Die Steuerklasse ändern nach der Heirat: Ein Muss?

Sie möchten die Lohnsteuerklasse ändern nach der Heirat? Hier erfahren Sie, wie das geht.
Sie möchten die Lohnsteuerklasse ändern nach der Heirat? Hier erfahren Sie, wie das geht.

Nicht nur vor der Eheschließung stellen sich bürokratische Fragen beispielsweise nach der Namenswahl, auch nach dem großen Tag ist der ein oder andere Papierkram zu erledigen. So besteht die Option, die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat. Wie der Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit funktioniert, erfahren Sie hier.

FAQ: Steuerklasse nach der Heirat

Wie geschieht die Änderung der Steuerklasse nach einer Hochzeit?

Die Steuerklassenänderung nach der Hochzeit erfolgt durch das Finanzamt automatisch.

Was ist in Bezug auf eine Kombination der Steuerklassen zu beachten?

Das Finanzamt sortiert die Ehegatten in die Steuerklasse IV ein. Die Steuerklassenkombination III/V bzw. die Zusammenveranlagung muss vom Ehepaar nach der Heirat selbst beantragt werden.

Wann ist die Kombination sinnvoll?

Fallen die Gehälter unterschiedlich aus, lohnt sich die Kombination der Steuerklassen III/V, ansonsten ist IV/IV sinnvoller. Wie ein Wechsel funktioniert, erfahren Sie hier.

Steuerklassenrechner (unverbindliche Einschätzung)

Steuerklasse nach der Heirat ändern: Ist das zwangsläufig nötig?

Verheiratet? Die Steuerklasse zu ändern, kann sich lohnen.
Verheiratet? Die Steuerklasse zu ändern, kann sich lohnen.

Der Staat unterstützt Ehepaare in steuerlicher Hinsicht. So können sie die Steuerklassen wählen und ihr Nettoeinkommen beeinflussen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung. Steuerlich gilt das Ehepaar dann als eine Person. So lassen sich Steuern sparen.

Die Steuerklassenänderung bei Heirat erfolgt automatisch. Das Finanzamt gruppiert das Ehepaar in die Steuerklassenkombination IV und IV ein. Diese Kombination sollte vor allem dann beibehalten werden, wenn die Gehälter vergleichbar sind.

Auch wenn ein Ehegatte kein Einkommen erhält, wird er in Steuerkasse IV einsortiert. Hinsichtlich der Abzüge lässt sich diese Steuerklasse mit der Lohnsteuerklasse I vergleichen. Das Nettoeinkommen ist also mit dem vor der Hochzeit vergleichbar.

Steuerklassenkombination III/V: Dann lohnt sie sich

Doch wann bietet es sich an, die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat? Der Wechsel in die Steuerklassenkombination III/V ist anzuraten, wenn die Gehälter sehr unterschiedlich ausfallen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wechselt dann in Steuerklasse V, während der andere in die Lohnsteuerklasse III eingruppiert wird.

Der Ehegatte, der den Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit in die Lohnsteuerklasse V vornimmt, zahlt dann verhältnismäßig viele Steuern, da ihm kein Grundfreibetrag zur Verfügung steht. Dieser geht allerdings nicht verloren, sondern wird dem Ehegatten in Steuerklasse III übertragen. Entsprechend zahlt dieser besonders wenige Steuern.

Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel bei Heirat?

Möchten Sie die Steuerklasse ändern nach der Heirat, müssen Sie dafür ein Formular beim Finanzamt einreichen. Den entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel nach der Heirat (.pdf) finden Sie auf der Internetplattform des Bundesfinanzministeriums.

Die Änderung der Steuerklasse nach der Heirat ist nicht nur einmalig möglich, sondern kann jedes Jahr bis zum 30. November vorgenommen werden. Pro Kalenderjahr ist allerdings nur ein Wechsel möglich. Eine Ausnahme macht das Finanzamt beispielsweise, wenn ein Ehegatte arbeitslos wird.

Die Änderung der Lohnsteuerklasse nach der Heirat ist einmal im Jahr möglich.
Die Änderung der Lohnsteuerklasse nach der Heirat ist einmal im Jahr möglich.

Um die Steuerklassenänderung nach der Hochzeit korrekt durchführen zu können, benötigen Sie die Identifikationsnummern.

Die Steuernummer können Sie meist im Jahr der Heirat noch nicht angeben, da diese erst mit der ersten gemeinsamen Steuererklärung vergeben wird.

Denken Sie daran, dass beide Ehegatten den Antrag unterschreiben müssen, ansonsten ist es nicht möglich die Steuerklasse zu ändern nach der Heirat. Dann verbleiben Sie in den Steuerklassen IV und IV.

Steuerklassenwechsel nach der Heirat rückwirkend möglich

Der Steuerklassenwechsel nach der Eheschließung muss nicht sofort passieren. Sie haben dafür bis zum 30. November Zeit. Dann gilt die beantragte Steuerklassenkombination für das gesamte vergangene Jahr. Sie müssen dann eine Steuererklärung einreichen und erhalten ggf. eine Rückzahlung.

Sie heiraten erst im Dezember? Dann können Sie für das neue Kalenderjahr die Steuerklasse ändern nach der Heirat. Dennoch gelten Sie im gesamten vergangenen Jahr als verheiratet und werden zusammen veranlagt.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

40 Gedanken zu „Die Steuerklasse ändern nach der Heirat: Ein Muss?

  1. Janine

    Hallo,
    mein Mann und ich haben im letzten Jahr August geheiratet und bisher die Steuerklasse nicht gewechselt. Ich würde dies gern rückwirkend für dieses Jahr (also ab Jan.2020) machen, denn wir bekommen im September ein Kind und wollen die für das Elterngeld vorteilhafte Kombination 3/5 wechseln, in der man aber volle 6 Monate vor Geburt gewesen sein muss. Das würden wir nur schaffen, wenn ein rückwirkendender Wechsel möglich ist. Funktioniert das denn? Vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Janine,

      der Wechsel der Steuerklasse für das laufende Kalenderjahr ist in aller Regel jeweils bis zum 30.11. des Jahres möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Heinz

    Hallo,
    meine Frau ist Grundschullehrerin und ich bin ab Februar Handelsvertreter mit einem kleinen Fixgehalt und einer leistungsabhängigen Provision. Welche Steuerklasse wäre für uns sinnvoll?

  3. yokum89

    Hallo,
    wir haben im August 2019 in Amerika geheiratet und zur Anerkennung in Deutschland haben wir die Papiere dem Standesamt rechtzeitig im September vorgelegt. Nun warten wir leider seit September auf die Anerkennung. Das Standesamt in Deutschland möchte sich doppelt und dreifach sichergehen, ob wir auch wirklich geheiratet haben und dafür die deutsche Botschaft in Amerika angeschrieben. Bis heute (Dezember) haben Sie keine Rückmeldung erhalten.
    Gelten wir dann auch rückwirkend in 2019 als verheiratet, wenn wir die Anerkennung erst im neuen Jahr erhalten?

  4. U.

    Guten Tag,

    wir werden am 30.11 diesen Jahres heiraten und wollen noch am selben Tag die Steuerklasse wechseln (3/5). Der 30.11 ist der Stichtag. Ist dies trotzdem möglich?

    Dank und besten Gruß,

    U.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, um dies abzuklären.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. nimbus

    Hallo ,

    kann man auch die Steuerklasse 1 behalten oder Sie wieder beantragen trotz Heirat ?

    1. anwalt.org

      Hallo Nimbus,

      während der Ehezeit können Ehegatten entweder die Steuerklassenkombination aus IV und IV oder III und V wählen. Wird keine aktive Entscheidung getroffen, treten beide Ehegatten mit Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV ein.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. S.

    ich habe meine verlobte jetzt im Mai geheiratet sie ist aber schon seit März in Rente und ich
    bin weiter Berufstätig welche Steuerklasse bekomme ich

  7. Hamza

    Hallo
    Ich habe am 21.03.2017 geheiratet meine Frau lebte im Ausland bis es mit der Familienzusammenführung geklappt hat kam sie dieses Jahr im April rüber. Meine Frage ist jedoch da alles hier in Deutschland gemeldet war und beim finanzamt vorgemerkt war das ich verheiratet bin seitdem 21.03.17 ich besaß bis zur Einreise meiner Frau die lohnsteuerklasse 1 kann ich das rückwirkend seit 21.03.17 geltend machen. ?

    Mit freundlichen Grüßen

  8. linka

    Wir haben in 2018 geheiratet und die Steuerklassen von IV/IV auf III (angestellt) / V (selbständig) geändert. Früher habe ich als Angestellte keine Steuererklärungen gemacht. Jetzt habe ich als Angestellte eine kräftige Gehaltserhöhung bekommen und müsste natürlich viele Steuern zahlen. Wenn ich wieder IV/IV beantrage, wird das Finanzamt trotzdem von mir eine Steuererklärung verlangen?

  9. Nabin

    Guten tag,
    Ich habe am 20 nov 2016 veheiratet.
    Nach dem heirat haben wir unsere steuer klasse wechselt i.e V/III also ich hatte V und meine frau III.
    Solange habe ich nur 450€ job gearbeitet weil ich student bin.
    Jetzt moechte ich auf 700-800€ netto arbeiten .
    In dieser situation welche steuer klass muss ich wechseln?
    Meine frau hat steuer klasse III und sie arbeiten vollzeit.
    c.a 1600 brutto.
    Ich wünsche für eine raten..
    Vielen dank.

  10. Libera

    Hallo, wir haben an 14.12 geheiratet. Und wir möchten die Steuerklassen Kombination IV/III. Jetzt sehe ich überall die Frist 30.November. Wenn wir noch diese Jahr den Steuerklassen Wechsel beantragen, werden wir dann mit unserer Steuerklarung bin 2018 in den meine Ateuerklassen veranschlagt? Und ab wann können wir mit der Änderung rechnen?

    Danke!!!

  11. Denis

    Hallo. Wir haben Juli geheiratet und bei meiner Frau ging der Steuerklassen-Wechsel,wie von euch beschrieben,automatisch. Nur bei mir nicht ?!

  12. Franziska

    Hallo,

    mein Mann und ich haben dieses Jahr im April in Dänemark geheiratet. Wir konnten bisher die Steuerklassen nicht wechseln, da unsere Ehe in Deutschland noch nicht nach-beurkundet wurde. Wir hatten ein Standesamt-Termin, aber es fehlten Unterlagen. (Mein Mann kommt aus den USA und war schon einmal verheiratet. Wir mussten erst die Scheidung vom Senat anerkennen lassen) Nun haben wir einen Termin beim Standesamt am 22. November. (in Berlin muss man auf die Termine warten) Wir fragen uns, ob wir die Steuerklassen rückwirkend wechseln können und wir Geld zurück bekommen könnten. Da mein Mann nicht arbeitet, wäre das vielleicht eine größere Summe. Im Internet finde ich unterschiedliche Aussagen. Könnten Sie uns eine Antwort geben?

  13. Frank

    Hallo anwalt.org-Team,
    meine Frau und ich haben im August geheiratet. Leider hat uns niemand auf den Steuerklassenwechsel im Hinblick auf Kindergeld hingewiesesn.
    Meine Frage nun ist kann ich heute noch rückwirkedn die Steuerklasse auf 3/5 ändern oder gilt diese neue Klasse dann erst mit Beginn des Folgemonats nach Beantragung?
    Vielen Dank

  14. J.

    Wir heiraten noch dieses Jahr – ich bin angestellt, mein Verlobter ist selbstständig.
    Kann ich in Steuerklasse drei wechseln? Hat er Nachteile davon – er ist ja in keiner Steuerklasse als Selbstständiger – muss er etwas beachten bei seiner Steuererklärung?

    Danke!

  15. Ergin

    Hallo,
    Ich habe am 20.07 dieses Jahres geheiratet. Ich bin arbeitslos und war es auch das ganze Jahr über. Noch haben wir nichts verändert aber ist es richtig das wenn meine Frau Ihre Steuerklasse von 1 auf 3 stellt? So das Sie die differenz zurück bekommt von dem was Sie nun seitdem zu viel bezahlt hat?

    1. anwalt.org

      Hallo Ergin,

      im Zuge der Eheschließung werden die Ehegatten in aller Regel automatisch in die Steuerklassen IV und IV eingestuft. Die Wahl der Kombination III und V ist in aller Regel nur bei entsprechendem Antrag gegenüber dem Finanzamt möglich. Bei Fragen zu möglichen Vor- und Nachteilen eines entsprechenden Steuerklassenwechsels wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Martin

    Hallo Familienrecht-Team,

    am 28.09. haben meine Frau und ich geheiratet und stehen vor der Frage, wann eine Änderung der Steuerklasse überhaupt sinnvoll sein kann. Ob 4/4 oder 3/5 bzw. 5/3… mit dem Lohnsteuerjahresausgleich kommt man doch am Ende immer aufs gleiche hin, oder? Der einzige mir bisher plausible Grund zum Steuerklassenwechsel ist zur Maximierung des Nettogehalts eines Ehepartners „auf dem Papier“ zur Erzielung einer höheren Elterngeldzahlung.
    Liege ich mit der Vorstellung falsch?

    1. anwalt.org

      Hallo Martin,

      die Steuerklassenkombination III/V bietet sich in der Regel dann an, wenn beide Ehegatten wesentliche Unterschiede bei den Einkünften haben. Das höhere Gehalt kann dann bei Wahl der Steuerklasse III geringer steuerlich belastet werden, das niedrigere durch einen höheren Steuersatz (in Klasse V) von größeren anteiligen Abzügen betroffen sein. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um prüfen zu lassen, welche Steuerklassenkombination in Ihrem Fall sinnvoll erscheint.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Tobias

        Hallo Martin,
        Genau diese Frage treibt uns auch gerade um und ich komme auf dasselbe Ergebnis. Wie ist es am Ende bei euch gelaufen?
        Mit freundlichen Grüßen

  17. S.

    Hallo,
    im Oktober werden meine Freundin und ich heiraten. Sie ist selbstständig und ich bin angestellt. Für mich wäre ein Wechsel in die Klasse III von Vorteil. Ist dies trotz der Selbstständigkeit meiner zukünftigen Ehefrau möglich und welche Auswirkungen hätte dies für Sie?
    vielen Dank
    und freundliche Grüße

    Tom

    1. anwalt.org

      Hallo Tom,

      bitte wenden Sie sich für eine Prüfung der Auswirkungen entsprechender Steuerklassenkombinationen an Ihren Steuerberater. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Arnold

    Hallo, wir haben am 27.Juli geheiratet, der Antrag auf Steuerklassenänderung gin am 10.8 beim Finanzamt ein. Ich wollte bereits im Juli die Steuerklasse 3 anerkannt haben aber die Frau beim Finanzamt meite das das nicht möglich ist. Gibt es ein Gesetzt wo solche Fristen und Regelungen genannt werden, bze wie kann ich die Frau überzeugen.

    1. anwalt.org

      Hallo Arnold,

      der Steuerklassenwechsel ist in der Regel frühestens ab dem 1. des auf den Antrag folgenden Monats wirksam.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. B.

    Hallo, meine Verlobte und ich wollen Ende des Jahres heiraten, werden nach der Hochzeit die Steuerklasse 3,5 nehmen. Wir sind nur sehr verunsichert, ob wir mehr Geld zurückbekommen, wenn wir beschließen sollten 3,5 für Dezember beantragen oder für das Folekalenderjahr. Denn beim Antragsbogen kann man angeben, ob die die beantragten Steuerklassen ab dem Hochzeitsmonat oder ab dem Folgenonat gelten soll. Ich möchte jedenfalls den höchsten Beitrag an Steuern zurückbekommen.

    Ich bedanke mich jetzt schon mal.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr B.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihren Steuerberater. Wir können Ihren Fall an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Thomas

    Beispiel

    Meine Frau war bis 2001 Zahnarzt Helferin.
    Ab 2001 Selstständig bis 2017

    2008 habe ich Sie kennen gelernt und 2013 geheiratet.
    Ich blieb in der Steuerklasse I obwohl ich ja verheiratet war.
    Nun ist sie seit 2017 nicht mehr Selbständig und sucht sich eine Job.

    Wäre es möglich gewesen nach Ihrer Selbstständigkeit in Klasse III zu wechseln?

    Und ist das rückwirkend noch zu ändern ?

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      im Falle der Eheschließung treten die Ehegatten automatisch in die Steuerklasse IV ein, ohne eine entsprechende Änderung gesondert beantragen zu müssen. Ein Steuerklassenwechsel zur Kombination III und V oder zurück zu IV und IV steht Ehegatten dabei in aller Regel je Kalenderjahr einmal zu. Der Steuerklassenwechsel kann regelmäßig nur bis zum 30.11. des laufenden Steuerjahres gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Wenden Sie sich bei weiteren Nachfragen und einer detaillierten Klärung bitte an das zuständige Finanzamt.

      Ihr anwalt.org-Team

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