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FAQ: Tierschutz
Hierbei handelt es sich um alle Maßnahmen mit dem Ziel, Tieren ein artgerechtes Leben zu gewährleisten. Die Tierrechte sollen dabei unter anderem sicherstellen, dass die Tiere kein unnötiges Leid erfahren.
In erster Linie sollen Gesetze und Verordnungen – wie etwas das Tierschutzgesetz – für die Einhaltung von Mindeststandards sorgen. Darüber hinaus können aber auch Verbraucher durch ihr Verhalten und ihre Kaufentscheidungen zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen.
Für Tierquälerei sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Wie lassen sich Tiere effektiv schützen?
Auf unserem blauen Planeten herrscht nach wie vor eine atemberaubende Vielfalt der Arten. Pflanzen und Tiere bevölkern die Erde und sorgen für ein lebendiges Treiben. Sie sind Teil unterschiedlichster Ökosysteme, die empfindlich gestört werden können, wenn die scheinbar alles beherrschende Spezies – der Mensch – dazwischenfunkt.
Doch auch in den Ballungszentren der Menschen finden sich Tiere, die darauf angewiesen sind, dass wir sie, wenn nicht artgerecht, dann doch wenigstens human behandeln. Der Tierschutz war lange Zeit ein mehr oder weniger freiwilliges Unterfangen, das vom Gewissen und der Empathie jedes Einzelnen abhing.
Dieser Ratgeber befasst sich mit dem Schutz der Tiere von ehrenamtlicher und juristischer Seite. Dabei betrachten wir das Tierschutzgesetz und seine Geschichte sowie andere Verordnungen, die den Umgang mit unseren animalischen Weggefährten juristisch reglementieren. Doch auch ehrenamtliche Projekte und Tierschutzorganisationen und deren Ziele werden kurz aber fundiert besprochen.
Tierschutz – Weiterführende Informationen
Fundtiere aufgegriffen – Wie verhalten Sie sich richtig?
Ab und an entwischen Haustiere ihren Besitzern in einem Moment der Unachtsamkeit. Mit etwas Glück werden die vierbeinigen Familienmitglieder aufgegriffen, bevor Schlimmeres passiert. Doch wo müssen Sie Fundtiere melden, wenn Ihnen eines zugelaufen ist? Dieser Ratgeber schafft Klarheit.
Tierschutzgesetz – Was steckt hinter dem Gesetz zum Tierschutz?
In vielen Ländern Europas besitzt der Tierschutz keinen besonders hohen Stellenwert. In Deutschland soll hingegen das Tierschutzgesetz dafür sorgen, dass Tieren kein unnötiges Leid zugefügt wird. Doch was deckt das Gesetz wirklich ab? Unser Ratgeber informiert Sie zu den wichtigsten Aspekten.
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) und andere Verordnungen zum Tierschutz
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1972 das Tierschutzgesetz, welches verschiedene Bereiche des Umgangs mit Tieren regelt. Doch erst 2002 konnte sich der Gesetzgeber dazu durchringen, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern.
Dazu wurde nach langen Verhandlungen zu einer „Drei-Wörter-Lösung“ gefunden. Und zwar wurden drei entscheidende Wörter dem Artikel 20a des Grundgesetzes hinzugefügt, der festlegt, welche Bereiche in Verantwortung gegenüber „künftiger Generationen“ geschützt werden sollen. Er ließt sich nun so:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
(Quelle: Art. 20a GG)
Bevor wir das Tierschutzgesetz und seine zwölf Abschnitte betrachten, lohnt ein Blick auf die Geschichte des rechtlich geregelten Tierschutzes.
Tierschutz als Schutz des Menschen und als Druckmittel
Das 1872 erlassene „Reichsstrafgesetzbuch“ bedrohte mit Strafe, wer „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Tiere boshaft quält oder misshandelt“. Dieser dürftige Passus stellte genaugenommen Menschen unter Schutz, die durch das gequälte und misshandelte Tier in Ärger versetzt werden könnten. Zudem galt dieser Akt lediglich als „Übertretung“, weshalb eine Strafe nicht zwingend verhängt werden musste.
Den nächsten Schritt gingen erst die Nationalsozialisten, deren Gesetzgebung freilich in erster Linie die Unterdrückung der jüdischen Bevölkerung zum Ziel hatte und ein Weltbild propagierte, welches das Verhältnis zwischen Mensch und Tier verschob.
So wurde beispielsweise das rituelle Schächten im „Gesetz über das Schlachten von Tieren“ unter Strafe gestellt.
Es ging die Aufhebung von Menschenrechten für „bestimmte Gruppen“ mit der Erlassung von Gesetzen zu Gunsten von Tieren einher. Denn während einerseits das Leidempfinden von Haus- und Nutztieren in den gesetzlichen Fokus gerückt wurden, konnten Menschen, die nicht in das ideologisch verblendete Weltbild der NSDAP passten, bekanntlich nicht auf die einfachsten Grundrechte hoffen.
In der DDR galten seit 1950 weitgehend die von den Nazis installierten Gesetze zum Tierschutz. Und auch in der BRD wurden sie als „vorkonstitutionelles Recht“ übernommen. Erst das Tierschutzgesetz löste es 1972 ab.
Die zwölf Abschnitte im Tierschutzgesetz
Im ersten der 22 Paragraphen ist in zwei Sätzen zusammengefasst, welche Zielsetzung das Gesetz hat und wo dessen Grenzen liegen. Der erste Satz lautet:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Laut diesem Grundsatz sollten alle Menschen Tierschützer sein, da ihnen eine Verantwortung zukommt, ihre „Mitgeschöpfe“ zu schützen. Woraus diese Verantwortung erwächstn wird nicht gesagt, doch kann eine christliche Konnotation herausgelesen werden, da von „Geschöpfen“ die Rede ist.
Leider resultiert aus dieser Verantwortung scheinbar keine allumfassende Pflicht zum konsequenten Schutz, wie der zweite Satz nahelegt:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Für Tierfreunde und Zynisten impliziert diese Formulierung, dass es vernünftige Gründe zur Tierquälerei geben kann. Und tatsächlich sind es immer wieder diese „vernünftigen Gründe“, die im Tierschutz rege diskutiert werden.
In ihrem Kommentar zum Tierschutzgesetz formulieren die Autoren Albert Lorz und Ernst Metzger es so: Es müssen „triftige und einsichtige“ Argumente vorliegen, die „unter den konkreten Umständen schwerer“ wiegen als „das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.“
So sind beispielsweise Tierversuche in Deutschland nur im Namen der Medizin erlaubt. Sie werden im fünften Abschnitt behandelt. In der Kosmetik dagegen ist es verboten, Versuche an den Mitgeschöpfen vorzunehmen.
Auch Produkte aus dem Ausland, die durch Tierversuche verifiziert wurden, dürfen in EU-Ländern nicht verkauft werden. Dabei gibt es jedoch Schlupflöcher und Ausnahmen, wie die Tierschutzorganisation Peta auf ihrer Webseite moniert.
Weiterhin behandelt das Tierschutzgesetz folgende Abschnitte:
- Erster Abschnitt: Grundsatz
- Zweiter Abschnitt: Tierhaltung
- Dritter Abschnitt: Töten von Tieren
- Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren
- Fünfter Abschnitt: Tierversuche
- Sechster Abschnitt: Tierschutzbeauftrage
- Siebter Abschnitt: Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
- Achter Abschnitt: Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
- Neunter Abschnitt: Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
- Zehnter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes
- Elfter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Zwölfter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
Wovor sind Tiere geschützt?
Neben den Grausamkeiten, denen Tiere nicht ohne nachvollziehbaren Grund ausgesetzt werden dürfen, gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die dem Tierschutz entsprechen. Es folgt eine Auswahl einiger dieser Vorgaben aus Paragraph 3 TierSchG:
- Kein von Menschen gehaltenes Haustier darf ausgesetzt oder zurückgelassen werden. (Nummer 3)
- Das Antrainieren von Verhaltensweisen unter Schmerzen ist verboten. (Nummern 1b und 5)
- Kein Tier darf zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung, etc. gezwungen werden, wenn es hierdurch Schmerzen erleidet. (Nummer 6)
- Es darf nicht zu besonders aggressivem Verhalten abgerichtet werden, in dessen Folge eigene Schmerzen oder das Leiden anderer Tiere entstehen. (Nummer 8a)
- Kein Tier darf als Preis oder Belohnung ausgelobt werden. (Nummer 12)
Welche Strafen erwartet einen, der sich der Tierquälerei strafbar macht?
Diese Frage wird im ersten Paragraphen des elften Abschnittes eindeutig beantwortet.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
(Quelle: § 17 TierSchG)
Gegen Tierquälerei sprechen also nicht nur das Gewissen und die Moral, sondern auch ein relativ hohes Strafmaß.
Ist das Tierschutzgesetz nicht rigoros genug?
Immer wieder werden Vorschläge zur Änderung und Verschärfung des Gesetzes eingereicht, die den Tierschutz vorantreiben sollen. Jedoch wirken mächtige Lobby-Interessen dagegen. Denn gerade wirtschaftlich gesehen ist der Tierschutz eher hinderlich als nützlich.
Beispielsweise sollte das Brandmarken von Pferden unter der damaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner verboten werden. Jedoch wurde das Vorhaben kurz vor Beschluss wieder abgesägt.
So werden Tierrechte immer wieder gegen Interessen der Menschen abgewogen. Dies gilt besonders im Bereich der Nutztierhaltung. Für den Umgang mit dieser Tiergruppe hat der Gesetzgeber eine eigene Verordnung erlassen, welche im nächsten Abschnitt dieses Ratgebers behandelt werden soll.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
Im Oktober 2001 wurde diese „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ verabschiedet. Sie gilt für „das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken“ (Quelle: § 1 TierSchNutzV) und wird auch „Legehennenverordnung“ genannt, weil sie dem 2009 endgültig durchgesetzten Verbot von Legebatterien zur Eiproduktion den Anstoß gab.
Es werden jedoch auch andere Nutztiere und deren Haltung in den Fokus genommen, wie sich leicht aus den Überschriften der acht Abschnitte erkennen lässt:
- Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2: Anforderungen an das Halten von Kälbern
- Abschnitt 3: Anforderungen an das Halten von Legehennen
- Abschnitt 4: Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- Abschnitt 5: Anforderungen an das Halten von Schweinen
- Abschnitt 6: Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- Abschnitt 7: Anforderungen an das Halten von Pelztieren
- Abschnitt 8: Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Ein Mindestmaß an Tierschutz während der Haltung von Nutztieren wird im dritten Paragraphen der TierSchNutzV sichergestellt. Demnach ist darauf zu achten, dass jedem Tier ausreichend Nahrung und Wasser sowie bestimmte Schutzmechanismen im Bezug auf Witterung, Räuber oder sonstigen Stress zugänglich sind.
Dabei sorgen Formulierungen wie „dass Verunreinigungen des Futters und des Wassers sowie Auseinandersetzungen zwischen den Tieren auf ein Mindestmaß begrenzt werden“ (Quelle § 3 TierSchNutzV) bei Aktivisten der Tierhilfe für Unverständnis, da sie teilweise große Schlupflöcher lassen und im Einzelfall dem Ermessen des Halters zu viel Spielraum geben können. So sind Tierrechte in ihren Augen nur unzureichend geschützt.
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG): Tierschutz mit der Flinte
Die in Deutschland vorkommenden Wildtiere dürfen unter Umständen gejagdt werden. Das BJagdG sieht also keine Regelunge für die Jagd auf exotische Tiere wie Tiger, Krokodile oder Elefanten vor. Das Wilderei- und Einfuhrverbot solcher Tierarten wird international geregelt.
In Deutschland „jagdbare“ Tiere sind, soweit der Besitzanspruch geklärt ist:
- Haarwild, wie etwa Rotwild, Hasenarten, Luchs, Fuchs und Dachs sowie
- Federwild, worunter Fasane, Wachteln, Wildgänse oder Graureiher zählen.
Für den Tierschutz ist der erste Paragraph interessant, in dem es im dritten Absatz heißt:
Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
Interessant ist die Erwähnung der Weidgerechtigkeit, da sie eine Art ungeschriebenes Gesetz von Jägern und Fischern darstellt, was die Methoden des Nachstellens, Zueigenmachens und schließlich der Tötung von Wild betrifft. Die Weidgerechtigkeit verlangt, möglichst „humane“ Methoden der Jagd zur Anwendung kommen zu lassen und gilt daher als so etwas wie ein Vorläufer des modernen Tierschutzes.
In Deutschland gilt beispielsweise das Schießen von Rotwild mit Schrotkugeln nicht mehr als weidgerecht, während diese Praxis in der Schweiz oder in Schweden unter Jägern noch als zulässig gilt.
Tierschutz auf ehrenamtlicher oder Non-Profit-Basis
Sowohl Tierheime als auch Tierschutzorganisationen geben in Deutschland Interessierten die Möglichkeit, sich im Tierschutz zu engagieren.
Ob Tiernothilfe oder Tierrettung – in beinahe jeder Gemeinde gibt es entsprechende Vereine oder Treffpunkte. Der erste Tierschutzverein gründete sich übrigens bereits 1837, also lange, bevor es wirksame Gesetze für den Tierschutz gab.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Der 1881 gegründete Tierschutzbund fungiert als Dachorganisation vieler Tierschutzvereine in Deutschland. Unter seiner Führung sind rund 800.000 Tierschützer bundesweit aktiv. Als eine seiner größten Erfolge gilt die Änderung des Grundgesetzes. Die oben erwähnte Ergänzung des Artikels 20a wurde vom Deutschen Tierschutzbund angestoßen.
Sollten Sie ein Tierheim in Ihrer Nähe suchen, um Ihre Familie etwa durch Hunde oder Katzen zu bereichern, so empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite des Tierschutzbundes. In nahezu jeder größeren Stadt findet sich mindestens ein Tierheim, das unter seinen Fittichen steht.
Tierschutz ohne Grenzen e.V.
Wenn es darum geht, die Tierheime Deutschlands zu entlasten, kommt der Verein „Tierschutz ohne Grenzen“ ins Spiel. Dieser vermittelt herrenlose Tiere an Pflegefamilien. Dabei soll die Hilfe und der Tierschutz nicht nur Welpen und Katzenbabys zu Gute kommen, sondern ausdrücklich auch älteren Tieren mit Geschichte.
Der Verein konzentriert sich dabei nicht nur auf Tiere in Deutschland. Dass Tierschutz auch in Italien, Spanien und anderen EU-Ländern notwendig ist, versteht sich von selbst. Deshalb werden im Rahmen der Tiernothilfe auch Reisen in andere Länder geplant, um die Mitgeschöpfe beispielsweise zu entwurmen und zu impfen. Allerdings muss dafür die Vereinskasse gut gefüllt sein.
Artgerecht Tierschutz e.V.
Dieser Verein unterstützt, wie viele andere Organisationen dieser Art, die Menschen dabei, den Tierschutz in ihrem Alltag zu leben. Dafür bietet er unter anderem:
- Aufklärung über die artgerechte Haltung verschiedener Tiere. Dies gilt für Personen, die bereits im Besitz eines Tieres sind und für solche, die sich mit dem Gedanken tragen, eines in ihren Haushalt aufzunehmen.
- Ansprechmöglichkeiten für Menschen, die Zeuge von Tierquälerei oder nicht artgerechter Haltung geworden sind. Fühlen Sie sich von Ihrem Veterinäramt nicht ernst genommen oder haben Sie das Gefühl, Ihre Meldung führt nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie sich an diesen Verein mit Sitz nahe Frankfurt (Main) wenden. Er ist überregional und sogar international tätig.
Hallo,
habe heute folgende Situation erlebt: Zwei Ziegen haben sich auf einem eingezäunten und verriegelten Nachbargrundstück in einem Zaun verfangen. Die Tiere waren total verheddert, wohl schon länger in dieser Situation, da das eine schon leblos schien. Ich habe mich entschieden, nicht auf den Besitzer zu warten (der lange nicht kam), bin über Tor geklettert und habe die Tiere befreit. Mir ist klar, dass ich damit seinen Eigentumsanspruch/Privatgrundstück nicht respektiert habe. Aber ich musste abwägen, ob ich bei diesem Notfall helfe (ein Schaf war am Ersticken) oder zuschaue.
Hab ich nicht damit sein Eigentum, nämlich das leidende Tier, auch geschützt??
Warum stehen Eigentumsrechte über dem Schutz unserer Mitgeschöpfe??
Warum werden Tierschützer sogar vor Gerichte gezerrt, nur weil sie Grenzen überschreiten (müssen) und Missstände aufdecken??
Guten morgen bei uns Wohnung eine Familie die hat ein Hund der heiß struppi die gehen nur zweimal am Tag raus und dann nur auf der Wiese ich habe Schon beim Veterinäramt angerufen und geschrieben die Kümmern sich nicht der Hund Bellt 4 Stunden Bitte können sie Mir helfen Bitte zurück Schreiben Frau N
Es passiert in Deutschland zuwenig und zulangsam für den Tierschutz !!!! Weil-eine große Lobby und die Politik zusammen arbeitet,also alles wie immer-ich schütze was ich liebe-meinen Hund -gegen alles.
Guten Tag,
ich benötige Hilfe in folgender Angelegenheit.
Seit fast 3 Jahren kümmere ich mich um 2 alte Pferde…ich bezahle alles….Futter…Weide ..Hufschmied
Die Besitzerin, die einen Reitstall hat…hat mir mündlich zugesagt..dass sie sich um Mistabtransport und Heu kümmert. Sie hat nicht Wort gehalten, sondern mir per WhatsApp mitgeteilt..wenn ich das nicht machen würde..dann würden die Pferde eben weg kommen.
Im Feb. hat sie sich wieder gemeldet, sie wolle die Pferde jetzt für 1€ an mich abtreten. Als ich sie um eine Einladung und ein Auge in Auge Gespräch bat, habe ich nichts mehr von ihr gehört.
Nun ist folgende Situation eingetreten, eins der Pferde ist wegen einer Kolik in der Tierklinik. Die Besitzerin weiß Bescheid..nimmt aber keinen Kontakt zu mir auf.
Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank in voraus für eine Antwort.
Ich weiss nicht ob die Frau wirklich Hunde hat aber ich möchte das melden das die Person [von Redaktion editiert] Betrügereien macht und Geld abzockt. Ich habe eine Anzahlung gemacht und vereinbart nach dem der Hund wohlauf angekommen ist zahle ich den Rest. Und falsche Daten bekommen und eine Aufforderung noch mehr Geld zu bezahlen da der Hund sonst nicht kommen kann. Ich denke ich war ein wenig naiv und habe am guten Menschen gedacht sie macht ein Rabatt weil sie keine zeit mehr für die Welpen hat wegen der Arbeit und möchte einen guten Platz für sie finden.
[von Redaktion editiert]
Sie hat 3 verschiedene nahmen
[von Redaktion editiert]
Und die Adresse für den Geld Transfer.
[von Redaktion editiert]
Mehr hab ich nicht Raus gefunden.
Ich hab mal alle Inserat Seiten angeschrieben.
Vielleicht ist ihnen einen Namen bekannt.
Ich weiss schon das ich mein Geld nicht zurück bekomme.
Aber ich hoffe das dies niemanden anders passiert.
Und das war mir eine Lehre liber zu anerkannten züchtern gehen und die Welpen anschauen und mehr bezahlen für ein Richtiger Hund.
Freundliche Grüsse
Esther S.
Hallo Esther S.,
in diesem Fall sollten Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Darüber hinaus ist es auch empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Vielen dank für die Informationen. Ich liebe Tiere und bin auch gegen Tierquälerei und deswegen ist es auch gut das es Tierschutzgesetze gibt und Tierschutzvereine.
Gruß Anna