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FAQ: Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Besteht die Gefahr, dass sich Rechtsverstöße wiederholen, kann dies einen Anspruch auf Unterlassung rechtfertigen. Dieser wird dann häufig mithilfe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Zuge einer Abmahnung geltend gemacht.
Ziel der Unterlassungserklärung ist es, weitere Rechtsverstöße in der Zukunft zu verhindern. Daher sieht diese in der Regel auch eine Vertragsstrafe für Wiederholungstäter vor.
Nein, es ist grundsätzlich möglich, an der strafbewehrten Unterlassungserklärung Änderungen vorzunehmen. Dadurch entsteht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung.
Unterlassungserklärung als Bestandteil der Abmahnung
Bei einer Rechtsverletzung können die Geschädigten laut deutschem Recht ihre Ansprüche auf verschiedene Art und Weise geltend machen. Insbesondere in den Rechtsgebieten des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes findet dafür die Abmahnung Anwendung.
Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Methode zur Prozessvermeidung, welche eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Um sicherzustellen, dass es auch in Zukunft zu keinen weiteren Verstößen gegen geltendes Recht kommt, beinhaltet in der Regel jede Abmahnung die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Doch wann wird der Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht? Was beinhaltet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung? Welche Kosten fallen dabei an? Und welche Rolle spielt der Streitwert? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil der meisten Abmahnungen. Denn dieses Schriftstück dient dazu, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern und die Wiederholungsgefahr zu minimieren. Das Abmahnschreiben hingegen erfüllt vor allem den Zweck, das widerrechtliche Handeln zu rügen und ggf. Schadensersatz zu fordern.
Juristen unterscheiden bei der Unterlassungserklärung insgesamt drei verschiedene Arten:
- strafbewehrt
- modifiziert
- vorbeugend
Wird eine Unterlassungserklärung als „strafbewehrt“ bezeichnet, sieht diese eine Vertragsstrafe vor. In der Regel handelt es sich dabei um das Schriftstück, welches der Abmahnung beilag. Diese wurde vom Anwalt des Geschädigten aufgesetzt und ist daher in der Regel auch zu dessen Gunsten formuliert. Manchmal wird ein solcher Vertrag auch als „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ bezeichnet.
Erachten Sie oder Ihr Rechtsanwalt die Forderungen bzw. Bedingungen der Vereinbarung als überzogen oder ungerechtfertigt, besteht die Möglichkeit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch zu verändern. Nach den Anpassungen wird das Ergebnis dann als modifizierte Unterlassungserklärung betitelt.
Um mögliche Kosten einer Abmahnung zu vermeiden, kann zudem eine vorbeugende Erklärung abgegeben werden. Diese Methode wird vor allem beim Filesharing von einigen Anwälten empfohlen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Anwendungsbereiche für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird insbesondere im Urheberrecht und beim gewerblichen Rechtsschutz – zu dem unter anderem das Patent- sowie Markenrecht zählt – im Zuge einer Abmahnung gefordert.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Beleidigung oder Verleumdung zu verlangen.
Urheberrechtsverletzungen werden in den meisten Fällen durch eine Abmahnung sanktioniert. Demzufolge ist auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Urheberrecht keine Seltenheit. Eine der häufigsten Gründe ist dabei die widerrechtliche Verbreitung von Dateien über das Internet beim Filesharing.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist aber auch bei Verstößen gegen das Markenrecht möglich, zum Beispiel wenn geschützte Logos oder Markennamen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden.
Wie setzt sich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusammen?
Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der sowohl gewisse formale als auch inhaltliche Kriterien erfüllen muss. So muss unter anderem der Absender – also der Geschädigte – eindeutig aus dem Schreiben hervorgehen. Lässt sich dieser durch einen Anwalt vertreten, wird auch dies vermerkt.
Der Aufbau der Schreiben ähnelt sich dabei in der Regel sehr. Insbesondere beim Filesharing liegt der strafbewehrten Erklärung meist ein einheitliches Muster zugrunde. Als elementare Bestandteile gelten dabei:
- die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen
- die Festlegung einer Vertragsstrafe, die bei einer Zuwiderhandlung fällig wird
- die Rechnung über die bisher angefallenen Kosten der Abmahnung
Darüber hinaus enthält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht selten auch ein Schuldanerkenntnis. Unterschreiben Sie diesen Vertrag ohne diesen vorher zu modifizieren, akzeptieren Sie die darin formulierten Bedingungen.
Kosten der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Wird von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, geht dies mit Kosten einher. Diese ergeben sich vor allem aus den finanziellen Ansprüchen, welche infolge der Rechtsverfolgung und der Beauftragung eines Anwalts entstanden sind.
Die Anwaltskosten einer Abmahnung beinhalten bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Streitwert entscheidet dabei über die Höhe der Kosten, weshalb diese nicht nach Belieben bestimmt werden können.
Suchen Sie selbst juristischen Rat – um zum Beispiel den Vertrag prüfen oder anpassen zu lassen – ist auch dies mit Ausgaben für einen Anwalt verbunden. Ist es dadurch allerdings möglich, ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen zu vermindern, können die Rechtsanwaltskosten durchaus angebracht sein.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Mögliche Reaktionen
Viele Bürger sind in ihrem bisherigen Leben nie in Kontakt mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung geraten. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass die Betroffenen leicht in Panik geraten, wenn sie ein solches Schreiben in ihrem Briefkasten finden.
Allerdings sollten Sie sich dennoch nicht vorschnell dazu entschließen, den Vertrag zu unterzeichnen und damit die darin aufgeführten Bedingungen zu akzeptieren. Denn nicht immer sind die Forderungen auch gerechtfertigt bzw. dem Rechtsverstoß angemessen.
Aus diesem Grund sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben, sondern vorher die Angaben des Abmahnschreibens prüfen. Wie Sie dabei vorgehen können, zeigt folgende Auflistung:
- Überprüfen Sie alle Unterlagen vor einer Unterschrift.
- Prüfen Sie die vorgeworfenen Rechtsverletzungen.
- Kontrollieren Sie, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß handelt.
- Wägen Sie ab, ob die Forderungen zum Tatvorwurf im Verhältnis stehen.
Unabhängig davon, zu welcher Einschätzung Sie nach einer Prüfung der Vorwürfe kommen, ist es grundsätzlich ratsam, Rat von einem Anwalt einzuholen. Denn dieser kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung auf Fehler prüfen und ggf. einzelne Formulierungen modifizieren.
Nehmen Sie selbst weitreichende Anpassungen vor oder weigern Sie sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kann dies dazu führen, dass die außergerichtliche Einigung scheitert. Nicht selten ist dann eine Unterlassungsklage die Folge. Diese geht mit weiteren Kosten einher.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Muster zum Vertrag
Wie für die strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Muster aussieht, veranschaulicht exemplarisch das nachfolgende Beispiel. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass diese Vorlage aus dem Urheberrecht nur der Veranschaulichung dient und nicht einfach übernommen werden sollte.
[Name der gegnerischen Anwaltskanzlei
Geschäftsadresse]
[Ort, Datum]
[Aktenzeichen]
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
zwischen
[Anrede Vorname Nachname, Straße Hausnummer, Postleitzahl Stadt]
-anschließend als Schuldner bezeichnet-
und
[Anrede Vorname Nachname, Straße Hausnummer, Postleitzahl Stadt]
-anschließend als Gläubiger bezeichnet-
Mit diesem Schreiben versichert der Schuldner gegenüber dem Gläubiger,
- es zu unterbinden, Werke, an denen der Gläubiger über die alleinigen Nutzungsrechte verfügt, ohne eine entsprechende Erlaubnis zu veröffentlichen oder dies zu beauftragen,
- für erneute Verstöße gegen 1. eine Vertragsstrafe von xxxx € zu zahlen, wobei ein Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs besteht,
- Schadensersatz in Höhe von xxxx € zu zahlen,
- den Schaden zu ersetzen, der durch den Verstoß gemäß 1. bereits entstanden ist und bzw. oder in Zukunft entsteht,
- die Kosten, die im Zuge der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von xxxx € zu tragen.
Unterschrift
Modifizierungen an der strafbewehrten Unterlassungserklärung
Es ist sinnvoll die strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. das Muster anzupassen. Zentrale Elemente bei der Modifizierung sind dabei in der Regel die Höhe der Schadensersatzforderung sowie die Bedingungen der Vertragsstrafe. Wir empfehlen diese Anpassungen durch einen Anwalt vornehmen zu lassen.
Um die Vertragsstrafe zu reduzieren, wählen Anwälte häufig eine Formulierung nach dem Hamburger Brauch. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Hamburger Brauch kann diesem Muster folgen:
Für den Fall einer zukünftigen Wiederholung des in der Abmahnung angeführten Verhaltensweise ist eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Dabei ist die Summe vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzulegen und vom ggf. Amts- oder Landgericht zu überprüfen.
Die Bemessung der Vertragsstrafe ist durch diese Formulierung nicht auf eine bestimmte Summe festgelegt, wie es für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach genanntem Muster üblich wäre. Stattdessen entscheidet ein Gericht über eine angemessene Summe.
Fazit zur strafbewehrten Unterlassungserklärung
Für die Geschädigten stellt die strafbewehrte Unterlassungserklärung eine geeignete Maßnahme dar, um die eigenen Rechte nach einem Verstoß auch in Zukunft zu schützen. Allerdings sind die Forderungen und Bedingungen nicht selten etwas zu weitreichend. Aus diesem Grund sollten abgemahnte Personen diesen Vertrag nicht einfach unterschreiben, sondern diesen vorher von einem Anwalt prüfen und ggf. modifizieren lassen.