Wenn in den Nachrichten die Rede von Körperverletzung oder Mord ist, dann wissen wohl alle, dass es sich hierbei jeweils um eine Straftat handelt. Diese beiden Delikte verkörpern jedoch die schlimmsten Straftaten im Recht. Straftaten werden in Deutschland über das Strafrecht geregelt, das im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst ist. Es sind jedoch längst nicht alle Straftaten im StGB zu finden. Stattdessen sind diese in zahlreichen Nebenstrafrechten und -gesetzen verteilt, wie zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.
Der Begriff Straftat hängt laut Definition mit der Verletzung von Rechtsgütern zusammen. Sie ist eine verbotene Handlung. Die Rechtsgüter werden bei einer Straftat, was eine schuldhaft und zu Unrecht begangenen Tat darstellt, unter dem Einfluss menschlichen Verhaltens beschädigt oder zerstört.
Die Strafnormen im Strafgesetzbuch sollen dafür Sorge tragen, dass die Rechtsgüterverletzung in Form von Strafverfahren eine Bestrafung zur Folge hat, die über die Straftäter verhängt und vollzogen wird. Letzterer Teil fällt dann in das Strafvollzugsrecht. So beschreiben die Strafnormen die jeweilige Straftat und dessen Rechtsfolgen. Die Sanktionierung einer Straftat soll vor allem eine erzieherisch-tadelnde Wirkung erzielen, sodass der Straftäter das Vergehen nicht nochmals begeht. Ziele der Bestrafung von Straftaten sind also:
- Spezialprävention – erzieherischer Effekt
- Generalprävention – Abschreckung vor einer weiteren Begehung
- Repression – Sühnen bzw. Verbüßen der Straftat, für das Fehlverhalten geradestehen
Weiterführende Ratgeber zu Straftaten
Inhalt
Eine alphabetische Übersicht zu Ratgebern über einzelne Straftaten auf anwalt.org finden Sie hier.
FAQ: Straftat
Eine Straftat ist eine Handlung, die gegen ein im Strafrecht verankertes Gesetz verstößt.
Hier finden Sie einige Beispiele für die unterschiedlichen Arten der Straftaten, die im deutschen Recht definiert sind.
Wann Straftaten gemäß Strafgesetzbuch § 78 Absatz 3 verjähren, können Sie hier nachlesen.
Arten von Straftaten und Beispiele
Eine Straftat ist nur eine Straftat, wenn sie als solche im Gesetz beschrieben ist. Tatsächlich darf eine Verhaltensweise nur dann geahndet werden, wenn auch gesetzlich eine Strafbarkeit festgelegt ist – und zwar bevor die Straftat überhaupt begangen wurde (siehe Art. 103 Abs. 2 GG sowie § 1 StGB). Demzufolge liegt nur dann eine Straftat vor, wenn die folgenden Bedingungen gegeben sind:
- Die verbotene Tat muss im StGB oder in einem anderen Gesetz als Straftat erwähnt sein und eine Strafe nach sich ziehen.
- Der Straftäter muss die Handlung völlig bewusst und schuldhaft begangen haben.
- Die Straftat muss rechtswidrig begangen worden sein und darf keine Gründe der Rechtfertigung enthalten, wie es das beispielsweise bei der Tötung aus Notwehr der Fall wäre.
Die Bestrafung erfolgt üblicherweise über einen Strafbefehl oder aber durch ein gerichtliches Strafverfahren. Handelt es sich um eine schwere Straftat, dann kann es daher auch vorerst ohne Verfahren zu einem Haftbefehl kommen. Unter dem Terminus „schwere Straftat“ sind Verbrechen zu verstehen, bei denen es sich um schwerwiegende Handlungen bzw. Missgriffe handelt, bei denen gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder aber gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen wurde. Somit stellt das Verbrechen die schwerste Form einer Straftat dar. Damit sind jene Delikte gemeint, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind.
Bei folgenden Taten kann die Straftat laut StGB zum Beispiel schwerwiegend gewertet werden:
- Sexueller Missbrauch (Abschnitt 13)
- Üble Nachrede (§ 186)
- Verleumdung (§ 187)
- Mord (§ 211)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
- Menschenraub (§ 234)
- Kinderhandel (§ 236)
- Geiselnahme (§ 239b)
- Nötigung (§ 240)
- Raub (§ 249)
- Betrug (§ 263)
- Urkundenfälschung (§ 267)
- Schwere Brandstiftung (§ 306a)
- Bestechung (§ 334)
Für diese Straftaten, wie auch für die meisten anderen besteht laut § 138 StGB eine Anzeigepflicht. Ist die Straftat also bekannt, bzw. eine Person weiß von dem Vorhaben oder der Ausführung einer solchen, so liegt es in seiner Verantwortung und Pflicht, entweder der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen. Folgt der Wissende dieser Regelung nicht, dann droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Manchmal kommt es auch zur Einstellung von Strafverfahren. Das kommt vor, wenn die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen kann. So etwas passiert zum Beispiel aufgrund von mangelhaftem Beweismaterial oder aber, wenn der Straftäter nicht ermittelt werden konnte. Rechtlich gesehen kann es ebenfalls zur Einstellung von einem Strafverfahren kommen, wenn der Straftatbestand nicht erfüllt wurde oder das Verhalten des Täters zu rechtfertigen ist. In solch einem Fall wird das Verfahren vorzeitig beendet. Das kann durch einen Gerichtsbeschluss erfolgen oder durch die Disposition (Verfügung) der Staatsanwaltschaft.
Strafbar sind außerdem ebenfalls diese Vergehen:
- Die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d): Täuscht eine Person wider besseren Wissens (bewusst) gegenüber einer Behörde oder entsprechenden Stelle vor, dass eine Straftat begangen wurde oder die Verwirklichung dieser bevorsteht, dann muss er mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
- Die Anstiftung zur Straftat (§ 26 StGB): Der Anstifter zu einer Straftat wird gleichermaßen bestraft, wie der Straftäter selbst. Anstifter ist jene Person, die eine andere Person vorsätzlich zu einer rechtswidrig begangenen Straftat animiert hat. Der Strafgrund ist hier die Verursachung einer Straftat und Rechtsgutverletzung.
- Die Bezichtigung einer Straftat (§ 164 StGB): Im Strafgesetzbuch wird auch der Straftatbestand „Falsche Verdächtigung“ sanktioniert. Wer also eine Person wider besseren Wissens einer Straftat bezichtigt, die ein behördliches Verfahren herbeiführt, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Selbiges gilt, wenn eine Person falsche Verdächtigung ausübt, um selbst eine mildere oder gar keine Strafe zu erlangen.
- Der Versuch einer Straftat (§ 23 StGB): Ist Bezeichnung des Deliktstadiums vor der Vollendung einer Straftat. Bei den meisten Straftaten im StGB ist auch der Versuch dazu strafbar, weil hier ein Tatentschluss vorliegt, der ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraussetzt, selbst, wenn der Erfolg der sträflichen Handlung nicht eintritt. Eine bloße Geneigtheit zur Tat reicht hier aber nicht, der Entschluss zur Straftat muss jedoch vorsätzlich gefasst worden sein. Der Versuch einer Straftat kann vor Gericht milder bestraft werden, als der vollendete Akt.
Opfer einer Straftat haben oft noch lange mit deren Nachwirkungen und Folgen zu kämpfen. Sie können sich an eine Einrichtung für Opferhilfe wenden. Deren Mitarbeiter unterstützt sie in den verschiedenstens Situationen – menschlich, rechtlich, bei Behördengängen und mitunter auch finanziell mithilfe von Gutscheinen z. B. für eine anwaltliche Erstberatung.
Übersicht: Ratgeber zu Straftaten auf anwalt.org von A bis Z
A-C
F-I
O-U
- Rufmord
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB)
- Sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. StGB)
- Stalking (§ 238 StGB)
- Stealthing (§ 177 StGB)
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Swatting (§ 145 StGB)
- Totschlag (§ 212 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Upskirting & Downblousing (§ 184k StGB)
V-Z
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB)
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Zuhälterei (§ 181a StGB)
- Zwangsprostitution (§ 232a StGB)
Straftaten laut Statistik
Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) stellt jährlich eine Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vor. Darin enthalten sind Fakten zu
- Staatsschutzdelikten
- Verkehrsdelikten
- Ordnungswidrigkeiten
- Delikte außerhalb des polizeilichen Aufgabenbereiches
- Straftaten
So hat die Polizei im Jahr 2014 über sechs Millionen Straftaten in Deutschland regestiert. Das bedeutet, dass die Anzahl der Fälle seit 2013 gestiegen ist. Von diesen Taten wurden lediglich knapp 55 Prozent aufgeklärt. Es gab zudem über 2,1 Millionen Tatverdächtige. Mehr als ein Viertel von ihnen sind Wiederholungstäter bzw. Mehrfachtatverdächtige. Mit mehr als 2,4 Millionen Vorfällen verzeichnet die Straftat des „Diebstahls“ die meisten Aktivitäten. Auf Platz zwei findet sich die Straßenkriminalität mit rund 1,3 Millionen Vorkommnissen und auf Platz drei die Straftat „Betrug“ mit rund 970.000 Geschehnissen.
Ordnungswidrigkeit und Straftat
Neben Straftaten gibt es auch noch andere Gesetzesverstöße. Ordnungswidrigkeiten sind von Straftaten zu unterscheiden. Sie sind weniger schwere Vergehen, die eine wesentlich geringere bis gar keine kriminelle Energie zur Motivation haben. Ordnungswidrigkeiten wiederum besitzen kaum Sie geschehen vornehmlich durch das Außerachtlassen der Sorgfaltspflichten. Eine Straftat besitzt auf der anderen Seite zudem einen höheren Unrechtsgehalt. Dieser leitet sich von dem Begriff „Unrecht“ her. Die Straftat an sich erhält also eine negative Wertung aufgrund von gesellschaftlichen Normen und Moralvorstellungen. Im Gegensatz dazu ist die Ordnungswidrigkeit lediglich eine geringfügige Verletzung der deutschen Gesetze und rechtlichen Regeln, die nur in einem Bußgeldverfahren und nicht in einem Strafverfahren vor Gericht endet.
Straftaten im Straßenverkehr
Natürlich passieren im Straßenverkehr nicht nur Ordnungswidrigkeiten. Es gibt auch Zuwiderhandlungen die von der Schwere her als Straftat einzuordnen sind. Dazu gehören Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Auch die Fahrerflucht ist eine Straftat, ebenso, wie unterlassene Hilfeleistung. Die Bestrafung sieht hier neben empfindlichen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen für den Fahrer auch einen Führerscheinentzug für die Straftat vor. Folglich wird eine Straftat im Straßenverkehr auch strafrechtlich verfolgt und es kommt zu einem gerichtlichen Strafverfahren.
Verjährung von Straftaten
Die Verjährungsfristen von Straftaten sind in § 78 StGB festgehalten. Demzufolge verjähren Straftaten wie folgt:
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
- dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
- zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
- zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
- fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
- drei Jahre bei den übrigen Taten.
Dabei ist zu erwähnen, dass es für den Straftatbestand „Mord“ nach § 211 StGB keine Verjährung gibt.
mein freund ist im jahr 2015 aus georgien nach deutschland gekommen. leider habe ich ihn erst anfang 2018 kennen- und liebengelernt. ich weiß von einigen straftaten und ich hätte nie gedacht, das er mal abgeschoben wird. im februar 2019 wurde er dann wirklich abgeschoben und seitdem suche ich ihn. er ist meine große liebe und wird es immer bleiben. das wichtigste für meinen schatz ist die liebe und freunde und ich weiß nicht mehr weiter….er hat soviele freunde in der ganzen welt und seine familie lebt in köln. seine zwei söhne leben wohl noch in georgien und ich habe über alle möglichen netzwerke versucht ihn zu finden und das seit er abgeschoben wurde. meine größte angst ist, das er in georgien straftaten begangen hat und er womöglich dort in haft sitzt. ich weiß, wie korruppt die polizei dort ist und ich will mir gar nicht vorstellen, was noch passiert sein könnte…ich vermisse ihn wahnsinnig, lg. jana
I am an Egyptian residing in Italy. Unfortunately, I was convicted of sexual assault in 2001 in Germany. I was sentenced in Germany for 2 years and 8 months imprisonment. Two-thirds of the sentence was served, and I was deported to Italy in 2002. The question here is: Can I travel to other Schengen countries and how can I lift the ban from the Schengen countries? Which was set by Germany.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine dringende frage.
Ich habe mit einer Dame aus deutschland geschrieben. Ich komme aus der Schweiz. Wir haben uns anfangs sehr gut verstanden. Es wurde auch intiemer mit fotos. Aber als mir das alles zu viel wurde wollte ich den Kontakt abbrechen. Jetzt droht sie mir mich anzuzeigen.
Darf sie das? Hab ich was falsches gemacht?
Freundliche grüsse
Kann ein sachbearbeiter in Ausländerbehorde statthaft machen und verhaftet wegen ein falsche Gründung
LG Alpha K
Kürzlich entdeckte ich in meinem Haus, dass meine Frau um ihren Schmuck bestohlen worden war. Gesichert waren der Täter, der Tatort (Schlafzimmer), die Tatzeit, die Beute und die Art und Weise der Tatbegehung. Die Polizei verdächtigte auch noch einen Zweiten, der aber völlig unschuldig war. Um das klar zu stellen, informierte ich behördenintern die Staatsanwaltschaft über noch andere gesicherte Aktivitäten des wahren Täters:
Das waren Urkundenfälschung, Betrug, Wucher, arglistige Täuschung, Verlogenheit, arbeitsteiliges Agieren mit Anderen.
Diese Mitteilungen spielten für die Staatsanwaltschaft keine Rolle; ihnen wurde nie aufklärend nachgegangen. Im Gegenteil: sie seien ehrenrührig und würden als Beleidigung ein Verfahren gegen mich (!) nach sich ziehen.
Ich lerne: Die Würde von Kriminellen ist unantastbar.
Guten Abend,
Ich wurde in einer SBahn ohne Fahrkarte erwischt. Ich habe die Geldstrafe von 60 E sofort bezahlt. Dies ist mein erster Fall von einer schwarzen Fahrt. 2 Monate später erhielt ich eine Äuserungabogen Beschuldigtenvernehmung auf die ich innerhalb von 2 Wochen antworten soll…Ich weiß nicht, was ich tun soll und was mich erwartet??
Hallo liebe Anwälte,
ich habe ein Problem mit der Arbeitsagentur für Arbeit bzw. mit der Anwaltschaft.
Ich habe immer ein befristetes Arbeitsverhältnis, das ca. 3 Monate im Angestelltenverhältnis und dies ca. 3 mal im Jahr bei unterschiedlichen Arbeitgeber.
Der Arbeitsbeginn ist meistens nie auf den Tag genau übermittelbar, so dass ich ein engen telefonischen Kontakt mit der Agentur für Arbeit halte.
Dieses Jahr ist es mir passiert, dass mir das die Agentur mit 5 Tage zu viel gezahlt hatte, da ich schon gearbeitet hatte. Sie hat mich deswegen angeschrieben und die Antwort habe ich verbummelt. (mein Fehler).
Dann hat mich der Zoll angeschrieben mit der Bitte zur Stellungnahme, dies habe ich befolgt und habe das Geld, dass ich zu viel gezahlt bekommen habe sofort zurück überwiesen.
Dann kam heute das Schreiben der Amtsanwaltschaft, die das Verfahren einstellen würde gegen Spende von 1000,00€ und dies wird als Straftat bezeichnet.
Was soll ich tun?????? bzw. was würden Sie mir raten????????
Hallo , meine Vermieter Diskriminierung mich und meine Familie , was ich gegen machen .
Mit freundlichen Grüße
Aly
Hi. Ich bin im Jahre 1989 nach Deutschland eingereist und bin leider im Jahre 2006 also nach 17 Jahren wegen einer Straftat abgeschoben worden. Meine Wiedereinreiseverbot war unbefristet. Jetzt sind auch wieder fast 13 Jahre nach meiner Abschiebung vergangen. Heißt das dass ich wieder einreisen darf? Wäre für ihre Antwort dankbar
Mit freundlichen Grüßen: Majid
Hallo Majid,
ist das Einreiseverbot unbefristet und besteht kein Grund dieses aufzuheben, ist eine Einreise nicht möglich. Erkundigen Sie sich am besten beim Ausländerzentralregister oder bei der deutschen Botschaft, ob weiterhin eine Sperre gegen Sie besteht. Wir können dies nicht beurteilen. Eine Verkürzung der Sperre ist aufgrund der Straftat in der Regel nicht möglich.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einem Absatz, Satz, Passus in dem steht das Gesetze und deren Strafmaß nicht miteinander zu vergleichen sind. Die Frage ist ob es festgeschrieben ist das Urteile zu den Gesetzen miteinander verglichen werden dürfen oder können, oder ob dies nicht geht?
Die Frage kommt aus dem Unverständnis aus Gesprächen das manche Straftaten geringfügiger geahndet werden als andere, obwohl sie dem Gefühl nach her schwerwiegender sind.
z.B. das jemand mit Raub 2 Jahre Gefängnis bekommt oder jemand der Urkundenfälschung begangen hat 2 Jahre Gefängnis bekommt. (Die Straftaten tun bei meiner Frage nichts zur Sache)
Vielen Dank,
Rolf K.
PS: Ich bin im Rechtssektor nicht bewandert.
Hallo,
Ich bin ein Albaner und ich bin mit einer Deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Wir sind in Albanien verheiratet. Leider bin ich im Jahr 2005 in Italien wegen Drogen verurteilt worden. Die Strafe habe ich gesessen, aber in Italien sagt man dass ich auch eine 10 000 Euro Strafgeld bezüglich den Tat bezahlen muss. Ich habe einen Anwalt in Italien, aber er macht noch nicht einen Antrag auf Rehabilitation. Als ich im 2014 nach Italien wollte meinen Bruder zu besuchen, haben mir die Grenzpolizei zurückgewiesen, und derzeit habe ich einen Einreiseverbot in den Schengen Raum. Ich habe einen Termin in den Deutschen Botschaft in Tirana für einen National Visum nach Deutschland gemacht. Denken Sie dass sie würden mir das Visum ablehnen?
Vielen dank in Voraus!
Fred.
Hallo Fred F.,
es kann durchaus sein, dass ein Visum aufgrund der Einreisesperre in den Schengenraum abgelehnt wird. Hier müssen Sie die Entscheidung der Botschaft abwarten.
Ihr Team von anwalt.org
Hi
I was convicted in july 2004 having been arrested in March 2004 for driving through Germany with drugs was sentenced to 3 years 9 months and stayed in 26 months in
various prisons in Bayern….. Rosenheim is the auslanderboehoerde..
I was sent back to Canada with a Schengen einreiseverbot for 6 years (3 years x2)
then i could come to Europe no problem. but they told me I was still not allowed to enter Germany
its already 10 years past my deportation and was wondering if my non entry to Germany
status could be changed
.
Could you please advise what the procedure is to have this lifted
thank you
emanuel
Hello emanuel,
you can enquire at the „Ausländerzentralregister“ if the ban is still valid. If so, you can enquire with the authorities, which requierements you’ll have to meet to be able to reenter Germany. Contacting a lawyer might be advisable if the authorities cannot provide information.
Your team at anwalt.org
Guten Tag.maki hier was und wie kann ich meinen Vater helfen er ist leider ilegal in Deutschland und ist 57.wie kann ich ihm helfen
Hallo Marinko R.,
in diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Asylrecht. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und der Möglichkeiten beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe gerade im Zuge meiner Hausarbeit zum Strafrecht auf Ihrer Seite recherchiert und eigentlich alles verstanden, bis auf die Stelle, an der Sie schreiben, dass bei ,,folgenden Vergehen“ eine Straftat schwerwiegend gewertet werden kann, und dann als ,,Vergehen“ Straftaten aufzählen wie Mord, Kinderhandel und Geiselnahme.
Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Straftaten wie diese mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bestraft werden.
Möglicherweise habe ich das auch einfach falsch verstanden, in jedem Fall würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah K.
Hallo Sarah,
tatsächlich handelt es sich hier um eine Ungenauigkeit, da es sich bei vielen der aufgezählten Delikte um Verbrechen handelt. Wir haben diesen Fehler korrigiert.
Vielen Dank für den Hinweis.
Ihr Team von anwalt.org