In Deutschland werden alle Steuerzahler entsprechend ihres Familienstandes einer Lohnsteuerklasse zugeordnet. Aus dieser ergibt sich, wie viel Lohnsteuer zu zahlen ist. Manche dieser Steuerzahler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da sie eventuell unterm Jahr zu wenig Steuern gezahlt oder Freibeträge beantragt haben.
Andere wiederum müssen keine Einkommenserklärung abgeben, sollten dies allerdings tun, denn durchschnittlich wartet eine Steuernachzahlung von 1.000 Euro auf diese Steuerzahler. Im Gegensatz zu einer Pflichtveranlagung bleibt bei einer Antragsveranlagung mehr Zeit, eine Steuererklärung abzugeben.
In diesem Ratgeber erklären wir, wann eine Einkommensteuererklärung rückwirkend eingereicht werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wir berichten, welche Fristen einzuhalten sind und was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden können.
Inhalt
FAQ: Steuererklärung rückwirkend abgeben
Ja. In Deutschland ist es in den meisten Fällen möglich, eine freiwillige Steuererklärung rückwirkend abzugeben.
Sie haben bis zu vier Jahre Zeit. Hier lesen Sie mehr zur Frist für die rückwirkende Steuererklärung.
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und kommen dem nicht nach, müssen Sie ggf. mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Wer kann freiwillig und damit eine rückwirkende Steuererklärung abgeben?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist manch ein Steuerzahler dazu verpflichtet, zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Dies kommt beispielsweise zum Tragen, wenn Nebeneinkünfte über 410 Euro erwirtschaftet worden sind oder mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen.
Sind Ehepaare in der Steuerklasse IV mit Faktor veranlagt oder wählten die Kombination aus den Steuerklassen V und VI, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls Pflicht.
Wer allerdings nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies freiwillig erledigen. Experten raten sogar dazu, eine Steuererklärung rückwirkend einzureichen, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Steuererstattung ins Haus steht.
Die Steuererklärung kann nachträglich für viele Jahre abgegeben werden, denn in diesem Fall gilt nicht der 31. Juli des Folgejahres als Frist. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Steuerzahler pro Jahr nur eine Steuererklärung einreichen können.
Sind Sie also für ein Jahr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, so können Sie nicht zusätzlich eine Steuererklärung freiwillig und rückwirkend abgeben.
Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, kann dies auf freiwilliger Basis tun – in diesem Fall wird eine nachträgliche Steuererklärung eingereicht. Beachten Sie jedoch, dass für jedes Jahr nur einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann. Haben Sie also bereits pflichthalber eine eingereicht, können Sie die Steuererklärung nicht noch rückwirkend abgeben.
Wie lange kann rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben werden?
Wer die Steuer rückwirkend erstattet haben möchte, hat wesentlich länger Zeit für die Steuererklärung, als diejenigen, die eine Erklärung abgeben müssen, denn in diesem Fall gilt der 31. Juli als Stichtag.
Wer die Steuererklärung nachträglich einreichen möchte, hat hierfür vier Jahre Zeit. In 2017 können demnach noch die Steuererklärungen für das Jahr 2013-2016 abgeben werden.
Pflichtveranlagte haben die Option, eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu beantragen. Erledigt die Steuererklärung ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein, bleibt gar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Anders sieht dies aus, wenn die Steuererklärung rückwirkend eingereicht wird. Hier zählt der 31. Dezember vier Jahre später als Stichtag. An diesem Tag muss die Erklärung dem Finanzamt vorliegen und kann nicht erst mit der Post abgeschickt werden.
Wer die Frist verpasst, hat seine Chance auf eine Steuerrückzahlung vertan. Eine Fristverlängerung gibt es in diesem Fall nicht.
Eine rückwirkende Einkommensteuererklärung kann bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. An diesem Tag muss dem Finanzamt die Erklärung vorliegen, eine Fristverlängerung kann nicht beantragt werden.
Vor- und Nachteile einer freiwilligen Steuererklärung
Bis zum Jahr 2009 hatte der Steuerzahler im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung noch eine Frist von zwei Jahren zu wahren. Seit 2009 hat der Steuerzahler vier Jahre Zeit. Der Bundesfinanzhof stellte sich auf die Seite der Steuerzahler und hob die Frist an.
Der Steuerzahler kann sich nun mächtig Zeit lassen – nicht immer zum eigenen Vorteil. Wer unter den Jahren seine Unterlagen nicht genau sortiert hat, kommt später richtig ins Trudeln.
Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen schon während des Jahres ordentlich zu sortieren, dann ist die vierjährige Frist ein Vorteil und die Steuererklärungen der vergangenen Jahre können zusammen in einem Aufwasch erledigt werden.
Einkommensteuererklärung rückwirkend einreichen: Lohnenswert?
Pauschal lässt sich sagen: Wer die Steuererklärung rückwirkend abgibt, hat fast immer mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. Und selbst wenn auf dem Steuerbescheid eine Nachzahlung vom Finanzamt eingefordert wird, gibt es eine Lösung.
Warum die Meisten mit einer Rückzahlung rechnen können, ist einfach erklärt: Unterm Jahr zieht der Arbeitgeber entsprechend der Lohnsteuerklasse die Steuern ab. Die steuermindernden Ausgaben, wie Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und weitere Werbungskosten, werden dabei nur in Form eines Pauschbetrages berücksichtigt. Zumeist liegen die Werbungskosten aber über diesem Betrag.
Diese und weitere Ausgaben können auch bei einer Steuererklärung rückwirkend abgesetzt werden und fördern so eine Steuererstattung zu Tage. Wer nun den Steuerbescheid erhält, allerdings eine Nachzahlung ans Finanzamt leisten soll, zieht seine abgegebene Steuererklärung einfach zurück.
Der Einspruch muss binnen vier Wochen beim Finanzamt vorliegen, dann gilt die Steuererklärung als nicht eingereicht und die Nachzahlung ist nicht zu leisten.
Trifft eine der folgenden Punkt auf Sie zu, ist es sinnvoll die Steuererklärung rückwirkend abzugeben:
- Sonderausgaben liegen über 36 Euro (bei Ehepaaren über 72 Euro)
- Werbungskosten liegen über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro
- eine Einkunftsart führte zu Verlusten
- die außergewöhnlichen Belastungen liegen über der zumutbaren Eigenleistung
- Heirat im vergangen Jahr
- haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden
- Ehepaar hat Steuerklasse IV ohne Faktor gewählt
- unterm Jahr haben Sie nur teilweise als Arbeitnehmer gearbeitet
- Versicherungsbeträge liegen über dem Vorsorgepauschbetrag
- Anspruch auf Kinderfreibetrag statt auf Kindergeld
- im vergangen Jahr unterlag Ihr Gehalt starken Schwankungen
- zu viel Abgeltungssteuer gezahlt
- bei einer Abfindung wurde die Fünftel-Regelung nicht angewandt
- ein volljähriges Kind wohnt während der Ausbildung außerhalb
Was müssen Studenten und Azubis beachten?
Die Frist von vier Jahren spielt insbesondere Studenten in die Karten. In der Regel müssen diese während ihres Studiums keine Steuererklärung abgeben. Dennoch macht es durchaus Sinn, eine Steuererklärung einzureichen.
Ausbildungskosten eines Zweitstudiums können nach dem Studium nämlich voll abgesetzt werden.
Erhalten Sie Ihre ersten Gehälter, lassen sich diese Ausgaben als Werbungskosten abziehen. Dafür benötigen Sie allerdings jegliche Rechnungen und Quittungen Ihrer Ausgaben.
Im ersten Berufsjahr sollte Sie dann eine Steuererklärung, welche meist freiwillig ist, einreichen und entsprechende Auslagen absetzen. Dann ist die Freude über die ersten Gehälter gleich größer, denn es fallen weniger Steuern an.
Erhalten Auszubildende während der Ausbildung keine Vergütung gilt obiges auch für sie.
Die Steuererklärung rückwirkend abzugeben, bringt zumeist eine Steuerrückzahlung. Studenten können ihre Ausgaben für ein Zweitstudium nach dem Studium mit den Steuern auf die ersten Gehälter verrechnen und zahlen so im ersten Berufsjahr weniger Lohnsteuer.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Kuß, Daniel (Autor)
- Rauhöft, Angela (Autor)
- Benzel, Wolfgang (Autor)
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Hallo
mein Mann und ich haben Steuerklasse III und V. Unsere letzte Steuererklärung haben wir für 2004 gemacht, mit einer geringen Erstattung vom Finanzamt und danach haben wir keine Steuererklärung mehr gemacht. Jetzt haben wir eine Aufforderung bekommen, für 2015 und 2016 kurzfristig nachzureichen. Müssen wir? Danke vorab.
Hallo Bertz,
fordert das Finanzamt nachträglich eine Steuererklärung, sollte Sie dieser Aufforderung auch nachkommen. Ein Steuerhilfeverein oder ein Steuerberater können Sie bei Fragen diesbezüglich beraten und unterstützen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Team von Anwalt.org,
Ich war ab 12/2009in Altersteilzeit, hatte also ab da progressionseinkünfte , die ja nachversteuert werden mussten.
Für die Jahre 2012-2016 war auch alles klar (bekam immer eine aufforderung die Einkommensteuer zu machen)für die Jahre 2010 und 2011 habe ich , unverständlicherweise, keine Erklärung abgegeben. Das Finanzamt hatte mich auch nicht dazu aufgefordert (keine Ahnung, warum).
Nun werde ich aufgefordert, für diese beiden Jahre rückwirkend die Erklärung abzugeben. Nach meinen Recherchen ist das aber , zumindest für 2010, verjährt. Nun meine Frage: stimmt das?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo Gaby b.,
üblicherweise kann eine rückwirkende Steuererklärung für drei Jahre abgegeben werden. Das Finanzamt kann Informationnen allerdings verlagen. Ob dies verjährt ist können wir leider nicht beurteilen, daher sollten Sie sich an einen Steuerberarter oder einen Steuerhilfeverein wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Ich habe auch ein bis zwei Fragen . Ich habe seit ungefähr 10 Jahren keine Steuern gemacht . Bin voll berufstätig . Kann ich dennoch meine Steuern nachträglich einreichen ? Bin seit 2015 geschieden . Werde dieses Jahr noch heiraten . Kann das Finanzamt mir da ein Strick raus drehen , das ich die Steuern solange nicht eingereicht habe ? Kann ich für dieses Jahr noch abgeben ? Und dann ab nächstes Jahr ganz normal meine Steuern machen?
Hallpo Andreas K.,
Sie können in der Regel eine Steuererklärung rückwirkend für vier Jahre einreichen. Bezüglich Ihrer weiteren Fragen, können wir keine Beurteilung abgeben. Wir empfehlen Ihnen sich hier an einen Steuerexperten zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich des richtigen Vorgehens beraten.
Ihr Team von anwalt.org
wird die lohnsteuerrückerstattung in einer BG (Harz4 )angerechnet.
Danke für die Antwort
Hallo eckert,
eine Steuerrückerstattung gilt in der Regel als einmaliges Einkommen und wird entsprechend angerechnet.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
wir haben mit meinem Mann die Steuerklassen V und III. Für das Jahr 2014 wurde unsere Einkommensteuer geschätzt. Für 2015 und 2016 haben wir keine Aufforderung zur Abgabe unsere Eklärung erhalten. Meine Frage kann ich 2015 und 2016 abgeben
Hallo Emine,
dies sollte problemlos möglich sein.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich habe meinem Bruder jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung gemacht. Seit April 2013 ist er zu 100% behindert. Leider habe ich seine Wege zur Arbeit als Pendlerpauschale angegeben und nicht den tatsächlichen Weg. Also nur den Hinweg von 30 km anstatt den tatsächlichen Weg von 60km angegeben. Kann man die restlichen km noch absetzten, trotz eingereichter Erklärung? Also quasi eine Korrektur für die letzten 4 Jahre?
Vielen Dank
Hallo N. Meier,
in einigen Fällen ist das nachträgliche Anrechnen möglich. Ob dies bei Ihnen möglich ist, sollten Sie durch einen Steuerexperten prüfen lassen oder sich an einen Lohnsteuerverein wenden.
Ihr Team von anwalt.org
hallo,
ich war von 01.01.16 bis 01.06.16 arbeitnehmer und verdiente ca.20000 euro brutto gehalt.dann arbeitslos geworden und bis jetzt alg1. muss ich mich finanzamt melden? kann ich selbst steuererklärung machen für 2016? wieviel geld verlangen die lohnsteurvereine für beratung oder mitgliedschaft?
Hallo mandarin,
Sie können die Steuererklärung rückwirkend erstellen und einreichen. Eine Meldung an das Finanzamt müssen Sie außerhalb der Steuererklärung in der Regel nicht vornehmen. Welche Kosten durch eine Beratung bzw. Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein zu kommen, können wir nicht beurteilen, da diese sich je nach Verein unterscheiden. Eine Nachfrage bei einem Verein an Ihrem Wohnort sollte hier weiterhelfen können.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo, unzwar habe ich eine frage ..
Ich möchte steuererklärung für den jahr 2014 abgeben … macht das was aus das ich das erst jetzt abgeben möchte ? Meine zweite frage wäre noch … fahrtweg zur arbeitsstelle … da ich kein fahrzeug habe (kein auto) bin ich zur meiner arbeitstelle mit der straßenbahn gefahren .. und habe mir immer fahrscheine gekauft … die fahrscheine habe ich leider nicht mehr … was nun ?
Liebe grüße
Hallo Ic0080,
ein Steuererklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. In Bezug auf die Kosten für den Fahrtweg empfehlen wir Ihnen sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich hab meine Steuererklärung für 2016 kürzlich abgegeben und wollte für die Jahre 13, 14 und 15 auch jeweils eine abgeben.
Nun meine Frage. Wie kann ich das machen? Also 2016 hat mit dem Programm, welches ich gekauft habe gut geklappt, aber wie stell ich die Jahre davor ein? Oder muss ich mir für jedes Jahr ein neues Programm kaufen?
LG Juliane
Hallo Juliane,
ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung zu verfassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe 2010 geheiratet. Seit 2012 keine Steuererklärung mehr abgegeben, möchte jetzt aber 2013-16 nachholen.
Meine Frau hat Steuerklasse V (von 2013-jetzt) , 2016 wurde unser erstes kind geboren, bis 2014 studierte meine Frau , 2015-2016 war sie berufstätig,ab Mai Elterngeld.
Normalerweise wären wir doch verpflichtet, sind aber nie aufgefordert worden.
Wird es von seiten des Finanzamts Probleme geben wenn ich jetzt die ESt-Erklärung abgebe?
Vielen Dank
Hallo,
sofern Sie beide in Steuerklasse V sind und neben Ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte erwirtschaften, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Sie können nun auf freiwilliger Basis Erklärungen abgeben, Probleme sollten dadurch nicht entstehen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
Ich habe 2013 begonnen nach meinem Studium zu arbeiten und möchte für 2013 die erste Steuererklärung in meinem Leben machen. Habe ich dazu jetzt bis zum 31.Mai, 31. Juli oder 31. Dezember Zeit, wenn ich sie allein mache? Und kann ich auch nur 2013 jetzt machen oder bin ich auch verpflichtet für 2014-2016 sofort abzugeben?
Vielen Dank
Hallo Jeff,
die Steuererklärung für 2013 müssen Sie bis zum 31.12.2017 abgeben. Für die Folgejahre müssen Sie dann nicht zwangsläufig auch eine Steuererklärung abgeben.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich bin im Dezember 2015 das erste mal umgezogen. Das zweite mal im März 2016. Bei beiden Umzügen hat sich die Zuständigkeit des Finanzamtes geändert. Beim ersten Umzug hat sich das Bundesland geändert. Nun ist meine Frage, wenn ich steuererklärung rückwirkend mache für 2014 und 2015 an welches Finanzamt sende ich meine steuererklärung? An das jeweilige wo ich am ende des Jahres gewohnt habe oder an das momentan aktuelle?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Anika
Hallo Anika,
senden Sie die Steuererklärung an das Finanzamt, welches aktuell zuständig ist. Ggf. senden diese die Unterlagen an ein anderes Finanzamt weiter.
Ihr Team von anwalt.org
Ich habe eine Frage.
Ich arbeite erstmals seit 2014 und habe dafür iim April 2017 eine Steuererklärung eingereicht. Diese ist soweit auch in Ordnung.
Bin ich nun verpflichtet, dann auch rückwirkend für 2015 und nun ja jetzt 2016 eine Steuererklärung zu machen? Man darf ja nur eine Erklärung pro Jahr machen. Heißt das, ich kann erst 2018 rückwirkend für 2015 die nächste Erkärung einreichen?
Könnte mir da jemand ein bisschen Hilfe leisten?
Hallo Nina,
für das Jahr 2015 können Sie auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung einreichen. Ob Sie für 2016 eine Steuererklärung einreichen müssen oder dies freiwillig tun können, kommt auf Ihre Lebenssituation an (verheiratet etc.). Sofern sich hier aber zu den vergangen Jahren nichts verändert hat, können Sie auch für 2016 freiwillig eine Steuererklärung einreichen.
Sie dürfen nur für jedes Kalenderjahr eine Steuererklärung einreichen, Sie können aber in einem Jahr durchaus mehrere Steuererklärungen für verschiedene Kalenderjahre abgeben.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
eine Freundinn hat in Ihrem ganzen Leben noch keine Steuererklärung abgegeben, sprich keine Steuernummer erhalten vom Finanzamt etc.
Sie hat zuerst eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester gemacht bevor sie sich entschloss auf Lehramt zu studieren(in diesem Beruf arbeitet Sie mittlerweile auch schon 2-3 Jahre) Sie ist 31.
Wie wirkt sich all dies nun aus, da noch keine Erklärung abgegeben worden ist?
Drohen Ihr Nachzahlungen? Es kam auch noch nie ein Bescheid seitens des Finanzamtes wo sie aufgefordert wurde nachzuzahlen.
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Hallo,
sofern Ihre Freundin nie einen Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten hat, drohen Ihr auch keine Nachzahlungen. Lebt Ihre Freundin beispielsweise in Steuerklasse 1 und erhält keine weiteren Einkünfte, kann es sein, dass sie auch nie eine Steuererklärung abgeben muss. Sie kann für die letzten fünf Jahre auf freiwilliger Basis Steuererklärungen abgeben.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Finanzam hat mich auch noch nie angeschrieben. Lohnt es sich denn? ich bin ledig, habe aber Kinderfreibeträge.
gruss
Hallo Lorenz,
für die letzten fünf Jahre können Sie freiwillig Steuererklärungen abgeben. Aus der Ferne können wir Ihren Einzelfall nicht bewerten, Experten raten aber dazu, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrtes Team von anwalt.org,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen zu diesem Thema.
Es wurde alles ziemlich ausführlich und klar erklärt, dennoch habe ich eine Verständnisfrage: Meine Frau und ich haben die Steuerklassen III und V und haben 2015 sowie jetzt 2016 eine Steuererklärung abgegeben. Für 2013 sowie 2014 haben wir keine gemacht, da wir 2013 geheiratet haben und meine Frau bis Ende 2014 studiert hat. So wie ich es verstanden habe, sind/waren wir nicht verpflichtet, eine abzugeben, und können somit noch die Erklärungen für die Jahre 2013 und 2014 machen, richtig?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank und schöne Grüße,
A. L.
Hallo,
ob Sie 2013 und 2014 eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, ergibt sich aus den Steuerklassen. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich das Finanzamt bei Ihnen gemeldet hätte, wenn Sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen.
Insofern können Sie für diese Jahre wohl noch eine Steuererklärung einreichen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend, ich habe eine Frage, ich mache gerade meine Steuererklärung für 2016, da ich seit Sommer 2016 arbeite, vorher habe ich eine Ausbildung drei Jahre lang gemacht, und vor den drei Jahren , also 2013 bei H&M gearbeitet. Kann ich auch nur eine Steuererklärung für 2013 und 2016 machen, weil ich in der Zwischenzeit die Ausbildung gemacht habe, oder muss ich rückwirkend wirklich jedes Jahr von 2013-2016 machen?
Mit lieben Grüßen
Kathy
Hallo Kathy,
es ist auch für Auszubildende möglich, eine Steuererklärung abzugeben, z.B. wenn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer abgezogen wurden. Diese Erklärung kann dann in der Regel auch rückwirkend geschehen.
Ihr Team von anwalt.org
hallo, ich habe auch eine frage, vllt erfahre ich hier etwas.
ich habe letztes jahr zum ersten mal eine steuererklärung gemacht für 2015, dieses jahr für 2016. die auszahlung unterscheidet sich deutlich.
kann ich jetzt auch noch für 2014, 2013 eine einreichen??? oder geht das nicht weil ich schon eine gemacht habe dieses jahr?
lg und im vorraus vielen dank
Hallo Sabrina,
in der Regel können Sie bis zu vier Jahren rückwirkend eine Steuererklärung einreichen. Stichtag in diesem Fall wäre der 31. Dezember des vierten Jahres. Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit sich direkt beim zuständigen Finanzamt zu informieren, wie Sie diese rückwirkende Erklärung einreichen können.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich habe auch eine Frage. Folgende Situation liegt vor:
Ich habe im Oktober 2013, parallel zu meiner Arbeit (Sozialversicherungspflichtig), ein Studium begonnen. Seit März 2014 bin ich verheiratet. Meine Frau hat kein Einkommen. Seither sind wir mit den Steuerklassen III und V veranlagt.
Bis heute habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Bin vom Finanzamt aber auch noch nicht darauf aufmerksam gemacht worden.
Wie soll ich mich nun verhalten. Ist es sinnvoll/notwendig rückwirkend die Erklärungen für die vergangenen Jahre zu erledigen?
Würde mich über einen Rat freuen.
MFG
MD
Hallo MD,
letztlich kann es nie schaden, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie eine Hilfestellung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Partner hat rückwirkend die Einkommenssteuer gemacht von 2011,2012,2014,2015 und hat heute einen bescheid vom Finanzamt bekommen, dass die Frist abgelaufen wäre. Es kann ja nicht angehen dass mein Partner im November vom Finanzamt angeschrieben wurde dass Er für 2009 und 2010 eine Einkommenssteuer machen muss,wegen Schlamperei seiner Firma bei der Kurzarbeiter Zeit.Das wurde vom Finanzamt sofort bearbeitet und Er muss einiges nachzahlen. Wenn das Finanzamt Geld bekommt dann kann und muss man den Steuerausgleich sogar noch rückwirkend bis 2009 und 2010 machen. Was soll das eigentlich. Können Sie mir bitte eine kurze email
zurück senden. Wie lange man rückwirkend die Steuer machen kann und was man machen kann bei Ablehnung vom Finanzamt. Es geht um die Einkommensteuererklärung von 2011,2012,2013,2014,2015
Mit freundlichen Grüßen
Frau M. Edith Anny
Hallo Edith Anny,
im Allgemeinen wird dem Steuerzahler eine Frist von vier Jahren eingeräumt, um rückwirkend eine Steuererklärung einzureichen. Das heißt, dass bis zum 31.12.2016 rückwirkend für die Jahre 2015, 2014, 2013 und 2012 eine Steuererklärung möglich war.
Sollten Sie mit dem Bescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Bei einem erfolgreichen Einspruch erhalten Sie einen korrigierten Steuerbescheid.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Streuerbescheids.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Ich habe für mehrere Jahre meine steuererklärung eingereicht,
Bisher hab ich aber nur vom aktuellen Jahr das Geld zurück erstattet bekommen.
Ist das normal das es gestaffelt ,die Bescheide sowie das Geld, oder ist dort ein Fehler passiert?
Mfg