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FAQ: Toleranzabzug
Da die zulässige Maximalgeschwindigkeit innerorts stets unter 100 km/h liegt, muss normalerweise eine Toleranz von 3 km/h vorgenommen werden, wenn Sie innerorts geblitzt wurden.
Der vorgeschriebene Toleranzabzug bei einem Blitzer außerorts richtet sich ebenfalls nach der gefahrenen Geschwindigkeit: Bei unter 100 km/h beträgt er 3 km/h, bei einem höheren Tempo 3 Prozent. Letzteres ist vor allem auf der Autobahn häufig der Fall.
In der Regel spielt es in Bezug auf den Toleranzabzug keine Rolle, ob es sich um einen mobilen oder einen festen Blitzer handelte. Lediglich bei sogenannten Videonachfahrsystemen gelten andere Toleranzwerte. Infos dazu erhalten Sie hier.
Video: Das Wichtigste zum Toleranzabzug
Bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung muss ein Toleranzabzug stattfinden
Wer sich nicht an die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit im Verkehr hält, läuft schnell Gefahr, geblitzt zu werden. Schließlich befinden sich unzählige Blitzer und Messgeräte auf deutschen Straßen, die sowohl mobil als auch stationär zum Einsatz kommen und nur darauf warten, Temposünder abzulichten. Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung ist maßgeblich für die daraufhin drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Da jedoch kein Gerät die Geschwindigkeit eines Kraftfahrers exakt bestimmen kann, muss stets ein gewisser Toleranzabzug beim Blitzen stattfinden. Ansonsten bestünde die Möglichkeit, dass einem Fahrer fälschlicherweise ein höheres Tempo angelastet wird. Doch wie hoch ist die Toleranz, die vom Messergebnis abgezogen wird? Spielt es dabei eine Rolle, ob der Verstoß inner- oder außerorts stattgefunden hat? Und macht es einen Unterschied beim Toleranzabzug, ob ein mobiler Blitzer oder ein stationäres Gerät eingesetzt wurde? Die Antworten finden Sie im folgenden Ratgeber.
Wie hoch ist der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Um verlässliche Ergebnisse liefern zu können, muss jedes Messgerät in regelmäßigen Abständen geeicht und gewartet werden. Aber selbst dann ist nicht ausgeschlossen, dass es zu minimalen Ungenauigkeiten kommt. Um einen Ausgleich dafür zu schaffen, muss daher bei jeder Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug vorgenommen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein Schnellfahrer bei der Messung benachteiligt wird.
Wie hoch der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer sein muss, bestimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wie folgt:
- Lag die gefahrene Geschwindigkeit unter 100 km/h, müssen 3 km/h vom Messergebnis subtrahiert werden.
- Bei einer höheren Geschwindigkeit liegt der Toleranzabzug bei 3 Prozent.
Dementsprechend ist es zunächst einmal vollkommen unerheblich, ob sich der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte, da für den Toleranzabzug lediglich die Geschwindigkeit von Bedeutung ist, die der betroffene Fahrer auf dem Tacho hatte, als er geblitzt wurde. Darüber hinaus spielt es ebenfalls keine Rolle, ob die Zuwiderhandlung von einem festen oder einem mobilen Blitzer aufgezeichnet wurde, da auch dies in der Regel keinen Einfluss auf die abzuziehende Toleranz hat.
Diese Grafik fasst die Vorschriften zum Toleranzabzug noch einmal zusammen:
Inwieweit sind die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog vom Toleranzabzug abhängig?
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele, die aufzeigen, inwieweit der bei jedem Messergebnis von einem Blitzer vorgeschriebene Toleranzabzug Einfluss auf die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nimmt:
- Toleranzabzug in einer 30er-Zone: Sie wurden in einer Tempo-30-Zone innerorts mit einer Geschwindigkeit von 53 km/h von einem Blitzer abgelichtet. Demzufolge wären Sie 23 km/h zu schnell gewesen, was gemäß Bußgeldkatalog 115 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Da Ihr Tempo unter 100 km/h lag, bedeutet dies einen Abzug von 3 km/h. Ihre festgestellte Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug beträgt demzufolge 50 und nicht 53 km/h. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h sieht der Bußgeldkatalog lediglich ein Verwarnungsgeld von 70 Euro vor.
- Toleranzabzug bei einem Blitzer auf der Autobahn: Sie wurden auf der Autobahn mit einem Tempo von 144 km/h geblitzt, auf dem entsprechenden Abschnitt waren jedoch nur 100 km/h zulässig. Auf einen Tempoverstoß von 44 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften folgen laut Bußgeldkatalog 320 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Weil Sie schneller als 100 km/h unterwegs waren, liegt der Toleranzabzug auf der Autobahn bei einem Blitzer bei 3 Prozent, in dem Fall also bei 4,32 bzw. abgerundet 4 km/h. Daher waren Sie „lediglich“ 40 km/h schneller unterwegs als erlaubt und müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt rechnen. In diesem Szenario hat der Toleranzabzug außerorts also dafür gesorgt, dass Sie ohne Fahrverbot davonkommen.
Ausnahme: Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Allgemein ist der Toleranzabzug zwar nicht davon abhängig, welches Messgerät verwendet wurde, jedoch gilt dies nicht für eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Bei einer solchen befinden sich die Polizeibeamten in einem zivilen Fahrzeug, welches mit einem sogenannten Videonachfahrsystem ausgestattet ist. Dadurch kann das Tempo des Vordermanns ermittelt werden, indem sie diesem hinterherfahren.
Da Videonachfahrsysteme als fehleranfällig gelten, reicht ein Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent nicht aus, um einem ungenauen Messergebnis entgegenzuwirken. Daher müssen bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h 5 km/h und über 100 km/h 5 Prozent abgezogen werden, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren vorgenommen wurde.