Steuererklärung selber machen: Schritt für Schritt

Wann kann man eine Steuererklärung machen oder muss es sogar?
Wann kann man eine Steuererklärung machen oder muss es sogar?

Alles rund um die Steuer ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Hieraus ergibt sich wer Steuern zahlen muss und in welcher Lohnsteuerklasse sich steuerpflichtige Arbeitnehmer wiederfinden.

Grundsätzlich wird zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden. Natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig. Laut EStG wird zwischen sieben Einkommensarten unterschieden.

Die Einkommensteuer gilt als wichtigste Steuer und wird von jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitgeber führt die entsprechende Lohnsteuer, welche sich aus der Steuerklasse ergibt, sofort an den Fiskus ab.

FAQ: Steuererklärung

Wozu dient eine Steuererklärung?

Durch eine Steuererklärung wird festgestellt, ob Sie zu viele Steuern gezahlt haben oder eventuell zu wenig und somit dem Finanzamt noch Geld schulden.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Rentner und Menschen, die selbstständig tätig sind, müssen in aller Regel eine Steuererklärung abgeben.

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Spezielle Ratgeber rund um die Steuererklärung

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Steuererklärung einfach gemacht: Unsere Anleitung hilft!
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Je nachdem welche weiteren Einkünfte erzielt werden oder ob Sonderausgaben abgesetzt werden können, erhält der Arbeitende Steuern zurück. Doch um diese Steuerrückzahlung zu erhalten, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig.

Andere Bürger sind hingegen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da sie eventuell unter dem Jahr zu wenig Steuern gezahlt haben, diese erwartet eine Steuernachzahlung.

Die Steuererklärung dient also dazu, die Einkommensverhältnisse offen zu legen und die zu entrichtende Einkommensteuer festzusetzen.

Eine Steuererklärung wird durch Formulare erstellt und an das zuständige Finanzamt übergeben. Seit dem Jahr 2000 ist es möglich, über das Programm „ELSTER“ eine elektronische Steuererklärung abzugeben.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Muss man eine Steuererklärung machen? Verschiedene Personengruppen sind dazu verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu zählen alle, die im vorigen Jahr Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro hatten. Häufig fallen Kurzarbeiter oder Arbeitslose darunter, welche zwischenzeitlich eine Tätigkeit ausübten, die während des laufenden Jahres nicht steuerlich behandelt wurde. Gleiches gilt, wenn Eltern Elterngeld bezogen und nebenher arbeiteten.

Übte ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten aus und ist in Steuerklasse VI eingruppiert, ist eine Steuererklärung ebenfalls Pflicht.

Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, welche die Steuerklassenkombination III und V oder IV und IV mit Faktor gewählt haben, kommen um die Abgabe einer Steuererklärung nicht umhin.

Möchten Steuerzahler Freibeträge geltend machen, gilt die Pflicht ebenfalls. Auch wer Einkünfte als Rentner, Selbstständiger oder Vermieter oberhalb des Grundfreibetrags von 8.820 Euro erwirtschaftet, muss diese offen legen.

Sind für Ihre Kapitaleinkünfte noch Kapitalertragssteuer und/oder Kirchensteuer offen, ist eine Steuererklärung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn ein Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragt.

Freiwillige Steuererklärung: Antragsveranlagung

Einkommensteuererklärung selber machen: Wir erklären, welche Formulare Sie wann benötigen.
Einkommensteuererklärung selber machen: Wir erklären, welche Formulare Sie wann benötigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen macht es Sinn, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, womit eine Einkommensteuerveranlagung beantragt wird.

Ist mit einer Erstattung der Steuern zu rechnen, sollte eine Erklärung eingereicht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen.

Hatten Sie hohe außergewöhnliche Belastungen oder hohe Kosten für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Handwerker, Haushaltshilfen oder Gärtner, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche Steuererstattung laut Statistischem Bundesamt bei 875 Euro.

Stellt sich nach der Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung heraus, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen, so können Sie binnen eines Monats widersprechen und die abgegebene Steuererklärung zurückfordern. Dazu ist eine „Aussetzung der Vollziehung“ zu beantragen. Die Einkommensteuererklärung gilt dann als nicht abgegeben, sodass auch die Nachzahlung nicht getätigt werden muss.

Steuererklärung elektronisch einreichen: Mit ELSTER Zeit sparen

Über ELSTER kann die Steuer komfortabel bearbeitet werden. ELSTER ist die Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“. Durch dieses Angebot können die Steuerformulare am PC ausgefüllt werden, somit haben alle Parteien weniger Arbeit.

Entwickelt wurde ELSTER als Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes. Ziel war es, die Abwicklung der Steuererklärung zu vereinfachen. Die Steuererklärung kann über ELSTER entweder webbasiert bearbeitet werden oder durch einen Download des Programms auch offline.

Durch ELSTER erhält das Finanzamt gleich die ausgefüllten Formulare. Dies ist ein großer Vorteil für den Bürger, denn dieser muss die Steuererklärungsformulare nun nicht mehr ausdrucken, händisch ausfüllen und dem Finanzamt schicken. Stattdessen ist am Ende der Bearbeitung eine Zusammenfassung zu drucken und diese zu versenden. Auch dem Finanzamt werden so einige Schritte abgenommen und die Sachbearbeiter müssen nicht jede Angabe einzeln digitalisieren.

Die Bearbeitungszeit kann so verringert werden und der Bürger erhält seine Steuerrückzahlung früher, als vor der Einführung von ELSTER. Auch Die Fehlerquellen wurden reduziert.

Lohnsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung? Eine Lohnsteuererklärung gibt es im Steuerrecht nicht, dennoch werden beide Begriffe häufig synonym genutzt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wer die Steuererklärung freiwillig macht, hat bis zu vier Jahre Zeit.
Wer die Steuererklärung freiwillig macht, hat bis zu vier Jahre Zeit.

Wer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, hat bis Ende Juli des Folgejahres Zeit. (Die Steuererklärung für das Jahr 2016 muss bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden.) Allerdings kann problemlos eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragt werden. Dieser Wunsch sollte zwar begründet werden, aber eine Aussage, dass noch nicht alle Unterlagen für die Steuererklärung vorliegen, reicht aus.

Wer für seine Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit. Auch hier ist eine Fristverlängerung von zwei Monaten drin.

Wer seine private Steuererklärung freiwillig abgeben möchte, hat dafür vier Jahre Zeit. Bis Ende des Jahres kann also die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 eingereicht werden. Erhalten Sie den Steuerbescheid, haben Sie einen Monat Zeit um Einspruch einzulegen.

Sollten Sie die vierjährige Frist fast verschwitzt haben und nun steht diese ins Haus, haben wir einen Tipp für Sie: Geben Sie eine unvollständige Steuererklärung ab. Füllen Sie dazu den passenden Mantelbogen aus und legen die Anlage N (Bruttoarbeitslohn und einbehaltende Lohnsteuer) bei, den Rest können Sie dann nachreichen.

Ist die Frist allerdings erst einmal verstrichen, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Steuererklärung einzureichen. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibt in einem solchen Fall nicht.

Diese Steuerformulare gibt es

Auf der Online-Plattform des Bundesministeriums für Finanzen sind für die Einkommensteuererklärung die entsprechenden Formulare zu erhalten. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Steuerformular“ und dann den Ordner „Einkommensteuer“. Die Vordrucke für die Steuererklärung können dann heruntergeladen und ausgefüllt werden. Einfacher geht es über die Plattform ELSTER.

Im Folgenden gehen wir nun auf die Formulare für die Steuererklärung ein. Dabei muss zwischen einem Mantelbogen und den Anlagen unterschieden werden. Den Mantelbogen gibt es in drei verschiedenen Ausführungen und ist für verschiedene Personengruppen gedacht:

  • ESt A: Mantelbogen für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
  • ESt V: Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
  • ESt C: Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen
Mit ELSTER kann die Einkommensteuererklärung online eingereicht werden.
Mit ELSTER kann die Einkommensteuererklärung online eingereicht werden.

Welcher Mantelbogen zu wählen ist, kommt zum einen darauf an, ob Sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Darüber hinaus muss der Mantelbogen ESt A von folgenden Personen genutzt werden:

  • wenn Werbungskosten gelten gemacht werden sollen, die über die abzugsfähigen Kosten hinausgehen (doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer etc.)
  • wenn Sie ausländische Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
  • wenn sich Ehegatten gegen die Zusammenveranlagung entscheiden
  • wenn weitere Einkünfte, wie Renten, Vermietungen oder Vorsorgebezüge hinzukommen
  • wenn dauerhaft getrenntlebende oder geschiedene Ehepaare das Realsplittung anwenden möchten
  • wenn weitere Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen abzusetzen sind, die nicht im Vordruck aufgeführt werden
  • wenn mit dem Ehepartner Gütergemeinschaft vereinbart wurde

Entsprechend der Angaben auf dem Mantelbogen sind der Steuererklärung die Rechnungen, Nachweise und ggf. weitere Unterlagen beizulegen.
Neben dem Mantelbogen müssen unter Umständen verschiedene Anlagen beigefügt werden:

  • Anlage N: Diese ist für Arbeitnehmer Pflicht. Auch Arbeitslose, welche Arbeitslosengeld I oder Beamte die eine Pension und Rentner die eine Betriebsrente erhielten, müssen die Anlage beilegen. Geben Ehepaare die Steuererklärung zusammen ab, muss jeder diese Anlage ausfüllen.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Dieses Formular wird für die Angabe über Versicherungen und Altersvorsorge genutzt.
  • Anlage R: Diese Anlage müssen Rentner bzw. Pensionäre einreichen. Hierauf werden die Bezüge aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung offen gelegt. Auch Erträge aus der Riester-Rente oder Betriebsrente sind einzutragen.
  • Anlage S: Diese Anlage ist für Selbstständige.
  • Anlage AV: Haben Sie eine Riester-Rente oder ähnliche Produkte, so müssen Sie diese Anlage abgeben.
  • Anlage Kind: Diese Anlage ist abzugeben, wenn Sie Kinder haben. Dabei ist für jedes Kind eine extra Anlage auszufüllen und die Identifikationsnummer des Kindes einzutragen.
  • Anlage SO: Wer Unterhalt erhält oder Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielt, hat dies in dieser Anlage zu vermerken.
  • Anlage AUS: Einnahmen aus dem Ausland sind in dieser Anlage aufzuführen.
  • Anlage KAP: Erzielen Sie durch Kapitalerträge Gewinne, so sind diese an dieser Stelle aufzulisten.
  • Anlage U: Wer Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten zahlt, muss diese Anlage ausfüllen.

Wer darf eine vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Bei einer Steuererklärung kann ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein helfen.
Bei einer Steuererklärung kann ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein helfen.

Bestimme Personengruppen können eine vereinfachte Steuererklärung (Mantelbogen ESt V) abgeben. Allerdings befreit dies nicht davon, die entsprechenden Anlagen auszufüllen. Lediglich der verkürzte Mantelbogen kann anstelle des normalen Mantelbogens genutzt werden.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben zu können:

  • Der Arbeitnehmer bezieht lediglich einen Arbeitslohn, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder andere steuerfreie Entgelte.
  • An Werbungskosten wollen Sie nur die abzugsfähigen Kosten geltend machen.
  • Als Sonderausgaben sollen nur die Vorsorgeaufwendung, der Altersvorsorgebeitrag, Kirchensteuer und Spenden vermerkt werden.
  • Als außergewöhnliche Belastung können nur die Fahrtkosten wegen Behinderung, der Behinderten-Pauschbetrag sowie Pflege-, Krankheits-, Kur- und Scheidungskosten angesetzt werden.
  • Haushalts- und Gartenhelfer sowie Handwerkerleistungen können angegeben werden.

Steuererklärung ausfüllen: Werbungskosten, Fahrtkosten, Sonderausgaben und co

In der Steuererklärung können beispielsweise Fahrtkosten, weitere Werbungskosten und Sonderausgaben angegeben werden, welche zu steuerlichen Entlastungen führen.

Was sind Werbungskosten (Arbeitnehmerpauschale)?

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Kosten. In Form einer Pauschale werden Werbungskosten bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt, ohne dass er Rechnungen oder Nachweise vorlegen muss. Das zu versteuernde Einkommen wird automatisch um 1.000 Euro verringert.

Liegen Ihre berufsbedingten Ausgaben allerdings höher, sollten Sie die Rechnungen aufbewahren und der Steuererklärung beilegen. Diese Werbungskosten werden dann vom Finanzamt berücksichtigt. Sie erhalten allerdings dann nicht die Pauschale und Ihre Ausgaben erstattet, sondern immer nur eins von Beidem.

Jedem Arbeitnehmer steht die Werbungskostenpauschale einmal zu, auch wenn dieser mehrere Jobs ausübt. Fallen gar keine Werbungskosten an, erhält der Arbeitnehmer die Pauschale dennoch. Berücksichtigt wird die Pauschale bereits monatlich durch den Arbeitgeber. Überschreiten Sie durch Ihre Ausgaben, beispielsweise durch die Fahrtkosten die Pauschale, sollten Sie die einzelnen Kosten absetzen.

Wann eine Steuererklärung machen? Liegen Sie über den Pauschalen, sollten Sie sich mit Ihrer Steuer beschäftigen.
Wann eine Steuererklärung machen? Liegen Sie über den Pauschalen, sollten Sie sich mit Ihrer Steuer beschäftigen.

Auch weitere Werbungskosten erkennt das Finanzamt an, so können beispielsweise Fortbildungen, Fachbücher oder Schreibmaterial abgesetzt werden. Auch ein Handy oder ein Laptop findet bei privater und beruflicher Nutzung anteilig Berücksichtigung.

Arbeitsmaterialien bis zu einem Anschaffungspreis bis zu 487,90 Euro können komplett abgesetzt werden, für teurere Produkte ist eine Nutzungsdauer anzugeben, welche abgegolten wird.

Auch wer ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung hat, kann dies mit bis zu 1.250 Euro angeben. Allerdings gelten hierfür Bedingungen:

  • Es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
  • Es darf nicht über 10 Prozent privat genutzt werden.
  • Es darf kein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke sein.

Was hat es mit der Kilometerpauschale auf sich?

Im Rahmen der Werbungskosten können auch die Anfahrten zur Arbeit berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Steuererklärung steht die Kilometerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt. Der Weg zur Arbeit kann sich also steuervergünstigend auswirken und wird mit den Werbungskosten abgegolten.

Viele Steuerzahler liegen schon allein durch ihre Fahrtkosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro und sollten daher die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angeben. Ihnen stehen damit 30 Cent pro Kilometer pro Tag zu. Allerdings kann nur die einfache Fahrt angegeben werden, damit bleiben der Rückweg oder Fahrten in der Mittagspause unberücksichtigt.

Maximal 4.500 Euro können im Rahmen der Kilometerpauschale angegeben werden. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, kann die tatsächlichen Kosten abgelten.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben werden mit 36 Euro ohne Nachweise berücksichtigt. Zu Sonderausgaben zählen:

Einkommensteuererklärung mit ELSTER machen? Für Sie und das Finanzamt eine Zeitersparnis.
Einkommensteuererklärung mit ELSTER machen? Für Sie und das Finanzamt eine Zeitersparnis.
  • 80 % der Aufwendungen für die private Altersvorsorge (Riester) und Versicherungen (max. jedoch 17.738 Euro für Alleinstehende und 35.476 Euro für Zusammenveranlagte)
  • 3/4 der Kosten für die Betreuung der Kinder
  • 20 % der Kosten für eine Putzhilfe oder eine Pflegekraft (max. jedoch 4.000 Euro)
  • Versicherung der Kinder
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner
  • Kosten für die erstmalige Berufsausbildung

Das sollten Riester-Sparer beachten

Erhalten Sie als Besitzer des Riester-Produktes Zulagen, so kann ein Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro angerechnet werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Entlastung führen würde und rechnet dies entsprechend an.

Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, welche über die durchschnittlichen Ausgaben eines vergleichbaren anderen Steuerzahlers hinausgehen. Geregelt wird dies im § 33 EStG. Demnach zählen Unterhaltsleistungen und Pauschbeträge für Pflegepersonen, Behinderte und Hinterbliebene hierzu.

Üblicherweise können auch Krankheitskosten und Aufwendungen für Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Zahnprothesen, angegeben werden. Steuerentlastend wirkt sich allerdings nur der Anteil der Kosten aus, der über die zumutbare Belastung hinaus geht. Diese Belastungen ergeben sich aus dem Einkommen und hängt von der Anzahl der Kinder ab.

Darüber hinaus wird nur der Betrag als außergewöhnliche Belastung beachtet, der über die zumutbare Belastung hinausgeht. Gesetzlich ist festgelegt (§ 33 EStG), wie hoch der zumutbare Betrag ausfallen darf.

Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern, welches Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro erzielt, liegt der zumutbare Betrag bei 3 Prozent. Damit werden also erst Kosten berücksichtigt, die über 1.600 Euro liegen.

Sonstige Ausgaben, welche die Steuern senken können

Haben Steuerzahler unterm Jahr zu viele Steuern gezahlt, sollte eine Steuererklärung angefertigt werden.
Haben Steuerzahler unterm Jahr zu viele Steuern gezahlt, sollte eine Steuererklärung angefertigt werden.
  • Sanierungskosten

Lassen Sie das Bad renovieren oder neue Fliesen anbringen, so können Sie dies auf Ihre Steuererklärung schreiben und absetzen. 20 Prozent des Lohns und der Fahrtkosten können abgezogen werden, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.

Auch Mieter einer Wohnung sollten diesen Vorteil nutzen. Sind diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung zu finden, so können Sie diese ebenfalls absetzen. Beispielsweise fallen darunter auch Treppenhausreinigungen, Hausmeister und der Winterdienst. Diese Aufwendungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

  • Umzugskosten

Ziehen Berufstätige arbeitsbedingt um, so können diese Umzugskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. In der Regel wird eine Umzugskostenpauschale angesetzt. Ehepaare können pauschal 1.460 Euro ansetzen, Singles 730 Euro. Ziehen beispielsweise auch Kinder mit, so kann für jede weitere Person nochmals 322 Euro angegeben werden.

Auch weitere Kosten, wie Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder die Transportkosten, können geltend gemacht werden, allerdings sind dazu dann Nachweise beizufügen.

Auch ein privater Umzug kann sich steuerentlastend auswirken: 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge

Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen können zu einem Anteil von 20 Prozent der gesamten Einkünfte abgesetzt werden. Liegt die Spende bzw. der Mitgliedsbeitrag unter 200 Euro, so reicht als Nachweis ein Kontoauszug.

Kommt es zu Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen, können auch höhere Spenden durch einen Kontoauszug nachgewiesen werden, sofern diese auf ein Sonderkonto gehen.

Bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro können Spenden und Mitgliedsbeiträge an bzw. für politische Parteien hälftig direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden.

Wer maximal 100 Euro gespendet hat, kann auch ohne Belege die Steuervergünstigung erhalten. Eine Auflistung der einzelnen Ausgaben und die Empfänger reichen meist aus.

Fehler im Steuerbescheid: So gehen Sie vor

Ausgaben für eine Putzhilfe können in einer Steuererklärung angegeben werden.
Ausgaben für eine Putzhilfe können in einer Steuererklärung angegeben werden.

Haben Sie die Steuererklärung und die Unterlagen abgegeben, so erhalten Sie nach der Prüfung den Steuerbescheid. Auf diesem wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie eine Rückzahlung erhalten oder Sie gar Steuern nachzahlen müssen. Legen Sie den Bescheid allerdings nicht einfach zu den Akten, sondern überprüfen Sie diesen.

Einspruch einlegen

Bemerken Sie einen Fehler auf dem Steuerbescheid, so können Sie Einspruch einlegen. Diese Option steht Ihnen auch offen, wenn Sie bei der Prüfung bemerken, dass Sie Aufwendungen vergessen haben anzugeben.

Für den Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Er ist in schriftlicher Form an das zuständige Finanzamt zu übersenden. Nach der Frist gilt der Steuerbescheid als bestandskräftig. Eine Änderung ist dann kaum noch möglich.

Einspruchsfrist abgelaufen

Was passiert jedoch, wenn die Frist um ist? Haben Sie ohne Ihr Verschulden die Frist verpasst, ist es möglich, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand einzureichen. Denkbar ist dies, wenn der Betroffene längere Zeit im Urlaub war oder der Bescheid in der Post verloren ging.

Stellt sich heraus, dass der Bescheid einen Schreibfehler enthält oder ein offensichtlicher Fehler vorliegt, ist ein Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nötig. Unter Umständen ist dies auch erfolgreich, wenn im Nachhinein weitere Einnahmen festgestellt werden oder Werbungskosten vergessen worden sind.

Hilfe bei der Steuererklärung: Das sind die richtigen Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur Steuererklärung, so können Ihnen im Wesentlichen zwei Ansprechpartner helfen. Zum einen kann Ihnen ein Steuerberater Tipps zur Steuererklärung geben oder diese auch für Sie anfertigen.

Doch dieser kann nicht nur hinsichtlich der Einkommensteuererklärung beraten, sondern schon im Vorfeld mit Ihnen besprechen, wie Sie am besten Steuern sparen. Kommt es zu einem Streit mit dem Finanzamt kann der Steuerberater Sie vor dem Finanzgericht vertreten.

Vor allem wichtig ist die Unterstützung eines Steuerberaters, wenn Sie viel von der Steuer absetzen können, weil Sie beispielsweise Immobilien verpachten oder vermieten. Für einen Gewerbetreibenden kann zudem die Hilfe bei Jahresabschlüssen und Buchführungen interessant sein.

Ist Ihr Steuerbescheid über Ihre Steuererklärung fehlerhaft, haben Sie einen Monat Zeit diesem zu widersprechen.
Ist Ihr Steuerbescheid über Ihre Steuer­erklärung fehlerhaft, haben Sie einen Monat Zeit diesem zu widersprechen.

Das Finanzamt erhält die Einkommensteuererklärung dann über den Steuerberater, sodass Sie selbst damit nichts mehr zu tun haben. Kommen Fragen auf, so wendet sich die Behörde gleich an den Steuerberater.

Benötigen Privatpersonen, wie Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionäre Unterstützung, so kann der Lohnsteuerhilfeverein (Vereinige Lohnsteuerhilfe e.V.) aushelfen. Dieser hat in ganz Deutschland Berater zur Stelle und fertigt für Mitglieder die Steuererklärung an.

Im Zentrum steht außerdem eine ganzjährige Beratung rund um die Einkommensteuer und die Prüfung des Steuerbescheids.

Muss ich eine Steuererklärung machen? Diese und weitere Fragen kann der Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater beantworten. Die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner übernimmt der Lohnsteuerhilfeverein, sofern Sie Mitglied sind. Haben Sie ein eigenes Unternehmen ist der Gang zum Steuerberater empfehlenswert.

Fazit: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Anleitung für eine Steuererklärung. Wir empfehlen, die Steuererklärung mit ELSTER zu erledigen, sodass Sie Ihren Steuerbescheid wesentlich schneller in den Händen halten.

Warum eine Steuererklärung machen? Durchschnittlich ist eine Rückzahlung von ca. 800 Euro zu erwarten.
Warum eine Steuererklärung machen? Durchschnittlich ist eine Rückzahlung von ca. 800 Euro zu erwarten.
  • Schritt 1: Sammeln Sie über das gesamte Jahr Quittungen. Dies gilt vor allem für Rechnungen für Arbeitsmaterial, Fortbildungen und Fahrtkosten. Aber auch Handwerkerrechnungen und Ausgaben für Gärtner, Putzhilfen und die Kinderbetreuung sollte gesammelt werden. Bewahren Sie auch die Quittungen für eine Brille etc. auf.
  • Schritt 2: Füllen Sie den richtigen Mantelbogen aus und legen Sie die notwendige Unterlagen bei. In der Regel ist dafür das Formular ESt 1 A zu nutzen, dürfen Sie eine vereinfachte Einkommensteuererklärung einreichen, dann nehmen Sie das Formular ESt 1 V.
  • Schritt 3: Ein Arbeitnehmer muss mindestens die Anlage N ausfüllen. In der Regel kommen aber auch die Anlagen AV und Vorsorgeaufwand hinzu. Haben Sie Kinder, so ist für jedes die Anlage K abzugeben. Zahlen Sie Unterhalt, so nutzen Sie Anlage U. Wer Unterhalt erhält oder sonstige Einkünfte erzielt, muss Anlage SO ausfüllen. Je nach Lebenssituation sind weitere Anlagen abzugeben.
  • Schritt 4: Legen Sie die Quittungen und Rechnungen bei. Grundsätzlich gilt: Lieber einen Nachweis zu viel beilegen, als einen zu wenig. Denken Sie dabei auch an Spendenquittungen und Nachweise über Mitgliedsbeiträge.
  • Schritt 5: Senden Sie die Steuererklärung über ELSTER an das Finanzamt ab. Dann drucken Sie die Zusammenfassung aus und unterschreiben diese. Per Post übersenden Sie die Erklärung an das zuständige Finanzamt.
  • Schritt 6: Erhalten Sie den Steuerbescheid, so prüfen Sie diesen aufmerksam. Wenn Sie Hilfe benötigen steht Ihnen ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein zu Seite, beachten Sie allerdings die einmonatige Frist.
  • Schritt 7: Sofern der Bescheid richtig ist und eine Nachzahlung verlangt wird, überweisen Sie diese binnen der Frist an die zuständige Stelle. Erhalten Sie eine Rückerstattung müssen Sie nichts weiter tun, außer auf das Geld zu warten.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

13 Gedanken zu „Steuererklärung selber machen: Schritt für Schritt

  1. Lotta

    Ich habe meine Steuererklärung selbst sehr lange gemacht. Jetzt bin ich aber froh, wenn ich das jemandem abgeben kann. Das erleichtert mir Vieles.

  2. Maria

    Mir war nicht klar, dass man für seine Steuererklärung durch einen Steuerberater bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit hat, diese einzureichen. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und möchte keine Fehlinformationen eintragen. Am besten werde ich mich einer Steuerkanzlei anvertrauen, die mir dabei gut behilflich sein wird.

  3. Aria W

    Ich muss zum ersten Mal meine Steuererklärung machen und stehe nun vor einer großen Herausforderung. Mir war nicht bewusst, dass die Erklärung so umfangreich sein kann. Interessant finde ich in dem Zusammenhang die Abgabefristen, sollte ich sie selbst machen, muss das bis Mitte des Folgejahres geschehen. Mit der Hilfe eines Steuerberaters habe ich sogar noch bis zum übernächsten Jahr Zeit. Ich werde mir also doch lieber einen Steuerberater suchen, denn dann stehe ich nicht unter Zeitdruck.

  4. MikWies

    Woran liegt es das, dass elster program unübersichtlich gestaltet ist? Dies auch unbemerkt zu fehlerhafte steuererklärung führt.
    Wenn man eine Steuererklärung abgibt muss diese einfach gestaltet sein und mit einem Punkt ausführlich erklärt werden was man von dem Steuerzahler will.
    Wenn man mehrere Jobs hat dem zufolge auch die Formulare gestalten oder andere Einnahmen Wenn erforderlich!
    Da zu braucht man keinen Steuerberater Wenn es einfach und selbst erklären gestaltet wird. Ausser für Firmen und Grundbesitzer
    Es stehen unübersichtliche oder keine brauchbaren Infos im Netz, zum Beispiel Tabellen suche, rechen Beispiele.
    Ich habe in meiner Lehre kein Steuerrecht oder Buchhalter Unterrichtsfach gehabt.
    Es wird ja gesagt das die Steuererklärung auf dem Bierdeckeln gemacht werden kann!

  5. Lisbeth M

    Interessant, dass die Einkommensteuer als wichtigste Steuer gilt und von jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer gezahlt wird. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Aber ich habe gehört, dass man diese Steuer wiederbekommen kann.

  6. Lis Maler

    Ich wusste gar nicht, dass grundsätzlich zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht unterschieden wird. Damit ich bei meiner ersten Steuererklärung keinen Fehler mache, werde ich mich an eine Steuerkanzlei wenden. Dort finde ich Unterstützung.

  7. Müller

    Vielen Dank für den Beitrag zur Steuererklärung! Meine Tante hat sich gestern in einer Steuerkanzlei beraten lassen, weil sie als frische gebackene Unternehmerin ihre Steuererklärung abgeben muss. Gut zu wissen, dass man seine Steuererklärung seit 2017 bis Ende Juli abgeben muss und nicht wie vorher bis Ende Mai.

  8. Manuel L

    Ich muss zum ersten mal eine Steuererklärung selber machen und kann Ihre Tipps gut gebrauchen. Nun weiß ich, wie ich Werbungskosten erstatten lassen kann. Nun ist mir aber auch bewusst, dass ich mehr Buchhaltung führen sollte.

  9. Joachim H

    Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Steuererklärung! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.

  10. Nora

    Gut zu wissen, dass man sogar einen privaten Umzug steuerentlastend machen kann. 20 % ist schon einen guten Prozentsatz. Ich werde mich auf jeden Fall darüber informieren, um mehr zu verstehen! Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  11. Neeltje

    Interessant, dass man auch eine Steuererklärung elektronisch abgeben kann. Ich mache gerade das erste Mal eine Steuererklärung. Dass ich nicht unbedingt alle Formulare ausdrucken muss macht die Sache etwas einfacher.

  12. Thomas

    Ich versuchte schon einmal, meine Steuererklärung in Eigenregie zu erstellen. Da ich einige Fehler machte, wollte das Finanzamt sie nicht annehmen. Deswegen musste ich mich nachher an einen Steuerberater anwenden. Der konnte mir weiterhelfen.

  13. Julius

    Hallo,
    ich habe mich selbst an der Steuererklärung versucht. Muss sagen, dass ich relativ weit kam, aber am Ende doch aufgegeben habe. Es ist viel zu Zeit aufwendig. Ich denke, dass ich mir lieber die Zeit spare und einen Steuerberater engagiere. Denn Zeit ist Geld.
    Aber die die Zeit aufwenden möchten/können sind sicher sehr dankbar!
    Gruß Julius

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