Viele Menschen unterstützen Organisationen oder Stiftungen finanziell, weil sie sich mit deren Zielen oder Ideen identifizieren können. Dabei kann es sich zum Beispiel um Kinderheime, Hospize oder den Tierschutz handeln. Dabei ist den meisten allerdings nicht bewusst, dass der Einsatz für eine Herzensangelegenheit nicht automatisch mit dem eigenen Ableben enden muss. Denn durch eine Testamentsspende können sie zum Beispiel eine Stiftung als Erbe einsetzen.
Inhalt
FAQ: Testamentsspende
Bei einer Testamentsspende werden gemeinnützige Organisationen im Erbfall bedacht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Dafür müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) aufsetzen.
Das Vererben an gemeinnützige Vereine oder Institutionen ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Was ist eine Testamentsspende?
Die im Erbrecht definierte gesetzliche Erbfolge, berücksichtigt in Deutschland ausschließlich Blutsverwandte, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Adoptivkinder. Existieren keine Personen, welche einen Anspruch auf den Nachlass haben, tritt der Staat als Erbe auf.
Möchten Sie Ihr Vermögen im Erbfall an andere Personen – zum Beispiel Freunde – oder eine gemeinnützige Organisation übertragen, müssen Sie die gesetzliche Erbfolge verändern. Möglich ist dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag.
Der Erblasser kann durch eine Testamentsspende sicherstellen, dass sein Vermögen auch noch nach seinem Ableben etwas Gutes bewirkt. Dabei steht es ihm grundsätzlich frei, wen er mit seinem Vermögen bedenkt.
Worauf ist zu achten, wenn Sie Ihr Erbe einer Stiftung übertragen?
Möchten Sie gemeinnützig vererben, ist dies nur mit einem Testament oder einem Erbvertrag möglich. Das nachfolgende Muster zeigt, wie die Formulierung einer solchen Testamentsspende aussehen kann. Beachten Sie dabei, dass ein solches Testament handschriftlich verfasst werden muss, wenn Sie dieses ohne einen Notar aufsetzen.
Mein letzter Wille
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], setze hiermit die [Name der gemeinnützigen Organisation], [Adresse der gemeinnützigen Organisation] als meinen Alleinerben ein.
Alle bis zum heutigen Datum errichteten Testamente widerrufe ich hiermit.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift]
Erbschaftssteuer bei der Testamentsspende
Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Abgabe, welche grundsätzlich bei einem Vermögenserwerb von Todes wegen erhoben wird. Allerdings existieren verschiedene Ausnahmen, bei denen der Gesetzgeber eine Steuerbefreiung einräumt. Dies ist zum Beispiel bei der Testamentsspende der Fall.
Denn gemäß § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) entfällt bei Zuwendungen an Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, die Abgabe der Erbschaftssteuer. Dies soll dazu führen, dass das vererbte Vermögen in gesamter Höhe dem guten Zweck dient.
Die Steuerbefreiung gilt übrigens auch, wenn Sie bereits zu Lebzeiten solche Stiftungen und Vereine durch eine Schenkung bedenken. In diesem Fall können Sie sogar noch miterleben, welchen positiven Einfluss Ihre Spende hat.
Hallo, welche Rechte hat der Empfänger einer Testamentsspende .
Im vorl. Fall, will der Empfänger von mir ein Nachlassverzeichnis, muss ich dieses aushändigen?