Testament aufbewahren: Wohin mit dem letzten Willen?

Wie und wo Sie Ihr Testament sicher aufbewahren, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wie und wo Sie Ihr Testament sicher aufbewahren, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wer zu Lebzeiten ein Testament aufsetzt und darin seine Vermögenswerte für den Fall seines Ablebens regelt, möchte anschließend natürlich sicherstellen, dass dieses gut verwahrt ist. Wie Sie Ihr Testament aufbewahren, bleibt dabei Ihnen selbst überlassen. Allerdings sollte der Aufbewahrungsort zum einen sicher und zum anderen im Ernstfall für Angehörige auch auffindbar sein.

FAQ: Aufbewahrung des Testaments

Wie sollten Sie ein Testament aufbewahren?

Ein Testament ist sicher zu verwahren, um einen Missbrauch oder eine Manipulation zu verhindern.

Ist gesetzlich bestimmt, wie ein Testament aufzubewahren ist?

Nein. Das Erbrecht schreibt grundsätzlich nicht vor, wie Sie Ihr Testament aufbewahren müssen.

Gibt es ein besonders sichere Methode der Aufbewahrung?

Als besonders sicher gilt allerdings die öffentliche Verwahrung beim Amtsgericht. Diese ist allerdings mit Kosten verbunden. Wie hoch diese derzeit ausfallen, erfahren Sie hier.

Testament zuhause aufbewahren: Welches Versteck ist geeignet?

Handschriftliches Testament: Wo Sie dieses aufbewahren, schreibt der Gesetzgeber nicht vor.
Handschriftliches Testament: Wo Sie dieses aufbewahren, schreibt der Gesetzgeber nicht vor.

Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, das Testament in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Dabei sollten Sie allerdings sicherstellen, dass nicht die Möglichkeit besteht, Ihren letzten Willen einfach verschwinden zu lassen oder diesen abzuändern.

Darüber hinaus sollten Sie aber auch gewährleisten, dass die Verfügung von Todes wegen im Falle Ihres Ablebens zeitnah aufzufinden ist. Möchten Sie das Testament zuhause aufbewahren, dann kann sich zum Beispiel ein Safe oder eine abschließbare Schreibtischschublade als Versteck eignen.

Idealerweise sollten Sie auch eine Vertrauensperson darüber informieren, wo Sie das Testament aufbewahren, damit diese im Todesfall das Dokument beim Nachlassgericht abgeben und somit zeitnah die Testamentseröffnung erfolgen kann.

Wichtig! In Krimis wird der letzte Wille gerne auch in einem Bankschließfach deponiert. Wer sein Testament so aufbewahren möchte, sollte allerdings sicherstellen, dass eine Vertrauensperson im Sterbefall Zugriff auf das Schließfach hat. Möglich ist dies durch eine Vollmacht für den Todesfall. Denn in der Regel verlangt die Bank für die Öffnung einen Erbschein, für welchen die mutmaßlichen Erben wiederum das Testament benötigen.

Öffentliche Aufbewahrung des Testaments: Auf Nummer sicher

Testament in der Aufbewahrung beim Amtsgericht: Die Kosten dafür liegen bei 75 Euro.
Testament in der Aufbewahrung beim Amtsgericht: Die Kosten dafür liegen bei 75 Euro.

Möchten Sie Ihr Testament möglichst sicher aufbewahren, raten Experten zu einer Verwahrung beim Amts- bzw. Nachlassgericht. Denn dadurch lässt sich das Risiko, dass mögliche Erben das Schriftstück zufällig finden und sich dazu entschließen, das Testament zu unterschlagen bzw. zu fälschen, erheblich reduzieren.

Damit Sie Ihr Testament amtlich aufbewahren lassen können, müssen Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Zudem benötigen Sie neben der Verfügung von Todes wegen Ihren gültigen Personalausweis sowie Ihre Geburtsurkunde.

Übergeben Sie dem zulässigen Nachlassgericht Ihr Testament zur Aufbewahrung, fallen dabei Kosten an. Diese liegen für Privatpersonen bundesweit bei einer einmaligen Gerichtsgebühr in Höhe von 75,00 Euro. Darüber hinaus entstehen Ausgaben für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister in Höhe von 18,00 Euro.

Als Nachweis für die Aufbewahrung stellt das Gericht einen sogenannten Hinterlegungsschein aus. Diesen sollten Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt das Testament ändern, kann der Verfasser beim Gericht die Herausgabe verlangen.

Bei einem notariellen Testament muss diese Verfügung von Todes wegen unmittelbar nach der Beurkundung in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Dies ergibt sich aus § 34 Beurkundungsgesetz (BeurkG). Darüber hinaus ist die Anmeldung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vorgeschrieben.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

1 Gedanke zu „Testament aufbewahren: Wohin mit dem letzten Willen?

  1. Nils E.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über das Testament. Gut zu wissen, dass man es zuhause oder bei einer öffentlichen Stelle wie einem Notar aufbewahren kann. Könnte man das Testament auch an einen Anwalt für Erbrecht geben? Ich plane, mein Testament bald zu erstellen und wollte mich mit solchen Fragen schon mal auseinandersetzen.

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