FAQ: Tierrecht
Laut Gesetz gelten Tiere nicht als Sachen und genießen einen besonderen Schutz.
Juristisch spielen insbesondere die Aspekte des Tierschutzes, die Vorgaben einer möglichst artgerechten Haltung sowie Haftung der Tierhalter eine wichtige Rolle.
Nein, denn damit ein Richter bei Gericht über einen möglichen Gesetzesverstoß entscheidet, muss die Klage von einer juristischen Person in die Wege geleitet werden.
Inhalt
Gesetzliche Regelungen zu Tieren
Der 90. Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches spiegelt die ambivalente Gesetzeslage für Tierrechte in Deutschland wider:
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. (Quelle: § 90a BGB)
Einerseits sollen Tiere Rechte besitzen, die in „besonderen Gesetzen“ reglementiert sind. Andererseits gelten die Vorschriften für Sachen. In den meisten Fällen greift dennoch das Tierschutzgesetz, da viele Vorgänge in diesem definiert sind. Dennoch besitzt der genannte Paragraph laut Rechtsexperten wenig bis keinen Wert für den Tierschutz oder die Durchsetzung von Tierrechten.
Dieser Umstand stößt vielen Tierrechtlern und -freunden natürlich sauer auf. Im vorliegenden Ratgeber zeigen wir die Rechte von Tieren auf und beleuchten Aspekte des Tierrechts, um den hier vorliegenden Unterschied deutlich zu machen. Dabei klären wir auch, ob es so etwas wie einen Fachanwalt für Tierrecht gibt, ob also Menschen mit einem Herz für Tiere mehr tun können, als an Peta oder andere Organisationen zu spenden.
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Tierrechte: Ethik einerseits, politische Realität andererseits
Der Tierschutz ist in Gesetzestexten erst seit relativ kurzer Zeit von Bedeutung. Das „boshafte Quälen oder Misshandeln“ von Tieren, „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise“, wurde zwar schon 1871 im Reichsstrafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Jedoch lässt sich leicht erkennen, dass hier nicht das verursachte Leid eines Lebewesens im Vordergrund stand, sondern das Wohlergehen der Menschen, die diesem Leid als Zuschauer ausgesetzt waren.
Die nationalsozialistische Gesetzgebung postulierte erstmals Tierrechte, wobei hier freilich die Diskreditierung von jüdischen Mitbürgern im Vordergrund stand. Denn einerseits schreibt der jüdische Glauben die rituelle Praxis des Ausblutens unbetäubten Nutzviehs vor (Schächtung) und andererseits führten vermeintlich vorrangig Juden Betriebe und Geschäfte für Pelzhandel. Darüber hinaus verschoben die Nationalsozialisten das Verhältnis von Menschen und Tieren, indem Sie den Mitgeschöpfen zum Teil mehr Rechte zusprachen.
Die Bundesrepublik Deutschland erließ am 24. Juli 1972 das Tierschutzgesetz. Zusätzlich können die Bundesländer Regeln und Bestimmungen erlassen, die die Tierrechte genauer definieren.
Erst am 26. Juli 2002 jedoch wurden diese Tierrechte formal im Grundgesetz (GG) verankert. Um dies zu erreichen, verfügte der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates, dass Artikel 20a GG um die die drei Wörter „und die Tiere“ ergänzt wird. Dieser lautet nun wie folgt:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
(Quelle: § 20a GG)
Es ist also festzuhalten, dass Rechte für Tiere eher ein Thema ethisch-philosophischer Natur ist, welches in der Gesetzgebung nur langsam Fuß fasst. Dies ist wirtschaftlich wie kulturell zu erklären.
Betrachtet man die Geschichte der Menschen aus dem animalischen Blickwinkel, wird schnell auffallen, dass die „Krone der Schöpfung“ sich seine Umwelt und eben auch die Tiere mit aller Gewalt unterworfen hat. Diese rücksichtslose Unterwerfung und Nutzbarmachung ist, in Verbund mit seiner ungewöhnlichen Anpassungsfähigkeit, ein Grundpfeiler des Erfolgs des Menschen.
Doch in unseren modernen Zeiten stellt sich die Frage, inwieweit die Ausbeutung der Natur und Unterdrückung von Mitgeschöpfen noch gerechtfertigt ist.
Aus wirtschaftlicher Sicht muss festgestellt werden, dass der gesteigerten Nachfrage nach Fleisch und anderer tierischer Produkte nur nachgekommen werden kann, wenn irgendwelche Rechte für Tiere nicht mitgedacht werden. Denn solche wären mit der heute üblichen Massentierhaltung schlicht nicht vereinbar.
Kühe, Schweine, Hühner und andere Nutztiere werden bis heute in moralisch nur dann vertretbaren Umständen gehalten und getötet, wenn man diesen Lebewesen keine oder nur eine geringe Leidensfähigkeit zuschreibt.
Heute werden nicht nur in der Lebensmittelproduktion die moralisch ihnen vielleicht zustehenden Rechte der Tiere missachtet. In der medizinischen Forschung sind Tierversuche gängige Praxis. Und im Zirkus werden Elefanten, Löwen und andere exotische Tiere zur Belustigung des Publikums dressiert und als Unterhaltungsfaktor eingesetzt, ohne Ihnen ein Recht auf Selbstbestimmung zuzugestehen.
Es kann trotzdem nicht gesagt werden, dass unsere animalischen Freunde völlig rechtslos wären, doch welche Rechte haben Tiere wirklich?
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Haben Tiere Rechte?
Tierrechte sind juristisch gesehen nicht vorhanden, da sie keine juristischen Personen sein können. Zwar sind sie laut oben zitierten Paragraphen auch keine Sachen, doch kommen ihnen keine Rechte zu, in dem Sinne, dass diese vor Gericht durchsetzbar wären. Das Tierschutzgesetz besagt zwar, dass niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf (Quelle: § 1 TierSchG), doch lässt sich ein „vernünftiger Grund“ in vielen Handlungen erkennen.
Tierversuche, Zirkus-Einsätze, Schächtungen aus religiösen Gründen etc. sind nur wenige Beispiele, die aufzeigen, wie es um Tierrechte in Deutschland steht.
„Tiere haben Rechte!“ skandieren aufgebrachte Tierschützer und machen auf diesen in, Ihren Augen nicht hinnehmbaren, Missstand aufmerksam. Konsequente Tierrechtler fordern gar „Menschenrechte für Tiere“ und wollen durch Abolitionismus die vegane Ernährungsweise zur gesellschaftlich vorherrschenden machen.
Abolitionismus
Diese extreme Form der Tierrechtsbewegung lehnt jede Nutzung und Eigentumsverhältnisse ab, die den Menschen über die Tiere stellen. Denn empfindungsfähige Lebewesen sollten in den Augen der Aktivisten nicht als Eigentum eines anderen betrachtet werden können.
Diese Bewegungen sind freilich in der Minderheit, doch sind Peta und andere Tierrechtsorganisationen auch in Deutschland in den letzten Jahren stets gewachsen. Sie werden vor allem durch Spenden finanziert.
Tierrecht: Spezialisierte Paragraphen und Verordnungen
Neben dem Tierschutzrecht, das gewisse Tierrechte im Tierschutzgesetz festlegt, gibt es noch das Tierrecht, welches in verschiedenen Gesetzestexten vorgibt, wie mit Tieren als Besitztum in verschiedenen Situationen umzugehen ist.
Es wird also nicht reglementiert, wann Tierversuche erlaubt sind, oder dass die Mitgeschöpfe von Menschen anständig behandelt werden sollen. Im Fokus steht vielmehr, wie der Kauf oder Verkauf, der Import und der Export, sowie die Unterbringung oder der Unterhalt dieser Lebewesen stattzufinden hat.
Natürlich gibt es spezialisierte Anwälte für Tierrecht. Ein solcher Anwalt kennt sich mit speziellen Paragraphen und Verordnungen aus, die Haus- oder Nutztiere auch nur im Nebensatz in den Fokus nehmen.
Darunter fallen zum Beispiel die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB); Tiere im Straßenverkehr (§ 28 StVO) oder das Halten gefährlicher Tiere (§121 OWiG). Ein Rechtsanwalt für Tierrecht kann solche Paragraphen im Einzelfall bewerten.
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Tierrecht in der Schweiz
Auch in anderen europäischen Ländern gelten ähnlich ambivalente Gesetzgebungen wie in Deutschland. Exemplarisch wollen wir kurz die Lage der Tierrechte in der Schweiz erläutern, die sich rühmt, ein besonders umfassendes Tierschutzgesetz zu haben, das Menschen im Umgang mit Tieren entsprechende Vorschriften macht.
Auch hier gilt, dass Tiere keine Sachen sind. Trotzdem wird ein Anwalt für Tierrecht nicht viel unternehmen können, wenn ein Tier zum Beispiel getötet wird. Denn ein Grundrecht auf Leben kommt diesem auch hier nicht zu. Analog zu Deutschland, beinhalten die Tierrechte in der Schweiz den Grundsatz, dass ein nicht menschliches Lebewesen nicht grundlos gequält werden darf.
Tierversuche werden besonders streng reglementiert. Jeder Versucht muss einer kantonalen „Tierversuchskommission“ vorgelegt und erlaubt werden.
Die Menschen haben den Tieren die Hölle auf Erden gebracht … Tiere sind Lebewesen und keine Gegenstände … Tiere haben rechte artgerecht zu leben … wir haben kein Recht, Tiere so zu quälen … was sind das für brutale Menschen, die das Leid der Tiere sehen und nichts ändern … Tiere müssen wertgeschätzt werden und wir müssen sie schützen, denn sie sind uns hilflos ausgeliefert … keine Massentierhaltung, keine lebendtiertranspiorte Abschaffung der Schlachthöfe, mehr Kontrollen, weniger lange fleischtheken, hohe Strafen für tierquäler, kein kükentöten und soviel mehr … mehr tierwohl, die Regierung muss handeln … sie hat es versprochen …
Ich wusste gar nicht, dass in § 90a BGB steht, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Unser Tierschutzverein sucht bereits seit einiger Zeit nach einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Tierschutzrecht auskennt und idealerweise darauf spezialisiert hat. Interessant, dass im Tierrecht vorgegeben wird, wie mit Tieren als Besitztum in verschiedenen Situationen umzugehen ist.
Es ist wichtig Tiere zu schuetzen;sie nicht als Sache zu sehen. Alle Tiere haben das Recht Frei zu leben .Ich wuensche mir das alle Menschen aufhoeren Fleisch zu essen. Nieder mit den Schlachthoefen.Tiere sind unsere Zukunft.
Ich meine, wenn ich von dem männlichen Kükenmord höre, von Schweinen oder Rinder, die bis in die Ukraine befördert werden, ohne in den 3 Tagen etwas trinken zu können, geschweige denn erst Futter bekommen, wie krank ist das , und so kranke ist der Mensch, seelenlos. Da werden Tiere vergast. Ich dachte, dieses Wort dürfe nie mehr über unsere Lippen kommen. Aber bei Tieren sehr wohl und das in aller Öffentlichkeit und unser gutes Obst wird ebenso vergast, und dann kann es nicht mehr weiter reifen. Und mittlerweile werden wir Bürger immer unsensibeler mit unseren Mitmenschen und mit uns selbst. Was mache n wir mit unseren Kindern, Tagesstätte und weg damit. All diese Themen gehören zusammen, nämlich Mitmenschlichkeit, Mitgefühl zu unserer Natur
Und nun noch viel Spass dabei alles zu verdrängen was es gibt.
Hallo Leute meine Frage lautet ist es ein Verstoß gegen das Tierrecht? Immer hin sterben viele Tiere qualvoll an Plastikmüll und das zum Teil zugefügt vom Menschen. Ölverschmierte Seevögel, Fische die an plastikverstopfung sterben, oder Fische die sich an Plastik verhängen und dann sterben.
Tiere sind kein Eigentum. Tiere unterliegen der Pflegepflicht.
Tiere sind in ihrer Wahrnehmung auf dem Stand eines etwa bis zu 3 Jahren alten kleinen Kindes.
Die Betonung liegt hier auf ‚Pflicht‘.
Mit Pflichten hatte die Menschheit schon immer große Probleme.
Der Begriff Tiere beschreibt so viele Lebewesen das definitiv nicht alle mit dem Stand eines etwa 3-jährigen Menschen vergleichbar sind. Es gibt Unmengen von Tieren die weit darunter oder eben darüber liegen. Es gibt keine „Pflegepflicht“, wir Menschen tragen ihnen gegenüber höchstens eine moralische Pflicht, und die gilt es jedem Menschen selbst zu definieren und nach seinen Ansichten zu bewerten.
Oh gut
„Einerseits sollen Tiere Rechte besitzen, die in „besonderen Gesetzen“ reglementiert sind. Andererseits gelten die Vorschriften für Sachen solange, bis ein entsprechendes spezifisches „Tiergesetz“ verabschiedet wird.“
Äh – nein. Die Vorschriften für Sachen gelten, wenn es um die Rechte des Tierbesitzers geht. Wenn es um die Rechte und das Wohlbefinden des Tieres geht, dann gilt das Tierschutzgesetz. Da muss garnichts neu verabschiedet werden, was soll denn der Blödsinn?
Hallo Heike,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Text überarbeitet und angepasst.
Ihr Team von anwalt.org
Hm, soweit ich weiss, ist es lediglich eine Sachbeschädigung, wenn jemand Deinen Hund zusammentritt. Somit ist in Deutschland das Tier eine Sache. Das Tierschutzgesetz stellt, ohne das zu 100% sicher zu behaupten, eher unter Strafe, dass ein dritter sich durch z. B. Tierquälerei angegriffen fühlt. Das Tier spielt da kaum eine Rolle. Korrigiert mich, wenn ich da was falsch verstanden habe…
Tiere sind Lebewesen genau wie MENSCHEN. Sie haben sehr wohl Gefühle und wie du es bereits erwähnt hast sollte man dieses Thema genauer aufklären.
Liebe Tanja h. es wäre wunderbar wenn wir uns zusammen schließen könnten und für das Recht der Tiere Kämpfen.
<3 <3 WE LOVE TIERE <3 <3 <3
warum glauben so viele menschen das Tiere keine Gefühle haben alles was gut ist wird unterbutert es gehört in schulen usw aufgeklärt von klein auf auch auslländer Tiere fühlen und haben ein rech tauf gute behandlung