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FAQ: Testamentseröffnung
Die Testamentseröffnung findet in aller Regel vor einem Amtsgericht statt. In welchem Bundesland das anders ist, lesen Sie hier.
Nein. Bei der Testamentseröffnung besteht in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht zur Anwesenheit.
Nach der Testamentseröffnung können die Erben einen Erbschein beantragen und den Nachlass verwalten.
Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.
Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?
Ablauf der Testamentseröffnung
US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen.
Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.
Wer eröffnet ein Testament?
Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.
Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?
Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.
In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.
Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.
Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.
Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung
Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.
Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?
Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.
In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.
Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.
Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.
Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten
Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.
Testament eröffnet: Wie geht es weiter?
Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.
Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.
Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.
Mein Großvater ließ sein Testament noch vor ein paar Jahren errichten. Gut zu wissen, dass man das zuständige Amt zeitnah über den Tod des Erblassers in Kenntnis setzen sollte. Hoffentlich aber passiert es so spät wie möglich.
Bei mir ist es ähnlich wie im Kommentar von Eva vom 30.April.2018
Mein Vater ist vor über einem halben Jahr verstorben und am Amtsgericht wird stets mitgeteilt, dass sich alles verzögert weil „wenig Personal“ und in 2017 geänderter Gesetzeslage. Heute hiess es, das Testamen sei in Bearbeitung, aber im Rückstand – daher sei mit einem Bescheid innerhalb von 3-4 Wochen zu rechnen. Andauernd wir um rund 1 Monat verschoben…..
Wäre eine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO sinnvoll?
Meine Großmutter ist verstorben.Ichbin als Erbe eingesetzt.wenn ich das Erbe antreten muss ich zwangsläufig die anderen Erben sehen auf dem Nachlassgericht oder geht das schriftlich ?
Guten Tag, ich hätte 2 Fragen. Zum einen, kann man als Lebensgefährtin beim zuständigen Gericht nachfragen, ob es ein Testament gibt? Und zum zweiten, falls man im Testament erwähnt wird, aber auf Grund der Zahlung eines „freiwilligen“ Betrages unterschreibt, das mit dem Erhalt alle tatsächlichen und kommenden Ansprüche abgegolten sind, hätte man dann, weil man es nicht wusste, noch Rechte oder Ansprüche? Vielen Dank im voraus.
Guten Tag , vor zwei Wochen ist mein Vater verstorben ,er und meine mutter haben ein Handschriftlich verfasstes berlinertestament.
Auf Anfrage beim nachlassgericht wann ich dieses vorbeibringen solle sagte man, wir bekämen irgendwann Post welche Unterlagen einzureichen sind . Das ich hier ein Testament habe, hat die Sachbearbeiterin scheinbar garnicht Interessiert .
Da die Unterhaltskosten für das Haus recht hoch sind und meine Mutter das Geld aus der Lebensversicherung und noch einem Wertpapierdepot meines Vaters braucht um diese zu begleichen mache ich mir sorgen das es sich alles unnötig lange zieht .
Ist es die Regel das wir erstmal Schriftlich benachrichtigt werden und Mann das Testament vorher garnicht möchte ?
Hallo,
Mein Onkel (nicht Blutsverwandt) ist im Frühjahr verstorben. Vor ein paar Wochen haben meine Mutter und ich, vom Amtsgericht, eine Abschrift seiner Testamente erhalten, im letzten sind wir nicht mehr als Erben erwähnt. Dort ist nur seine letzte Lebensgefährtin (seine Frau ist schon 2014 verstorben) als alleiniger Erbe eingetragen. Und jetzt hat meine Mutter eine Zahlungsaufforderung vom Amtsgericht erhalten, über 100€, woraus für uns nicht ersichtlich ist wofür diese Zahlung sein soll! Zum zweiten Wüste ich gerne ob meine Mutter oder ich in irgent einer Weise erbberechtigt sind, es gab mal ein gemeinschaftliches Testament von Ihm und seiner Frau in dem wir nach seinem Ableben geerbt hätten.
Ende April verstarb mein Onkel. Wir sind 3 erbberechtigte Brüder. Der älteste Bruder hat vom Nachlassgericht Mitteilung erhalten dass das Verfahren eröffnet ist.
Er sei zum Alleinerben berufen. Doch sind Vermächtnisse angeordnet zugunsten von uns beiden Brüdern ohne nähere Bestimmung. Unser ältester Bruder hüllt sich in schweigen.
Wie kommen wir Weiter? Sind irgendwelche Fristen zu beachten.
Wenn ein Firmeninhaber stirbt was passiert mit seinen leicht verderblichen Waren? Da muß sich doch jemand darum kümmern dass sie versorgt, also verkauft werden. Sonst würde das Erbe direkt im BIO-Müll landen. Das kann doch nicht der Sinn der Gesetze sein.
Da ich auch mit leicht verderblicher Ware handle, z.T. Erdbeeren ist diese Frage vor allem die Antwort wichtig.
Bitte um Nachricht – Danke –
Meine Mutter ist am 28.3.18 verstorben. Sie hat mich als Alleinerbin ihres Mietshauses eingesetzt. Meine psychisch kranke Schwester erhält lt. Testament eine monatliche „Apanage“. Meinem Bruder soll ich Geld auszahlen und den Enkeln die Sparbücher für sie geben. Nun wurde meinem Bruder und mir das Testament übersandt und ich gebeten, die Anschriften der Enkel anzugeben. Die 100,- Euro habe ich auch bereits ans Amtsgericht überwiesen. Gilt das Testament damit bereits als eröffnet? Mein Bruder drängt auf Aushändigung des Sparbuches für seinen Sohn und ich zögere noch, weil ich denke, diese eine Post kann ja noch keine Testamentseröffnung darstellen. Was meinen Sie? Meist freundlichen Grüßen
Hallo Claudia K.,
in der Regel muss ein Testament durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet werden. Hierfür wird üblicherweise ein Termin angesetzt. Allerdings kann ein Eröffnung auch in Abwesenheit erfolgen und es wird nur ein Eröffnungsprotokoll zugesandt. Erkundigen Sie sich am besten beim Nachlassgericht, ob das bei Ihnen der Fall ist und ob Sie auf eine Benachrichtigung warten müssen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
meine Großmutter ist im Dezember 2017 verstorben (mein Großvater ist bereits im Juni 2017 verstorben). In dem Testament meiner Großmutter steht, dass meine Mutter bereits als Vorerbin Haus und Grundstück geerbt hat und dass das restliche Vermögen an mich und meine beiden Schwestern gehen soll, und dass ich dieses unter uns dreien aufteilen soll. Das Testament ist vom Amtsgericht eröffnet worden, niemand hat Widerspruch eingelegt. Wie geht das nun weiter? Beantrage ich einen Erbschein und überweise dann einfach je ein Drittel des Geldes an meine beiden Schwestern und mich? Oder gibt es noch weitere Formalitäten, die beachtet werden müssen? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Lydia,
nach der Testamentseröffnung gilt es in der Regel zu prüfen, ob noch offene Rechnungen bestehen und die bestehenden Vermögenswerte zu prüfen und ggf. zu veräußern. Erst wenn alle Forderungen beglichen sind, ist eine Auszahlung möglich. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, die einzelnen Posten umfassend zu dokumentieren, um Streitigkeiten zu vermeiden. Welche Unterlagen das Nachlassgericht benötigt, sollten Sie vor Ort klären.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
mein Vater ist bereits am 16.12.17 verstorben und hat ein notarielles Testament hinterlassen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe ich bisher lediglich ein Aktenzeichen in Erfahrung bringen können. Wegen Arbeitsüberlastung kann mir keine Auskunft bzgl. der Testamentseröffnung mitgeteilt werden. Wie kann ich den Ablauf beschleunigen? Gibt es eine Beschwerdestelle für solche Fälle?
Hallo Eva,
dazu liegen uns keine Informationen vor. Beraten Sie sich ggf. mit einem Anwalt, ob es Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu beschleunigen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
unser Opa ist Anfang Februar gestorben. Kurz darauf meldete sich eine Anwältin schriftlich bei meiner Mutter, das sie mit der Regelung des Nachlasses unseres Opas beauftragt wurde. Beim Nachlassgericht war nur ein Schreiben hinterlegt, in dem stand, das seine Enkel namentlich genannt, eine Summe x erhalten sollen. Wenn es jetzt noch ein Testament geben sollte, wann müsste sich die Anwältin melden das dieses existiert? Gibt es da eine Frist oder kann das ewig dauern?
Hallo Steffen,
gemäß § 2259 Abs.1 BGB müssen Testamente unverzüglich, nachdem vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt wurde, beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend,
unsere Mutter ist am 4.3.18 verstorben und mein Bruder ist Alleinerbe. Da er aber in Norwegen lebt, wie kann ich ihm mitteilen wann das Testament eröffnet wird ?
Mfg Heicke
Hallo,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an das zuständige Nachlassgericht.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,hätte mal ne Frage,
Ich und meine Miterben haben ein Haus geerbt, wer bestimmt oder ermittelt
den Verkaufswert des Hauses??
Hallo Birte P.,
in der Regel erfolgt die Wertfeststellung durch einen Gutachter, der von den Eigentümern beauftragt wird. Bei einer Erbschaft kann das Finanzamt mitunter einen Wert ansetzen, denn es dann zu überprüfen gilt. Gutachter können sich vor Ort einen Überblick verschaffen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend ,
wenn die Frist nach 6 Wochen abgelaufen ist und dann die Erben feststehen (es ist eine Erben Gemeinschaft) wie erfährt man dann „was“ geerbt wurde ??
Entschuldigen sie die vllt „doofe“ Frage aber wir haben in der Hinsicht so gar keine Ahnung
MfG
Hallo Dörmel,
in der Regel sind Erbens selbst dafür verantwortlich in Erfahrung zu bringen, was sie erben. Liegt ein Testament vor, kann dies durch die Testamentseröffnung bzw. einen Nachlassverwalter geschehen. Ist dies nicht der Fall, müssen sich Erben selbst informieren. Sie können sich dazu an Banken, Versicherungen und jede Person, die Informationen haben könnte, wenden. Darüber hinaus können Sie auch das Grundbuchamt, das Handelsregister oder das Finanzamt kontaktieren. Eventuell ist eine Konsultation mit einen Anwalt für Erbrecht hier hilfreich.
Ihr Team von anwalt.org
Anfang diesen Jahres verstarb ein Verwandter, das Testament lag beim Notar und wurde ans Amtsgericht weitergeleitet. Dieses hat es bis heute nicht eröffnet. Es hätte so viel zu tun, ist die einzige Antwort nach mehrmaliger Nachfrage.
Wie lange müssen die Erben abwarten, was passiert in der Zwischenzeit mit dem Haus und Hausrat, wem entstehen die Kosten?
Hallo Finja,
in der Regel sollte eine Testamentseröffnung zeitnah nach dem Eintreten des Erbfalls erfolgen. Wie das in Ihrem Fall bezüglich der Kosten aussieht, können wir keine Beurteilung geben. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo.
Ich habe vor ein paar Wochen die Testamenteröffnung sowie das Testament meiner Oma erhalten. Darin steht, dass ich Alleinerbe bin.
Wie kann ich feststellen, ob noch was zu Erben ist? Meine Mutter hatte die Vollmacht über das Konto und sagt, es wäre nichts mehr da, weil die Beerdigungen und das Pflegeheim und so davon bezahlt wurden. Das Haus wurde schon verkauft, bevor meine Oma verstorben ist.
Ist meine Mutter verpflichtet, mir meinen Erbanteil auszuzahlen, wenn ich mein Erbe annehmen würde?
Hallo Yvonne,
in der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit sich über die Vermögensverhältnisse zu informieren, dass kann auch bei der Bank selbst geschehen. Wenn Sie das Erbe annehmen, geht es in der Regel in Ihren Besitz über. In Zweifel sollten Sie einen Abwalt konsultieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Meine Mutter hat mit 2 Parteien tu gleichen Teilen geerbt. Nun wartet sie seit 2 jahren auf ihr Geld. Angeblich liege es nur noch an der versteuerung ihres Anteiles und liege beim Anwalt des vollstreckers. Sie wird vom Testamentsvollstrecker (Auch Erbe) immer weiter vertröstet. Muss dieser Anwalt ihr Auskunft erteilen? Oder das Fiananzamt?
Hallo Henrieke,
während der Testamentsvollstreckung haben Erben keinen Zugriff auf den Nachlass. Allerdings ist ein Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben an seine Auskunftspflichten über den Bestand des Nachlasses gebunden.
Ihr Team von anwalt.org
Wenn die Testamentseröffnung nach dem Tod des Erblassers fristlos durch das Nachlassgericht erfolgt, womit ist dann eine Offenlegung nach Jahren gerechtfertigt, für die es an Unterlagen fehlt?
Wenn Gerichtskosten als Honorar schlechter Verwaltungsarbeit entstehen, sollte es Veränderungen im technischen Ablauf geben, damit es auch für Testamentseröffnung Fristen geben kann, denn manchmal versterben auch Erben!
Guten Tag,
meiner Ehefrau ihr Vater ist vor ca. 10 Wochen verstorben. Es ist die einzige Tochter. Ein Testament beim Notar liegt vor, wo sie als einzige Erbin eingesetzt ist. Ihre Mutter ist schon vor 4 Jahren verstorben. Jetzt bekamen wir von der Landesjustizkasse Mainz ein Schreiben mit der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen. Eine Gebühr von 100,00 € ist zu bezahlen. Meine Frage ist jetzt, was muss meine Frau jetzt noch in dieser Angelegenheit tun ?
Ich bitte um eine kurze präzise Antwort.
Vielen Dank
K. Theobald
Hallo,
nach der Testamentseröffnung sind die offenen Nachlassverbindlichkeiten zu erledigen. Nicht selten ist dafür ein Erbschein notwendig, dieser ist ggf. zu beantragen.
Ihr Team von anwalt.org
Danke für die Informationen.
Aber: wie steht es um den zeitlichen Ablauf ? Kann das Nachlassgericht beliebig lange verzögern ? Von „umgehend“ kann m.E. keine Rede sein, wenn man 6 Wochen darauf warten muss.
Kann es u.U. dem im Testament benannten Testamentsvollstrecker diese Eigenschaft verweigern , wenn ja, unter welcher Begründung ?
Hallo Ulrich,
eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine Entlassung des Testamentvollstreckers erfolgt in der Regel nur auf Antrag eines Erben.
Ihr Team von anwalt.org