Lohnsteuerklassen: Welche Steuerklasse ist die richtige für Sie?

Wir führen die Lohnsteuerklassen in einer Übersicht für Sie auf.
Wir führen die Lohnsteuerklassen in einer Übersicht für Sie auf.

In Deutschland ist jeder angestellte Arbeitnehmer einer Steuerklasse zugeteilt. Bis 2013 wurde diese auf einer Lohnsteuerkarte vermerkt. Mittlerweile verläuft dies auf dem elektronischen Wege über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTtAM).

Die Lohnsteuergruppen bestimmen den Lohnsteuerabzug, den Abzug des Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer. Auch der Familienstand des Steuerpflichtigen wird berücksichtigt. Die Einsortierung erfolgt entsprechend dieser Faktoren in eine der sechs Steuerklassen.

In diesem Ratgeber geben wir eine Übersicht der Steuerklassen, erklären diese und gehen darauf ein, ob es beispielsweise möglich ist, Lohnsteuergruppen zu wechseln. Welche Optionen stehen verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Verfügung und was hat es mit den Freibeträgen auf sich.

Welche Steuerklasse ist die richtige? Jetzt berechnen!

Ratgeber zu den einzelnen Steuerklassen in Deutschland

FAQ: Steuerklassen

Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland existieren insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Ist es möglich, die Steuerklasse zu wechseln?

In diesem Abschnitt haben wir Ihnen alle nötigen Informationen zum Steuerklassenwechsel zusammengefasst.

Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?

Welche Steuerklasse für Sie die meisten Vorteile bringt, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Welche verschiedenen Steuerklassen existieren in Deutschland?

Laut Einkommensteuergesetz gibt es im deutschen Steuersystem sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber an den Staat abgeführt, dass auf dem Konto des Arbeitnehmers das Netto-Entgelt ankommt.

Steuerpflichtige Arbeitnehmer werden in Deutschland automatisch einer Lohnsteuerklasse zugewiesen.
Steuerpflichtige Arbeitnehmer werden in Deutschland automatisch einer Lohnsteuerklasse zugewiesen.

In einem automatischen Verfahren wird berechnet, wie viel abzuführen ist. Eine grobe Richtlinie bietet die sogenannte Steuerklassen-Tabelle auch Lohnsteuertabelle genannt, welche wir im weiteren Verlauf noch aufzeigen werden. Beginnen möchten wir allerdings mit den sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen.

Steuerklassen in der Übersicht

Im Folgenden zeigen wir die Lohnsteuerklassen in einer Übersicht:

  • Steuerklasse I: In dieser Steuerklasse werden in Deutschland ledige Personen eingruppiert. Darüber hinaus können hier auch dauerhaft getrennt lebende und geschiedene Paare einsortiert werden. Auch beschränkt steuerpflichtige Personen finden sich in der Steuerklasse I wieder.
  • Steuerklasse II: Diese Steuerklasse ist für Alleinerziehende vorgesehen. Prinzipiell erfüllen diese Steuerpflichtigen auch die Voraussetzung für die Steuerklasse I, doch in der Lohnsteuerklasse II erhalten diese einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Darüber hinaus können hier Verwitwete mit mindestens einem Kind eingruppiert werden, ab dem ersten Folgemonat nach dem Tod des Ehegatten. In diesem Fall kommt das Gnadensplitting zum Tragen. Dies bedeutet, dass auch ein Jahr nach dem Versterben des Ehegatten ein niedrigerer Steuertarif Anwendung findet.

Ehegatten können einmal im Jahr beim Finanzamt die Steuerklasse wechseln.
Ehegatten können einmal im Jahr beim Finanzamt die Steuerklasse wechseln.
  • Steuerklasse III: Die Steuerklasse II ist für Paare interessant, welche unterschiedlich viel verdienen. Das Paar muss allerdings die Voraussetzung erfüllen, nicht getrennt zu leben, denn ansonsten greift wieder Steuerklasse I. In die Steuerklasse III wird schlussendlich der Partner einsortiert, der mehr verdient. Der andere Partner findet sich in Steuerklasse V wieder. Möchte das Ehepaar diese Option nicht wahrnehmen, können diese sich auch in Steuerklasse IV einsortieren lassen, dazu allerdings an anderer Stelle mehr.
    Darüber hinaus werden Verwitwete in diese Steuerklasse geschoben, deren Ehepartner im aktuellen Kalenderjahr verstorben ist. Danach findet das Gnadensplitting Anwendung. Voraussetzung ist allerdings, dass das Paar nicht getrennt lebend und der verstorbene Ehegatte voll einkommensteuerpflichtig war.
  • Steuerklasse IV: Diese Klasse wählen Paare, die etwa gleich viel verdienen und daher nicht in die Steuerklassen III und V gehören. Dennoch steht es auch Paaren, die ein unterschiedliches Gehaltsniveau erreichen, frei, diese Gruppe zu wählen. Allerdings sollte dann in jedem Fall eine Steuererklärung eingereicht werden, da dem besser verdienenden Partner unter dem Jahr zu viel Steuern abgezogen werden.
  • Steuerklasse V: In diese Gruppe werden Partner einsortiert, wenn der andere Gatte in Steuerklasse III verweilt. Während der besser verdienende Gatte in Steuerklasse III aufzufinden ist, bekommt der schlechter Verdienende diese Klasse. Unter Umständen werden bei diesem unter dem Jahr zu wenig Steuern abgeführt, weswegen dem Finanzamt bei dieser Steuerklasse zwingend eine Steuererklärung vorgelegt werden muss.
  • Steuerklasse VI: Diese Steuerklasse ist das Schreckgespenst jedes Arbeitnehmers, denn diese kommt zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Informationen zu seinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht bereitstellt. Die Steuerbelastung ist in dieser Klasse am höchsten, was auch Arbeitnehmer mit mehreren Jobs zu spüren bekommen.Während in allen anderen Lohnsteuerklassen die Freibeträge berücksichtigt werden, ist dies hier nicht der Fall. Dies gilt allerdings nicht für den Altersentlastungsbetrag. Die hohe Belastung resultiert aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Aus einem Arbeitsverhältnis ist das Einkommen nicht bekannt, weswegen bei dem zweiten Einkommen entsprechend mehr Abzüge berechnet werden.

Möchten Sie allerdings zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nebenher nachgehen, für welche keine Lohnsteuerkarte benötigt wird, so droht Ihnen keine Eingruppierung in die Steuerklasse VI.

Lohnsteuerklassen-Tabelle 2021

Diese Übersicht der Lohnsteuerklassen ist als Anhaltspunkt zu verstehen. In der Praxis kann die Lohnsteuer abweichen. Berücksichtigt werden in dieser Tabelle die Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge, sowie die Lohnsteuer. Darüber hinaus findet auch der Grundfreibetrag Beachtung. Die Sozialabgaben werden nicht beachtet.

Jahres­brutto­lohn in €Lohn­steuer 2016 nach Steuer­klassen
IIIIIIIVVVI
5.000000000
10.000000000
15.0000000400600
20.00000001.0001.300
25.00045014005002.0003.000
30.0001.6001.00001.6004.0005.000
35.0003.0003.0004003.0006.0007.000
40.0004.0004.0001.0004.0008.0009.000
45.0006.0005.0003.0006.00010.00011.000
50.0007.0007.0004.0007.00012.00012.000
55.0009.0008.0005.0009.00014.00015.000
60.00011.00010.0007.00011.00017.00017.000
65.00013.00012.0008.00013.00019.00019.000
70.00015.00014.00010.00015.00021.00021.000
75.00017.00016.00011.00017.00023.00024.000
80.00020.00019.00013.00020.00026.00026.000

Es zeigt sich in dieser Lohnsteuerklassen-Tabelle, dass das Gehalt in der Lohnsteuerklasse III sehr viel länger unangetastet bleibt, wo hingehen in der Steuerklasse V die höchsten Steuern erhoben werden.

Welche Besonderheiten gilt es zu beachten?

Neben den verschiedenen Steuerklassen, hält das Steuerrecht Besonderheiten bereit, welche es zu beachten gilt. So können Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner das Faktorverfahren anwenden, die Steuerklassen kombinieren oder die gleiche Gruppe wählen. Wir gehen im Folgenden auf diese Möglichkeiten ein und beschreiben, wann welche Variante vorteilhafter ist.

Was ist das Faktorenverfahren?

Sie benötigen keinen Rechner, denn wir stellen für jede Steuerklasse eine Tabelle bereit.
Sie benötigen keinen Rechner, denn wir stellen für jede Steuer­klasse eine Tabelle bereit.

Entschließen sich Ehepartner dazu, die Steuerklasse IV zu wählen, steht eine weitere Entscheidung an: Es besteht nämlich unter Umständen die Möglichkeit einen Faktor bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Dies kann sich besonders dann lohnen, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen.

Das Splittingverfahren macht es möglich, dass die Lohnsteuer auf beide Partner gleichmäßig verteilt wird. Dieses Ehegattensplitting wirkt sich umgehend auf die laufende Lohnsteuerberechnung aus.

Dafür berechnet das Finanzamt mit den zukünftigen Arbeitslöhnen einen Faktor, welcher bei den Lohnsteuerabzügen als Multiplikator dient.

Ein Vorteil dieser Faktorberechnung liegt darin, dass die bereits angesprochenen Nachzahlungen, welche bei Steuerklassen-Kombinationen auftreten können, ausgeschaltet werden kann.

Möchten Sie und Ihr Partner das Ehegattensplitting nutzen, ist dies jährlich zu beantragen und eine Steuererklärung einzureichen.

Steuerklassenkombination: Wie funktioniert dies?

Bei der Lohnsteuer ist es möglich, Klassen zu kombinieren. Diese Option können allerdings nur verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften vornehmen, welche nicht dauerhaft getrennt leben. Entweder werden die Steuerklassen III und V kombiniert oder beide finden sich in der Gruppe IV wieder.

Äußern sich verheiratete Paare nicht zu ihren Wünschen bezüglich ihrer Steuerklassen und Abzüge, so werden beide in die Gruppe IV gesteckt. Diese Option ist allerdings nur zu empfehlen, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Die steuerliche Belastung ist dann für beide gleich.

Ist das Gehaltsniveau allerdings sehr verschiedenen, sollte eher die Kombination aus den Lohnsteuerklassen III und V herangezogen werden, denn dann entspricht die Summe der Steuerabzugsbeträge der gemeinsamen Jahressteuer.

Der Arbeitnehmer und Partner, der in Steuergruppe V einsortiert wird, zahlt im Verhältnis mehr Steuern, als in der Steuerklasse IV. Dies liegt daran, dass in der Steuerklasse V der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt wird, in der Steuerklasse III allerdings doppelt.

Doch Achtung! Der Gesetzgeber geht bei dieser Kombination davon aus, dass der Partner in der Steuerklasse III 60% des Einkommens generiert und der andere 40%. Entspricht dies nicht der Realität, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Es gilt die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen.

Gleiche Lohnsteuerklasse, Kombination oder Faktorenverfahren: Wann ist was sinnvoller?

Je nach Steuerklasse ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.
Je nach Steuerklasse ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Option für ein verheiratetes oder verpartnertes Paar die beste Lösung ist. Im Wesentlichen kommt es darauf an, was das Ehepaar erzielen möchte und wie die Löhne der beiden aussehen.

Soll im laufenden Kalenderjahr möglichst wenig Steuer abgezogen werden, so sollten Sie berechnen ob die Kombination aus den Steuerklassen III und V mehr lohnt, als wenn beide die Lohnsteuerklasse IV wählen.

Soll die Lohnsteuer auf beide Partner gleich aufgeteilt werden und sich nach den Gehältern richten, bietet es sich an das Faktorverfahren zu wählen. Denken Sie nur daran, dass bei der Wahl dieser Steuerklassen eine Erklärung der Steuer eingereicht werden muss, sodass Steuernachzahlungen bzw. –erstattungen erfolgen können.

Wählen Sie beide die Steuerklasse IV ohne den Faktor, so ist zu beachten, dass es zum Abschluss des Kalenderjahrs zu einer „Veranlagung zur Einkommensteuer“ kommt. Es kann dann zu Steuernachzahlungen kommen. Um dies zu verhindern, kann im laufenden Kalenderjahr die voraussichtliche Einkommensteuer berechnet werden, sodass schon in jedem Monat Vorauszahlungen erfolgen.

Kann eine Steuerklasse gewechselt werden?

Ein Wechsel der Steuerklasse, um die Abzüge zu minimieren, ist einmal im Jahr möglich. Anerkannt wird dies bis zum 30. November, sodass dies für das zurückliegende Jahr beachtet werden kann. Auch die Wahl des Faktorverfahrens wird vom Finanzamt als Steuerklassenwechsel gesehen.

Möchten Sie die Steuerklasse wechseln, so ist dies möglich, wenn Sie verheiratet sind bzw. in einer Lebenspartnerschaft leben. Sind Sie alleinstehend bzw. getrennt lebend steht die Lohnsteuerklasse fest.

Darüber hinaus gibt es drei weitere Situationen, wann ein Lohnsteuerklassenwechsel in Betracht kommt, wenn

  • ein Ehepartner verstorben ist,
  • das Paar dauerhaft getrennt lebt,
  • ein Partner nach Arbeitslosigkeit wieder einen Job an nimmt oder
  • ein Partner kein Gehalt mehr erhält.
Die Höhe der Lohnsteuer kommt auf die Steuerklasse an. Kinder verringern die Abzüge.
Die Höhe der Lohnsteuer kommt auf die Steuerklasse an. Kinder verringern die Abzüge.

Ab dem Zeitpunkt der Einführung des ELStAM-Verfahrens, erhalten neu verheiratete Paare automatisch die Steuerklasse IV, auch wenn ein Ehegatte kein Gehalt erhält.

Strebt das Paar nun eine Änderung an, muss die bis zum 30. November beim Finanzamt beantragt worden sein.

Fällt Ihnen nun erst im Dezember ein, dass Sie die Steuerklasse besser hätten wechseln sollen, können Sie sich die zu viel gezahlten Steuern durch eine Steuererklärung erstatten lassen – es geht Ihnen also kein Geld verloren.

Welche Freibeträge gibt es?

Das Steuerrecht kennt neben den Steuerklassen auch Freibeträge, auf welche wir im Folgenden eingehen werden. Neben Kinderfreibeträgen, sofern Kinder vorhanden sind, erhält jeder Steuerpflichtige einen Grundfreibetrag, auf welchen keine Steuern erhoben werden, womit das monatliche Bruttogehalt rechnerisch gesenkt wird. Dieser Betrag unterliegt Jahr für Jahr leichten Änderungen und liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro.

Dieser Betrag wird allerdings nicht monatlich angerechnet, sondern ist aufs Jahr zu sehen. Teilen Sie diesen durch zwölf wissen Sie, inwieweit Ihr Bruttogehalt gesenkt wird. Bei Paaren ist der doppelte Freibetrag Berechnungsgrundlage. Erhalten Sie also ein Jahresgehalt, welches unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen Sie keine Lohnsteuer.

Was ist bei den Kinderfreibeträgen zu beachten?

Neben diesem Grundfreibetrag, erhalten Eltern einen sogenannten Kinderfreibetrag. Hier ist die Lage allerdings etwas komplizierter als beim Grundfreibetrag, da Eltern ein monatliches Kindergeld erhalten, welches bei der Berechnung Beachtung findet.

Errechnet zum Ende des Jahres das Finanzamt, dass die Steuerersparnis durch einen Kinderfreibetrag höher gewesen wäre als durch das Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen wirksam. Das ausgezahlte Kindergeld wird dann mit dem Steuervorteil verrechnet, die Differenz erhalten die Eltern.

Diese Berechnung kommt zum Tragen, wenn die Eltern zusammen ein Jahreseinkommen von über 63.000 Euro generieren.

In jeder Steuerklasse gibt es einen Steuerfreibetrag.
In jeder Steuerklasse gibt es einen Steuerfreibetrag.

Der Freibetrag beläuft sich im Jahr 2024 für verheiratete Paare auf 9.312 Euro. Er setzt sich aus dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) sowie dem sächlichen Existenzminimum (6.384 Euro) zusammen.

Wie funktioniert die Berechnung genau? Das Finanzamt errechnet die zu zahlenden Steuern ohne den Kinderfreibetrag zu beachten. Dann berechnet es die Steuern mit dem Freibetrag, in dem dieser vom eigentlichen Gehalt abgezogen wird, rechnerisch wird also das Gehalt vermindert. Hieraus ergibt sich eine Differenz zwischen den Steuern mit und ohne Kinderfreibetrag.

In einem dritten Schritt summiert das Finanzamt das Kindergeld, welches die Familie jeden Monat erhalten hat. Ist dieser Betrag allerdings höher, als die oben errechnete Steuerersparnis (Differenz), lohnt es sich für das Paar nicht die Kinderfreibeträge abzusetzen. Diese Rechnung nimmt das Finanzamt automatisch vor und bedarf keiner Beantragung.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Lohnsteuerklassen: Welche Steuerklasse ist die richtige für Sie?

  1. Lisbeth M

    Mir ist schon aufgefallen, dass die Lohnsteuergruppen den Lohnsteuerabzug, den Abzug des Solidaritätszuschlages bestimmen. Für meine Steuererklärung brauche ich meine Lohnsteuerklasse. Diese richtet sich wohl danach, ob man Kinder hat oder nicht.

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