Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.
Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.

Opfer von Straftaten erleiden in der Regel nicht unerhebliche Beeinträchtigungen unterschiedlichster Natur. Denkbar sind mitunter Vermögensschäden, Sachschäden oder gar körperliche und/oder psychische Schäden.

Vielen Betroffenen ist es daher ein immens starkes Bedürfnis, dass der Täter wegen einer durch ihn verübten Tat auch eine angemessene Strafe erfährt bzw. zumindest von Seiten der Behörden gegen ihn ermittelt wird.

Wer sich nicht darauf verlassen möchte, dass die Strafverfolgungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaften, auf anderem Wege von einer Tat Kenntnis erlangen, sollte deshalb Strafanzeige erstatten.

Doch was ist eine Strafanzeige eigentlich? Welchen Zweck erfüllt sie und wo können Betroffene eine Strafanzeige erstatten? Entstehen Kosten und kann man eine Strafanzeige im Zweifel zurückziehen? Und worin besteht im Strafrecht der Unterschied zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige?

Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Strafanzeige für Sie auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

FAQ: Strafanzeige

Wann kann eine Strafanzeige gestellt werden?

Eine Strafanzeige können Sie immer dann erstatten, wenn gegen Sie eine Straftat verübt wurde.

Wie kann ich eine Strafanzeige stellen?

Hier können Sie nachlesen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen wollen.

Wie muss eine Strafanzeige aussehen?

Unser Muster bietet Ihnen eine Orientierung, wie eine Strafanzeige aussehen kann.

Was ist eine Strafanzeige?

Vorab soll die Frage geklärt werden, was eine Strafanzeige überhaupt ist und wo eine solche zu stellen ist.

Unter einer Strafanzeige ist zunächst die Mitteilung eines Vorfalls bzw. eines Sachverhalts zu verstehen, der zumindest aus der Sicht des jeweiligen Anzeigenerstatters, den Tatbestand eines gesetzlich normierten Deliktes erfüllen könnte.

Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.
Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.

Im Rahmen einer Strafanzeige schildert der Mitteilende der Behörde sodann, was nach seiner Erinnerung und nach seinem Verständnis vorgefallen ist und wer an dem Vorfall beteiligt war.

Nicht nur Opfer von Straftaten können Strafanzeige erstatten. Das gleiche Recht steht auch jedem anderen zu, der der Ansicht ist, Kenntnis über eine Tat erlangt zu haben.

Nicht selten wird eine Anzeige bei der Polizei durch einen Zeugen erstattet. Sofern dem Anzeigenerstatter der Täter namentlich nicht bekannt ist, kann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Auch in diesem Fall ist von Behördenseite ein Verfahren in Gang zu setzen. Erst wenn ein Täter nach erfolglosen Ermittlungen nicht ausfindig zu machen ist, kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.

Einer bestimmten Form bedarf es bei der Anzeigenerstattung nicht. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder aber bei den Amtsgerichten gestellt werden.

Es ist mithin nicht vonnöten, die Strafanzeige nach striktem Formular zu erstatten und sich an feste Wortlaute zu halten. Laien wissen oftmals überhaupt nicht, welcher Straftatbestand erfüllt ist. Eine genaue Bezeichnung dessen ist auch nicht erforderlich.

Wird eine Anzeige in mündlicher Form gestellt, nimmt die jeweilige Behörde den Sachverhalt zu Protokoll („zur Niederschrift“).

Im Gegensatz zum Strafantrag liegt einer Strafanzeige keine Frist zugrunde. Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann allerdings nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verjährt sein, was dann wiederum ein Verfahrenshindernis darstellt.

Welchen Zweck erfüllt eine Anzeige?

Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.
Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.

Zweck einer Strafanzeige ist es, die Strafverfolgungsbehörden über einen bestimmten Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, der möglicherweise den Tatbestand einer gesetzlich verankerten Straftat erfüllen könnte. Dadurch kann diese Ermittlungen gegen den jeweiligen Täter in Gang setzen.

In der Regel werden Anzeigen von den Opfern, deren Angehörigen oder aber von Zeugen einer Straftat erstattet.

In den wohl meisten Fällen wäre es den ermittelnden Behörden kaum oder nur schwer möglich, überhaupt Kenntnis von einer vermeintlichen Straftat zu erlangen, denn viele Straftaten finden nicht in der Öffentlichkeit statt.

Strafanzeige: Verfahren

Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die jeweiligen Behörden dazu verpflichtet, dem sogenannten Anfangsverdacht auch nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur nach belastenden, sondern auch nach entlastenden Umständen zu überprüfen hat.

Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft wird deshalb in der Umgangssprache auch als „die objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet.

Sofern die Anzeigenerstattung bei der Polizei eingeht, übermittelt diese den geschilderten Sachverhalt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, welche daraufhin zu entscheiden hat, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

Erfolgt eine Verfahrenseinstellung, wird dem Anzeigenerstatter ein schriftlicher Bescheid übersandt, in dem er darüber diesbezüglich informiert wird.

Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.
Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.

Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden. Dies gilt ausnahmslos für alle Delikte. Dadurch ist gewährleistet, dass sich niemand aus finanziellen Aspekten zurückhalten muss, einen Straftatbestand behördlich zu melden.

Nicht möglich ist es, entgegen dem Irrglauben vieler, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Ein einmal zur Anzeige gebrachter Sachverhalt muss zwingend von Seiten der Behörden ermittelt werden.

Strafanzeige: Online-Verfahren

Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern in Deutschland möglich, Strafanzeige im Internet zu erstatten. Insgesamt bieten diesen Service elf Bundesländer an.

In den folgenden Landespolizeibehörden sind Strafanzeigen auch online möglich:

  • Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei Berlin
  • Polizei Brandenburg
  • Polizei Hamburg
  • Polizei Hessen
  • Polizei Mecklenburg-Vorpommern
  • Polizei Niedersachsen
  • Polizei Nordrhein-Westfalen
  • Polizei Sachsen
  • Polizei Sachsen-Anhalt
  • Polizei Schleswig-Holstein

Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei der Anzeige handelt es sich lediglich um die Mittelung des Sachverhaltes. Sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag hingegen ist lediglich bei sogenannten Antragsdelikten (wie beispielsweise dem Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch) vonnöten, damit die Behörden überhaupt ermitteln können. Wird er nicht gestellt, stellt dies ein sogenanntes Verfahrenshindernis dar. Zu einem gerichtlichen Vefahren kann es in einem solchen Fall dann also nicht kommen.

Der Strafantrag ist gesetzlich in § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) sowie in § 158 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) verankert.

Antragsberechtigt ist – anders als bei einer Strafanzeige – in der Regel nur derjenige, der aus einer Tat als Geschädigter hervorgeht. Die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate.

Strafanzeige stellen: Muster

Wer Strafanzeige erstatten will, der muss zwar kein striktes Muster oder einen bestimmten Wortlaut verwenden. Eine Strafanzeige ist formlos und kann auch in mündlicher und völlig freier Form erstattet werden.

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen dabei ebenfalls helfen.

Sofern Sie dennoch schriftlich Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen die folgende Beispiel-Strafanzeige wegen Betruges als Muster dienen:

Adresse des Anzeigenerstatters
Adresse der Staatsanwaltschaft
[Datum]Betreff: Strafanzeige wegen Betruges

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [Name und Anschrift des Angeschuldigten] wegen des
Verdachts auf Betruges und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Am [Datum] habe ich festgestellt, dass [Name des Angeschuldigten] folgendes getan hat:
[Schilderung des Verhaltens ]

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name und Unterschrift des Anzeigenerstatters]

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

133 Gedanken zu „Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

  1. Nina

    Hallo,

    ich habe einen Strafantrag wegen leichter Körperverletzung gestellt. Landet das ganze nun zwingend vor einem Richter? Sollte ich schon einen Anwalt einschalten?

    1. anwalt.org

      Hallo Nina,

      eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. In der Regel wird der Antrag durch die Staatsanwaltschaft geprüft und wenn nötig Ermittlungen eingeleitet bzw. das Verfahren eingestellt. Ob Sie einen Anwalt hinzuziehen, bleibt Ihnen überlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Henrich

    Hallo zusammnen

    Bei welcher Staatsanwaltschaft erstatte ich am besten Anzeige ?
    Bei der für mich zuständigen oder besser bei der des „Täters“
    ( Abweichendes Bundesland )?
    Vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo Henrich,

      eine Anzeige können Sie in der Regel bei jeder Polizeidienststelle einreichen. Diese wird dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Informieren Sie sich am besten bei der Polizei an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Anna

    Sehr geehrtes Team

    Vor einiger Zeit habe ich einen Mann kennengelernt, dem ich blöderweise Geld überweisen habe . Es hat sich leider herausgestellt dass er ein Betrüger ist . Natürlich nach Geld erhalt hat er Kontakt abgebrochen und ist nicht mehr zu erreichen. Wahrscheinlich waren alle seine Daten nicht korrekt .
    Soll ich Strafanzeige erstatten oder macht das keinen Sinn da sein Name gefälscht war.
    Und wenn ja muss ich da zu stadtanwalt gehen oder direkt zu Polizei .

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

    1. anwalt.org

      Hallo Anna,

      wir können die Erfolgsaussichten einer solchen Anzeige nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten von einem Abwalt beraten. Die Anzeige an sich stellen Sie in der Regel bei der Polizei.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. gottlieb

    Hallo
    Mein Schwiegervater in spe hat ohne meine Erlaubnis meine Waschmaschine verkauft. Obwohl die nur bei ihm stand wegen platz. Nun wollte ich sie zu mir holen und musste erfahren das er sie verkauft hat.bin so sauer was kann ich tun. Mit ihm reden bringt nichts und ich bin am überlegen ihn anzuzeigen. Brauch ein guten Rat.

    1. anwalt.org

      Hallo gottlieb,

      eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten und daher die Erfolgsaussichten einer Anzeige auch nicht einschätzen. Eine ausführliche rechtliche Beratung kann nur ein Anwalt im persönlichen Gespräch anbieten. Am Ende bleibt es jedoch Ihnen überlassen, ob Sie diesen Schritten gehen möchten oder nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Lipske

    Sehr geehrtes Anwaltteam,
    muss eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung in der Stadt erfolgen wo es passiert ist oder kann ich es auch in meinem Heimatort stellen.

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Lipske,

      in der Regel können Sie eine Anzeige bei jeder Polizeidienststelle einreichen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Blonde v. W.

    Sehr geehrtes Team,
    vor unserem Einzug in das neue Mehrparteienhaus hat wie sich nachher herausstellte unsere direkte Nachbarin unser Auto beim Ausparken beschädigt und Fahrerflucht begangen. Da wir den Halter nicht kannten, haben wir die Polizei hinzugezogen.
    Da wir die Anzeige nicht zurückziehen können, möchten wir um des nachbarschaftlichen Friedens Willen ein wohlwollendes Schreiben aufsetzen, um der Beilegung der Sache zuzuarbeiten.
    Gibt es hier Formulierungshilfen, Muster oder ähnliches?
    Besten Dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Blonde v. W.,

      eine Muster für einen solchen Fall können wir nicht bieten. Am besten sollten Sie sich bei einem Anwalt beraten lassen. Dieser kann Sie bei der Aufsetzung eines Schreibens unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. B.Hermann

    Hallo Leute
    Ich habe 2010 wegen Alkohol meinen Führerschein verloren.Bei dem versuch ihn wieder zu bekommen ,stieß ich nur auf Lügen ,haltlosen Unterstellungen ,Vorwürfe ,und Zusagen die nicht eingehalten wurden ,und dann letztendlich abgestritten wurden.
    Meine Frage ist.: Kann ich gegen die Führerscheinstelle Strafanzeige, oder Stafantrag wegen zB. arglistige Täuschung stellen.
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo B.Hermann,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir nicht einschätzen, ob ein solches Vorgehen erfolgversprechend ist. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt vor Ort, um abzuklären, wie Sie hier vorgehen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Rainer

    Hallo,
    ich habe ein Problem.
    Meine Ex-Lebensgefährtin hat mich monatelang betrogen und belogen.
    Wir haben einen zweijährigen Sohn und sind im Januar in ein Haus gezogen.
    Als ich im Krankenhaus war, bekam ich eine Whatsapp, ich soll ausziehen.
    Ich musste sofort ausziehen.
    Seit Monaten sag ich der Ex, ich möchte meinen Trockner, den ich bezahlt habe und die Anzahlung zur Couch.
    Sie reagiert aber nicht
    was habe ich für Möglichkeiten ?
    Der Anwalt sagt, es rentiert sich finanziell für mich nicht.
    Ich soll es lassen

    1. anwalt.org

      Hallo Rainer,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten, daher ist es empfehlenswert, dem Rat des Anwalts zu folgen. Sie haben auch die Möglichkeit einen anderen Anwalt zu konsultieren und sich eine zweite Meinung einzuholen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Stoll

    Sehr geehrtes Anwaltsteam,

    Ich habe gelesen, dass das Wissen über eine Straftat, die einem selbst nicht betrifft trotzdem gemeldet werden kann. Denn folgender Fall liegt vor. Ich bekam eine Unterkunft in einem Haus für welche ich natürlich miete zahlte, in der ich aber schon seit Monaten nicht mehr drin leben. irgendwann erfuhr ich dann, dass der Lebenspartner der Vermieterin eigentlich dort wohnt, welcher Hartz 4 bezieht. Er wurde zwar dafür gemeldet lebte aber mit ihr und ihrem Sohn in ihrer Wohnung. Das Haus ist etagenweise in 3 Wohnungen aufgeteilt welche aber alle ihr gehören. Ist das dann kein Versicherungsbetrug? Und wenn es zur Anzeige kommen würde und er benachrichtigt wird, gibt es dann nicht die Möglichkeit den Schein darzustellen als würde er dann tatsächlich dort wohnen oder bekommt man in so einem Fall aus genannten Grund keine Benachrichtigung?

    1. anwalt.org

      Hallo Stoll,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenden Sie sich an die Polizei, die zuständigen Behörden oder einen Anwalt. Diese können Ihnen mitteilen, wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Schoenknecht

    Guten Tag, habe gestern ein wort wechsel mit einem ex Kollegen ausserhalbb gehabt. Ich habe ihn gesagt er solle jetzt aufhoeren damit.Er hoerte nicht auf.Ich riss ihn seine Brille herunter und habe diese Brille leider verbogen.Danach hat er weiter an unseren Tisch gesessen und hat seine Brille wieder gerichtet.Er sagte mir, dass er eine Anzeige macht. Nach einer Stunde hat er die Polizei gerufen und hat Anzeige erstattet.Er hat eine Zeugin.Was er und die Zeugin der Polizei erzaehlt hat weis ich nicht.Es sassen noch mehr von uns am Tisch.Zwei der Leute sagten zu mir! Du hast ihn doch nur die Brille abgezogen, was soll die Anzeige…Was kann auf mich zu kommen und wie verhalte ich mich weiter.

    Mit freundlichem Gruss

    1. anwalt.org

      Hallo Schoenknecht,

      wir können den Sachverhalt nur beurteilen und auch keine rechtliche Beratung anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, wenn Ihnen die Anzeige zugestellt wurde.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Rene P.

    hallo ich habe im internet bei ebay kleinanzeigen einen fahrrad rahmen gekauft dies ist jetz leider schon einen monat her . heute ist mir aufgefallen das er kaputt ist . der verkäufer sagt jetz natürlich bei ihm war er noch ganz und ich hätte ihn selbst kaputt gemacht kann ich da eine anzeige wegen betrug machen oder hätte es wenig sinn weil ich ihn schon 1 monat bei mir habe . mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Rene P.,

      wir können nicht beurteilen, inwieweit eine Anzeige erfolgsversprechend wäre. Hier wäre der Rat eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. UweS.

    Muss die Polizei/Staatsanwaltschaft die Personen informieren, gegen die eine Strafanzeige gestellt wurde?

    1. anwalt.org

      Hallo UweS.,

      in der Regel wird über einen Strafanzeige informiert, wenn Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Betroffene werden dann üblicherweise per Brief über die Anzeige gegen sie informiert.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. JenK

    Hallo,
    ich habe im Oktober 2016 gegen den Vater meines Kindes Strafantrag gestellt wegen Unterhaltspflichtverletzung. Seit April 2017 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, ich habe jedoch bisher nichts vom Verfahrensausgang gehört. Bei Rückfragen heißt es nur „Das liegt beim Staatsanwalt“. Wie lange dauert so eine Prüfung? Kann man das irgendwie beschleunigen oder sich beschweren? Wie viele Strafanzeigen kann ich stellen? Er zahlt ja jeden Monat keinen Unterhalt und somit wäre ja eigentlich jeder nicht gezahlter Monat schon wieder ein Vergehen, oder irre ich da?
    Danke schon einmal für Ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo JenK,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bezüglich etwaiger Bearbeitungsdauern keine Aussagen machen können. Wir haben keinen Einblick in die Vorgänge und können somit auch nicht beurteilen, wie lange ein solcher Vorgang dauert. Dies ist in der Regel auch immer vom jeweiligen Einzelfall, von der Beweislage sowie von der Bearbeitung durch den Staatsanwalt abhängig.
      Sie können die zuständige Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam machen, dass weiterhin nicht gezahlt wird und nach dem aktuellen Bearbeitungsstand fragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. poldi

    Hallo Anwalts Team.Habe mal eine frage ,Ich hatte 2016 durch das inter .eine Mastercard bestellt ,habe sie aber nie erhalten .und bekomme seid dem von einer ,Inkassorechtsanwalt in verschieden abstenden post in mein E-Mail fach .die wollen von mir über 300Euro haben für die karte die ich nie bekommen habe, und drohen jetzt mit strafantrag ,und haben mir eine frist ges. von 14 tagen es zu bezahlen was soll ich nur machen?.MFG.

    1. anwalt.org

      Hallo poldi,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Polizei. Hier können Sie Anzeige erstatten. Im Zweifel sollten Sie auch einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. M. Dzhebirova

    Liebes Anwaltsteam,
    der Vermieter will die Kaution nicht zurück zahlen. Die geleistete Kaution ist spätestens 3 Monate nach Beendiung des Meitverhälnisses zur Zahlung fällig. Das Mietverhältnis beginnt am 31.01.2017 und läuft bis 28.02.2017. Ist es sinnvoll eine Strafanzeige gegen den Vermieter zu erstellen?

    Danke im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo M. Dzhebirova,

      die Erfolgsaussichten einer solchen Anzeige können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich am besten an einen versierten Anwalt an Ihrem Wohnort zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Habed

    Ich habe vor 5 Monaten eine Strafanzeige wegen Untreue und Betrug gegen eine Betreuerin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. Mir wurde ein Aktenzeichen
    mitgeteilt. Aus einer Rückfrage in Bezug auf Adressen von Zeugen weiß ich, dass ermittelt wird.

    Wann sollte man sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen?

    Teilt das Ergebnis die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht mit, nachdem
    dieses über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft entschieden hat?

    1. anwalt.org

      Hallo Habed,

      in der Regel werden Steller einer Anzeige über den Ausgang des Verfahrens informiert. Je nach Einzelfall kann sich die Dauer unterschiedlich gestallten. Sie können üblicherweise jeder Zeit nach dem Stand der Ermittlungen bzw. des Verfahrens fragen. Werden Sie als Antragsteller auch als Zeuge geladen, wird Ihnen dies ebenfalls mitgeteilt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. C. Römlein

    Liebes Anwaltsteam,
    können Sie mir bitte sagen wann die dreimonatige Frist für einen Strafantrag beginnt?
    – am Tag des Vergehens
    – am Tag der „theoretischen Kenntnis“ eines Sachverhalts (z.B. mündliche, aber unvollständige Mitteilung einer Behörde)
    – am Tag der tatsächlichen „praktischen Kenntnis“ eines Sachverhalts, also z.B. Akteneinsicht, zur Verfügung Stellung von Beweismaterial, Dokumenten.
    Ich hoffe, es ist letzteres, da erst ab da geprüft werden kann (in diesem Fall Verleumdung, Urkundenfälschung) wie der Sachverhalt im Detail ist, und was/wer dahinterstecken könnte.
    Danke für eine Info.

    1. anwalt.org

      Hallo C. Römlein,

      gemäß § 77b StGB beginnt die Frist ab dem Tag, an dem der Antragsberechtigte Kenntnis von der Tat bzw. dem Täter erlangt hat. Hierzu sind in der Regel konkrete Hinweise auf eine Straftat notwendig. Theoretisch oder praktisch sind hier nicht definiert. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Geo

    Hallo Anwalt.org Team
    Der ex von meiner Schwester hat ihr eine Facebook Seite geöffnet mit ihr Profilbild wo er drin geschrieben hat „Gute Sex und Arsch findest du hier“…Da er die Facebook Seite nicht löschen wollte,hat sie eine Instagram Seite mit seine Photos aufgemacht..Er ruft sie ständig mit unbekannt auch während des Nachts..Da er nicht aufhörte hat sie auch angefangen mit die anrufe..Jetzt hat er bei Polizei eine Anzeige gemacht dass Sie ihn ständig anruft und wegn die photos..Sie hat die ganzen Screenshots wie er sie droht dass er sie umbringen will,und die ganzen Facebook photos..laut Polizei müssen die ins Gericht gehn…Gibts ne chanche dass er ein Gewinn hat?obwohl er sie gedroht hat?

    1. anwalt.org

      Hallo Geo,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir etwaige Erfolgsaussichten nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, da dieser Sie bezüglich der Sachlage beraten kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Adel

    Guten Tag,

    seit März 2017 besuche ich die Hochschule, welche ich abgebrochen habe nicht mehr. Doch es gab einige Mittschüler, die mich ohne Grund beleidigt und verhöhnt haben. Nicht nur alleine dies, denn sie haben massive Rufschädigung, Verleumdung und Verhöhnung gegen mich ausgeübt. Obwohl ich denen nichts getan habe. Und ich befürchte, ich kann die leider nicht mehr melden, oder ? Denn es ist einige Monate her, aber trotzdem belasten mich diese Taten psychisch als auch seelisch und ich leide dadurch unter Schlafstörungen. Ihr Ziel, mich seelisch zu schickanieren war beabsichtigt.
    Ich kann mich an dieser Hochschule nicht mehr blicken lassen, weil ich dort durch dreckige Lügen verachtet werde. Lügen, die über mich überhaupt nicht stimmen. Gäbe es eine Möglichkeit, dies erstmal zu melden und irgendwie noch eine Anzeige zu erstatten ?

    1. anwalt.org

      Hallo Adel,

      Sie haben die Möglichkeit, dies bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Eine Konsultation mit einem Anwalt ist in diesem Falle empfehlenswert. Diese kann Sie entsprechend beraten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. MRM

    Guten Tag Damen und Herren,
    Ich habe eine Situation:
    2012 hatte ich ein Problem mit meiner Vermieterin, ich gemietete von Ihr ein Restaurant.
    Wegen des Problems, hatte sie am nächsten Tag den Schloss des Restaurants geändert und ich konnte nicht mehr das Restaurant betreiben. Ich habe gegen sie ein Civil Prozess gemacht, weil ich meine Investition zurück haben wollte (ca. 27.000 Euro) das dauerte ca. 4 Jahre und nach dem Prozess hat sie Insolvenz gemacht, damit sie nicht das Geld bezahlen muss.
    Jetzt mochte ich eine Strafanzeige gegen sie machen. Kann ich das noch machen? Weil sie eine Straftat gemacht hat.
    Vielen Dank in Voraus,
    MRM

    1. anwalt.org

      Hallo MRM,

      wir können in diesem Fall die rechtliche Lage nicht beurteilen. Darüber hinaus bieten wir keine Rechtsberatung an, daher ist es hier ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der mit Ihnen die weiteren Vorgehensweise besprechen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

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