In Deutschland werden alle Steuerzahler entsprechend ihres Familienstandes einer Lohnsteuerklasse zugeordnet. Aus dieser ergibt sich, wie viel Lohnsteuer zu zahlen ist. Manche dieser Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da sie eventuell unterm Jahr zu wenig Steuern gezahlt oder Freibeträge beantragt haben.
Andere wiederum müssen keine Einkommenserklärung abgeben, sollten dies allerdings tun, denn durchschnittlich wartet eine Steuernachzahlung von 1.000 Euro auf diese Steuerzahler. Im Gegensatz zu einer Pflichtveranlagung bleibt bei einer Antragsveranlagung mehr Zeit, eine Steuererklärung abzugeben.
In diesem Ratgeber erklären wir, wann eine Einkommensteuererklärung rückwirkend eingereicht werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wir berichten, welche Fristen einzuhalten sind und was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden können.
Inhalt
FAQ: Steuererklärung rückwirkend abgeben
Ja. In Deutschland ist es in den meisten Fällen möglich, eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abzugeben.
Sie haben bis zu vier Jahre Zeit. Hier lesen Sie mehr zur Frist für die rückwirkende Steuererklärung.
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und kommen dem nicht nach, müssen Sie ggf. mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Wer kann freiwillig und damit eine rückwirkende Steuererklärung abgeben?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist manch ein Steuerzahler dazu verpflichtet, zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Dies kommt beispielsweise zum Tragen, wenn Nebeneinkünfte über 410 Euro erwirtschaftet worden sind oder mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen.
Sind Ehepaare in der Steuerklasse IV mit Faktor veranlagt oder wählten die Kombination aus den Steuerklassen V und VI, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls Pflicht.
Wer allerdings nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies freiwillig erledigen. Experten raten sogar dazu, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Steuererstattung ins Haus steht.
Die Steuererklärung kann nachträglich für viele Jahre abgegeben werden, denn in diesem Fall gilt nicht der 31. Juli des Folgejahres als Frist. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Steuerzahler pro Jahr nur eine Steuererklärung einreichen können.
Sind Sie also für ein Jahr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, so können Sie nicht zusätzlich eine Steuererklärung freiwillig und rückwirkend abgeben.
Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies auf freiwilliger Basis tun – in diesem Fall wird eine nachträgliche Steuererklärung eingereicht. Beachten Sie jedoch, dass für jedes Jahr nur einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann. Haben Sie also bereits pflichthalber eine eingereicht, können Sie die Steuererklärung nicht noch rückwirkend abgeben.
Wie lange kann rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben werden?
Wer die Steuer rückwirkend erstattet haben möchte, hat wesentlich länger Zeit für die Steuererklärung, als diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, denn in diesem Fall gilt der 31. Juli als Stichtag.
Wer die Steuererklärung nachträglich einreichen möchte, hat hierfür vier Jahre Zeit. In 2017 können demnach noch die Steuererklärungen für das Jahr 2013-2016 abgeben werden.
Pflichtveranlagte haben die Option, eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Erledigt die Steuererklärung ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein, bleibt gar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Anders sieht dies aus, wenn die Steuererklärung rückwirkend eingereicht wird. Hier zählt der 31. Dezember vier Jahre später als Stichtag. An diesem Tag muss die Erklärung dem Finanzamt vorliegen und kann nicht erst mit der Post abgeschickt werden.
Wer die Frist verpasst, hat seine Chance auf eine Steuerrückzahlung vertan. Eine Fristverlängerung gibt es in diesem Fall nicht.
Eine rückwirkende Einkommensteuererklärung kann bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. An diesem Tag muss dem Finanzamt die Erklärung vorliegen, eine Fristverlängerung kann nicht beantragt werden.
Vor- und Nachteile einer freiwilligen Steuererklärung
Bis zum Jahr 2009 hatte der Steuerzahler im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung noch eine Frist von zwei Jahren zu wahren. Seit 2009 hat der Steuerzahler vier Jahre Zeit. Der Bundesfinanzhof stellte sich auf die Seite der Steuerzahler und hob die Frist an.
Der Steuerzahler kann sich nun mächtig Zeit lassen – nicht immer zum eigenen Vorteil. Wer unter den Jahren seine Unterlagen nicht genau sortiert hat, kommt später richtig ins Trudeln.
Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen schon während des Jahres ordentlich zu sortieren, dann ist die vierjährige Frist ein Vorteil und die Steuererklärungen der vergangenen Jahre können zusammen in einem Aufwasch erledigt werden.
Einkommensteuererklärung rückwirkend einreichen: Lohnenswert?
Pauschal lässt sich sagen: Wer die Steuererklärung rückwirkend abgibt, hat fast immer mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. Und selbst wenn auf dem Steuerbescheid eine Nachzahlung vom Finanzamt eingefordert wird, gibt es eine Lösung.
Warum die Meisten mit einer Rückzahlung rechnen können, ist einfach erklärt: Unterm Jahr zieht der Arbeitgeber entsprechend der Lohnsteuerklasse die Steuern ab. Die steuermindernden Ausgaben, wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und weitere Werbungskosten, werden dabei nur in Form eines Pauschbetrages berücksichtigt. Zumeist liegen die Werbungskosten aber über diesem Betrag.
Diese und weitere Ausgaben können auch bei einer Steuererklärung rückwirkend abgesetzt werden und fördern so eine Steuererstattung zu Tage. Wer nun den Steuerbescheid erhält, allerdings eine Nachzahlung ans Finanzamt leisten soll, zieht seine abgegebene Steuererklärung einfach zurück.
Der Einspruch muss binnen vier Wochen beim Finanzamt vorliegen, dann gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht und die Nachzahlung ist nicht zu leisten.
Trifft eine der folgenden Punkt auf Sie zu, ist es sinnvoll die Steuererklärung rückwirkend abzugeben:
- Sonderausgaben liegen über 36 Euro (bei Ehepaaren über 72 Euro)
- Werbungskosten liegen über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro
- eine Einkunftsart führte zu Verlusten
- die außergewöhnlichen Belastungen liegen über der zumutbaren Eigenleistung
- Heirat im vergangen Jahr
- haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden
- Ehepaar hat Steuerklasse IV ohne Faktor gewählt
- unterm Jahr haben Sie nur teilweise als Arbeitnehmer gearbeitet
- Versicherungsbeträge liegen über dem Vorsorgepauschbetrag
- Anspruch auf Kinderfreibetrag statt auf Kindergeld
- im vergangen Jahr unterlag Ihr Gehalt starken Schwankungen
- zu viel Abgeltungssteuer gezahlt
- bei einer Abfindung wurde die Fünftel-Regelung nicht angewandt
- ein volljähriges Kind wohnt während der Ausbildung außerhalb
Was müssen Studenten und Azubis beachten?
Die Frist von vier Jahren spielt insbesondere Studenten in die Karten. In der Regel müssen diese während ihres Studiums keine Steuererklärung abgeben. Dennoch macht es durchaus Sinn, eine Steuererklärung einzureichen.
Ausbildungskosten eines Zweitstudiums können nach dem Studium nämlich voll abgesetzt werden.
Erhalten Sie Ihre ersten Gehälter, lassen sich diese Ausgaben als Werbungskosten abziehen. Dafür benötigen Sie allerdings jegliche Rechnungen und Quittungen Ihrer Ausgaben.
Im ersten Berufsjahr sollte Sie dann eine Steuererklärung, welche meist freiwillig ist, einreichen und entsprechende Auslagen absetzen. Dann ist die Freude über die ersten Gehälter gleich größer, denn es fallen weniger Steuern an.
Erhalten Auszubildende während der Ausbildung keine Vergütung gilt obiges auch für sie.
Die Steuererklärung rückwirkend abzugeben, bringt zumeist eine Steuerrückzahlung. Studenten können ihre Ausgaben für ein Zweitstudium nach dem Studium mit den Steuern auf die ersten Gehälter verrechnen und zahlen so im ersten Berufsjahr weniger Lohnsteuer.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Kuß, Daniel (Autor)
- Rauhöft, Angela (Autor)
- Benzel, Wolfgang (Autor)
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Hallo,
ich möchte Steuerrückforderung für 4 Jahre fertigmachen. Welcher Vordrücke brauche ich von Finanzmann? Muss ich für jedes Jahr ein Vordruck haben und wie heißt es.
Hallo Gerhard,
wenden Sie sich hier an das zuständige Finanzamt. Wir können nicht beurteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Ein Steuerhilfeverein kann Ihnen da auch unterstützend zur Seite stehen. In der Regel muss für jedes Jahr eine einzelne Erklärung erstellt werden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo , ich wollte mal fragen ob es möglich ist für 2016 noch etwas nachzureichen wenn man noch Rechnungen gefunden hat oder nicht wusste das etwas abzusetzen geht von der Steuer . Bei uns ist es die Zahnspangen meiner Tochter die Steuererklärung für 2016 habe ich natürlich letztes Jahr gemacht , wusste aber nicht das man die Zahnspange von der Steuer absetzen kann .
Hallo Brina,
in der Regel können Sie Belege nachreichen, sofern die Erklärung durch das Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Informieren Sie sich hierzu am besten beim zuständigen Finanzamt.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
lohnt es sich als Auszubildende im 3. Lehrjahr eine Steuererklärung zu machen? Habe lediglich für einen Monat Lohnsteuer zahlen müssen, musste aber die drei Jahre Abgaben wie Sozial-/Kranken-/Arbeitslosenversicherung machen. Lebe mit meiner Mutter zusammen, bin die Hauptverdienerin und bekommen noch Halbwaisenrente und Witwenrente.
Danke im Voraus!
Hallo Dieausberlinm,
ob sich die Steuererklärung für Sie lohnt, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie hierzu am besten bei einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo… kann ich in einen Jahr 2 Steuererklärungen nachreichen? Also dieses Jahr von 2014 und 2015? Oder geht nur 1 pro Jahr?
Hallo Katharina,
in der Regel können Sie pro Jahr nur eine Steuererklärung abgeben. Wie das in Ihrem Fall aussieht, sollten Sie am besten mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater klären.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich habe in mein Studium von Juli 2016 bis Mai 2017 als Werkstudent gearbeitet (ca 1000€ Brutto/Monat) und seit Juli 2017 bin Arbeitnehmer vollzeit (ca 4000€ Brutto/Monat). Ich hatte keine Nebeneinkünfte. Ich möchte wissen:
1- bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
2- falls ich nicht verpflichtet bin: muss ich 4 verschiedene Steuererklärungen machen? (eine für 2017, andere für 2016, …) Zum Beispiel in Eslter kann ich keine gesammte Erklärung der letzten 4 Jahren machen, deswegen kann ich nicht die Werbungkosten in 2016 von meiner Steuern in 2017 absetzen
3- falls ich nicht verpflichtet bin: kann ich irgendwie nur die Steuererkärung für 2017 machen und die Werbungskosten der letzten 4 Jahren in dieser Erklärung eintragen?
Vielen Dank.
Freue mich auf Antwort.
Hallo Jaime,
in der Regel wird eine Steuererklärung verlangt, wenn Nebeneinkünfte bestehen oder in einer Ehe bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da wird keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich der Abgabe der Erklärungen an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
eine Frage, ich habe 2017 mit Kryptowährungen gehandelt (privat) demnach müsste ich für 2017 aus der GuV-Rechnung meine Gewinne (>10K) mit meinem Steuersatz abführen, ich bin Student und habe keinerlei Einkünfte, kann ich somit auch die Steuererklärung dafür in 4 Jahren einreichen?
Für eine Antwort wäre ich sehr froh!
MfG
Bibabär
Hallo Bibabär,
in diesem Fall sollten Sie sich von einem Steuerberater bzw. einem Steuerhilfeverein beraten lassen. Wir können nur beurteilen, ob eine nachträgliche Erklärung hier ausreichend ist. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr Team von anwalt.org
Gibt es ein bestimmtes Formular um die letzten 4 Jahre zusammen zu fassen oder muß man jedes Jahr einzeln ausfüllen ? Ich benutze Elster und mach es regelmäßig aber jetzt will meine Schwester nachträglich alles machen
Hallo Carmen,
in der Regel muss für jedes Jahr eine einzelne Erklärung eingereicht werden. Ob es ein andere Möglichkeit gibt, sollten Sie beispielsweise beim Finanzamt erfragen oder sich diesbezüglich von einem Steuerhilfeverein beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
wir haben die Steuerklassen 3 und 5 und haben auch schon seit einigen Jahren keine Einkommensteuererklärung gemacht und sind bis vor kurzem auch noch nie angeschrieben worden, deshalb sind wir davon ausgegangen, das wir keine machen müssen. Nun hat uns das Finanzamt angeschrieben und die Erklärung für die Jahre von 2012 bis 2016 angefordert. Ich habe im Internet schon des Öfteren von einer 7-Jahres-Frist gelesen, würde diese Frist für uns zutreffen ?
Vielen Dank im voraus für den Ratschlag
Hallo Biene,
in der Regel müssen die Erklärungen, die das Finanzamt verlangt, nachgereicht werden. Die Frist von sieben Jahren gilt überlicherweise für Personen, die eine Erklärung abgeben müssen und nicht die Wahl haben, ob sie es tun oder nicht. Inwieweit Sie davon betroffen sind, sollten Sie mit einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo!
Ich bin seit Juni 2017 Arbeitnehmerin, davor war ich Studentin. Parallel zu meinem Studium habe ich seit Mai 2015 als freie Mitarbeiterin für einen Sportverein gearbeitet. Nun meine Frage: Hätte ich bereits für die Jahre 2015 und 2016 eine Steuererklärung machen müssen? Zählt freie Mitarbeit als Selbstständigkeit? Wie wirkt sich dabei die Ehrenamtspauschale aus?
Kann ich nun unabhängig davon meine freiwillige Steuererklärung für die Jahre 2014 bis 2017 einreichen?
Freue mich auf Antwort.
Hallo Verena,
Sie können Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Verlangt das Finanzamt Erklärungen aus bestimmten Jahren, sollten Sie diese ebenfalls abgeben. Bezüglich Ihrer anderen Fragen sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfewverein beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
haben schon viele Jahre trotz Kl. I+V keine Steuerklärung gemacht und keine Aufforderung bekommen, dachten fälschlicherweise das keine Pflicht besteht. Jetzt kommen aber noch Mieteinnahmen dazu, wie sollen wir jetzt vorgehen. Was erwartet uns ?
Hallo Steve,
wenden Sie sich hier am besten an einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein. Diese können Sie bezüglich der richtigen Vorgehensweise beraten. Bezüglich etwaiger Versäumnisgebühren können wir keine pauschale Aussage treffen, da diese vom Einzelfall abhängig sein können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Hab das irgendwie nicht ganz richtig verstanden. Ich habe ein Haus und vermiete seit 2015 eine Wohnung in diesem Haus. D.h. Ich bin ja verpflichtet dazu eine Steuererklärung abzugeben. Was ich nicht ganz verstanden habe, ist: wie lange denn jetzt rückwirkend. Hab ich die Frist verpasst oder habe ich auch bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit?
Danke
Grüße
Hallo Alex,
in der Regel ist eine rückwirkende Erklärung bis zu vier Jahre lang möglich. Im Zweifel sollten Sie sich jedoch von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe noch eine Verständnisfrage: Wenn ich jetzt noch schnell rückwirkend freiwillig die Steuererklärung für 2013 einreiche (Bin verheiratet, wir haben beide Steuerklasse IV), muss ich dann sofort noch die für 2014, 2015 und 2016 einreichen? Oder bleibt das freiwillig? Ich habe mal gehört wer die Steuererklärung einmal freiwillig macht muss sie dann immer abgeben.
Ich frage weil ich sie gerne freiwillig machen würde, mir aber nicht soviel Stress aufladen möchte sie gleich für mehrere Jahre zu machen …
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Ihren Ratschag
Hallo Pumi,
es kann durchaus sein, dass das Finanzamt dann auch die Erklärungen für die Folgejahre verlangt. Hier ist es ratsam, wenn Sie sich vorab von einem Steuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
Das Finanzamt hatte mich aufgefordert für 2016 einen Steuererklärung abzugeben. Für 2015 hatte ich auch schon mal eine Steuererklärung freiwillig abgegeben um meine Einkommenssteuer zurück zu bekommen. Jetzt habe ich erfahren, dass ich sowas wie einen Verlustvortrag machen kann sieben Jahre rückwirkend. Das habe ich bei beiden Steuererklärungen nicht gemacht. Deswegen meine zwei Fragen:
1. Kann ich meine Steuererklärung aus 2016 und 2015 im nach hinein noch korrigieren?
2. Kann ich Steuererklärungen für 2011, 2012, 2013 und 2014 einreichen obwohl ich die für 2015 und 2016 schon eingereicht habe ?
Danke!
Hallo lily,
bezüglich der ersten Frage sollten Sie sich von einem Steuerhilfeverein bzw. einen Steuerberater wenden oder dies direkt beim Finanzamt erfragen.
Rückwirkend können Sie in der Regel bis zu 4 Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres eine Steuererklärung abgeben.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, ich habe seit 2006 keine Steuererklärung mehr gemacht, weil ich aus damaliger Sicht nicht mehr dazu verpflichtet war. Nach allem was ich bis jetzt recherchiert habe, hätte ich ab 2009 wieder durchgängig eine Steuererklärung machen müssen, was ich aber nicht getan habe.
Nun habe ich eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen für die Jahre 2014-2016 eine Steuererklärung innerhalb einer 3 Wochen Frist einzureichen.
Ich werde die Frist einhalten können – aber was kommt dann auf mich zu?
Neben einer sehr wahrscheinlichen Steuernachzahlung auch eine Strafe und Verzugszinsen? Wie hoch könnte das ausfallen? Muss ich damit rechnen das ich erneut vom Finanzamt aufgefordert werden kann auch für die Jahre 2013 – 2007 eine Steuerklärung nachzuholen?
Soll ich diese lieber gleich selber abgeben, obwohl ich aktuell nur für 2014- 2016 aufgefordert wurde?
Vielen Dank für Ihren Ratschlag
Hallo JB Sullivan,
es könnte sein, dass das das Finanzamt weitere Informationen von Ihnen haben möchte. Inwieweit dies weitere Steuererklärungen beinhaltet, können wir nicht beurteilen. Ebenso können wir die Höhe der Nachzahlungen oder etwaiger Verzugszinsen bzw. Strafen nicht einschätzen, das diese vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein beraten lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
Ich habe mich 2015 von meiner Frau getrennt, 2 Kinder .
Wegen Insolvenz muss ich die Steuererklärung 2013 und 2014 nachreichen.
Leider hab ich keine vorhandenen Papiere mehr da meine Ex Frau diese nicht rausgibt bzw.vernichtet hat .
Wie kann ich jetzt die Steuererklärung ausfüllen, ohne Papiere.
Wir haben 2013/2014 vom Arbeitsamt gelebt.
Vielen Dank für ihre Mühe
Hallo Z. ,Michael,
eventuell kann Ihnen das Amt Nachweise für diese Zeit nachliefern. Setzen Sie sich am besten auch mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung und erklären Sie die Situation. Das Finanzamt sollte Ihnen mitteilen können, wie eine Erklärung dann ausgefüllt werden kann. Auch der Gang zu einem Steuerhilfeverein oder einem Steuerberater ist hier empfehlenswert.
Ihr Team von anwalt.org
Ich habe mit Schrecken festgestellt das ich für 2013 Pflichtveranlagt war wg Arbeitgeberwechsel und Sonderzahlung ( habe bisher immer nach 4 Jahren Antragsveranlagung gemacht) , wie hoch sind denn die Strafen bzw Verzugszinsen wenn ich jetzt die Erklärung abgebe?
Hallo Stefanie,
das können wir nicht beurteilen, da dies in der Regel von jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Üblicherweise darf der Verspätungszuschlag aber 10 Prozent der festgesetzten Steuer nicht übersteigen. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder beim Steuerhilfeverein beraten.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, Meine Frage:
Zeit 2004 habe kein Steuer gemacht.
Ich bin in Jahr 2004 mit 63 in die Rente gegangen.Damals würde mir gesagt das ich keine Steuer zahlen brauche. Mein Rente war 1160€ Heute mit der Erhöhung ist 1298 € Muss ich Steuer nur vier Jahre rückgängig oder für die ganze Jahre machen.
Vielen Dank.
J.Munoz
Hallo J. Munoz,
es kann sein, dass das Finanzamt Steuererklärungen für weitere Jahre von Ihnen haben möchte. Wir können jedoch vorhersehen, ob dies so sein wird. Am besten wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt, einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater.
Ihr Team von anwalt.org
Habe für die Jahre 2009-2016 Einkommensteuererklärungen abgegeben,die auch bearbeitet wurden.
Kann ich auch für die Jahre 2008-2006 noch Steuererklärungen abgeben?
Hallo Renate T.,
in der Regel können Sie eine Steuererklärung bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen. Informieren Sie sich am besten bei einem Steuerhilfeverein oder einem Steuerberater, ob dies auch für einen noch längeren Zeitraum möglich ist. Auch das Finanzamt sollten Ihnen hier weiterhelfen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
mein Mann und ich haben Steuerklasse 3 und 5, arbeite seit 2011 erst auf steuerkarte.
ende Septeber bekammen wir aufforderung Steuererklärung zu machen für 2015 und 2016 haben die gemacht und auch abgeschickt. In eine woche danach kriegten wir noch einen Brief das wir für die Jahre 2010 bis 2014 abgeben sollen. Meine frage ist das richtig, haben zuhause noch 3 Kinder und ich selber arbeitet nur Teilzeit.Und es wären ja für 7 Jahre was wir nachreichen müssen.
Hallo F. Tanja,
wir können nicht beurteilen, warum das Finanzamt diese Erklärungen von Ihnen fordert. Dies kann jedoch in einigen Fällen möglich sein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich hier an einen Steuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, liebes Team, seit Jahren geben wir regelmäßig unsere Steuererklärung ab. Für 2016 habe ich formlos einen Brief mit gesendet, mit der Bitte um eine Neu-bzw. Nachberechnung der Steuerbescheide von 2013-2015.
Grund dafür war, dass unser Sohn in der Ausbildung einen Dienstunfall erlitt und erst 2016 einen schriftlichen Bescheid mit der Anerkennung dieses Unfalles und einer Auflistung der Behinderunsgrade des jeweiligen Zeitraumes bekam. Diese Behinderung wollte ich mit dem Schreiben geltend machen, wurde aber abgelehnt, “da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen“.
Kann man bei so langer Verzögerungen seitens anderer Instanzen keinen Anspruch mehr für vergangene Steuerbescheide geltend machen?
Vielen Dank
Hallo Michaela,
in diesem speziellen Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein zu wenden. Diese können Sie entsprechend beraten und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe eine frage zum Verlustvortrag. Ich habe gelesen, dass ich einen Verlustvortrag bis 7 Jahre rückwirkend einreichen kann, wenn ich in diesem Jahr als der Verlust entstanden ist keine Steuererklärung gemacht habe. Ich habe von 2010 – 2015 studiert und für die Jahre 2015 und 2016 bereits eine Steuererklärung abgegeben.
Können sie mir sagen ob ich für die Jahre 2010,2011,2012,2013 und 2014 noch eine Steuererklärung mit den Verlusten abgegeben kann. Die Voraussetzungen für den Verlustvortrag (vorher Beruf erlernt) wäre erfüllt.
Danke vorab
Hallo A.Klimas,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein wenden. Diese können Sie entsprechend beraten und mit Ihnen die richtige Vorgehensweise besprechen.
Ihr Team von anwalt.org