Strafrecht: Ahndung von Straftaten in Deutschland

Das Strafrecht befasst sich mit Straftaten, wie Stalking oder Vergewaltigung
Das Strafrecht befasst sich mit Straftaten, wie Stalking oder Vergewaltigung

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Deutschland im Jahr 2014 über 6 Millionen Straftaten erfasst (Quelle: Bundeskriminalamt). Darunter fallen Straßenkriminalität, Betrug, Diebstahl, Wirtschafts- sowie Computerkriminalität, aber auch Gewaltdelikte; darunter Vergewaltigung, Totschlag und Mord. Innerhalb der Kategorie Mord und Totschlag verzeichnete das BKA über 2.000 Fälle im vergangenen Jahr.

Nur etwas über die Hälfte der Straftaten sind aufgeklärt worden – rund 3,3 Millionen. Das Strafrecht kümmert sich dabei um die Erfassung und Reglementierung solcher Straftaten. Auch die Bestrafung dieser rechtswidrigen Handlungen fällt in den Reglungsbereich des Strafrechts.

Dieser Ratgeber führt Sie durch die einzelnen Gesetze und angrenzenden Rechtsbereiche im Strafrecht und möchte erklären, was es überhaupt bedeutet bzw. was dieses Rechtsfeld alles zu regeln vermag.

Spezielle Ratgeber zu Tatbeständen und Teilbereiche:

Eine alphabetische Übersicht zu Ratgebern über einzelne Straftaten auf anwalt.org finden Sie hier.

FAQ: Strafrecht

Welche Gesetze umfasst das Strafrecht?

Hier finden Sie einen Überblick der einzelnen Gesetze, welche das Strafrecht in Deutschland umfasst.

Welche Strafen sieht das Strafrecht vor?

Gemäß Strafrecht kann ein Straftäter mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Was ist das formelle Strafrecht?

Hier können Sie nachlesen, was mit dem Begriff „formelles Strafrecht“ gemeint ist.

Was bedeutet Strafrecht?

Das Strafrecht gilt als eines der drei großen Rechtsgebiete im deutschen Rechtssystem. In seinen Grundzügen ist es eigentlich dem Öffentlichen Recht zuzuordnen. Doch seine besondere Eigenständigkeit und Weitgefasstheit hat dazu geführt, dass es zu einem gesonderten Teilbereich avancierte.

Auch als Kriminalrecht bekannt, regelt es eine spezielle Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das Strafrecht befasst sich im Besonderen mit dem Schutz von wichtigen Rechtsgütern bzw. fundamentalen Werten des gemeinschaftlichen Lebens, welche sich durch die Beeinflussung menschlicher Verhaltensweisen in Gefahr sehen. Zu diesen Rechtsgütern gehören etwa die Gesundheit, das Leben und auch das Eigentum einer Person.

Das Strafrecht wird vornehmlich durch das Strafgesetzbuch geregelt
Das Strafrecht wird vornehmlich durch das Strafgesetzbuch geregelt

Dabei legt das Strafrecht Merkmale fest, mit denen verbrecherisches Handeln erkannt werden kann. Daran anknüpfend regelt es die Rechtsfolgen, die mit einer Straftat einhergehen; etwa durch Bestrafung oder Maßregelung, die der Besserung sowie der Sicherung dienen sollen.

Mit der Sanktionierung von Straftaten macht der Staat zum einen deutlich, dass er kriminelle Handlungen nicht stillschweigend hinnimmt. Zum anderen bezweckt das Strafrecht mit der Bestrafung einer Tat die präventive (vorbeugende) Maßnahme zur Verhinderung weiterer strafrechtlichen Vergehen und den Erhalt sowie die Wiederherstellung von Recht und Ordnung.

Das Strafrecht teilt sich in:

  • Materielles Strafrecht
  • Formelles Strafrecht

Die rechtliche Grundlage für das Strafrecht findet sich in Deutschland, wie auch in den meisten andere Ländern in einem Strafgesetzbuch (StGB).

Das deutsche Strafrecht greift insbesondere bei:

  • Straftaten im Inland
  • auf deutschen Schiffen oder in deutschen Flugzeugen
  • Straftaten im Ausland gegen Deutsche
  • Straftaten im Ausland gegen inländische Rechtsgüter

Ein wichtiger Grundsatz im Strafrecht bildet der Satz des Bundesgerichtshofes „Strafe setzt Schuld voraus“. Im deutschen Strafrecht wird bei eine Straftat zunächst geprüft, ob man dem Täter einen Schuldvorwurf machen kann. Kinder unter 14 Jahren sind zum Beispiel von vornherein schuldunfähig. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist daher eine Person schuldhaft, wenn sie sich entschließt, etwas in Freiheit zu machen, von dem sie weiß, dass es Unrecht ist.

Vom Strafrecht auszuklammern sind nicht kriminelle Sanktionierungen, wie etwa Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen oder auch Disziplinarverfahren.

Rechtsanwälte haben sich als Fachanwalt für Strafrecht oder als Strafverteidiger im Strafrecht qualifiziert und bearbeiten insbesondere Fälle, die nur Straftaten betreffen.

Zur Unterscheidung von Zivilprozess und Strafprozess ist anzumerken, dass im Zivilprozess die Rechtsbeziehung zwischen zwei Bürgern geregelt wird und im Strafrecht zwischen Bürger und Staat.

Spezielle Ratgeber zu Aspekten des Strafrechts:

Welche Gesetze und Rechtsverordnungen sind für das Strafrecht von Relevanz?

Das Strafrecht gliedert sich in verschiedene Gesetze, die u. a. strafrechtliche Nebengesetze sind. Sie dienen der Reglementierung von Umgangsweisen mit bestimmten gefahrenbezogenen Objekten (bspw. Waffen, Arzneimittel, Sprengstoff) und sollen den Missbrauch dieser verhindern sowie Zuwiderhandlungen bestrafen. Die Gesetze sind dabei je dem materiellen und dem formellen Strafrecht zugeordnet und sollen im folgenden Erläuterung finden.

Materielles Strafrecht

Das materielle Strafrecht bezeichnet das allgemeine Strafrecht und enthält jene Vorschriften, die festsetzen, welches Vergehen wie sanktioniert wird. Es berührt eine Unmenge von Nebenstrafgesetzen, daher sind hier nur die wichtigsten aufgezählt und definiert. Als die zentrale Vorschrift im materiellen Strafrecht gilt das Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch (StGB)

Das StGB befasst sich mit Vorsatz und Fahrlässigkeit
Das StGB befasst sich mit Vorsatz und Fahrlässigkeit

Schöpfer des 1813 entwickelten modernen deutschen StGB in Bayern war Paul Johannes Anselm von Feuerbach, der sich auch als Strafrechtswissenschaftler verdient gemacht hat. 1871 wurde ein einheitliches Reichstrafgesetzbuch geschaffen, welches tatsächlich trotz umfassender Änderungen und Vervollständigungen bis heute in seinen Wesenszügen in Kraft ist.

Dennoch wurde 1954 nach der Wiederbelebung der rechtsstaatlichen Grundsätze der Grundstein für eine Reformierung vom Strafgesetzbuch gelegt. Mittlerweile hat das StGB viele Neuerungen erfahren, die größtenteils mit den sechs Strafrechtreformgesetzen eingeführt wurden.

Im Strafgesetzbuch ist ein großer Teil der Strafvorschriften zusammengefasst. Dazu gliedert es sich in zwei Teile:

  • Allgemeiner Teil:
    • Regeln für die einheitliche Voraussetzung der Strafbarkeit aller Delikte
    • Beschreibung der Rechtsfolgen der Straftat
    • Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • Besonderer Teil:
    • Beschreibung der einzelnen Delikte und der dazugehörigen Strafandrohung

Im Folgenden sollen einige der im StGB aufgeführten strafrechtlichen Delikte im Mittelpunkt der Erläuterung stehen:

Hausfriedensbruch (§ 123)

Begeht eine Person einen Einbruch in eine Wohnung, Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum (bspw. Garten oder leer stehendes Haus) eines Hausrechtsinhabers, so begeht er Hausfriedensbruch. Dabei dringt der Täter widerrechtlich in geschlossene Räumlichkeiten ein und stört den Hausfrieden. Der Eigentümer besitzt ein stärkeres Recht gegenüber der Räumlichkeiten als der Täter.

Somit handelt es sich auch um Hausfriedensbruch, wenn der berechtigte Eigentümer eine Person dazu auffordert, die Räume zu verlassen und dieser sich nicht entfernt.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Beleidigung (§ 185)

Bei der Beleidigung unternimmt eine Person eine vorsätzliche Diffamierung und Kränkung der Ehre eines Dritten. Eine Beleidigung kann gegen einzelne Personen gehen, aber auch gegen Behörden und Personengemeinschaften, wie etwa Vereine. Es gibt auch sogenannte Kollektivbeleidigungen, die sich gegen eine abgrenzbare Gruppe richten und sich von der Beleidigung betroffen fühlen können, wie zum Beispiel eine bestimmte Religionsgemeinschaft.

Das StGB unterscheidet verschiedene Formen der Beleidigung:

Auch Beleidigung und üble Nachrede sind Straftatbestände
Auch Beleidigung und üble Nachrede sind Straftatbestände
  • Einfache Beleidigung
  • Formalbeleidigung
  • Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Üble Nachrede (§ 186)

Wenn eine Person über eine andere ehrenrührige Tatsachenbehauptungen verbreitet – geht auch mit Beleidigung einher – dann begeht er die Straftat „üble Nachrede“. Das führt dazu, dass die Person damit geächtet und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt wird, wenn diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Die üble Nachrede kann ebenso wie weitere Delikte, unter anderem Beleidigung oder Verleumdung, auch Teil eines systematischen Cybermobbings sein.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Geldstrafe; die Gefängnisstrafe erhöht sich auf bis zu zwei Jahre, wenn die Tatsachenbehauptung über Schriften Verbreitung fand.

Verletzung von Privatgeheimnissen/Verschwiegenheitspflicht (§ 203)

Dieser Paragraph schreibt den Grundsatz fest, dass bestimmte Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen. So dürfen sie ihnen anvertraute Privatgeheimnisse nicht an Dritte weiterleiten; dazu gehören auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Zur Verschwiegenheit verpflichtet sind mitunter:

  • Ärzte und Apotheker sowie Berufspsychologen
  • Rechtsanwälte, Notare, Verteidiger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Familien- und Jugendberater
  • Sozialberater und Sozialpädagogen
  • alle Angehörige von Unternehmen der privaten Kranken-, Unfall- sowie Lebensversicherung
  • Amtsträger

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Nachstellung/Stalking (§ 238)

Das StGB regelt im Strafrecht mittlerweile auch den Tatbestand der Nachstellung – allgemeinhin auch als Stalking bekannt. Der Begriff „Stalking“ kommt aus dem angloamerikanischen Sprachraum. Im deutschen Strafrecht ist er 2007 als „Nachstellung“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden, da der Tatbestand vermehrt an rechtlicher Relevanz zunahm.

Stalking beschreibt die Terrorisierung eines Menschen, der wiederholt, beharrlich und unbefugt einer anderen Person nachstellt. Hierbei sucht der Täter u.a. die räumliche Nähe des Opfers auf und verwendet dabei mitunter Mittel der Kommunikation. Solch eine Nachstellung spielt sich in einem Grenzbereich zwischen sozialer Lästigkeit, psychopathologischer Auffälligkeit sowie Kriminalität und einer misslungenen Aufarbeitung von Lebenskrisen (v. a. nach gescheiterten Beziehungen).

Durch die Einführung des Paragraphen soll nun der individuelle Lebensbereich eines Menschen besser geschützt sein, da beim Stalking die Lebensgestaltung des Gestalkten erheblich beeinträchtigt wird (bspw. Umzug in eine andere Stadt, Arbeitsplatzwechsel).

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Anders als das Stalking ist der Begriff Cybermobbing bislang nicht in das deutsche Recht als ein Tatbestand im Strafrecht aufgenommen worden. Cybermobbing – ebenso als Cyber- oder Internet-Stalking bekannt – ist allerdings eine zunehmende Problematik, weshalb eine Installation ins aktuelle Gesetz möglich ist. Ähnlich wie beim Stalking findet beim Cyber-Mobbing auch eine Belästigung, Bedrängung und Nötigung durch einen Täter an einer anderen Person statt. Allerdings findet sie über das Internet statt, etwa in Chatrooms oder über Social-Media-Kanäle.

Im europäischen Ausland hat Großbritannien spezielle Richtlinien in der Problematik Cybermobbing erlassen. In Amerika nimmt der Staat Missouri eine Sonderstellung ein, da hier eine eigene Gesetzgebung zum Cybermobbing erarbeitet wurde.

Mobbing an sich besitzt zwar in Deutschland auch keinen eigenen Straftatbestand, jedoch erfährt speziell Mobbing am Arbeitsplatz durch das Arbeitsrecht einen Schutz. Der Arbeitgeber ist nämlich in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer vor psychischen oder gar körperlichen Belastungen gewahrt sind. Auch, wenn Mobbing also nicht explizit einem Gesetz unterliegt, so besteht mitunter durch das Arbeitsschutzgesetz ein Handlungs- und Schutzbedarf. Natürlich werden einzelne Geschehnisse durch das Mobbing strafrechtlich sanktioniert, wenn es zum Beispiel zu einer Körperverletzung dabei kommt.

Nötigung (§ 240)

Nötigung gilt als Straftat gegen die persönliche Freiheit. Eine Person begeht Nötigung, wenn sie eine andere Person rechtswidrig dazu bringt, eine bestimmte Handlung, Duldung oder Unterlassung zu vollziehen und dabei Gewalt oder Drohungen anwendet, die mit einem empfindlichen Übel einhergehen. Das bedeutet, Nötigung ist nur dann rechtswidrig, wenn eine Gewaltanwendung festgestellt werden konnte.

Diebstahl ist im Strafrecht ein Vermögensdelikt
Diebstahl ist im Strafrecht ein Vermögensdelikt

Das empfindliche Übel beschreibt einen Wertverlust oder einen Nachteil, welcher das Verhalten des Opfers beeinflusst. Das Opfer handelt also aus der Angst heraus, dass ihm ein Nachteil entstehen könnte. Schwere Fälle sind mitunter sexuelle Nötigung oder die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch. Ein weiteres Gefährdungsdelikt neben der Nötigung ist der Tatbestand der Bedrohung.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe; in schweren Fällen bis zu fünf Jahre.

Diebstahl (§ 242)

Beim Diebstahl handelt es sich auch um ein Vermögensdelikt. Um Diebstahl handelt es sich, wenn eine Person einer anderen Person eine ihm fremde und bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich selbst rechtswidrig anzueignen oder einem Dritten.

Als fremd gilt eine Sache, wenn sie dem Täter nicht gehört. Diebstahl beschreibt den Bruch des fremden Gewahrsams. Das bedeutet, dass die tatsächliche Herrschaft über die Sache eines anderen durch die Wegnahme aufgehoben wird. Der Täter begründet damit eine neue, eigene Sachherrschaft über die gestohlene Sache. Auch der Versuch des Diebstahls ist strafbar.

Nicht allein beim Versuch geblieben, ist Ladendiebstahl. Denn bei diesem handelt es sich um vollendeten Diebstahl. Ladendiebstahl liegt vor, wenn der Täter die Ware – sei es Kleidung oder andere Gegenstände aus einem Ladengeschäft – entweder in seiner Tasche oder an seinem Körper verborgen mit sich führt, ohne diese zu bezahlen.

Das StGB untergliedert weitere Formen von Diebstahl und definiert u. a. weiterhin:

  • § 243Besonders schwerer Fall von Diebstahl (Einbruch in geschlossene Räume, Diebstahl von Waffen, Entwendung von Kunstgegenständen oder Sachen der religiösen Verehrung aus einer Kirche. Die Strafe liegt hier höher: Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren)
  • § 244Diebstahl mit Waffen Wohnungseinbruch, Bandendiebstahl
  • § 248bUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (dazu zählen auch Fahrräder und kann neben einer Geldstrafe auch eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren mit sich ziehen)

Der Gebrauch einer fremden Sache, um diese später zurückzugeben, gilt in dem Sinne nicht als Diebstahl, wird aber in § 248b auch strafrechtlich geahndet. Vom Tatbestand des Diebstahls ausgenommen sind herrenlose Sachen.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Unterschlagung (§ 246)

Diebstahl und Unterschlagung liegen nah beieinander. Ist eine Sache verloren gegangen, dann gilt sie als gewahrsamslos und kann daher nicht gestohlen, sondern lediglich unterschlagen werden. Allerdings eignet sich der Täter auch bei der Unterschlagung eine fremde bewegliche Sache zu.

Um Unterschlagung handelt es sich, wenn eine Person Sachen, die sie eigentlich hätte weiterleiten oder zurückgeben sollen, für sich behält, wie etwa Spenden oder andere Gelder.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Erpressung (§ 253)
Erpressung ist eine Straftat im Strafgesetzbuch
Erpressung ist eine Straftat im Strafgesetzbuch

Auch eine Erpressung ist ein Vermögensdelikt. Hier arbeitet der Täter mit Drohungen oder gar mit Gewalt, um sich rechtswidrig an einer anderen Person zu Unrecht zu bereichern. Dabei droht er dem Opfer mit einem empfindlichen Übel und zwingt bzw. nötigt es damit, zu einer Handlung, Duldung der Unterlassung.

Das Vermögen des Genötigten oder das eines anderen erlangt in der Regel dadurch einen Nachteil. Es handelt sich insbesondere dann um einen rechtswidrigen Tatbestand, wenn die Erpressung zu ihrem angestrebten Zweck als verwerflich anzuschauen ist (bspw. Androhung einer Strafanzeige). Allein der Versuch wird bestraft.

Entführt der Täter zur Erpressung einen anderen Menschen, so zählt dies als eigener Tatbestand unter „Erpresserischer Menschenraub“ unter § 239a. Dabei nutzt er die Sorge eines Dritten aus, um sich zu bereichern und etwa Geld im Austausch zu verlangen. Diese Straftat wird daher wegen ihrer Schwere nicht unter fünf Jahren bestraft. Sollte der Täter dabei sogar den Tod des Entführten hervorrufen, dann erhöht sich die Bestrafung auf nicht unter zehn Jahren bis hin zu lebenslänglich.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Im Falle einer gewerbsmäßigen Erpressung oder bei einer Bandenmitgliedschaft beläuft sich der Arrest auf nicht unter einem Jahr.

Hehlerei (§ 259 StGB)

Jemand begeht Hehlerei, wenn er eine fremde Sache, die ein anderer gestohlen hat, für sich selbst ankauft oder einem Dritten verschafft. Es handelt sich aber auch um Hehlerei, wenn die Person dann die Sache auch noch absetzt und dabei hilft sie abzusetzen, um sich oder einen Dritten damit zu bereichern. Bei diesem Tatbestand wird also Diebesgut – etwa aus einem Einbruch – weiterverkauft. Auch der Versuch der Hehlerei ist strafbar.

Zudem benötigt der Tatbestand Vorsatz. Es handelt sich um Vorsatz oder eine vorsätzliche Handlung, wenn die Verwirklichung des Tatbestands mit vollem Wissen und Wollen des Täters geschah.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; bei Bandenhehlerei bis zu zehn Jahre.

Betrug (§ 263)

Betrug gilt im Strafrecht als ein Vermögensdelikt. Dabei versucht sich eine Person für sich selbst oder einen Dritten rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dabei kann es vorkommen, dass das Vermögen eines anderen beschädigt wird, weil der Betrüger etwa durch Täuschung eine andere Person zu einer Vermögensverfügung veranlasst. Auch der Versuch, einen Betrug zu begehen, ist strafbar.

Besonders schwere Fälle sind hier, wenn der Betrüger eine große Anzahl von Menschen um ihre Vermögenswerte betrügt oder er zum Beispiel seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht oder auch, wenn ein Versicherungsbetrug vorliegt.

Computerbetrug zieht eine Freiheitsstrafe nach sich
Computerbetrug zieht eine Freiheitsstrafe nach sich

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sowie bei besonders schwerem Betrug mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahre. Daneben kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen. Führungsaufsicht zählt zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung. Sie soll einen rückfallgefährdeten Täter davor bewahren, eine weitere Straftat zu begehen.

Computerbetrug (§ 263a)

Computerstraftaten sind keine Seltenheit mehr, deshalb wurden diese auch ins StGB aufgenommen und werden nach dem Strafrecht geahndet. Dabei verwendet ein Täter Gerätschaften zur elektronischen Datenverarbeitung, um Daten auszuspähen oder sich durch Computerbetrug einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Beim Computerbetrug wird mit Hilfe eines Datenverarbeitungsvorganges durch unbefugte Verwendung von Daten das Vermögen eines anderen beschädigt. Dabei wird das Datenverarbeitungsprogramm widerrechtlich verwendet bzw. ist zum Zweck der rechtwidrigen Handlung umprogrammiert worden. Es ist auch möglich, dass nur illegal in den Ablauf der Datenverarbeitung eingegriffen wird.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Sachbeschädigung (§ 303)

Wer eine fremde Sache vorsätzlich und rechtswidrig zerstört oder beschädigt, der begeht eine Sachbeschädigung. Die Sache wird beschädigt, wenn sie Verletzungen der Substanz erfährt oder die äußere Erscheinung sowie die Form der Sache beeinträchtigt wurde, sodass sie zu ihrer ursprünglich zweckmäßigen Nutzung unbrauchbar gemacht wurde.

Auch andere Verunstaltungen werden durch das Strafrecht als Sachbeschädigung gesehen und dementsprechend sanktioniert, wie zum Beispiel Wandsprays oder die Beschmutzung von Grabmählern oder der öffentlichen Nutzung dienenden Sachen. Auch versuchte Sachbeschädigung ist verboten.

Bei einer Sachbeschädigung kann ein Rechtsanwalt dabei behilflich sein Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen, um einen Ausgleich des Schadens in Form von Schmerzensgeld oder auch Schadensersatz zur Wiedergutmachung zu erlangen.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung bis zu fünf Jahren (Zerstörung von Bauwerken)

Körperverletzung (§ 223)

Begeht ein Täter an einem Opfer eine Körperverletzung, dann beeinträchtigt er die körperliche Unversehrtheit des Opfers. Der Täter misshandelt die Person oder schädigt sie an ihrer Gesundheit. Daneben sieht sich die körperliche Unversehrtheit sogar durch das Grundrecht geschützt. Daher darf die körperliche Unversehrtheit nur von Gesetzes wegen angetastet werden, etwa bei der Entnahme von Blut (§ 81a StPO).

Auch der Versuch der Körperverletzung ist bestrafbar. Im Strafrecht wird die Körperverletzung nochmals in einzelnen Abschnitten extra erfasst und untergliedert. Wer eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229) vornimmt, muss mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Arrest rechnen.

Fahrlässige Körperverletzung geht mit strafrechtlicher Fahrlässigkeit einher. Diese ist sowohl auf den Täter zu beziehen als auch auf ein objektives Maß. Jemand handelt mit Fahrlässigkeit, wenn er nicht mit der objektiv erforderlichen, persönlich möglichen und zumutbaren Sorgfalt vorgeht und deshalb pflichtwidrig ohne vorauszuschauen ein geschütztes Rechtsgut verletzt.

Somit beschreibt Fahrlässigkeit gleichermaßen mit dem Begriff Vorsatz die innere Einstellung eines Täters gegenüber seiner Tat. Zum einen ist es möglich, dass der Täter im Grunde nicht bewusst gegen das Recht verstoßen wollte (unbewusste Fahrlässigkeit). Hier lässt also der Täter bei seiner Handlung die persönliche Sorgfaltspflicht außer Acht, zu der er geistig und körperlich fähig ist. Infolgedessen kommt es zur Tatbestandsverwirklichung, ohne, dass der Täter dies sieht. Das heißt, er erkennt also den „Erfolg“ des Tatbestandes nicht, hätte diesen jedoch voraussehen müssen.

Bei der bewussten Fahrlässigkeit allerdings, hält der Täter es durchaus für möglich, dass durch seine Handlung eine kriminelle Tatbestandsverwirklichung resultiert. Allerdings vertraut er pflichtwidrig und verwerflich darauf, dass dieser Tatbestand nicht verwirklich wird und in Form einer Haftstrafe endet. Daher hält der Täter den „Erfolg“ seiner Straftat wiederum für plausibel, er will hingegen, dass dieser „Erfolg“ ausbleibt.

Vorsatz und Fahrlässigkeit sind beide Bezeichnungen, die sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht Bedeutung haben. Doch sie sind voneinander zu unterscheiden. Währenddessen Fahrlässigkeit eine ungewollte Tatbestandsverwirklichung beschreibt, die mit einer pflichtwidrigen Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt einhergeht, so beschreibt wiederrum der Vorsatz Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Eine Körperverletzung kann unter bestimmten Bedingungen sogar gerechtfertigt sein. Gründe dafür können sein:

  • Ärztliche Behandlungen: Diese gelten als Körperverletzung, weshalb es insbesondere bei einem operativen Eingriff der Einwilligung des Patienten bedarf.
  • Sexualpraktiken: Sadomasochismus
  • Notwehr: beschreibt im Strafrecht eine bestimmte Form der Verteidigung. Notwehr dient der Abwehr eines kriminellen Angriffs auf Leben, Leib oder andere Rechtsgüter und ist dementsprechend auch erforderlich. Handelt ein Mensch in Notwehr, so ist dies ein Rechtfertigungsgrund, der weder im Strafrecht noch im Zivilrecht strafbar ist. Tatsächlich ist eine Notwehrhandlung sogar gegen schuldlos Agierende erlaubt, wie zum Beispiel Kinder oder geistig gestörte Menschen. Der in Notwehr Handelnde darf sogar, sofern eine Körperverletzung nicht anders abzuwehren ist, den Angreifer stark verletzen und sogar töten. Allerdings ist dieser Grundsatz sozialethischen Einschränkungen eingeschränkt. Denn wo es möglich ist, ist eine Ausweichtaktik oder eine hinhaltende Verteidigung einer Verletzung oder gar Tötung des anderen vorzuziehen, insbesondere wenn es bspw. um Kinder geht.
Körperverletzung, Totschlag und Mord gehören im StGB zu den schwerwiegenden Tatbeständen
Körperverletzung, Totschlag und Mord gehören im StGB zu den schwerwiegenden Tatbeständen

Eine häufige Form, bei der es zur Körperverletzung kommt, ist häusliche Gewalt. Diese ist ein Gewaltakt, der zwischen Menschen aufkommt, die in einem Haushalt zusammenleben. Häusliche Gewalt ist vorherrschend unter Ehepartnern oder gegen Kinder. Aber auch in subtileren Formen kann häusliche Gewalt vorkommen, wie etwa in psychischer Gewalt durch Beschimpfungen, Demütigung oder emotionale Manipulation. Betroffene sollten in dieser Situation dringend mit jemandem darüber reden, zur Polizei gehen, eine Hilfsorganisation oder gar einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Totschlag (§ 212 StGB)

Jemand begeht Totschlag, wenn er nicht Mörder ist, aber als Totschläger einen Menschen tötet. Bei Totschlag handelt es sich um eine vorsätzliche Tötung, die keinerlei Merkmale eines Mordes aufweist. Zum Beispiel ist ein Totschlag nicht geplant, wie es bei einem Mord oft der Fall ist. Ferner passiert der Totschlag aus einer Situation heraus und ist nicht heimtückisch durchdacht. Diese würde nämlich mit einer Androhung höherer Strafen einhergehen. Mord und Totschlag sind voneinander zu unterscheiden.

Mildernde Umstände beim Totschlag beschreibt Situationen, wie etwa jene, bei der eine Person schuldlos zum Zorn gereizt wurde. Das kann bei einer ihr zugefügten Misshandlung durch einen Angehörigen oder aber durch eine Beleidigung geschehen sein, sodass diese Wut sie zu der Tötung hinreißt. In diesem Fall kann sich die Freiheitsstrafe auf ein bis zehn Jahre abschwächen. Die Verjährung eines Totschlags erfolgt nach 20 Jahren.

Bestrafung: Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis hin zu lebenslänglich

Mord (§ 211 StGB)

Mord ist im Strafrecht vom Totschlag zu unterscheiden. Bei einem Mord handelt es sich jedoch genauso um ein vorsätzliches Tötungsdelikt eines Menschen. Morde zeigen allgemeinhin in Hinsicht auf das Tatmotiv, die Ausführung des Mordes sowie dessen Zweck diverse Merkmale auf, die es bei einem Totschlag so nicht gibt. Ein Mörder ist jemand der einen anderen Menschen heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet.

Gründe für einen Mord können sein:

  • Mordlust
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
  • Habgier
  • zur Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat
  • andere niedere Beweggründe (zum Beispiel verachtenswerte Gründe, wie etwa starke Eigensucht)

Mord hat keine Verjährung. Lediglich die Verfolgung der Straftat kann unter Umständen verjähren; bei einer lebenslangen Gefängnisstrafe beträgt die Verfolgungsverjährung dreißig Jahre.

Bestrafung: Lebenslange Freiheitsstrafe (ist mit dem Grundgesetz vereinbar); hier ist ein Milderung auf drei bis 15 Jahre möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen sollten.

Eine Sonderform vom Mord ist der Amoklauf, bei welchem oftmals eine mehrfache Begehung vorliegt. Mehr dazu erfahren Sie in dem spezifischen Ratgeber über Amokläufe und deren Besonderheiten.

Übersicht: Ratgeber zu Straftaten auf anwalt.org von A bis Z

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das BtMG ist eines der wichtigsten Nebengesetze im Strafrecht. 1972 löste das Betäubungsmittelgesetz das Opiumgesetz ab und wurde zigfach neu reglementiert. Im Groben bestimmt es das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst sich im Strafrecht mit Drogendelikten
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) befasst sich im Strafrecht mit Drogendelikten

Mit dem BtMG werden internationale Drogenabkommen vom deutschen Recht umgesetzt. Harte Strafen sorgen dafür, dass der vermehrte Drogenhandel und auch der Drogenkonsum einer strikten Bekämpfung unterliegen. Dies soll insbesondere durch spezielle im BtMG geschaffene gesetzliche Maßnahmen verwirklicht werden, wie etwa

  • der Verzicht auf eine Strafvollstreckung
  • der Verzicht auf eine Anklageerhebung bei Straftätern, die leicht bis mittelmäßig süchtig sind
  • die Einführung einer Kronzeugenreglung, damit die Täter ihre Lieferanten und/oder ihre Abnehmer benennen, damit möglicherweise geplante Straftaten durch diese Offenlegung verhindert werden können

Mitunter besteht sogar die Möglichkeit bei Tätern, die nur mit geringen Mengen solcher Substanzen (zum Eigenverbrauch) aufgegriffen wurden, von der Verfolgung abzusehen. Dies ist aber keine Verpflichtung der Beamten. Zwar ist der Eigenkonsum nicht strafbar, allerdings der reine Besitz der Drogen sowie die Weitergabe. Laut BtMG macht sich allerdings eine Person strafbar, die Betäubungsmittel

  • anbaut bzw. herstellt
  • Handel mit ihnen betreibt
  • ein- oder ausführt
  • abgibt
  • veräußert
  • auf andere Art und Weise in Verkehr bringt
  • erwirbt bzw. sich verschafft

In welchem Maß sich eine „geringe Menge“ bemisst ist abhängig von der Art des jeweiligen Betäubungsmittels. So ist im BtMG auch definiert, was als Betäubungsmittel gilt. Drei Anlagen im Gesetz listen die Mittel auf:

Anlage I: beinhaltet die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (bspw. Heroin, LSD, Cannabis, Ecstasy)

Anlage II: beinhaltet die verkehrsfähigen Betäubungsmittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (bspw. Coca-Blätter)

Anlage III: beinhaltet verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel (bspw. Morphin, Methadon, Kokain)

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Arzneimittelgesetz (AMG)

Das Arzneimittelgesetz ist vordergründig ein Gesetz im besonderen Verwaltungsrecht, doch es beschreibt Ahndungen für Vergehen, die dem Strafrecht zuzuordnen sind. Das Gesetz regelt den Verkehr von Arzneimitteln. Ziel ist eine ordnungsgemäße und die Gesundheit schützende Versorgung mit Arzneimitteln von Menschen und auch Tieren.

Inhalte des Arzneimittelgesetzes sind zum Beispiel Bestimmungen zur Arzneimittelherstellung, zur Zulassung, der Abgabe von Arzneimitteln, die Sicherung und Kontrolle der Qualität sowie der Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen und die allgemeine Überwachung und die Haftung für Schäden. Zudem wird auch der Umgang mit Arzneimitteln beschrieben, den die Apotheker, Ärzte und auch die Pharmaindustrie mit großer Sorgfalt vollziehen muss.

Bei der Steuerhinterziehung ist - ebenso wie bei den meisten anderen Tatbeständen - auch die Mittäterschaft strafbar
Bei der Steuerhinterziehung ist – ebenso wie bei den meisten anderen Tatbeständen – auch die Mittäterschaft strafbar

Der § 6a des Arzneimittelgesetzes legt fest, dass sich jeder, der Arzneimittel zu dem Zweck in Verkehr bringt, um damit Doping zu betreiben, strafbar macht.

Daher sind das Verschreiben solcher Doping-Mittel sowie die sonstige Anwendung mit Hilfe anderer Personen verboten. Doping ist immer wieder ein aktuelles Thema. Insbesondere Sportler haben sich in der vergangenen Zeit wegen unerlaubtem Doping strafbar gemacht und ihre Gesundheit damit gefährdet.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; ein bis zu zehn Jahren bei einer Abgabe von Arzneimitteln zum Doping an unter 18-Jährige

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung gilt als das fundamentale Gesetz im Steuerrecht, das Vorschriften zur Reglung von Steuerabgaben reglementiert. Hauptsächlich befasst sich die Abgabenordnung mit grundlegenden Bestimmungen, die festlegen, wie mit dem Steuerschuldrecht, Steuerverfahrensrecht, dem Steuerstrafrecht und dem Steuerordnungswidrigkeitenrecht zu verfahren ist. Es regelt also:

  • wie die Besteuerungsgrundlage zu ermitteln ist
  • wie Steuern festgesetzt, erhoben sowie vollstreckt werden
  • wie die Behandlung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen verfahrenstechnisch zu vollziehen ist

Die Abgabenordnung gilt nur für die durch Bundesrecht und EG-Recht geregelten Steuern. Das Augenmerk in diesem Ratgeber liegt aber vordergründig beim Steuerstrafrecht, welches in der AO in materiellen Vorschriften vorliegt. Hier ist der Begriff „Steuerhinterziehung“ zu nennen, welche eine schwere Steuerstraftat darstellt.

In § 370 wird die Steuerhinterziehung reglementiert. Eine Person begeht Steuerhinterziehung, wenn sie:

  • falsche oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde oder anderen Behörden zu steuerlich zu erhebenden Tatsachen macht
  • pflichtwidrig die Finanzbehörde in gänzlicher Unkenntnis über steuerlich zu erhebende Tatsachen lässt
  • die Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstempeln pflichtwidrig unterlässt

Durch solch ein Handeln werden in der Regel entweder sich selbst oder einem anderen steuerliche Vorteile verschafft. Personen, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, machen sich der Mittäterschaft schuldig und diese ist ebenso strafbar wie der reine Versuch Steuern zu hinterziehen. So können unter Umständen neben dem Steuerberater auch seine Angestellten belangt werden.

Der Gesetzgeber hat allerdings per Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass der Täter bei einer Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann. Dieser Grundsatz wird als „persönlicher Strafaufhebungsgrund“ bezeichnet. Straffrei kommt aber nur derjenige davon, bei dem die illegale Erschließung von Steuereinnahmen dem Staat vor der Selbstanzeige noch nicht bekannt war. Zudem kommt es bei der Steuerhinterziehung nach fünf Jahren zu eine Verjährung.

Bestrafung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahren; Strafmilderung bei einer Selbstanzeige

Wirtschaftsstrafgesetz

Das Wirtschaftsstrafgesetz befasst sich mit Wirtschaftskriminalität. Alle Delikte, die einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen, werden durch das Wirtschaftsstrafgesetz reglementiert und sanktioniert. Täter der Wirtschaftskriminalität

  • nutzen ihre berufliche Stellung innerhalb der Wirtschaft aus,
  • Missbrauchen Instrumente des wirtschaftlichen Lebens oder
  • richten Ihre Tat gegen individuelle Rechtsgüter des Wirtschaftslebens (private Volkswirtschaft oder staatliche Finanzwirtschaft).
Eine Straftat der Wirtschaftskriminalität ist zum Beispiel die Insolvenzverschleppung
Eine Straftat der Wirtschaftskriminalität ist zum Beispiel die Insolvenzverschleppung

Straftaten der Wirtschaftskriminalität umfassen das Nebenstrafrecht und das Strafgesetzbuch, zum Beispiel:

  • Steuerdelikte
  • Börsendelikte
  • Buchführungsdelikte
  • Kapitalanlagenbetrug
  • Kreditbetrug
  • Zertifikatsschwindel
  • Insolvenzstraftaten

Innerhalb der Landesgerichte sind Wirtschaftsstrafkammern installiert, die dazu beitragen, dass eine bessere Aufklärungsrate dieser Delikte erreicht werden kann.

Die Insolvenzverschleppung ist ein häufiges Delikt im Strafrecht. Ein Unternehmer hat hier bereits Kenntnis darüber, dass er nicht mehr zahlungsfähig ist und somit überschuldet. Das bedeutet, er hat drei Wochen Zeit und müsste nun Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) anmelden, damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Doch er stellt keinen Antrag und es kommt zu einer Insolvenzverschleppung.

Ist jemand insolvent, dann ist er nicht mehr in der Lage, seinen Gläubigern gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Insolvenzverfahren wird dann geklärt, wie die Gläubiger an ihr Geld kommen und der Unternehmer aus seinem Schuldenloch.

In Deutschland begeht der Schuldner damit eine Straftat, wenn er eine juristische Person ist. Ihn erwartet eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einer Privatinsolvenz helfen dem Betroffenen Schuldnerberater oder Rechtsanwälte weiter.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz ist dem Verwaltungsrecht untergeordnet. Ursprünglich wurde es als „Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung“ bezeichnet. Die sich daraus ableitenden Aufgaben sind aber auch heute noch gültig. So besteht der Sinn dieses Gesetzes darin, das der Umgang mit personenbezogenen Daten – sei es digital oder manuell – geregelt ist. Grundsätzlich besagt das BDSG zunächst einmal, dass jede Erhebung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten, verboten ist.

Damit dieses Verbot nicht gilt, ist eine ausdrückliche Zustimmung der Person notwendig, deren Daten erhoben werden sollen. Des Weiteren ist im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt, dass nach § 3a der Grundsatz der Datensparsamkeit einzuhalten ist. Das bedeutet, dass der Erhebende stets angehalten ist, so wenig wie möglich Daten im Allgemeinen und personenbezogene Daten im Speziellen zu speichern. Zudem weist §3a darauf hin, nach Möglichkeit die erfassten Daten zu pseudonymisieren bzw. zu anonymisieren.

Als zu schützende Daten gelten zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder auch die IP-Adresse die bei der Benutzung des Internets zwangsläufig anfällt. Über die Erfassung von Daten, die die politische Meinung, die eigene Religion oder auch die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft betreffen, muss der Betroffene gesondert informiert werden. Ferner ist auch eine gesonderte Zustimmung einzuholen.

Verstöße gegen das BDSG werden je nach Schwere entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat betrachtet. Als Ordnungswidrigkeit wird zum Beispiel das unbefugte Erfassen oder Verarbeiten personenbezogener Daten betrachtet. Auch das Bereitstellen von nicht öffentlich zugänglichen Daten zum automatisierten Abruf stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Diese Vergehen setzen Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und der Täter hat mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro zu rechnen. Werden die eben genannten Beispiele (und weitere) mit der Absicht durchgeführt, sich zu bereichern oder anderen, deren Daten betroffen sind, Schaden zuzufügen, dann droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Weitere Ratgeber zum Thema Strafmaßnahmen können Sie hier finden:

Formelles Strafrecht

Das formelle Strafrecht befasst sich mit Gesetzen und Rechtsverordnungen, die einen Kerngehalt im Strafrecht aufzeigen.

Weitere Ratgeber zum Thema Strafprozessrecht

Gerichtsverfassungsgesetz/-recht

Im Strafrecht reglementiert das Gerichtsverfassungsrecht die Stellung der Richter und Rechtsanwälte
Im Strafrecht reglementiert das Gerichtsverfassungsrecht die Stellung der Richter und Rechtsanwälte

Die Organisation der Stellung der Rechtspflege sowie die Organe der Rechtspflege im Staatsaufbau werden vom Gerichtsverfassungsrecht reglementiert. Dazu wird das Verhältnis der Rechtspflege zur legislativen (gesetzgebenden) und zur judikativen (vollziehenden) Gewalt geregelt sowie die dienst- und verfassungsrechtliche Stellung der Richter und anderen Rechtspflegeorgangen, wie Notare, Rechtsanwälte oder die Staatsanwaltschaft und Gerichtsvollzieher.

Die Grundlage der Gerichtsverfassung bildet in Deutschland die Gewaltenteilung, welche im Grundgesetz Verankerung findet.

Das Gerichtsverfassungsgesetz bezieht sich aber nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit, also die Strafgerichtsbarkeit, die zivile und die freiwillige Gerichtsbarkeit währenddessen kümmert sich das Gerichtsverfassungsrecht auf alle übrigen Zweige und regelt die Verfahrensordnung.

Strafvollzugsgesetz

Der Strafvollzug ist die Durchführung der Haftstrafe vom Strafantritt an. Die Regelungen dazu finden sich im Strafvollzugsgesetz. Ziel des Ganzen ist es, dem Gefangenen die Befähigung zu geben, sich in Zukunft sein Leben in sozialer Verantwortung zu gestalten und dieses ohne Straftaten zu führen. Dazu soll er dem Schutze der Allgemeinheit dienlich sein.

Ein Strafvollzug wird in Justizvollzugsanstalten (JVA) durchgeführt. Innerhalb dieser Einrichtungen sollen die allgemeinen Lebensverhältnisse dem realen Leben soweit es geht angeglichen werden. Damit soll der Gefangene darauf vorbereitet werden, wieder ein Leben in Freiheit zu führen.

Zu unterscheiden ist der offene und der gelockerte Strafvollzug. Beim offenen Vollzug verbringt der Häftling nur noch die Nächte in der JVA. Beim gelockerten Vollzug geht er unter Aufsicht bereits einer Beschäftigung nach oder hat schon Freigang ohne einen Vollzugsbeamten.

Strafprozessordnung (StPO)

Als Strafprozess gelten sämtliche gerichtliche Ausführungen und Vorgänge bei denen das Strafrecht Anwendung findet. Als eine wichtige Voraussetzung für einen Strafprozess gilt, dass eine strafbare Handlung zunächst einmal verfolgt wird (Anklageprinzip). Dafür stellt eine Person eine Strafanzeige oder einen Strafantrag, die an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft gerichtet sein kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Strafanzeige durch die Polizei gestellt wird, etwa wenn bereits vorhergehende Ermittlungen gegen den Täter laufen oder liefen.

Neben dem Anklageprinzip gelten noch weitere Grundsätze im Strafprozess:

Ein Strafverteidiger kann in einem Strafverfahren als Pflichtverteidiger eingesetzt werden
Ein Strafverteidiger kann in einem Strafverfahren als Pflichtverteidiger eingesetzt werden
  • Legalitätsprinzip
  • Prinzip der Öffentlichkeit
  • Prinzip der Mündigkeit
  • Prinzip der Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung
  • Freie richterliche Beweiswürdigung

Die Strafprozessordnung beinhaltet also Regeln für das prozessuale Recht eines Strafverfahrens. Das Strafverfahren führt zumeist zur Verurteilung eines Straftäters. Der Ablauf eines solchen Strafprozess soll im nächsten Abschnitt einmal genauer betrachtet werden.

Das Strafverfahren

Das Strafverfahren gliedert sich in vier Phasen:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Vollstreckungsverfahren
Ermittlungsverfahren

Ein solches Verfahren leitet die Staatsanwaltschaft ein. Es dient dazu, zu klären, ob der Anfangsverdacht, der bereits mit konkreten Tatsachen belegt ist, eine verfolgbare Straftat möglich erscheinen lässt oder, ob das Verfahren einzustellen ist. Dafür werden mit Hilfe der Polizei alle relevanten Informationen und Hinweise zur strafrechtlichen Beurteilung gesammelt.

Zwischenverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird mit der öffentlichen Anklage bzw. der Einreichung der Anklageschrift abgeschlossen, die zur selben Zeit das Zwischenverfahren einleitet. Hier entscheidet das zuständige Strafgericht, ob das Hauptverfahren eröffnet werden soll oder nicht.

Hauptverfahren

Es kommt zur Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn der Beschuldigte im Hinblick auf die Straftat „hinreichend verdächtig“ erscheint (§ 203 StPO). Das Hauptverfahren bildet das Herzstück des Strafverfahrens. Es findet vor dem Gericht statt. Ununterbrochen sitzen der Verhandlung der Richter und auch die Schöffen bei.

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter, der bei strafgerichtlichen Verfahren, beim Schöffen- oder Schwurgericht sowie den Strafkammern beisitzt. Das Gerichtsverfassungsgesetz legt fest, dass nur bestimmte Personenkreise als Schöffe berufen werden können. So etwa nur deutsche Bürger und Personen, die über 25 und unter 70 Jahren alt sind. Die Amtsperiode eines Schöffen beträgt fünf Jahre. Im Strafverfahren wirken in der Regel zwei Schöffen mit. Ein Schöffe dient als Bindeglied zwischen Staat und Bürger. Er soll das Vertrauen in die Justiz stärken und die Qualität der Rechtsprechung sichern. Schöffen besitzen dieselben Rechte und Pflichten, die ein Berufsrichter auch hat.

In einer Hauptverhandlung findet die Durchführung der Vernehmung des Angeklagten statt sowie die Beweisaufnahme. Lediglich drei Wochen darf diese Verhandlung unterbrochen werden, da es ansonsten neu beginnen müsste. Nur in Ausnahmefällen ist von der persönlichen Anwesenheit des Angeklagten abzusehen.

Ein Hauptverfahren kann durch höhere Instanzen erfolgen (bspw. Bundesstrafgericht), wenn durch die Rechtsanwälte oder den Verurteilten diverse Rechtsbehelfe eingelegt wurden. Das kann zum Beispiel eine Revision sein.

Eine Revision ist ein Rechtsmittel des Prozessrechts. Sie ist nicht dafür da, neue Tatsachen zu schaffen, sondern das Urteil durch eine höhere Instanz nachzuprüfen, weil etwa eine Rechtsverletzung vorliegt. Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn sie auf einer Gesetzesverletzung begründet ist. Die Revision kommt sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess vor.

Vollstreckungsverfahren

Ein Urteil wird rechtskräftig, wenn das Gericht dem Angeklagten zu einer Haftstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil muss allerdings noch vollstreckt werden. Bei einer Geldstrafe verläuft die Vollstreckung ganz simpel: die Aufforderung zur Zahlung wird an den Verurteilten übergeben und wenn dieser zahlt, dann ist das Vollstreckungsverfahren abgeschlossen. Das Vollstreckungsverfahren bei einer Freiheitsstrafe ist etwas komplexer und richtet sich nach dem Strafvollzugsgesetz, welches je Bundesland in Deutschland teilweise unterschiedliche Handhabung findet. Im Strafregister wird die rechtskräftige Verurteilung eingetragen.

Alternativen zum Strafverfahren
Ein Strafbefehl verkürzt im Strafrecht das Strafverfahren
Ein Strafbefehl verkürzt im Strafrecht das Strafverfahren

Natürlich ist es immer am besten, wenn zwischen Straftat und Verurteilung nicht viel Zeit vergeht. Zum Beispiel bei Jugendkriminalität, denn wenn eine zu lange Zeit vergeht, ist vielen Jugendlichen gar nicht mehr bewusst, dass diese Strafe eine Folge der von ihnen begangenen Straftat ist.

Viele Verfahrensvorgaben in der StPO sowie die hohe Anzahl an zu bearbeitenden Fällen bei den Behörden sind nur zwei Punkte, die ein Verfahren bis hin zur Verurteilung unnötig in die Länge ziehen.

Eine Möglichkeit der schnelleren Abhandlung ist das Strafbefehlsverfahren. Einen Strafbefehl beantragt die Staatsanwaltschaft, wenn sie im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss gekommen ist, dass in diesem Fall eine Hauptverhandlung nicht von Nöten ist. Stimmt dem der Richter zu, dann wird der Strafbefehl versendet. In ihm ist die Rechtsfolge der Straftat festgesetzt.

Wird ein Strafbefehl verwendet, dann handelt es sich bei dem Delikt nur um ein kleineres Vergehen. Allerdings hat der Beschuldigte das Recht diesen Strafbefehl abzulehnen, wenn ihm sein Fall als eher unzureichend behandelt vorkommt und er diesen in einem Hauptverfahren geklärt haben möchte.

Die Rechtsfolgen, die ein Strafbefehl enthalten darf, sind in § 407 StPO festgelegt. Dazu gehören Geldstrafen, Fahrverbot, oder Verwarnungen mit Strafvorbehalt.

Strafverteidiger und Pflichtverteidiger

Ein Angeklagter im Strafrecht will in der Regel auch verteidigt werden, sofern er dies nicht selbst übernehmen möchte. Ein Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten im deutschen Strafprozess vom Gericht gestellt, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in dem speziellen Fall eine Verteidigung notwendig ist und der Angeklagte noch keinen eigenen Verteidiger bestimmt hat.

Im Gegensatz zur Prozesskostenbeihilfe im Zivilprozess ist der Pflichtverteidiger nicht etwa anzuordnen, weil der Beschuldigte sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, sondern lediglich dann, wenn die Verteidigung nicht selbst vorgenommen werden kann und der Angeklagte keinen Anwalt an seiner Seite hat.

Gründe, die eine Verteidigung notwendig machen, können zum Beispiel sein:

  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen (Raub, sexueller Missbrauch, Körperverletzung, etc.) zur Last gelegt
  • Der Beschuldigte befindet sich seit mindestens drei Monaten in einer Anstalt und wird nicht wenigstens zwei Wochen vor der Hauptverhandlung entlassen
  • Gegen den Beschuldigten wurde eine Untersuchungshaft oder anderweitige Unterbringung vollstreckt

Die Untersuchungshaft oder auch U-Haft ist durch die StPO reglementiert. Diese prozessuale Maßnahme dient der Sicherung des Strafverfahrens. Eine Untersuchungshaft darf nur auf bestimmten Gründen angeordnet werden, vordergründig dann, wenn gegen den Angeklagten ein dringender Tatverdacht besteht und dementsprechend Haftgründe vorliegen. Das ist mitunter der Fall, wenn bei dem Beklagten Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Unter Verdunkelungsgefahr ist die Vernichtung von Beweismitteln durch den Tatverdächtigen sowie die Beeinflussung von Zeugen oder Mittätern zu verstehen. Eine Untersuchungshaft ist schriftlich durch einen Haftbefehl vom zuständigen Richter anzuordnen. Ferner darf sie nur länger als sechs Monate andauern, wenn ein triftiger Grund besteht.

Ein Pflichtverteidiger kommt spätestens im Zwischenverfahren zum Einsatz, möglich ist es aber auch schon im Ermittlungsverfahren. In der Regel wird der Angeklagte nämlich mit Übersendung der Anklageschrift dazu aufgefordert einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu benennen. Dem Beschuldigten wird dann eine Frist gesetzt, einen bestimmten Verteidiger als Pflichtverteidiger zu benennen, welcher dann vom Gerichtsvorsitzenden bestellt wird. Die Strafprozessordnung regelt die Auswahl des Pflichtverteidigers.

Die Vergütung vom Pflichtverteidiger übernimmt die Staatskasse, allerdings kann er mit dem Mandanten eine zusätzliche Bezahlung vereinbaren.

Ein Eid muss im Strafrecht nur selten geleistet werden
Ein Eid muss im Strafrecht nur selten geleistet werden

Ein Strafverteidiger steht einem Beschuldigten in einem Strafverfahren bei. Innerhalb der StPO wird dieser vereinfacht nur als Strafverteidiger benannt. Somit ist ein Pflichtverteidiger im Prinzip auch ein Strafverteidiger.

Grundsätzlich kann jeder Rechtsanwalt als Strafverteidiger agieren. Sogar ein Rechtsreferendar darf bspw. als solcher tätig werden. Der Angeklagte besitzt das Recht, sich in jeder Phase des Strafverfahrens von einem Verteidiger vertreten zu lassen.

Der Strafverteidiger ist sowohl dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft gleichgestellt. Deshalb ist er an keinerlei Weisungen gebunden. Daher entstehen in manchen Situationen Spannungen, da der Vorsitzende des Gerichts als Leiter der Verhandlung dem Strafverteidiger das Wort sowohl erteilen als auch entziehen kann.

Nicht erlaubt ist, dass der Strafverteidiger mehrere Beschuldigte in einem Strafverfahren verteidigt, da es hier zu Interessenskonflikten kommen kann. Seine Vergütung erhält der Verteidiger zum einen mit Hilfe der Abrechnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und zum anderen durch Vergütungsvereinbarungen mit dem Klienten.

Eid und Meineid: Der Eid spielt im Strafprozess nur eine kleine Rolle, er findet vor allem im Zivilprozess Anwendung. Grob gesagt verpflichtet der Eid zu einer wahrheitsgemäßen Aussage. Ein Eid ist eine gerichtlich angeordnete Aufforderung zur Abgabe einer verbindlichen Erklärung in bestimmter Form. Diese Erklärung enthält die Versicherung, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen.

Die Eid-Leistung dient der Bekräftigung der Zeugenaussage. Dolmetscher haben bspw. auch einen Eid zu leisten, sodass sie treu und gewissenhaft übersetzen. Zeugen und andere werden vor Gericht nur vereidigt, wenn es der Richter für die Bedeutung der Aussage für wichtig empfindet.

Wer unter Eid eine falsche Aussage tätigt, der begeht einen Aussagedelikt – eine falsche uneidliche Aussage oder einen Meineid – und macht sich strafbar. Solche Delikte werden mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung werden Zeugen heutzutage in einem modernen Staat in einem Verfahren normalerweise nicht vereidigt, da Zeugen sich oft irren, wenn die Geschehnisse weit zurück liegen. Jugendliche unter 16 Jahren sowie psychisch Kranke u.a. müssen ebenfalls keinen Eid sprechen, ebenso wie der Beschuldigte selbst.

Welche Rechtsgebiete berühren das Strafrecht?

Im Strafrecht haben sich spezifischen Rechtsgebiete herausgebildet, die im Besonderen Straftaten reglementieren, die eine bestimmte Schiene betreffen. So zum Beispiel das Jugendstrafrecht, welches sich allein mit Strafen der Jugendkriminalität befasst. Das Steuerstrafrecht ist auch ein solches Rechtsgebiet, welches jedoch bereits weiter oben innerhalb der Abgabenordnung bereits beschrieben wurde. Daher wird im Folgenden auf die beiden andern großen Rechtsgebiete eingegangen, die im Strafrecht von großer Relevanz sind.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht regelt die Behandlung von Straftaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. Im 13. Abschnitt des StGB befinden sich die besonderen Regelungen für diverse Sexualdelikte. In den Schutzbereich fällt daher insbesondere die Freiheit der Entscheidung über die geschlechtliche Betätigung sowie die ungestörte sexuelle Entwicklung junger Menschen. Geschützt ist ebenfalls der Angriff vor schwerwiegenden sexuellen Belästigungen.

Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind strafrechtliche Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden
Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind strafrechtliche Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden

1997 bewirkte das 33. Strafrechtsänderungsgesetz eine grundlegende Reformierung des Tatbestandes der sexuellen Kriminalität – umgangssprachlich Vergewaltigung. Bei der Vergewaltigung handelt es sich um die Nötigung zum Beischlaf oder anderen sexuellen Handlungen. Dabei wird das Opfer vom Täter massiv erniedrigt, zumal solche Handlungen auch mit Gewalt oder Drohungen einhergehen.

Das Opfer befindet sich oft in einer Situation, in der es dem Täter schutzlos ausgeliefert ist. Eine Strafbarkeit ist allerdings ausgeschlossen, wenn das vermeintliche Opfer der sexuellen Handlung wahrlich zugestimmt hat.

Mit der Reformierung und der geschlechtsneutralen Formulierung kann das Opfer aber auch ein Mann sein. Zudem umfasst das Recht auch die eheliche Vergewaltigung mit ein, die genauso sanktioniert wird sowie Situationen, in denen das Opfer nur aus Angst vor Gewalttaten die Vergewaltigung über sich ergehen ließ. Im letztem Beispiel waren vor 1997 nämlich Unklarheiten in puncto Gewalthandlung zur sexuellen Nötigung.

Eine Vergewaltigung wird laut § 177 StGB mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren bestraft. Diese Strafe erhöht sich je nach Schwere.

Bei einem Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung ist es ebenso möglich wie bei einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung Schmerzensgeld vom Straftäter zu verlangen, um, wenn auch nur in geringem Maße, für den Schaden entschädigt zu werden. Schmerzensgeld ist insbesondere dann möglich, wenn es sich um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts laut Grundgesetz handelt.

Im Sexualstrafrecht sollen besondere Maßnahmen dafür sorgen, dass ein verbesserter Schutz vor Rückfalltätern gegeben ist. Dafür ist die Anordnung der sogenannten Sicherungsverfahrung entwickelt worden. Diese tritt ein, wenn eine Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit sieht sich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit stärker berücksichtigt und der Straftäter bekommt hier die Zeit zur Resozialisierung, der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Sicherungsverwahrung wird stets neben der Anordnung zur Freiheitsstrafe ausgesprochen und in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Mitunter kann es aber auch vorkommen, dass der Betroffenen in eine Erziehungsanstalt oder eine psychiatrische Klinik übergeben wird.

Eine Sicherungsverfahrung kommt laut § 66 StGB zum Einsatz, wenn ein Täter eine vorsätzliche Straftat begangen hat und diese wenigstens mit zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft wurde. Sie kommt nicht nur bei einer Vergewaltigung zum Tragen, sondern auch bei Mord oder Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche eine Bestrafung von zehn Jahren nach sich zieht.

Besonders hart bestraft wird im Sexualstrafrecht sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, also Kindern. Kinder haben das Recht auf eine ungestörte Sexualentwicklung, wenn sie heranwachsen. § 176 geht daher umfassend auf diese Sexualdelikte ein. Demnach wird sexueller Missbrauch bei Kindern unter 14 Jahren – auch wieder je nach Schwere der Tat – mit einem Arrest von nicht unter sechs Monaten und bis zu zehn Jahren bestraft. Stirbt das Kind bei dem Missbrauch, dann wird dies mit lebenslänglich sanktioniert.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht bildet das geltende Strafrecht und Strafprozessrecht für alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sowie mitunter auch für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Für letztere gilt es, wenn der Betroffenen zur Tatzeit in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichgestellt ist. Möglich ist aber auch, dass es sich bei der Tat um eine jugendliche Verfehlung handelte.

Das Jugendstrafrecht weicht zum Teil in seinen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab. Jedoch weist es keine eigenen Jugendstrafbestände auf, sondern einen Unterschied in der Rechtsfolge. Jugendkriminalität erfolgt meist aus Leichtsinn heraus, aus Neugier, Übermut oder Rauflust und ist daher mit milderen Strafen versehen.

Der Jugendarrest stellt im Jugendstrafrecht das höchste Zuchtmittel dar
Der Jugendarrest stellt im Jugendstrafrecht das höchste Zuchtmittel dar

In erster Linie werden Jugendliche bei einer Straftat mit erzieherischen Maßregeln bestraft, zum Beispiel durch die gerichtliche Anordnung von Hilfe bei der Erziehung. Wenn das nicht ausreicht, um dem jugendlichen Täter das Unrecht an seiner Tat bewusst zu machen, dann wird die Handlung mit Zuchtmitteln oder Jugendstrafe sanktioniert. Zu den Zuchtmitteln gehört die Erteilung von Auflagen, wie etwa der Zahlung einer Geldbuße oder Jugendarrest.

Beim Jugendarrest handelt es sich um das strengste Zuchtmittel laut Jugendgerichtsgesetz im Jugendstrafrecht. Dabei wird der jugendliche Straftäter kurzzeitig der Freiheitsentziehung unterworfen. Jugendarrest wird immer dann angeordnet, wenn eine Jugendstrafe noch nicht erforderlich ist, aber dem Täter trotzdem das Verhängnis seiner Tat bewusst gemacht werden soll. Eine solche wird in speziellen Jugendarrestanstalten vollzogen.

Ein Jugendarrest wird nicht in das Strafregister eingetragen, allerdings in das Erziehungsregister. Somit hat diese nicht die Wirkung einer Strafe im rechtstechnischen Sinn. Es existieren drei Formen von Jugendarrest:

  • Freizeitarrest – am Wochenende von Samstagmorgen bis Sonntagabend/Montagmorgen
  • Kurzarrest – nicht länger als vier Tage
  • Dauerarrest – eine bis maximal vier Wochen

Dem Jugendarrest gegenüber steht die einzige Kriminalstrafe im Jugendstrafrecht: die Jugendstrafe. Sie wird verhängt, wenn bei dem betroffenen Jugendlichen eine schädliche Neigung zu erkennen ist. Solche benötigen eine längere erzieherische Gesamtaufsicht, damit eine Begehung weiterer Straftaten verhindert wird. Eine Jugendstrafe wird in das Strafregister eingetragen.

Die Sanktionierung beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahren bei schweren Verbrechen. Häufig werden diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt, wenn zu erkennen ist, dass die Verurteilung bereits eine Warnung darstellt. Dem Verurteilten werden während der Zeit diverse Auflagen auferlegt. Zudem muss einem jugendlichen Straftäter – im Gegensatz zum Strafrecht für Erwachsene – immer ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden.

Jugendgerichte entscheiden über die Rechtsfolge der Verfehlungen von jugendlichen Straftätern. Zumeist erfolgt im Vorverfahren die Erörterung der Lebens- und Familienverhältnisse des Jugendlichen, was die Jugendgerichtshilfe übernimmt.

Das Strafrecht erweist sich als ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das insbesondere der Sicherung und (Wiederherstellung der) Ordnung des Miteinanders aller Bürger dient. Es besitzt zahlreiche Nebenstrafgesetze, in denen auf die einzelnen Strafdelikte Bezug genommen wird, um diese entsprechend zu bestrafen. Wichtige Gesetzmäßigkeiten sind zudem die Strafprozessordnung und das Strafvollzugsgesetz. Diese beiden dienen der wichtigen Organisation des Strafverfahrens und der Durchführung der Freiheitsstrafen. Die wichtigste Gesetzesgrundlage im Strafrecht bildet freilich das Strafgesetzbuch, das sämtliche Delikte im Speziellen anspricht und reglementiert.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Strafrecht: Ahndung von Straftaten in Deutschland

  1. Katherine F

    Der Beitrag zum Thema Nachrede ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Das ergibt viel Sinn, dass es vorteilhaft wäre, professionellen Rat von einem Anwalt einzuholen.

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