besteht. Er ist Teil der Frachtpapiere und findet Regelungen im Handelsgesetzbuch. Vordergründig ist er der Beweis dafür, dass die transportierte Ware ohne Mangel, also vollzählig und äußerlich unbeschädigt ist. Denn in ihm wird beispielsweise notiert, wenn etwa ein Verlust der Waren zu verzeichnen ist. Weitere Angaben im Frachtbrief sind mitunter:

  • Tag und Ort der Ausstellung
  • Absender und Frachtführer mit Name und Adresse
  • Stelle und Tag, an dem das Frachtgut übergeben wurde
  • Stelle und Tag, an dem die Ladung an den Empfänger überliefert werden soll
  • Empfänger mit Name und Anschrift
  • Übliche Bezeichnung des Frachtguts; bei Gefahrgut die nach den Gefahrgutvorschriften bekannte Bezeichnung
  • Art der Verpackung des Guts
  • Zeichen, Anzahl und Nummer des Ladungsguts
  • Rohgewicht des Frachtstückes
  • Anfallende Kosten bis zur Ablieferung
  • Weisungen zur Behandlung durch den Zoll
  • Angaben zur eventuell einzuziehenden Nachnahmegebühr
  • Sonstige Vereinbarungen über die Beförderung, etwa der Transport in offenen Fahrzeugen und auf Deck eines Schiffes (dient im Besonderen der Ladungssicherung)
Dem Frachtbrief sind Informationen zur Ladungssicherung zu entnehmen
Dem Frachtbrief sind Informationen zur Ladungssicherung zu entnehmen

Der Frachtbrief findet mittlerweile kaum noch Anwendung im nationalen Verkehr, da hier auch ein Lieferschein oder eine Ladeliste als Begleitpapier ausreichen. Doch im internationalen europäischen Güterverkehr wird der sogenannte CMR Frachtbrief benötigt. CMR ist eine Abkürzung für Convention relative au contrat de transport international de Merchandises par Route“ und beschreibt die „Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen“.

Der CMR Frachtbrief ist im internationalen Verkehr fest vorgeschrieben, denn das CMR ist ein internationaler Vertrag, der nach dem Völkerrecht den Straßentransport betrifft. Bei Luftfracht oder Binnenschifffahrtsfracht bleibt der Frachtbrief eher außen vor.

Zusätzlich enthält der CMR Frachtbrief u. a. die UN-Nummer bei einem Gefahrgut sowie weitere Regelungen bei der Haftung, wenn zum Beispiel die Lieferzeit überschritten wurde.

Sollte der Fall eintreten, dass kein Frachtbrief übergeben wird, dann sollte der Frachtführer eine Annahmeverweigerung der Güter in Betracht ziehen und stattdessen auf einen solchen bestehen. Denn bei einem Transportschaden ohne Frachtbrief kommt es zu einer schwierigen Beweislastführung.

Frachtvertrag vs. Speditionsvertrag

Ein Frachtvertrag liegt vor, wenn eine Person ein Transportunternehmen angewiesen hat, Güter innerhalb einer bestimmten Lieferzeit einem Empfänger zuzustellen. Hierbei übernimmt das Transportunternehmen die Beförderung selbst. Der Vertrag ist dabei zwischen dem Unternehmen und dem Versender geschlossen.

Ein Speditionsvertrag liegt vor, wenn der Versender eine Spedition damit beauftragt, die Beförderung der Ladung zu organisieren. Sofern die Spedition den Transport dann nicht selbst vornimmt, werden sie ein Transportunternehmen dafür suchen. Mit diesem schließt dann der Spediteur wiederum einen Frachtvertrag.

Umzugsvertrag

Sofern es sich bei der Ladung im Frachtvertrag um Möbel bzw. um Umzugsgut handelt, wird ein Umzugsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag beschreibt zusätzlich die Pflichtgebote des Frachtführers, das Umzugsgut zu verladen und zu entladen sowie die Möbel ab- und aufzubauen.

Mitunter zählen auch andere Leistungen zu den Verpflichtungen eines Frachtführers, wie etwa die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes, insbesondere dann, wenn der Versender hier auch der Verbraucher ist.

Ein Frachtbrief ist beim Umzugsvertrag nicht notwendig. Allerdings muss der Absender den Frachtführer darüber unterrichten, sofern sich Gefahrgut unter den Umzugsgütern befindet. Andererseits hat der Frachtführende die Informationspflicht zu eventuell zu beachtenden Zoll- und Verwaltungsvorschriften.

Multimodaler Vertrag
Im Transportrecht spielt die richtige Verpackung der Ladung eine wichtige Rolle
Im Transportrecht spielt die richtige Verpackung der Ladung eine wichtige Rolle

Um einen multimodalen Vertrag handelt es sich im Transportrecht, wenn die Beförderung der Ladung im Rahmen eines Frachtvertrages mit verschiedenen Beförderungsmitteln vonstattengeht. Das bedeutet also, dass eventuell zuerst die Ladung mit dem LKW zum Bahnhof transportiert wird, dort mittels Eisenbahnfracht zu einem Flugplatz oder Seehafen gelangt, wo es per Luftfracht mit dem Flugzeug oder per Schifffahrtstransport mit einem Containerfrachtschiff zu seinem Empfänger gelangt.

Dabei ist es möglich, dass die Ladung zwischenzeitlich wieder in einem LKW landet und mittels Straßengüterverkehr zu dem nächsten Beförderungsfahrzeug gebracht wird. Grundsätzlich gelten jedoch auch im multimodalen Vertrag die allgemeinen Grundsätze des Frachtvertrages.

Tritt ein Transportschaden ein, dann haftet nur derjenige Frachtführer, auf dessen Teilstrecke der Schaden entstanden ist.

Lagervertrag

Bei dem Lagervertrag im Transportrecht handelt es sich um eine Art unternehmerisches Verwahrgeschäft, welches gesetzlich reglementiert ist. Der Lagervertrag zwischen dem Lagerhalter und den Einlagerer veranlasst den ersteren zur richtigen Lagerhaltung der betreffenden Güter des Einlagerers. Die Ladung ist den Vorschriften entsprechend zu lagern und aufzubewahren. Somit muss sie vom Lagerhalter ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und von einer sicheren Verpackung umhüllt sein, die die Ware vor Schäden bewahrt.

Verletzt der Lagerhalter seine Pflichten, muss er den Schaden ersetzen und eventuell auch einen Aufwendungsersatz leisten. Während der Lagerhaltung bleibt der Einlagerer Eigentümer der Waren. Der Lagerhalter hingegen erscheint für diese Zeit als unmittelbarer Besitzer der Güter. Der Einlagerer hat dem Lagerhalter ein entsprechendes Entgelt zu zahlen. Auf Wunsch kann zudem ein Lagerschein die Lagerhaltung bestätigen.

Rechtsgebiete, die das Transportrecht und Speditionsrecht berühren

Einige verwandte Rechtsgebiete spielen in das Transportrecht hinein und beinhalten Vorschriften, die demgemäß für das Speditionsrecht als auch für das Transportrecht von Bedeutung sind. Deshalb sind diese betreffenden Rechtsgebiete in den nächsten Abschnitten von thematischem Belang.

Frachtrecht

Im Transportrecht regelt das Frachtrecht in erster Linie die rechtlichen und pflichtbelasteten Rahmenbedingungen der Vertragspartner eines Frachtvertrages. Im Frachtrecht ist bestimmt, wie der Frachtvertrag zu erfüllen ist. Er ist ferner dann erfüllt, wenn der Frachtführer dafür Sorge trägt, dass die zu transportierenden Güter ordnungsgemäß mit Einhaltung der Lieferfrist und unbeschadet dem Empfänger zugestellt werden.

Der Frachtbrief im Frachtvertrag gibt die Lieferzeit an - ein Lieferverzug kann zu Haftungsansprüchen führen
Der Frachtbrief im Frachtvertrag gibt die Lieferzeit an – ein Lieferverzug kann zu Haftungsansprüchen führen

Daneben klärt das Frachtrecht, welches Beförderungsmittel zu nutzen ist (bspw. Luftfracht oder Schifffahrtsfracht) sowie ob der jeweilige Transport auf nationaler oder internationaler Ebene stattfindet.

So greifen bei einem nationalen Transport die Vorschriften des HGB und bei einem internationalen die Bestimmungen aus den internationalen Abkommen. Das sind:

  • Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) – internationaler Straßentransport (aus dem französischen „Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route“)
  • Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) – internationaler Eisenbahntransport (aus dem französischen Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires“)
  • Montrealer Übereinkommen (MÜ) – internationaler Lufttransport
  • Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) – internationaler Binnenschifffahrtstransport (aus dem französichen „Convention de Budapest relative au contract de transport de Marchandises en Navigation Intérieure“)

Weiterhin reglementiert das Frachtrecht Begebenheiten wie etwa die Lade- und die Entladezeit eines Transportmittels. Für diese Fristen kann mitunter nämlich eine Gebühr entfallen, das sogenannte Standgeld. Das Standgeld wird immer dann fällig, wenn die Frist beim Entladen des Güterwagens überschritten wird.

Palettentausch

Bei der Beladung und Entladung von Gütern werden in der Regel Euro-Paletten eingesetzt, damit die Frachtführer beim Abpacken der Waren nicht zu lange warten müssen. Damit wird der Empfänger der Transportgüter automatisch Eigentümer dieser Euro-Paletten. Allerdings muss er ihm dafür die gleiche Anzahl an Paletten zurückgeben, damit der Palettenstand wieder ausgeglichen ist. Dieses Prozedere nennt man im Transportrecht Palettentausch.

Transportversicherungsrecht

Wie es der Begriff schon vermuten lässt, sieht sich dieses Recht in der Pflicht, mit Hilfe einer Transportversicherung sowohl für das Transportgut als auch für das Transportmittel einen Versicherungsschutz zu gewährleisten, der im Falle eines Transportschadens eingreift. Dabei ist die Ladung Teil einer Güterversicherung. Beim Transportmittel greift vor allem die Kaskoversicherung.

Gefahrgut unterliegt besonderen Regelungen bei der Ladungssicherung
Gefahrgut unterliegt besonderen Regelungen bei der Ladungssicherung

Versicherer von Transportrisiken sind sozusagen die Träger dieser Gefahren. Bei der Transportversicherung kommt es auf diverse Faktoren an, die von der Interessenslage der an der Beförderung beteiligten Personen abhängig ist:

  • Art der Ladung bzw. des Transportguts
  • Art des Beförderungsmittels
  • Art der allgemeinen und speziellen Transportrisiken und –gefahren
  • Art der Haftungsgrundlagen und der Haftungseinschränkungen des Frachtführers

Unter den Schutz fallen Kriterien wie etwa:

  • Transportweg
  • Versicherungsinteresse
  • Versicherungsdauer

In Versicherungsfragen kennt sich besonders ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht aus, aber da natürlich der Fachanwalt für Transportrecht auf transportrechtliche Belange spezialisiert ist, kann er Sie hierbei ausführlich beraten.

Steuerrecht und Zollrecht

Wenn Güter aus sogenannten Drittländern – also nicht Ländern in der Europäischen Union (EU) – nach Deutschland eingeführt werden, dann wird vom Zoll die Einfuhrsteuer, oder richtigerweise die Einfuhrumsatzsteuer, erhoben. Diese Steuer ist weitgehend mit der Umsatzsteuer zu vergleichen. Die Umsatzsteuer wird nämlich immer beim Verbrauch und Verkauf von Produkten fällig sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland, aber genauso bei einer Lieferung innerhalb der EU.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich dagegen zum einen um eine Verbrauchssteuer und zum anderen um eine Einfuhrabgabe, die im Rahmen des Zollrechts Anwendung findet.

Erhoben wird die Einfuhrsteuer von der Bundeszollverwaltung. Der Zollwert bildet dabei die Grundlage der Bemessung. Der Zollwert besteht u. a. aus dem Wert der Ware und den Beförderungskosten ab der EU-Grenze bis hin zum Bestimmungsort im Inland.

Der Steuersatz besteht bei der Einfuhrsteuer aus 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Dementsprechend ist er genauso hoch wie für inländische Umsätze. Einige Waren erhalten eine Ermäßigung auf 7 Prozent. Für Lieferungen bis zu 22 Euro existiert sogar eine Freigrenze. Hier entfällt die Einfuhrsteuer.

Verkehrsrecht

Im Transportrecht spielt die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten eine wichtige Rolle
Im Transportrecht spielt die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten eine wichtige Rolle

Auch das Verkehrsrecht spielt eine eigene Rolle im Transportrecht. Insbesondere im Straßengütertransport haben sich LKW-Fahrer an etliche Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten.

Insbesondere die Ladungssicherung ist hier von Relevanz, denn die zu transportierenden Güter müssen vor Schäden geschützt sein und dürfen natürlich auch keine Gefahr für den Verkehr darstellen. Daher kommen bei der Ladungssicherung besondere Hilfsmittel wie etwa rutschfeste Matten oder Zurrgurte zum Einsatz, damit die Ladung bei der Fahrt nicht verloren geht. Für die Sicherung der Ladung sind sowohl der Fahrer, als auch die Spedition und der Verlader verantwortlich.

Beim Transport von Gefahrgut, wie etwa chemische Stoffe, muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass der LKW mit einem Gefahrgutkennzeichen oder einer Warntafel bestückt ist. Daneben müssen LKW und Fahrer eine Schutzausrüstung besitzen.

Die Ausmaße, die ein LKW haben darf, sind klar festgelegt. So ist die zulässige Länge eines LKWs mit Anhänger (Lastzug) auf 18,75 Meter begrenzt. Die maximale Breite ist mit 2,60 Meter bemessen, wenn es sich um klimatisierte Fahrzeuge handelt bzw. 2,55 Meter für alle übrigen Fahrzeuge, wie zum Beispiel Omnibusse, LKWs und Sattelauflieger. Für alle gilt wiederum eine maximal erlaubte Höhe von 4,00 Metern.

Auch das zulässige Gesamtgewicht ist streng regelt und richtet sich nach der Anzahl der Achsen. Diese liegt zwischen 18,00 Tonnen bei zweiachsigen Anhängern und 40,00 Tonnen bei einer Fahrzeugkombination mit fünf bzw. sechs Achsen. Eine Ausnahme bildet ein Fahrzeug, welches einen ISO-Container von 40 Fuß transportiert. Hier liegt das maximale Gesamtgewicht bei 44,00 Tonnen. ISO-Container sind Großraumbehälter aus Stahl, wie man sie von der Seefracht kennt.

Besonderes Augenmerk wird bei Kontrollen auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gelegt. So muss nach einer Fahrt ohne Unterbrechung von maximal 4 ½ Stunden eine Pause eingelegt werden, die mindestens 45 Minuten andauern muss. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich das Fahrzeug befindet. So muss der Fahrer beispielweise in einem Stau auf dem Standstreifen parken und dort seine Pause einhalten, sollten die 4 ½ Stunden Fahrzeit bis dahin überschritten sein.

Hinzukommend regelt das Recht in der StVO ein Feiertags- und Sonntagsfahrverbot für LKW-Fahrer. Dies dient dem Umweltschutz, ebenso wie dem Schutz vor Lärmbelästigung und gilt für LKWs ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.

Begeht der Fahrer des LKWs eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Abstandsverstoß und es passiert dabei ein Unfall, dann kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Insbesondere dann, wenn es um Ansprüche von Schadensersatz geht.

Bestrafungen gegen Vergehen gegen das Transportrecht und Speditionsrecht

Wer übernimmt im Transportrecht die Haftung für einen Transportschaden?
Wer übernimmt im Transportrecht die Haftung für einen Transportschaden?

Im Transportrecht und Speditionsrecht gelten besondere Reglungen im Bereich der Haftung, welche entsteht, wenn es etwa zu einem Transportschaden oder zu Lieferverzug kommt. Laut § 425 HGB haftet daher der Frachtführer für Schäden, welche während der Beförderung durch Beschädigung oder den Verlust der Güter entstehen. Genauso verhält es sich beim Überschreiten der Lieferfrist, denn in diesen Fällen begeht er eine Pflichtverletzung.

Das bedeutet, dass der Fahrer grundsätzlich ab der Übernahme der Güter bis hin zu ihrer Übergabe an den Empfänger haftbar ist. Eine Abweichung entsteht, wenn bei der Schadensverursachung das Verhalten des Versenders oder aber des Empfängers mitwirkt. Ein Beispiel dafür wäre, dass der Frachtbrief nicht alle notwendigen Informationen enthielt. In diesem Fall hat der Versender die Schadensregulierung zu tragen und muss die Güter ersetzen, da hier ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vermutet wird.

Allerdings sind die Entschädigungen auf einen Haftungshöchstbetrag begrenzt. Bei Verlust oder Beschädigung sind es höchstens 8,33 Sionderziehungsrechte pro Kilogramm des Rohgewichts der Güter. Handelt es sich um einen Lieferverzug, dann haftet der Frachtführer höchstens mit dem Dreifachen des Betrages der Ladung.

Dazu können diverse Situationen zu einer Haftungsbeschränkung/Haftungsausschluss kommen, wenn diese nicht vermeidbar waren. Etwa wenn es zu einem Verkehrsunfall kam, an dem der Fahrer keinerlei Schuld trägt. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten in der Schuldfrage, ist es ratsam, Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Transportrecht aufzunehmen und sich von diesem rechtlich beraten zu lassen.

Das Transportrecht und Speditionsrecht reglementiert wichtige Bestimmungen, die der Beförderung von Ladungsgütern dient und auch internationales Recht betreffen. Von besonderem Interesse sind die Ladungssicherung, die der Gefahrenabwehr im Straßenverkehr dient sowie die Frage nach der Haftung und die speziellen Vertragsbedingungen zwischen Spedition, Frachtführer und Versender, die im Frachtrecht geklärt werden. Ein fachspezifischer Rechtsanwalt für Transport- und Speditionsrecht hilft, wenn Rechtsstreitigkeiten zu klären sind.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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49 Gedanken zu „Transportrecht und Speditionsrecht

  1. Karin

    Sehr gehrtes Anwaltteam,
    meine mir verbliebenen Sachen ( 1 alter zweiteiliger Wohnzi.-schrank, 1 Bett zerlegt,1 Nachtisch,ein zerlegter Korridor-Schrank,1 Schaukelstuhl,1 alte Standuhr,Herd,Spülmaschine,Waschmaschine,1 Tiefkühlschrank, 1 Garten- Rollsieb von Scheppach zusammengebaut, 3-4 Plastikboxen für Gartenstuhlauflagen,) sehr viele Kartons ( wo ich selbst nicht weiß, was darin ist => habe schreckliches erlebt u. die “ Helfer“ waren nicht unbedingt hilfreich) mit Akten, Bekleidung, Schuhe und allerei Hausrat steht eingelagert bei Shurgard in 2 Lagerräumen.
    Dabei ist gutes Geschirr, Gläser von einer Umzugs-Entrümpelungsfirma ohne Verpackung einfach in Kartons gesetzt wurden, welches ich jetzt noch einpacken muß. Aber lt. HGB bin ich für Schäden während des Transportes selbst verantwortlich. Was soll ich machen? Es ist leider kein normaler Umzug und dazu noch von NRW nach Sachsen.
    Ich habe nicht viel Geld, d.h. ich muß schon darauf achten, für was ich es ausgebe.
    Die Umzugsfirma ist bei … gemeldet, aber sie verlangt eine Vorauszahlung von 2900,00 €. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich soll eine noch nicht erbrachte Leistung im Voraus bezahlen( überweisen!! oder in Bar) über so einen hohen Betrag!?
    Das Angebot beinhaltet Abholung u. 8 Tage Lagerung an ihrem Betriebshof (kostenlos).
    Auf der einen Seite steht, das es ein Transportfestpreis ist undsich nicht ändert.
    Auf der anderen Seite steht – Zitat : Mengen- u. Zeitangaben sind Ca. Angaben deren Abrechnung zum einen nach effektivem Verbrauch, zum anderen nach effektiver Arbeitszeit je angefangene halbe Stunde mit Abfahrt Betriebshof bis Wiederankunft Betriebshof erfolgt. Als Berechnungsgrundlage dient der Arbeitsschein. Zitat Ende.
    Heißt das,das ich dann noch am Entladungstag die Zeit bezahlen muß und auch die Fahrzeit (über 580 km) Hin-u. Zurück dazu kommt?
    Was soll ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Karin

  2. Ellen

    Wo bleibt denn meine Antwort auf die Frage mit den Dkument was ich bei einer Spedition bezahlen soll ( 950 Euro ) Ich brauch die Antwort so schell es nur geht man will mich anscheinend betrügen den Eindruck habe ich deswegen benötige ich eine schnelle Antwort Ihrerseits vielen Dank Ellen.

    1. anwalt.org

      Hallo Ellen,

      wenn Sie vermuten, betrogen zu werden, wenden Sie sich an die Polizei. Wir können rechtlich nicht beurteilen, ob die erhobenen Kosten gerechtfertigt sind oder nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Ellen L.

    Einen schönen guten Tag Muß ich für ein sehr wichtiges Dkument bei einer Spedition 950 Euro bezahahlen wenn ja warum und ist der Preis für nur so ein Dkkument angemessen ?? Ich bitte um eine schnelle Antwort Ihrerseits Vielen Dank .

  4. Peter

    Hallo,
    bei einem Speditionsversand ist dem Fahrer beim Aufladen das Transportgut umgefallen. Die Sache ist jetzt soweit beschädigt, das sie nicht mehr zu verwenden ist. Der Wert lag bei ca 700€, werden mir diese 700€ bezahlt oder bekomme ich die Transportkosten in Höhe von 150€ auch wieder zurück?
    mfg
    Peter

    1. Peter H

      Guten Morgen,

      wir beladen häufig LKWs mit mehreren Entladestellen.

      Nun stellt sich die Frage, wer ist verantwortlich für die richtige Entladung.

      Zur Konstellation:

      Wir beauftragen eine Spedition bei uns zu laden.
      3 Endkunden mit 3 verschiedenen Abladestellen.
      Jeder Kunde erhält 3 Pakete.
      An der ersten Abladestelle läuft alles super.
      An der zweiten lädt der Kunde ein falsches Paket ab, welches eigentlich dem 3 Kunden gehört.
      An der letzten Abladestelle lädt der letzte Kunde ebenfalls 3 Pakete ab. 2 von seinen, eines von Kunde Nr.2

      Dem dritten Kunden entstehen Kosten (4 Mitarbeiter + Kran + Sperrung der Straße o.Ä.)

      Inwiefern kann ich den zweiten Kunden dafür verantwortlich machen? Und in welcher Höhe können die Kosten weiterbelastet werden? Der dritte Kunde hätte ja, nur mal angenommen auch mit 8 Mitarbeitern auf der Baustelle stehen können. Kann man auch die Spedition belangen?
      Da muss es doch eine Bemessungsgrundlage geben oder nicht?

      Dieses Thema beschäftigt uns schon länger.

      Besten Dank.

      Grüße Peter

  5. Erwin H.

    Sehr geehrtes Anwalt Team,
    Wir haben mit Hermes ein Paket versandt, dieses ist beim Käufer nie angekommen!
    Hermes offeriert mit einem Versicherungsschutz von 500 €. Obwohl alle Belege (Einlieferungsquittung eidesstattliche Erklärung des Empfängers) über den Verlust per Einschreiben versandt wurden, reagiert Hermes in keiner Weise.
    Für meinen Anwalt ist der Streitwert ca. 120,- € für eine Bearbeitung zu gering.
    Frage: Was kann ich noch unternehmen um an den Schadenersatz zu kommen.
    Mit herzlichen Grüßen
    Erwin

  6. Christian K.

    Es sind 8,33 SZR/Kg nicht 8,33 €/Kg laut IHK

    1. anwalt.org

      Hallo Christian K.,

      vielen Dank für den Hinweis. Es wurde angepasst.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Arminia1905

    Hallo!

    Wenn ich bestellte Ware zu einem festen Liefertermin,welcher mir durch die Spedition per Email gesendet wurde,die Ware nicht erhalte,habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
    §461 Abs.2 HGB?

    In meinem Falle habe ich einen Tag frei genommen für den Liefertermin,den ich von der Spedition bekommen habe.Ein weiterer Tag fällt am Folgetag an.Das sind 2 Tage die ich von der Arbeit fernbleiben musste.
    In der Live-Tracking-Sendungsverfolgung des Spediteurs war auch immer der der Hinweis mit dem zuerst vereinbarten Termin vermerkt.Mit Hinweis „in Zustellung“.
    Screenshots habe ich.

    Falls Schadensersatz,in welcher Höhe?

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Arminia1905,

      wir können keine pauschale Aussage treffen und empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bei etwaigen Ansprüchen auch zur Höhe dieser beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Danny

    Hallo,

    ich als Empfänger habe mein Paket (Sperrgut) mehrfach nicht zum vereinbarten Termin erhalten. Es gab keinerlei Rückmeldung von der Spedition oder dem Fahrer. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein den Auftrag komplett zu stornieren? Kann ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen, wenn ich die Ware unverschuldet nie bekommen habe und wer trägt dann die Rücksendekosten?

    1. anwalt.org

      Hallo Danny,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Verbraucherschutzverein bzw. an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Mark

    hmm weiss nicht wie anfangen.ich habe eine frage zu transportgesetz.
    meine transport firma mit sitz in der usa hat mehrere packete von mir verloren.
    jetzt warte ich seit 11.09 vergebens auf eine Lösung seitens der firma.
    am anfang hiess es immer sie brauchen mehr zeit zum den fall abschliessen.
    mittlerweile bekomme ich nicht mal mehr eine antwort auf meine emails.
    leider kann ich nichts dagegen machen und möchte mich informieren wie ich rechtlich dagegen vorgehen kann?

    1. anwalt.org

      Hallo Mark,

      in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie rechtlich beraten und mit Ihnen besprechen, wie Sie vorgehen können. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Marcin

    Wie viel Zeit hat man nach dem deutschen Recht, um eine Reklamation vorzubringen, im Kabotagetransport, wenn die Verpackungen beschädigt.

    1. anwalt.org

      Hallo Marcin,

      gemäß § 438 Handelsgesetzbuch, sind Reklamationen unverzüglich nach Erhalt beziehungsweise bei Ablieferung der Ware vorzubringen. Sind Schäden äußerlich nicht erkennbar, muss eine Reklamation spätestens innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. M. Specht

    Liebes Team, an manchen Ladestellen bei uns dürfen die Fahrer nicht bei der Beladung anwesend sein (Sicherheitsgründe etc.). Sie müssen aber nach der Beladung auf der Ladeliste dokumentieren, dass sie die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand übernommen haben. Wenn sie das nicht tun, erhalten sie keine Ware bzw. wird diese wieder abgeladen. Nach HGB trägt der Spediteur die Verantwortung für die Ware, sobald diese auf seinem LKW ist und somit in seinem Gewahrsam. Kommt die Ware beschädigt beim Kunden an, ist der Spediteur automatisch schuld. Auch wenn die Ware nachweislich nach der Beladung auf direktem Weg zum Kunden transportiert wurde. Somit hat der Spediteur immer den schwarzen Peter. Ist das wirklich rechtens? Ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Fahrer immer bei der Beladung dabei ist und einen möglichen Schaden sofort dem Verlader anzeigen kann? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich in unserer Firma für die Kundenbeschwerden zuständig bin und wir alle nicht nachvollziehen können, dass die Verladebetriebe immer fein raus sind.

    1. anwalt.org

      Hallo M. Specht,

      in diesem Fall sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, wie Sie das rechtlich am besten mit Ihren Kunden regeln können. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten und können daher auch nicht beurteilen, ob die Auslegung der gesetzlichen Regelungen immer korrekt abläuft.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Gabi D

    Hallo anwalt.org-Team,

    mit der Spedition wurde ein Fixtermin zur Anlieferung an unseren Kunden vereinbart. Dieser wurde nicht eingehalten (weil die Ware bei Spedition kurzfristig nicht auffindbar war) und erst einen Tag später angeliefert.
    Durch die verspätete Anlieferung hat uns unser Kunde seine zusätzlich angefallenen Anreise- und Personalwartekosten in Rechnung gestellt. Diese wollten wir nun der Spedition in Rechnung stellen.
    Die Spedition lehnt diese jedoch ab, weil über DTV Güterversicherung nur „das eigene Interesse“ versichert wäre (lt. deren Aussage wären darüber nur Kosten für eigene Mitarbeiter abgedeckt, aber nicht die uns in Rechnung gestellten „fremden“ Kosten).

    Frage: Ist das so korrekt? Haftet die Spedition aufgrund HGB §423ff nicht für Lieferverzug bis zum 3-fachen Frachtsatz? Und dient die Rechnung des Kunden dann nicht als Schadensnachweis?

    Danke und schöne Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Gabi D,

      wir können leider keine rechtliche Beratung anbieten, daher ist es in diesem Fall empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie bezüglichen des weiteren Vorgehens beraten und den Sachverhalt klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Sabine

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Frachrechnung, muss ich die als Unternehmen zahlen, wenn die Ware beschädigt beim Kunden ankam. Zusätzlich den Rücktransport auch noch in Rechnung gestellt worden ist.
    Ware ist über eine Zusatzversicherung abgedeckt, die Frachtrechnungen nicht.
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine,

      in diesem speziellen Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen versierten Anwalt zu wenden. Hier kommt es darauf an, ob die Kosten unter die Nacherfüllungspflicht des Unternehmers fallen oder nicht. Dies können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. G u S

    Eine Spedition hat unsere Gartenmöbel aus Privatverkauf abgeholt und verweigert jetzt die Auslieferung! Ich weiß garnicht wie wir uns verhalten sollen, da die Spedition scheinbar schon bekannt ist. Ein befreundeter Anwalt meinte es wäre hier „die Soße teurer als der Knödel“ aber wir können denen doch nicht unsere Ware schenken?! Anzeige haben wir schon erstattet, liegt bei der Staatsanwaltschaft.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      wenn Sie die Speditionsfirma beauftragt haben, müssen Sie in der Regel selbst gegen diese vorgehen. Ihr Anwalt kann die Aussicht auf Erfolg dabei sicher realistisch einschätzen. Den Rat eines Anwalts können wir an dieser Stelle nicht ersetzen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. B. Direk

    Hallo,

    ich habe hier einige spezifische Fragen, sowie auch grundsätzliche. Wie lange darf eine Seefracht von China nach Österreich benötigen? Der österreichische Spediteur kann hier wohl nicht für etwaige Aussagen des Chinesischen Spediteurs verantwortlich gemacht werden. Aber gibt es hier zumutbare Grenzen unter Berücksichtigung etwaige Verspätungen der Seefrachtführer (Reedereien)?

    In diesem spezifischen Fall hat die Ware anstelle der angewiesenen 30 Tage ca. 75 Tage bis zur Auslieferung benötigt und es ist dadurch ein nicht unerheblicher Umsatzschaden entstanden (obwohl hier nur Richtzahlen als Referenz genommen werden können, fällt dieser auf jeden Fall in den 5 stelligen Bereich), was der lokale Spediteur, wie üblich auf die Zollabfertigung in HH abschiebt.

    Der Österreichische Spediteur weigert sich die Ware (Maschinen und Material, ca 3.5 Tonnen) direkt vor dem Geschäft abzuliefern, da die Straße zu eng für einen LKW ist und die Ware somit mit Hubwagen über ca. 35m Kopfsteinpflaster transportiert werden müsste was der Spediteur ablehnt. . Das ist sicherlich kein Problem bei 50kg aber mit 3500kg wird es schon sehr problematisch. Zu bemerken wäre hier dass Kopfsteinpflaster ist nicht unüblich ist in dem Teil der Stadt.

    Wie sieht die Rechtslage hier aus? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. anwalt.org

      Hallo B. Direk,

      wir können leider keine Aussage zur rechtlichen Lage in Österreich treffen, da sich dieser Ratgeber nur mit der Sachlage in Deutschland befasst. In diesem Fall sollten Sie sich an die zuständigen österreichischen Stellen bzw. einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Flora

    Guten Morgen

    Unsere Firma hat eine Rechnung offen mit einer Firma diese Rchnung ist vom 16.04.15.
    Wir haben mit der Firma gesprochen und diese hat uns gesagt das diese Rechnung verjährt ist. Wir würden gerne wissen ob das möglich ist un wenn ja ab wann eine Rechnung verjährt.

    1. anwalt.org

      Hallo Flora,

      die allgemeine Verjährung beträgt gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung fällig wurde. In Ihrem Fall ist die Rechnung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen also noch nicht verjährt, dies geschieht erst am 31.12.2018.

      Für eine nähergehende Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Ivo

    Hallo liebes Anwalt org Team,

    Ich habe ein Frage an euch. Wenn ich von Deutschland aus auf die Kanarischen Inseln einen Umzug tätigen möchte. Welche Dokumente muss ich dafür berücksichtigen und wie hoch sind die Zollkosten ? Welche Sonderregelungen gibt es dort?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort, denn es ist sehr schwer im Internet gescheite Informationen zu finden

    MfG

    Ivo

    1. anwalt.org

      Hallo Ivo,

      informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Behörde, beispielsweise bei dem dortigen Auswärtigen Amt. Die Zollkosten können Sie ebenso direkt beim Zoll erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Florida

    hallo, eine frage ans team: gilt ladezeit als ruhe- oder lenkzeit? Mein chef is der meinung das ladezeit nciht lenkzeit ist. ich find aber das ist auch keine ruhezeit?

    1. anwalt.org

      Hallo Florida,

      die Ladezeit gilt als Arbeitszeit. Es ist also weder Lenk- noch Ruhezeit. Die Lenkzeit ist ein Teil der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beinhaltet unter anderem: Fahren. Be- und Entladen sowie Reinigung und Wartung des Fahrzeuges.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Günni

    Hallo! wie sieht das aus darf ich als lkwfahrer dreimal die woche 10 std lenkzeit haben ubnd drauaf die woche durch einmal 10 h sonst 9h wieder ausgleichen?? weil eigentlich ist ja nur zweimal die woche 10 std erlaubt. Geht das?
    gruß,günni.

    1. anwalt.org

      Hallo Günni,

      die maximale Gesamtlenkzeit über zwei Kalenderwochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Dietmar

    wenn ich bei ner spedition angestellt bin und die ladung im lkw nicht richtig gesichert ist und was passiert wer bekommt dann schuld und muss zahlen? ich als fahrer oder mein chef? und gibts dafür auch punkte wenn ja wer krieght die?

    1. anwalt.org

      Hallo Dietmar,

      die Ladungssicherung obliegt vor allem der Verantwortung des Verladers und des Fahrers. Als Verlader gilt der Leiter der Ladearbeiten. Liegt keine spezielle Regelung bzw. eine Übertragung dieser Aufsichtspflichten auf nachgeordnetes Personal vor, gilt der Vorgesetzte als Verantwortlicher. Daher treffen mögliche Bußgelder bei mangelnder Ladungssicherung sowohl Verlader als auch Fahrer. Ein Punkt kann in folgenden Fällen verhängt werden: Ladung nicht ausreichend gegen das Herabfallen gesichert (mit Gefährdung), Ladung ist nicht ausreichend gegen das Herabfallen gesichert (Sachschaden), Führen des Fahrzeuges bei einer Ladungshöhe von über 4,20 Meter war.

      Ihr Team von anwalt.org

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